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  5. Vergütungsvereinbarung
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Vergütungsvereinbarung
Gast
Unregistered
 
#1
26.03.2021, 16:37
Hey jungs

bin nen 2x Rambo mit Vergütungsvereinbarung und auf der Suche nach einem Muster.

Bin RA und soll für zusätzlich eigenständig akquirierte Mandate eine Provision erhalten. Das muss natürlich in Form gegossen werden. Das allwissende Beck Online hat dazu allerdings nichts.

Kennt ihr da was vernünftiges?
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Gast
Unregistered
 
#2
26.03.2021, 16:57
Tu was für dein Geld und setz selbst eine auf.
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Gast
Unregistered
 
#3
26.03.2021, 17:04
(26.03.2021, 16:57)Gast schrieb:  Tu was für dein Geld und setz selbst eine auf.



na gut
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Gast
Unregistered
 
#4
26.03.2021, 17:04
Das ist aber keine Vergütungsvereinbarung. Eine solche wird zwischen dem Mandanten und der Kanzlei gegossen (z.B. Stundensatz).


Was du meinst müsste einfach in den Arbeitsvertrag bzw. wenn du freischaffender Mitarbeiter bist in einen Kooperationsvertrag oder ähnliches. 


Muster dürften Online zu finden sein, ansonsten musst du dich eben kautelarjuristisch mal n bisschen anstrengen.



Abgesehen davon erfolgt in diesem Forum keine Rechtsberatung.
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2xA-Rambo
Member
***
Beiträge: 59
Themen: 0
Registriert seit: Mar 2021
#5
26.03.2021, 17:16
Keine Rechtsberatung.
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Gast
Unregistered
 
#6
26.03.2021, 17:27
(26.03.2021, 17:04)Gast schrieb:  Das ist aber keine Vergütungsvereinbarung. Eine solche wird zwischen dem Mandanten und der Kanzlei gegossen (z.B. Stundensatz).


Was du meinst müsste einfach in den Arbeitsvertrag bzw. wenn du freischaffender Mitarbeiter bist in einen Kooperationsvertrag oder ähnliches. 


Muster dürften Online zu finden sein, ansonsten musst du dich eben kautelarjuristisch mal n bisschen anstrengen.



Abgesehen davon erfolgt in diesem Forum keine Rechtsberatung.


Klar eine Vergütungsvereinbarung zwischen Arbeitgeber und AN, die sich nach der Vergütungsvereinbarung zwischen Mdt. Und Arbeitgeber richtet. Im Übrigen will ich keine Rechtsberatung sondern frage nach ob jemand weiß, wo es Muster gibt
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Gast
Unregistered
 
#7
26.03.2021, 18:09
§ 49b Abs. 3 S. 1 BRAO  Cowboy
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Gast
Unregistered
 
#8
26.03.2021, 18:32
(26.03.2021, 18:09)Gast schrieb:  § 49b Abs. 3 S. 1 BRAO  Cowboy

Schon klar...

Aber es wird ja keine Vergütung abgegeben, sondern das Gehalt des RA erhöht sich entsprehcend der akquirierten mandate...

Vergleichbare Regelungen gibt es ja nun auch bei Partnerschaften von Rechtsanwälten?
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Gast
Unregistered
 
#9
26.03.2021, 22:23
Wie schon von anderen erwähnt ist das keine Vergütungsvereinbarung sondern du wirst hierzu was unter dem stich freier Mitarbeiter Vertrag finden, was schlussendlich nur ein Dienstvertrag ohne persönliche Abhängigkeit ist. Das heißt du musst den Vertrag so gestalten, dass daraus ersichtlich ist, dass du nicht vollkommen fremdbestimmt durch den AG bist, da ansonsten nachträglich Sozialversicherungsbeiträge nachgezahlt werden müssen. Du kannst den Vertrag auch von der DRV absegnen lassen zur Absicherung, nennt sich Statusfeststellungsverfahren - Google hilft hier für näheres
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Gast
Unregistered
 
#10
26.03.2021, 22:30
Beck'sches Formularbuch für die Anwaltskanzlei, S. 758
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