05.04.2021, 18:56
(05.04.2021, 17:33)Gast schrieb:(05.04.2021, 17:27)Gast schrieb:(05.04.2021, 17:12)Gast schrieb:(05.04.2021, 16:51)Gast schrieb:(05.04.2021, 16:49)Gast schrieb: Nenene. Anwalt Tierhalterhaftung.
Ne
Ich kann aber kein Zwangsvollstreckungsrecht. Ich kann auch keine Tierhalterhaftung, aber auch kein Zwangsvollstreckungsrecht.
Dann wird es bestimmt nicht dran kommen
Danke.
Ich mag mir auch was wünschen das ich nicht kann und das dann nicht dran kommt .
Bürgschaft und Nießbrauch und Crazy erbrecht.
Ich wünsche mir mal nen Kaufvertrag oder cic.
05.04.2021, 19:11
(05.04.2021, 18:56)Gast1235 schrieb:(05.04.2021, 17:33)Gast schrieb:(05.04.2021, 17:27)Gast schrieb:(05.04.2021, 17:12)Gast schrieb:(05.04.2021, 16:51)Gast schrieb: Ne
Ich kann aber kein Zwangsvollstreckungsrecht. Ich kann auch keine Tierhalterhaftung, aber auch kein Zwangsvollstreckungsrecht.
Dann wird es bestimmt nicht dran kommen
Danke.
Ich mag mir auch was wünschen das ich nicht kann und das dann nicht dran kommt .
Bürgschaft und Nießbrauch und Crazy erbrecht.
Ich wünsche mir mal nen Kaufvertrag oder cic.
Ich mag mir auch was wünschen ? EBV und Vormerkung.
05.04.2021, 19:12
Hasse alles.
05.04.2021, 19:17
es fühlt sich gerade wieder an wie damals in der Schule, als ichunvorbereitet in einen Test ging. man sitzt auch wieder in einem Klassenraum. fehlen nur noch meine Eintragungen im Klassenbuch
05.04.2021, 19:24
Wenigstens bin ich nicht der Einzige, der nicht vorbereitet ist.
Dafür schreibt ihr mir aber eigentlich immer alle zuviel während der Klausuren...
Dafür schreibt ihr mir aber eigentlich immer alle zuviel während der Klausuren...
05.04.2021, 19:31
(05.04.2021, 19:24)Gast schrieb: Wenigstens bin ich nicht der Einzige, der nicht vorbereitet ist.
Dafür schreibt ihr mir aber eigentlich immer alle zuviel während der Klausuren...
keine Sorge. ich habe die erste Klausur in den Sand gesetzt, obwohl ich eine identische Klausur schon mal geschrieben habe. hatte so eine riesige Hirnblockade, mir viel bei der Beweisaufnahme kein einziges Wort ein. entsprechend kurz waren die Entscheidungsgründe
05.04.2021, 19:33
05.04.2021, 19:33
Ich habe monatelang versucht es zu lernen, aber bei mir bleibt es einfach nicht hängen. Das abstrakte Lernen ohne Anwendung bei diesen Massen funktioniert bei mir einfach nicht.
Ich weiß z.B., dass man bei ZVR-Klagen Statthaftigkeit, Zuständigkeit und RSB prüft, aber diese ganzen Einzelfälle kann ich mir nicht merken und stehen idR ja nicht mal im Kommentar...die Unterschiede der verschiedenen Vertragsarten, Bürgschaft oder abstraktes Schuldverhältnis...all das bleibt bei mir nicht kleben.
Ich weiß z.B., dass man bei ZVR-Klagen Statthaftigkeit, Zuständigkeit und RSB prüft, aber diese ganzen Einzelfälle kann ich mir nicht merken und stehen idR ja nicht mal im Kommentar...die Unterschiede der verschiedenen Vertragsarten, Bürgschaft oder abstraktes Schuldverhältnis...all das bleibt bei mir nicht kleben.
05.04.2021, 19:41
(05.04.2021, 19:33)April schrieb: Ich habe monatelang versucht es zu lernen, aber bei mir bleibt es einfach nicht hängen. Das abstrakte Lernen ohne Anwendung bei diesen Massen funktioniert bei mir einfach nicht.
Ich weiß z.B., dass man bei ZVR-Klagen Statthaftigkeit, Zuständigkeit und RSB prüft, aber diese ganzen Einzelfälle kann ich mir nicht merken und stehen idR ja nicht mal im Kommentar...die Unterschiede der verschiedenen Vertragsarten, Bürgschaft oder abstraktes Schuldverhältnis...all das bleibt bei mir nicht kleben.
würde mal behaupten ein guter jurist zeichnet sich durch eine sprache aus. den mist kann sich doch wirklich keiner merken. es geht doch vielmehr darum, die Probleme im Sachverhalt überhaupt zu erkennen und dann zu beschreiben. schon hat man den punkt. die wollen glaube ich nicht, dass man 1zu1 den Wortlaut trifft
05.04.2021, 19:41
Moin zusammen,
einer meiner Mitbewohner war kurzfristig, was ich gar nicht mitbekommen hatte, in Malaga. Er müsste sich mE, da Inzidenzgebiet und Teilreisewarnung des AA, nun für 14 Tage in Quarantäne begeben. Ich habe den Wortlaut der abgegebenen Erklärung leider nicht mehr im Kopf und man findet sie auch im Netz nicht. Stand da etwas von wegen Mitbewohner, die als Reiserückkehrer in Quarantäne müssen?
Nach dem Hygienekonzept des Berliner Prüfungsamtes müsste ich es mitteilen. Dort heißt es:
"Prüflinge, die in den letzten 14 Tagen Kontakt zu einer mit dem Corona-Virus infizierten Person oder zu einer Person Kontakt gehabt haben, bei der der begründete Verdacht einer Infektion mit dem Corona-Virus besteht. Das Gleiche gilt für Prüflinge, die sich wegen der Ein- und Rückreise aus dem Ausland i. S. d. §§ 21 ff. SARS-CoV-2-Infektionsschutzmaßnahmenverordnung in Quarantäne zu begeben haben oder in häuslicher Gemeinschaft mit einer solchen Person leben sowie für Prüflinge, bei denen sonst Grund zu der Annahme besteht, dass sie sich mit dem Corona-Virus infiziert haben könnten."
Sind hier Hamburger, die mir sagen können, ob das bei uns auch so ist? Aus dem vom GPA verteilten Hygienekonzept ergibt sich das nicht. Es könnte sich also allenfalls aus der Erklärung ergeben - aber an deren Details erinnere ich mich ja leider nicht mehr.
Herzlichen Dank vorab und allen viel Erfolg morgen!
einer meiner Mitbewohner war kurzfristig, was ich gar nicht mitbekommen hatte, in Malaga. Er müsste sich mE, da Inzidenzgebiet und Teilreisewarnung des AA, nun für 14 Tage in Quarantäne begeben. Ich habe den Wortlaut der abgegebenen Erklärung leider nicht mehr im Kopf und man findet sie auch im Netz nicht. Stand da etwas von wegen Mitbewohner, die als Reiserückkehrer in Quarantäne müssen?
Nach dem Hygienekonzept des Berliner Prüfungsamtes müsste ich es mitteilen. Dort heißt es:
"Prüflinge, die in den letzten 14 Tagen Kontakt zu einer mit dem Corona-Virus infizierten Person oder zu einer Person Kontakt gehabt haben, bei der der begründete Verdacht einer Infektion mit dem Corona-Virus besteht. Das Gleiche gilt für Prüflinge, die sich wegen der Ein- und Rückreise aus dem Ausland i. S. d. §§ 21 ff. SARS-CoV-2-Infektionsschutzmaßnahmenverordnung in Quarantäne zu begeben haben oder in häuslicher Gemeinschaft mit einer solchen Person leben sowie für Prüflinge, bei denen sonst Grund zu der Annahme besteht, dass sie sich mit dem Corona-Virus infiziert haben könnten."
Sind hier Hamburger, die mir sagen können, ob das bei uns auch so ist? Aus dem vom GPA verteilten Hygienekonzept ergibt sich das nicht. Es könnte sich also allenfalls aus der Erklärung ergeben - aber an deren Details erinnere ich mich ja leider nicht mehr.
Herzlichen Dank vorab und allen viel Erfolg morgen!