22.03.2021, 17:58
Liebes Forum,
nach Abschluss der mündlichen Prüfung beginne ich in einer Kanzlei promotionsbegleitend als wissenschaftlicher Mitarbeiter zu arbeiten.
Nun wurde ich von der Personalabteilung gefragt, ob ich mich nach der mündlichen Prüfung direkt die Zulassung als RA beantragen möchte.
Da ich zunächst nicht vorhabe als solcher zu arbeiten stellt sich mir die Frage, welche Vor- bzw. Nachteile dies mit sich bringt?
Hat zu diesem Thema jemand Erfahrungen?
Beste Grüßen und vielen Dank schon einmal!
nach Abschluss der mündlichen Prüfung beginne ich in einer Kanzlei promotionsbegleitend als wissenschaftlicher Mitarbeiter zu arbeiten.
Nun wurde ich von der Personalabteilung gefragt, ob ich mich nach der mündlichen Prüfung direkt die Zulassung als RA beantragen möchte.
Da ich zunächst nicht vorhabe als solcher zu arbeiten stellt sich mir die Frage, welche Vor- bzw. Nachteile dies mit sich bringt?
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22.03.2021, 20:07
(22.03.2021, 17:58)Gast schrieb: Liebes Forum,
nach Abschluss der mündlichen Prüfung beginne ich in einer Kanzlei promotionsbegleitend als wissenschaftlicher Mitarbeiter zu arbeiten.
Nun wurde ich von der Personalabteilung gefragt, ob ich mich nach der mündlichen Prüfung direkt die Zulassung als RA beantragen möchte.
Da ich zunächst nicht vorhabe als solcher zu arbeiten stellt sich mir die Frage, welche Vor- bzw. Nachteile dies mit sich bringt?
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Beste Grüßen und vielen Dank schon einmal!
So können die dich als regulären Anwalt abrechnen.
22.03.2021, 20:28
(22.03.2021, 20:07)Gast schrieb:(22.03.2021, 17:58)Gast schrieb: Liebes Forum,
nach Abschluss der mündlichen Prüfung beginne ich in einer Kanzlei promotionsbegleitend als wissenschaftlicher Mitarbeiter zu arbeiten.
Nun wurde ich von der Personalabteilung gefragt, ob ich mich nach der mündlichen Prüfung direkt die Zulassung als RA beantragen möchte.
Da ich zunächst nicht vorhabe als solcher zu arbeiten stellt sich mir die Frage, welche Vor- bzw. Nachteile dies mit sich bringt?
Hat zu diesem Thema jemand Erfahrungen?
Beste Grüßen und vielen Dank schon einmal!
So können die dich als regulären Anwalt abrechnen.
Beitragsmonate im Versorgungswerk
22.03.2021, 20:31
Du könntest schon ins Versorgungswerk einzahlen statt in die Rentenversicherung, was je nach individueller Situation ein Vor- oder Nachteil sein kann (bessere Rendite, Nachversicherung aus dem Ref, verfallende Rentenversicherungsbeiträge bei weniger als fünf Jahren Einzahldauer).