09.10.2017, 14:41
371 (-) meinte ich
09.10.2017, 14:45
Hatte Zwischenfeststellungsklage, Vergleich wirksam widerrufen und altes Urteil nur Rechtskraft bzgl b1...
Widerklage (+) und 4000 € (-) wegen Verjährung... total komisch alles...
Widerklage (+) und 4000 € (-) wegen Verjährung... total komisch alles...
09.10.2017, 15:04
meine bescheidene lösung:
Titelgegenklage +
Widerruf des vergleichs führte auch dazu, dass der vergleich zu lasten der Klägerin aufgehoben werden musste.. Argumentiert mit Auslegung.. § 426er ausgleich macht sonst keinen Sinn.. Klägerin wollte es dem Beklagten zu 2) überlassen.. weiterhin hieß es: wenn Widerruf erklärt, dann stellen die Beklagten Verträge die Anträge aus der Klageerwiderung.. deshalb auslegung, dass der Widerruf des beklagten zu 2) auch für sie gilt. Es kann nicht davon ausgegangen werden, dass die Klägerin alleine für den Anspruch einstehen soll. Gerade wegen Ziffer 2) des Vergleiches würde der Vergleich sie ja sinnlos sein..
Dann hilfswiderklage zwar zulässig aber unbegründet
hier nur rumgeschwaffelt, welcher zeitpunkt maßgeblich ist.
Titelgegenklage +
Widerruf des vergleichs führte auch dazu, dass der vergleich zu lasten der Klägerin aufgehoben werden musste.. Argumentiert mit Auslegung.. § 426er ausgleich macht sonst keinen Sinn.. Klägerin wollte es dem Beklagten zu 2) überlassen.. weiterhin hieß es: wenn Widerruf erklärt, dann stellen die Beklagten Verträge die Anträge aus der Klageerwiderung.. deshalb auslegung, dass der Widerruf des beklagten zu 2) auch für sie gilt. Es kann nicht davon ausgegangen werden, dass die Klägerin alleine für den Anspruch einstehen soll. Gerade wegen Ziffer 2) des Vergleiches würde der Vergleich sie ja sinnlos sein..
Dann hilfswiderklage zwar zulässig aber unbegründet
hier nur rumgeschwaffelt, welcher zeitpunkt maßgeblich ist.
09.10.2017, 15:06
Ich habe den Rechtsstreit fortgesetzt.
Antrag der Beklagten zu 2 in Fortsetzungsantrag ausgelegt und stattgegeben, weil Vergleich Verfahren nicht beendet hat.
Antrag des Klägers abgelehnt. Zwar bestand der Anspruch, aber der war verjährt.
Widerklageantrag zulässig und begründet.
Antrag der Beklagten zu 2 in Fortsetzungsantrag ausgelegt und stattgegeben, weil Vergleich Verfahren nicht beendet hat.
Antrag des Klägers abgelehnt. Zwar bestand der Anspruch, aber der war verjährt.
Widerklageantrag zulässig und begründet.
09.10.2017, 15:29
hatten wir vielleicht andere Klausuren?
Wieso denn Fortsetzungsantrag des b2? der hat doch ein klageabweisendes Urteil bekommen?
Wieso denn Fortsetzungsantrag des b2? der hat doch ein klageabweisendes Urteil bekommen?
09.10.2017, 15:34
Ich spreche für nrw. Klageabweisung war Klage von Kläger gegen b1.
B2 hat einen Antrag auf "Feststellung, dass Rechtsstreit nicht durch Vergleich beendet wurde" gestellt
B2 hat einen Antrag auf "Feststellung, dass Rechtsstreit nicht durch Vergleich beendet wurde" gestellt
09.10.2017, 15:38
gut, dann hatten wir andere klausuren. unsere Klägerin wollte die Zwangsvollstreckung aus Prozessvergleich für unzulässig erklären gegen 2 beklagte und die beklagten wollten hilfswiderklagend geld, falls der vergleich doch unwirksam sein sollte
09.10.2017, 15:39
Hat wer ne Lösungsidee für RLP, 767 Klage + ? musste man ja durchgehen lassen wegen der ausführlichen Hilfswiderklage... und dann iwie mit 313 BGB beim Prozessvergleich die Geschäftsgrundlage wegfallen lassen?
09.10.2017, 15:48
09.10.2017, 16:18
In Niedersachsen lief eine Relationsklausur zum Abgasskandal mit Rücktritt und Anfechtung des Kaufvertrags, Annahmeverzug, der streitig war, Gebührenschaden plus Schadensersatz wegen Sturzes auf dem Betriebsgelände des Verkäufers...Beweisaufnahme mit Zeugen bzgl. Sturz und Annahmeverzug... Also ich bin nicht einmal ansatzweise fertig geworden:@ Naja aber morgen dann der Höhepunkt Kautelar ;)