22.03.2021, 13:16
Moin Leute!
Meine Frage ist, in welchem Umfang Familienrecht im GPA Nord abgeprüft wird. Reicht es, die §§ 1365, 1369 BGB zu kennen sowie das Problem der unbenannten Zuwendungen oder sollte man auch im Norden Unterhalts-, Scheidungs- und Güterrecht können sowie die verfahrensrechtliche Einkleidung des FamFG? Eine Art Prüfungsgegenständeverordnung gibt es ja leider nicht ...
Villeicht können ja auch ehemalige Kandiaten aus dem GPA Nord berichten, was in ihrem Durchgang aus dem Familienrecht drankam!
Grüße!
Meine Frage ist, in welchem Umfang Familienrecht im GPA Nord abgeprüft wird. Reicht es, die §§ 1365, 1369 BGB zu kennen sowie das Problem der unbenannten Zuwendungen oder sollte man auch im Norden Unterhalts-, Scheidungs- und Güterrecht können sowie die verfahrensrechtliche Einkleidung des FamFG? Eine Art Prüfungsgegenständeverordnung gibt es ja leider nicht ...
Villeicht können ja auch ehemalige Kandiaten aus dem GPA Nord berichten, was in ihrem Durchgang aus dem Familienrecht drankam!
Grüße!
22.03.2021, 16:02
(22.03.2021, 13:16)GastGast schrieb: Moin Leute!
Meine Frage ist, in welchem Umfang Familienrecht im GPA Nord abgeprüft wird. Reicht es, die §§ 1365, 1369 BGB zu kennen sowie das Problem der unbenannten Zuwendungen oder sollte man auch im Norden Unterhalts-, Scheidungs- und Güterrecht können sowie die verfahrensrechtliche Einkleidung des FamFG? Eine Art Prüfungsgegenständeverordnung gibt es ja leider nicht ...
Villeicht können ja auch ehemalige Kandiaten aus dem GPA Nord berichten, was in ihrem Durchgang aus dem Familienrecht drankam!
Grüße!
Wenn du die von dir benannten Punkte gut beherrschst, dürftest du schon mehr draufhaben als überhaupt erforderlich ist. In keiner der mir bekannten (Probe-)klausuren (immerhin über 70 an der Zahl, alles ehemalige Examensklausuren) kam familienrecht auch nur im ansatz dran. Im echten Examen dann auch nicht. Hat sich auch keiner meiner Kollegen drauf vorbereitet.
Anders übrigens als das Erbrecht, das durchaus hin und wieder vertieft abgefragt wird.
22.03.2021, 16:02
(22.03.2021, 16:02)Gast schrieb:(22.03.2021, 13:16)GastGast schrieb: Moin Leute!
Meine Frage ist, in welchem Umfang Familienrecht im GPA Nord abgeprüft wird. Reicht es, die §§ 1365, 1369 BGB zu kennen sowie das Problem der unbenannten Zuwendungen oder sollte man auch im Norden Unterhalts-, Scheidungs- und Güterrecht können sowie die verfahrensrechtliche Einkleidung des FamFG? Eine Art Prüfungsgegenständeverordnung gibt es ja leider nicht ...
Villeicht können ja auch ehemalige Kandiaten aus dem GPA Nord berichten, was in ihrem Durchgang aus dem Familienrecht drankam!
Grüße!
Wenn du die von dir benannten Punkte gut beherrschst, dürftest du schon mehr draufhaben als überhaupt erforderlich ist. In keiner der mir bekannten (Probe-)klausuren (immerhin über 70 an der Zahl, alles ehemalige Examensklausuren) kam familienrecht auch nur im ansatz dran. Im echten Examen dann auch nicht. Hat sich auch keiner meiner Kollegen drauf vorbereitet.
Anders übrigens als das Erbrecht, das durchaus hin und wieder vertieft abgefragt wird.
zur Klarstellung: bezog sich natürlich alles aufs GPA
22.03.2021, 21:14
Vielen Dank!
23.03.2021, 14:38
(22.03.2021, 16:02)Gast schrieb:(22.03.2021, 13:16)GastGast schrieb: Moin Leute!
Meine Frage ist, in welchem Umfang Familienrecht im GPA Nord abgeprüft wird. Reicht es, die §§ 1365, 1369 BGB zu kennen sowie das Problem der unbenannten Zuwendungen oder sollte man auch im Norden Unterhalts-, Scheidungs- und Güterrecht können sowie die verfahrensrechtliche Einkleidung des FamFG? Eine Art Prüfungsgegenständeverordnung gibt es ja leider nicht ...
Villeicht können ja auch ehemalige Kandiaten aus dem GPA Nord berichten, was in ihrem Durchgang aus dem Familienrecht drankam!
Grüße!
Wenn du die von dir benannten Punkte gut beherrschst, dürftest du schon mehr draufhaben als überhaupt erforderlich ist. In keiner der mir bekannten (Probe-)klausuren (immerhin über 70 an der Zahl, alles ehemalige Examensklausuren) kam familienrecht auch nur im ansatz dran. Im echten Examen dann auch nicht. Hat sich auch keiner meiner Kollegen drauf vorbereitet.
Anders übrigens als das Erbrecht, das durchaus hin und wieder vertieft abgefragt wird.
Kann ich bestätigen. Unterhalts-, Scheidungs-, Güterrecht und FamFG hat weder in den Probeklausuren noch im Examen bei mir je eine Rolle gespielt.
Erbrecht kam dagegen in meinem Examen vertieft dran: insb. Vor- und Nacherbschaft. Da sollte man also wenigstens die Basics sicher beherrschen.
24.03.2021, 01:42
(23.03.2021, 14:38)Ref-HH schrieb:(22.03.2021, 16:02)Gast schrieb:(22.03.2021, 13:16)GastGast schrieb: Moin Leute!
Meine Frage ist, in welchem Umfang Familienrecht im GPA Nord abgeprüft wird. Reicht es, die §§ 1365, 1369 BGB zu kennen sowie das Problem der unbenannten Zuwendungen oder sollte man auch im Norden Unterhalts-, Scheidungs- und Güterrecht können sowie die verfahrensrechtliche Einkleidung des FamFG? Eine Art Prüfungsgegenständeverordnung gibt es ja leider nicht ...
Villeicht können ja auch ehemalige Kandiaten aus dem GPA Nord berichten, was in ihrem Durchgang aus dem Familienrecht drankam!
Grüße!
Wenn du die von dir benannten Punkte gut beherrschst, dürftest du schon mehr draufhaben als überhaupt erforderlich ist. In keiner der mir bekannten (Probe-)klausuren (immerhin über 70 an der Zahl, alles ehemalige Examensklausuren) kam familienrecht auch nur im ansatz dran. Im echten Examen dann auch nicht. Hat sich auch keiner meiner Kollegen drauf vorbereitet.
Anders übrigens als das Erbrecht, das durchaus hin und wieder vertieft abgefragt wird.
Kann ich bestätigen. Unterhalts-, Scheidungs-, Güterrecht und FamFG hat weder in den Probeklausuren noch im Examen bei mir je eine Rolle gespielt.
Erbrecht kam dagegen in meinem Examen vertieft dran: insb. Vor- und Nacherbschaft. Da sollte man also wenigstens die Basics sicher beherrschen.
Ohne das Thema jetzt hijacken zu wollen, aber weil es wesensverwandt ist, liege ich damit total falsch, dass es sich mit dem Arbeitsrecht ähnlich dem Familienrecht im GPA verhält?
02.04.2021, 11:58
Also im Februar kam in der ZVS Klausur lediglich die Frage auf, ob der Ehegatte mit in Anspruch genommen werden kann (ganz offensichtlich kein Geschäft des täglichen Lebens gewesen), dafür dann in der Berufungsklausur (ZR II) zumindest mehr Erbrecht (2287, Erbvertrag, Formerfordernisse und Vollzug von Schenkungen). Da haben oberflächliche Kenntnisse eher nicht gereicht, wenn man in den 5h was Gutes zu Papier bringen wollte. Und bei meinem Kollegen lief letztes Jahr was zur Vor und Nacherbschaft, da hat man wohl auch mindestens Vorkenntnisse gebraucht. Glaube Familienrecht ist eher mit absoluten basics machbar, Erbrecht sollte man ein bisschen mehr anschauen (war aber m.E. alles auch ohne Vorkenntnisse und nur mit Kommentaren machbar, aber sehr sportlich in 5h).
02.04.2021, 13:56
Es ist mir unverständlich, warum man Gebiete, die eine überwiegende Anzahl an Absolventen (= FWW RA, der alles, darunter viel FamR/ArbR, macht) später dringend benötigen, nicht im Examen prüft. Da kann ich die bayerische Sonderrolle sehr gut nachvollziehen.