22.03.2021, 21:09
Wie oft musstet ihr unter Aufsicht zum Sitzungsdienst, bis ihr die Freigabe hattet, alleine zu gehen?
Ich war jetzt zweimal unter Aufsicht und darf nach wie vor nicht alleine
Ich war jetzt zweimal unter Aufsicht und darf nach wie vor nicht alleine
22.03.2021, 21:20
Das ist bedenklich.
22.03.2021, 21:22
22.03.2021, 21:23
Bei uns gabs gar keinen begleiteten Termin
Nur 2 Termine zum Anschauen für die ganze Gruppe.

22.03.2021, 21:47
Wir wurden auch ins kalte Wasser geworfen. Habe einmal meinen Ausbilder begleitet (ich kenne einige, die unter Aufsicht schonmal plädieren dürfen), danach musste man dann "selbst" und allein ran. Bis jetzt 5mal Sitzungsvertretung, Station geht noch einen Monat.
22.03.2021, 22:21
Und ich dachte, sofort alleine ist üblich. Es gibt doch große Unterschiede in der Handhabung.
22.03.2021, 22:45
Also "unter Aufsicht" gibt's in Berlin nicht (so weit ich weiß). Sowas hätte mich auch total nervös gemacht... Habe auch meine Ausbilderin nicht begleitet. Hab mich dafür zu Beginn der Station in ein paar Verhandlungen reingesetzt um mir das mal anzuschauen.
24.03.2021, 12:02
Ich hätte mich ehrlich gesagt gefreut, wenn sich jemand die Zeit genommen und dabei gesessen und mir ein paar Tipps gegen windige Verteidiger oder anschließend Verbesserungsvorschläge gegeben hätte. Insofern kann man das auch als herausragendes Engagement deines Ausbilders betrachten. Bei mir und den anderen Referendaren war es von Anfang an üblich, dass man die Handakten nur zuvor besprochen hat und dann alleine in die Sitzungsvertretung gegangen ist, danach wurde noch von der Sitzung berichtet und diese besprochen. Das hat so aber auch gut funktioniert. Vielleicht fragst du einfach mal nach?
25.03.2021, 16:38
Wurde insgesamt oft begleitet, da ich regelmäßig zum Jugendrichter musste.
Aber die erste Solo-Sitzung hatte ich nach einmal mit Begleitung.
Aber die erste Solo-Sitzung hatte ich nach einmal mit Begleitung.
25.03.2021, 21:28
Das ist landes- und kapazitätsabhängig.
ZB:
In NRW ist Begleitung selten.
In RLP nicht vorgesehen.
In Bayern einmalig Standard.
Einzelfälle können natürlich auch zu Abweichungen führen.
ZB:
In NRW ist Begleitung selten.
In RLP nicht vorgesehen.
In Bayern einmalig Standard.
Einzelfälle können natürlich auch zu Abweichungen führen.