27.03.2021, 18:13
(27.03.2021, 18:08)Gast schrieb:(27.03.2021, 18:04)Gast schrieb:(27.03.2021, 18:00)Gast schrieb:(27.03.2021, 17:58)Gast schrieb:(27.03.2021, 17:54)Gast schrieb: Ist ja alles sehr vage formuliert
Die für eine Einstellung in den richterlichen Dienst erforderliche fachliche Qualifikation bestimmt sich anhand der Leistungen im ersten und im zweiten juristischen Staatsexamen.
Finde ich nicht so vage.
Man muss den Absatz schon zu Ende lesen, ne...
Habe ich doch oben schon voll zitiert. Aber machen wir mal eine Auslegung des Wortlauts: Es mag der Schwerpunkt auf dem zweiten Examen liegen. Die Leistungen im ersten Examen sind aber dennoch (wenn auch untergeordnet) relevant.
Ich weiß gar nicht, wie man das anders sehen kann.
Qualifikation wird durch die Examina belegt, wenn das 2. 9 oder mehr ist, schon allein dadurch. Wenn nicht, dann wird das 1. Examen herangezogen.
Und wenn Du den Absatz wirklich komplett liest, siehst du unten, dass eine Einladung (Einladung! Nicht "Qualifikation") nach den Ergebnissen der Bewerber erfolgt. Da wird nichts hälftig einberechnet. Das ist beim LSG so.
Wenn du es nicht glauben kannst, frag halt beim OLG nach. Dann bist du auf der sicheren Seite..
"Das Hauptaugenmerk ist dabei auf das Ergebnis des zweiten juristischen Staatsexamens gerichtet.
Sofern Sie das Referendariat mit einem Prädikatsexamen (9,0 Punkte oder mehr) abgeschlossen haben,
können Sie Ihre fachliche Eignung im Regelfall bereitsdurch dieses Ergebnis belegen und werden daher zum Einstellungsverfahren eingeladen. Nach einem Erlass des Justizministeriums des Landes Nordrhein- Westfalen vom 29.06.1999 können auch Bewerber, die zwar weniger als 9,0 Punkte, jedoch mehr als 7,75 Punkte im zweiten Staatsexamen erreicht haben, bei dem Auswahlverfahren berücksichtigt werden, wenn sie sich zusätzlich durch besondere persönliche Eigenschaften auszeichnen. (...) Aufgrund des für den öffentlichen Dienst geltenden. Prinzips der Bestenauslese werden die Bewerber grundsätzlich in der Reihenfolge ihrer fachlichen Qualigikation zu den Auswahlterminen eingeladen. Welche Bewerber zu welchem Zeitpunkt eine Einladung zum Vorstellungstermin erhalten, ist dementsprechend von der Zahl der Bewerber und der zu besetzenden Stellen sowie von den Examensergebnissen der Bewerber abhängig"
Aber wie gesagt, frag ruhig direkt nach bei denen, die sind ja nett und vielleicht lösen sie das Rätsel. Die Erfahrung zeigte bisher, dass es nach dem 2. Examen ging (s.o.).
27.03.2021, 18:22
Mir (unter 9: mit 8,xx) wurde gesagt, dass ich aufgrund meines 1. Examens (10,xx) solide Chancen hätte, da das 1. berücksichtigt wird und ich in dem Fall vor andere Bewerber mit besseren 8,xx rutsche. Also bei einem 2. Examen unter Vb guckt man wohl dann schon aufs 1. Und nicht nur auf die Nachkommastelle des 2. Examens
27.03.2021, 18:33
(27.03.2021, 18:22)Gast schrieb: Mir (unter 9: mit 8,xx) wurde gesagt, dass ich aufgrund meines 1. Examens (10,xx) solide Chancen hätte, da das 1. berücksichtigt wird und ich in dem Fall vor andere Bewerber mit besseren 8,xx rutsche. Also bei einem 2. Examen unter Vb guckt man wohl dann schon aufs 1. Und nicht nur auf die Nachkommastelle des 2. Examens
Ja vor andere mit 8,xx, aber nicht vor andere mit 9,x.
27.03.2021, 18:33
Welche Bewerber zu welchem Zeitpunkt eine Einladung zum Vorstellungstermin erhalten, ist dementsprechend von der Zahl der Bewerber und der zu besetzenden Stellen sowie von den Examensergebnissen der Bewerber abhängig.
27.03.2021, 18:38
Ist doch egal was da steht, letztendlich ist es nicht so gewesen, es seidenn sie haben sich meine Ergebnisse falsch aufgeschrieben. Diesem Einhorn würde ich aber nicht nachjagen :D
27.03.2021, 19:23
(27.03.2021, 18:38)Gatsvonvorhin schrieb: Ist doch egal was da steht, letztendlich ist es nicht so gewesen, es seidenn sie haben sich meine Ergebnisse falsch aufgeschrieben. Diesem Einhorn würde ich aber nicht nachjagen :D
Genau das ist ja das Problem. Egal ist das in meinen Augen nicht. Soll ja fair ablaufen.
27.03.2021, 19:31
(27.03.2021, 19:23)Gast schrieb:(27.03.2021, 18:38)Gatsvonvorhin schrieb: Ist doch egal was da steht, letztendlich ist es nicht so gewesen, es seidenn sie haben sich meine Ergebnisse falsch aufgeschrieben. Diesem Einhorn würde ich aber nicht nachjagen :D
Genau das ist ja das Problem. Egal ist das in meinen Augen nicht. Soll ja fair ablaufen.
Wir drehen uns im Kreis weil man das eben auch anders interpretieren kann.
27.03.2021, 22:02
Einfach zweistellig machen, dann klappts
27.03.2021, 23:40
Ich habe ne Vornote von 9,75. Was geht damit?
27.03.2021, 23:45
BGH