28.03.2021, 12:37
Wo wird im Studium oder Ref die Rechtschreibung explizit kontrolliert? Nach Abgabe der Klausur schaue ich nur auf die erzielte Note. Wenn der Korrektur mir auf Grund der Rechtschreibung 2-3 Punkte abgezogen hat, dann erfahre ich das nie. Ich werde es also auch nie als Problem bemerken oder verbessern. Zwei Examina sind kein Garant für gute Rechtschreibung oder gar für guten Schreibstil.
28.03.2021, 13:30
(28.03.2021, 11:52)Gast schrieb:(27.03.2021, 22:47)Gast schrieb:(27.03.2021, 22:22)Gast schrieb:(27.03.2021, 21:54)Gast schrieb:(27.03.2021, 21:32)Gast schrieb: Eine pyramidale Katastrophe. Bist du Student?
Ein schöner Ausdruck, finde ich!
Aber weshalb? Eröffnungsbeschluss, Anklagerücknahme oder Hinweis in der HVL. Nur der genervte Richter ist safe. Aber das ist keine Katastrophe.
Junge, eine unberechtigte Anklage ist für den Bürger nicht nur nervig, sondern extrem belastend, potentiell rufschädigend und geeignet, bürgerliche Existenzen zu vernichten. Wenn man das als StA verbockt, ist man schlicht ungeeignet für seinen Job. Das darf nicht passieren. Wenn man sich bei einer unberechtigten Anklage mehr Gedanken über den genervten Richter als den Beschuldigten macht, sollte man ernsthaft überlegen, ob man den richtigen Job hat....
Es macht mich sprach- und fassungslos... Dieser unbedarfte Umgang mit “seiner” übertragenen Staatsgewalt.
Unglaublich. Ich hoffe, der Beschuldigte weiß, welche prozessualen, materiell- und disziplinarrechtlichen Hebel er gegen Leute wie dich einzulegen hat. Der Verlust des Zeichnungsrecht wäre noch der harmloseste.
Nerv doch bitte nicht. Oben schrieb jemand etwas von Strafantrag.
28.03.2021, 17:37
Unberechtigte Anklage ist natürlich unschön und sollte nicht passieren, letztlich passiert sowas aber hin und wieder mal, da StA Massengeschäft ist und man nicht die Zeit hat sorgfältig zu arbeiten. Würde sogar so weit gehen und sagen das 25% von dem was ein Amtsanwalt anklagt nicht HV würdig ist.
Zudem sollte ein Richter auch einfach einen Nichteröffnungsbeschluss erlassen und gut ist.
Sofern du dein Zeichnungsrecht nicht erhälst, ist das ein Alarmzeichen, weitere Fehler sind zu vermeiden, eine zweite Warnung kommt in der Regel nicht. Zudem ist das eine gute Gelegenheit mal zu überlegen ob der Job der richtige für einen ist. Viel Erfolg
Zudem sollte ein Richter auch einfach einen Nichteröffnungsbeschluss erlassen und gut ist.
Sofern du dein Zeichnungsrecht nicht erhälst, ist das ein Alarmzeichen, weitere Fehler sind zu vermeiden, eine zweite Warnung kommt in der Regel nicht. Zudem ist das eine gute Gelegenheit mal zu überlegen ob der Job der richtige für einen ist. Viel Erfolg
28.03.2021, 18:05
Eine Kollegin hat nach 3 Monaten ihr Zeichnungsrecht nicht bekommen, dann erst nach 4. Sie ist heute noch dabei, seit fast 2 Jahren.
Ein Kollege hat nach 6 Monaten nicht seine volle Berechtigung erhalten, ist heut auch noch dabei.
Passiert!
Ein Kollege hat nach 6 Monaten nicht seine volle Berechtigung erhalten, ist heut auch noch dabei.
Passiert!
28.03.2021, 19:27
(28.03.2021, 17:37)Gast23 schrieb: Unberechtigte Anklage ist natürlich unschön und sollte nicht passieren, letztlich passiert sowas aber hin und wieder mal, da StA Massengeschäft ist und man nicht die Zeit hat sorgfältig zu arbeiten. Würde sogar so weit gehen und sagen das 25% von dem was ein Amtsanwalt anklagt nicht HV würdig ist.
Zudem sollte ein Richter auch einfach einen Nichteröffnungsbeschluss erlassen und gut ist.
Sofern du dein Zeichnungsrecht nicht erhälst, ist das ein Alarmzeichen, weitere Fehler sind zu vermeiden, eine zweite Warnung kommt in der Regel nicht. Zudem ist das eine gute Gelegenheit mal zu überlegen ob der Job der richtige für einen ist. Viel Erfolg
Das da über dir wird jemand ohne jede Praxiskenntnis verfasst haben.
28.03.2021, 19:31
Soll übrigens verschiedene Bundesländer in Deutschland mit unterschiedliche Gepflogenheiten geben.
29.03.2021, 09:16
Was genau ist eigentlich das Problem mit "entsprechend", "diesbezüglich" und "betreffend"?
29.03.2021, 09:22
Es klingt scheiße und jeder denkt du bist ein Opfer.
29.03.2021, 09:30
29.03.2021, 09:38
(28.03.2021, 12:37)guga schrieb: Wo wird im Studium oder Ref die Rechtschreibung explizit kontrolliert? Nach Abgabe der Klausur schaue ich nur auf die erzielte Note. Wenn der Korrektur mir auf Grund der Rechtschreibung 2-3 Punkte abgezogen hat, dann erfahre ich das nie. Ich werde es also auch nie als Problem bemerken oder verbessern. Zwei Examina sind kein Garant für gute Rechtschreibung oder gar für guten Schreibstil.
Also bei uns gab es den Begriff sprachliche Mängel, der in entsprechenden Klausuren auch gefallen ist.
Als Korrektor hatten wir damals auch extra die Vorgabe sowohl bei der Uni, wie im Rep darauf zu achten. S. bspw. auch Kaiser die regelmäßig auf Sprachtipps und ähnlichen herumreiten in Seminaren /Skripten.
Wie der jeweilige Korrektor das umsetzt, ist aber natürlich immer die Frage. Bei 5h Klausuren können natürlich Flüchtigkeitsfehler passieren, die erst ab einer "kritischen Masse" tatsächlich getadelt werden.