27.03.2021, 22:54
(27.03.2021, 22:47)Gast schrieb:(27.03.2021, 22:22)Gast schrieb:(27.03.2021, 21:54)Gast schrieb:(27.03.2021, 21:32)Gast schrieb:(27.03.2021, 21:07)Gustav schrieb: Viel hängt von der Art des Fehlers ab. Eine Anklage, obwohl ein notwendiger Strafantrag fehlt, kostet in der Klausur einen Strich am Rand, ist aber praktisch eine pyramidale Katastrophe. Gleichwohl ist der Fehler leicht abzustellen, sofern er nicht auf Rechtsunkenntnis beruht. Lieber etwas mehr Zeit nehmen und das anständig machen. Von einem Anfänger wird nicht erwartet, dass das Dezernat völlig rückstandsfrei läuft, zumal das auch die wenigsten von Anfang an konstant hinkriegen. Kopf hoch, weitermachen.
Eine pyramidale Katastrophe. Bist du Student?
Ein schöner Ausdruck, finde ich!
Aber weshalb? Eröffnungsbeschluss, Anklagerücknahme oder Hinweis in der HVL. Nur der genervte Richter ist safe. Aber das ist keine Katastrophe.
Junge, eine unberechtigte Anklage ist für den Bürger nicht nur nervig, sondern extrem belastend, potentiell rufschädigend und geeignet, bürgerliche Existenzen zu vernichten. Wenn man das als StA verbockt, ist man schlicht ungeeignet für seinen Job. Das darf nicht passieren. Wenn man sich bei einer unberechtigten Anklage mehr Gedanken über den genervten Richter als den Beschuldigten macht, sollte man ernsthaft überlegen, ob man den richtigen Job hat....
Ich würde nicht so weit gehen, dass es sofort zur Ungeeignetheit führt, aber der Fehler muss tunlichst vermieden werden. Was hier von der Fraktion genervter Richter dazu vorgetragen wird, ist unvertretbar.
28.03.2021, 00:22
(27.03.2021, 11:12)Nachsitzer schrieb: Ich habe nach 3 Monaten auch das Zeichnungsrecht nicht bekommen, wegen zu vielen Rechtschreib- und Grammatikfehlern. Dann hatte ich ein Gespräch beim LOStA, dass die mich gerne behalten würden, ich aber untragbar hinsichtlich der Außenwirkung sei, wenn ich nicht gründlicher mit dem Werkzeug der Sprache umgehe. Dann habe ich meine erledigten Sachen lieber ein Tag liegen gelassen und danach nochmal probegelesen. Ich habe meine zurückbekommen Korrekturen ausgewertet, was meine häufigsten Fehler sind und habe im Internet die Grammatikregeln zu meinen häufigsten Fehlern zu recherchieren. Dann haben sich meine Fehler erheblich reduziert, hab eben 1-2 Stunden pro Tag mehr investiert und hab ein Monat später das kleine Zeichnungsrecht noch bekommen, das große Zeichnungsrecht kam dann pünktlich nach 6 Monaten. Also, wenn das beim Threatersteller das selbe Problem sein sollte, dann hoffe ich, ihn Mut machen zu können. Ich weiß noch selbst, dieser eine Monat war psychisch echt die Hölle, aber danach dann totale Entspannung
Sorry, aber wie kann das mit den Grammatikfehlern passieren? Du hast doch immerhin 2 Examina mit mindestens 8 Punkten bestanden...
28.03.2021, 00:28
(28.03.2021, 00:22)Gast schrieb:(27.03.2021, 11:12)Nachsitzer schrieb: Ich habe nach 3 Monaten auch das Zeichnungsrecht nicht bekommen, wegen zu vielen Rechtschreib- und Grammatikfehlern. Dann hatte ich ein Gespräch beim LOStA, dass die mich gerne behalten würden, ich aber untragbar hinsichtlich der Außenwirkung sei, wenn ich nicht gründlicher mit dem Werkzeug der Sprache umgehe. Dann habe ich meine erledigten Sachen lieber ein Tag liegen gelassen und danach nochmal probegelesen. Ich habe meine zurückbekommen Korrekturen ausgewertet, was meine häufigsten Fehler sind und habe im Internet die Grammatikregeln zu meinen häufigsten Fehlern zu recherchieren. Dann haben sich meine Fehler erheblich reduziert, hab eben 1-2 Stunden pro Tag mehr investiert und hab ein Monat später das kleine Zeichnungsrecht noch bekommen, das große Zeichnungsrecht kam dann pünktlich nach 6 Monaten. Also, wenn das beim Threatersteller das selbe Problem sein sollte, dann hoffe ich, ihn Mut machen zu können. Ich weiß noch selbst, dieser eine Monat war psychisch echt die Hölle, aber danach dann totale Entspannung
Sorry, aber wie kann das mit den Grammatikfehlern passieren? Du hast doch immerhin 2 Examina mit mindestens 8 Punkten bestanden...
Das war auch mein Gedanke.
Jura ist nicht gerade ein Fach, wo sowas irrelevant wäre oder nicht auffällt..
28.03.2021, 11:26
28.03.2021, 11:39
Typisch Juristen - und schon artet die Diskussion hier in einen nicht brauchbaren, unfreundlichen und aufs Bashing und Mobbing angelegten Chat aus. Wahnsinn - welche Komplexe hier viele haben. Da wird das Jurastudium an sich auch schon seinen Beitrag dran geleistet haben.
28.03.2021, 11:43
(28.03.2021, 00:28)Gast schrieb:(28.03.2021, 00:22)Gast schrieb:(27.03.2021, 11:12)Nachsitzer schrieb: Ich habe nach 3 Monaten auch das Zeichnungsrecht nicht bekommen, wegen zu vielen Rechtschreib- und Grammatikfehlern. Dann hatte ich ein Gespräch beim LOStA, dass die mich gerne behalten würden, ich aber untragbar hinsichtlich der Außenwirkung sei, wenn ich nicht gründlicher mit dem Werkzeug der Sprache umgehe. Dann habe ich meine erledigten Sachen lieber ein Tag liegen gelassen und danach nochmal probegelesen. Ich habe meine zurückbekommen Korrekturen ausgewertet, was meine häufigsten Fehler sind und habe im Internet die Grammatikregeln zu meinen häufigsten Fehlern zu recherchieren. Dann haben sich meine Fehler erheblich reduziert, hab eben 1-2 Stunden pro Tag mehr investiert und hab ein Monat später das kleine Zeichnungsrecht noch bekommen, das große Zeichnungsrecht kam dann pünktlich nach 6 Monaten. Also, wenn das beim Threatersteller das selbe Problem sein sollte, dann hoffe ich, ihn Mut machen zu können. Ich weiß noch selbst, dieser eine Monat war psychisch echt die Hölle, aber danach dann totale Entspannung
Sorry, aber wie kann das mit den Grammatikfehlern passieren? Du hast doch immerhin 2 Examina mit mindestens 8 Punkten bestanden...
Das war auch mein Gedanke.
Jura ist nicht gerade ein Fach, wo sowas irrelevant wäre oder nicht auffällt..
Naja, mein bester Kumpel (im Jurastudium kennengelernt) hat auch eine Rechtschreibschwäche (seit der Schulzeit und auch festgestellt) und ist damit durchs Studium gekommen und hat in beiden Examina immerhin 7,x und 8,x Punkte (schriftlich 5,x bzw. 6,x also somit im normalen Bereich und dann mit der mündlichen halt weiter hochgerissen). Warum er Jura damit überhaupt studiert hat mögen sich vllt. einige fragen: weil es fachlich halt das ist was er machen wollte und sich gedacht hat, dass es für später (gute Sekretärin, diktieren o.ä.) schon Wege geben wird, dass das Gesamtbild auch ok ist wenn der Inhalt nur stimmt.
Im Studium wurden Rechtschreibfehler zwar angekreidet, aber führten jetzt nicht großartig zum Punktabzug (außer 2x, da wurde angeblich was abgezogen...aber ob es darum nun 7 oder 8 Punkte sind: das ist ja eh nicht so eindeutig belegbar und nach wie vor ist es bestanden). Hausarbeiten hat er sowieso von jemand anderes Korrektur lesen lassen vor der Abgabe. So kam er also durchs Studium. Und im Examen (er hat Einsicht in die Klausuren genommen) waren da tlw. echt viele Fehler und 2 Prüfer haben das auch in die Schlussbemerkung geschrieben: dennoch hat allein das nicht zum Durchfallen der Klausur geführt und es wurde mehr verbucht unter "Examenssituation, Zeit- und Stressfaktor". Von daher: das reine Durchkommen war für ihn trotz Rechtschreibschwäche kein Problem.
28.03.2021, 11:47
(27.03.2021, 22:26)Gast schrieb:(27.03.2021, 22:22)Gast schrieb:(27.03.2021, 21:54)Gast schrieb:(27.03.2021, 21:32)Gast schrieb:(27.03.2021, 21:07)Gustav schrieb: Viel hängt von der Art des Fehlers ab. Eine Anklage, obwohl ein notwendiger Strafantrag fehlt, kostet in der Klausur einen Strich am Rand, ist aber praktisch eine pyramidale Katastrophe. Gleichwohl ist der Fehler leicht abzustellen, sofern er nicht auf Rechtsunkenntnis beruht. Lieber etwas mehr Zeit nehmen und das anständig machen. Von einem Anfänger wird nicht erwartet, dass das Dezernat völlig rückstandsfrei läuft, zumal das auch die wenigsten von Anfang an konstant hinkriegen. Kopf hoch, weitermachen.
Eine pyramidale Katastrophe. Bist du Student?
Ein schöner Ausdruck, finde ich!
Aber weshalb? Eröffnungsbeschluss, Anklagerücknahme oder Hinweis in der HVL. Nur der genervte Richter ist safe. Aber das ist keine Katastrophe.
Einen Bürger anklagen, obwohl die rechtlichen Voraussetzungen nicht gegeben sind, ist eine Katastrophe. Hier geht es um die Lebenswirklichkeit, nicht um fiktive Klausursachverhalte.
Unfassbar. Ja... Ich hoffe, der Vorredner ist nicht ernsthaft StA.
28.03.2021, 11:52
(27.03.2021, 22:47)Gast schrieb:(27.03.2021, 22:22)Gast schrieb:(27.03.2021, 21:54)Gast schrieb:(27.03.2021, 21:32)Gast schrieb:(27.03.2021, 21:07)Gustav schrieb: Viel hängt von der Art des Fehlers ab. Eine Anklage, obwohl ein notwendiger Strafantrag fehlt, kostet in der Klausur einen Strich am Rand, ist aber praktisch eine pyramidale Katastrophe. Gleichwohl ist der Fehler leicht abzustellen, sofern er nicht auf Rechtsunkenntnis beruht. Lieber etwas mehr Zeit nehmen und das anständig machen. Von einem Anfänger wird nicht erwartet, dass das Dezernat völlig rückstandsfrei läuft, zumal das auch die wenigsten von Anfang an konstant hinkriegen. Kopf hoch, weitermachen.
Eine pyramidale Katastrophe. Bist du Student?
Ein schöner Ausdruck, finde ich!
Aber weshalb? Eröffnungsbeschluss, Anklagerücknahme oder Hinweis in der HVL. Nur der genervte Richter ist safe. Aber das ist keine Katastrophe.
Junge, eine unberechtigte Anklage ist für den Bürger nicht nur nervig, sondern extrem belastend, potentiell rufschädigend und geeignet, bürgerliche Existenzen zu vernichten. Wenn man das als StA verbockt, ist man schlicht ungeeignet für seinen Job. Das darf nicht passieren. Wenn man sich bei einer unberechtigten Anklage mehr Gedanken über den genervten Richter als den Beschuldigten macht, sollte man ernsthaft überlegen, ob man den richtigen Job hat....
Es macht mich sprach- und fassungslos... Dieser unbedarfte Umgang mit “seiner” übertragenen Staatsgewalt.
Unglaublich. Ich hoffe, der Beschuldigte weiß, welche prozessualen, materiell- und disziplinarrechtlichen Hebel er gegen Leute wie dich einzulegen hat. Der Verlust des Zeichnungsrecht wäre noch der harmloseste.
28.03.2021, 11:58
(28.03.2021, 00:22)Gast schrieb:(27.03.2021, 11:12)Nachsitzer schrieb: Ich habe nach 3 Monaten auch das Zeichnungsrecht nicht bekommen, wegen zu vielen Rechtschreib- und Grammatikfehlern. Dann hatte ich ein Gespräch beim LOStA, dass die mich gerne behalten würden, ich aber untragbar hinsichtlich der Außenwirkung sei, wenn ich nicht gründlicher mit dem Werkzeug der Sprache umgehe. Dann habe ich meine erledigten Sachen lieber ein Tag liegen gelassen und danach nochmal probegelesen. Ich habe meine zurückbekommen Korrekturen ausgewertet, was meine häufigsten Fehler sind und habe im Internet die Grammatikregeln zu meinen häufigsten Fehlern zu recherchieren. Dann haben sich meine Fehler erheblich reduziert, hab eben 1-2 Stunden pro Tag mehr investiert und hab ein Monat später das kleine Zeichnungsrecht noch bekommen, das große Zeichnungsrecht kam dann pünktlich nach 6 Monaten. Also, wenn das beim Threatersteller das selbe Problem sein sollte, dann hoffe ich, ihn Mut machen zu können. Ich weiß noch selbst, dieser eine Monat war psychisch echt die Hölle, aber danach dann totale Entspannung
Sorry, aber wie kann das mit den Grammatikfehlern passieren? Du hast doch immerhin 2 Examina mit mindestens 8 Punkten bestanden...
Dativ statt Genitiv (so auch in dem Post), schlechte Kommasetzung (wohl der häufigste Fehler), Unsicherheiten bei den Zeitformen / dem Konjunktiv, teilweise falsche Präpositionen, ...
Das finde ich alles nicht so abwegig und wird auch durch die Examina nicht kontrolliert. Ehrlich gesagt lese ich kaum
Schriftsätze, die fehlerfrei sind. Vergleichsweise verlässlich bei GK (ich weiß natürlich, dass da auch andere Kapazitäten sind).
28.03.2021, 12:03
(28.03.2021, 00:28)Gast schrieb:(28.03.2021, 00:22)Gast schrieb:(27.03.2021, 11:12)Nachsitzer schrieb: Ich habe nach 3 Monaten auch das Zeichnungsrecht nicht bekommen, wegen zu vielen Rechtschreib- und Grammatikfehlern. Dann hatte ich ein Gespräch beim LOStA, dass die mich gerne behalten würden, ich aber untragbar hinsichtlich der Außenwirkung sei, wenn ich nicht gründlicher mit dem Werkzeug der Sprache umgehe. Dann habe ich meine erledigten Sachen lieber ein Tag liegen gelassen und danach nochmal probegelesen. Ich habe meine zurückbekommen Korrekturen ausgewertet, was meine häufigsten Fehler sind und habe im Internet die Grammatikregeln zu meinen häufigsten Fehlern zu recherchieren. Dann haben sich meine Fehler erheblich reduziert, hab eben 1-2 Stunden pro Tag mehr investiert und hab ein Monat später das kleine Zeichnungsrecht noch bekommen, das große Zeichnungsrecht kam dann pünktlich nach 6 Monaten. Also, wenn das beim Threatersteller das selbe Problem sein sollte, dann hoffe ich, ihn Mut machen zu können. Ich weiß noch selbst, dieser eine Monat war psychisch echt die Hölle, aber danach dann totale Entspannung
Sorry, aber wie kann das mit den Grammatikfehlern passieren? Du hast doch immerhin 2 Examina mit mindestens 8 Punkten bestanden...
Das war auch mein Gedanke.
Jura ist nicht gerade ein Fach, wo sowas irrelevant wäre oder nicht auffällt..
Ohne klugscheißen zu wollen, aber sowas meine ich. “Ein Fach, in dem” heißt es.
“Ein Fach, wo” ist bestenfalls Umgangssprache.
Ja, du schreibst hier im Forum keinen Schriftsatz und bist hier privat, aber meiner bescheidenen Erfahrung nach können viele den Modus hinsichtlich der Schriftsprache nicht einfach so wechseln (zumal man hier wohl davon ausgehen muss, dass du dir angesichts der Thematik Gedanken über die Grammatik des Geschriebenen gemacht hast).