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Wechsel von der Anwaltschaft in Justiz - Organisatorisches
Gast
Unregistered
 
#1
24.03.2021, 15:17
Hi,

ich habe vor kurzem die Zusage für eine Stelle als Richter auf Probe erhalten. Noch bin ich Anwalt. 
Mir stellt sich jetzt die Frage, was ich vor dem Wechsel veranlassen muss.
Klar, das Thema Krankenkasse steht an. Wie sieht es aber mit "anwaltsspezifischen" Themen aus? Muss ich z.B. aktiv aus der Kammer austreten?

Ich wäre für Eure Erfahrungen von Eurem Wechsel dankbar!
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Erste Infos zum Bewerbungsverfahren für den Justizdienst findest Du auf den Richter-Infoseiten von Juristenkoffer.de:
https://www.juristenkoffer.de/richter/

Darüber hinaus sollte man sich dann mit dem Karriere-Dossier über die Einstellungschancen und Bewerbungsvoraussetzungen informieren. Optional besteht zudem die Möglichkeit, auf die vielen hunderten Erfahrungsberichte anderer Juristen zuzugreifen, die bereits das Bewerbungsverfahren erfolgreich absolviert haben:

https://www.juristenkoffer.de/richter/karriere-dossier-richter-staatsanwalt-werden.php
 
Gast18
Unregistered
 
#2
24.03.2021, 16:31
(24.03.2021, 15:17)Gast schrieb:  Hi,

ich habe vor kurzem die Zusage für eine Stelle als Richter auf Probe erhalten. Noch bin ich Anwalt. 
Mir stellt sich jetzt die Frage, was ich vor dem Wechsel veranlassen muss.
Klar, das Thema Krankenkasse steht an. Wie sieht es aber mit "anwaltsspezifischen" Themen aus? Muss ich z.B. aktiv aus der Kammer austreten?

Ich wäre für Eure Erfahrungen von Eurem Wechsel dankbar!

Ja, du musst den Verzicht auf die Rechte aus deiner Anwaltszulassung erklären. Da sollte es ein Formular auf der Seite der RAK geben. Deine Zulassung wird dann widerrufen. Außerdem sind solche Themen wie Schlüsselversicherung wichtig, weil du einen zentralschlüssel bekommen wirst. Auch über eine Diensthaftpflichtversicherung und Vermögensschadenshaftpflichtversicherung Sollte man sich informieren. 
Und ansonsten muss natürlich noch eine neue Robe her. :)
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Gast
Unregistered
 
#3
24.03.2021, 21:46
Ganz wichtig ist auch der Richter-Hammer um für „Ruhe im Saal“ zu sorgen. Für den Einstieg reichen die Einsteiger Modelle (150-180€)
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Gast1991
Unregistered
 
#4
24.03.2021, 21:53
Das freut mich für dich. Kann dir leider keinen Rat geben sondern hätte nur die Frage (und Hoffnung) ob man bei dir - ohne dich beleidigen zu wollen - wegen der Berufserfahrung vielleicht bei den Noten ein Auge zugedrückt hat oder ob die Noten so gereicht haben?

Ich bin nämlich an der Grenze und hoffe, dass vielleicht Berufserfahrung irgendwie positiv gewertet wird...
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Gast
Unregistered
 
#5
24.03.2021, 22:31
Sagt mal, wieso schließt ihr eine Schlüsselversicherung ab? Wenn ich den Schlüssel nicht gerade vorsätzlich in der Fußgängerzone liegen lasse, hafte ich doch eh nicht. Eine Regresspflicht kommt doch allenfalls bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit in Betracht. Andernfalls muss die Dienststelle die Kosten tragen. In beiden Fällen sieht doch aber jede Versicherung eh wieder eine Regressmöglichkeit des Versicherers beim Versicherungsnehmer vor, so dass ich dann meiner Versicherung den Schaden ersetzen muss. Das macht für mich gar keinen Sinn. 
Gleiches gilt für die Diensthaftpflicht beim Richter. Welche Fallkonstellation soll das denn überhaupt abdecken? Auch der Sinn dieser Versicherung erschließt sich mir nicht. Solange ich außerhalb der Rechtsbeugung bin, hafte ich doch eh nicht. Sobald ich in dem Tatbestand bin, zahlt auch keine Versicherung mehr....
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Gast
Unregistered
 
#6
25.03.2021, 09:22
(24.03.2021, 22:31)Gast schrieb:  Sagt mal, wieso schließt ihr eine Schlüsselversicherung ab? Wenn ich den Schlüssel nicht gerade vorsätzlich in der Fußgängerzone liegen lasse, hafte ich doch eh nicht. Eine Regresspflicht kommt doch allenfalls bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit in Betracht. Andernfalls muss die Dienststelle die Kosten tragen. In beiden Fällen sieht doch aber jede Versicherung eh wieder eine Regressmöglichkeit des Versicherers beim Versicherungsnehmer vor, so dass ich dann meiner Versicherung den Schaden ersetzen muss. Das macht für mich gar keinen Sinn. 
Gleiches gilt für die Diensthaftpflicht beim Richter. Welche Fallkonstellation soll das denn überhaupt abdecken? Auch der Sinn dieser Versicherung erschließt sich mir nicht. Solange ich außerhalb der Rechtsbeugung bin, hafte ich doch eh nicht. Sobald ich in dem Tatbestand bin, zahlt auch keine Versicherung mehr....

Wenn man Handelsregisterrichter wird, sollte man eine entsprechende Versicherung haben, weil dort das Spruchrichterprivileg tatsächlich nur eingeschränkt greift. 

Ansonsten ... ich habe auch keine. In den Fall einer Rechtsbeugung muss man erstmal geraten. Zumindest in meiner Spruchrichtertätigkeit eigentlich nicht denkbar.
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Gast
Unregistered
 
#7
25.03.2021, 12:10
(24.03.2021, 21:53)Gast1991 schrieb:  Das freut mich für dich. Kann dir leider keinen Rat geben sondern hätte nur die Frage (und Hoffnung) ob man bei dir - ohne dich beleidigen zu wollen - wegen der Berufserfahrung vielleicht bei den Noten ein Auge zugedrückt hat oder ob die Noten so gereicht haben?

Ich bin nämlich an der Grenze und hoffe, dass vielleicht Berufserfahrung irgendwie positiv gewertet wird...

TE hier - kann ich dir nicht sagen, meine Noten sind ganz gut (niedriges VB 1. hohes VB 2.). Aber negativ wird Berufserfahrung sich sicher nicht auswirken ;)
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Gast
Unregistered
 
#8
25.03.2021, 12:11
(24.03.2021, 16:31)Gast18 schrieb:  
(24.03.2021, 15:17)Gast schrieb:  Hi,

ich habe vor kurzem die Zusage für eine Stelle als Richter auf Probe erhalten. Noch bin ich Anwalt. 
Mir stellt sich jetzt die Frage, was ich vor dem Wechsel veranlassen muss.
Klar, das Thema Krankenkasse steht an. Wie sieht es aber mit "anwaltsspezifischen" Themen aus? Muss ich z.B. aktiv aus der Kammer austreten?

Ich wäre für Eure Erfahrungen von Eurem Wechsel dankbar!

Ja, du musst den Verzicht auf die Rechte aus deiner Anwaltszulassung erklären. Da sollte es ein Formular auf der Seite der RAK geben. Deine Zulassung wird dann widerrufen. Außerdem sind solche Themen wie Schlüsselversicherung wichtig, weil du einen zentralschlüssel bekommen wirst. Auch über eine Diensthaftpflichtversicherung und Vermögensschadenshaftpflichtversicherung Sollte man sich informieren. 
Und ansonsten muss natürlich noch eine neue Robe her. :)

Danke!
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Gast
Unregistered
 
#9
25.03.2021, 12:52
(24.03.2021, 22:31)Gast schrieb:  Sagt mal, wieso schließt ihr eine Schlüsselversicherung ab?

Jede gute Privathaftpflicht deckt ohnehin den Verlust beruflicher Schlüssel ab. Tut die konkret vorhandene Police das nicht, dürfte sie auch weitere Mängel aufweisen und sollte dringend optimiert werden.
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Gast
Unregistered
 
#10
25.03.2021, 13:01
Doppel - VB (egal ob niedrig oder hoch) ist schon eine Ansage.
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