Was wiedeholt ihr für die beiden Öffrechtklausuren ? Hat jmd einen Tipp
12.09.2017, 17:53
(12.09.2017, 17:31)Nrw schrieb:(12.09.2017, 16:52)Bln schrieb: Wieso war der Strafrahmen für die Beleidigung falsch?
In NRW, weil es eine tätliche Beleidigung war und er höher ist als der angenommene
Es dürfte in NRW keine tätliche Beleidigung sein, da die Berührung alleine nicht ausreicht (§ 185 kein Auffangtatbestand für Sexualdelikte), sondern nur in Verbindung mit der Aussage die Beleidigung gegeben ist.
Da die Aussage aber gerade nicht tätlich ist, würde ich auch keine tätliche Beleidigung sehen
12.09.2017, 18:21
(12.09.2017, 17:01)Nrw schrieb: [quote='NRWler' pid='11539' dateline='1505227404']
Zulässigkeit hatte ich keine Ahnung, wie ich das mit der Mail lösen muss. Hatte im Hinterkopf, dass tatsächlicher Zugang dann reicht, aber laut Kommentar reicht Mail eben nicht. Deswegen vorsichtshalber Wiedereinsetzungsantrag.
Wiedereinsetzung klingt nicht schlecht. Im Ergebnis haben die sich aber an dieser Entscheidung hier orientiert:
https://dejure.org/dienste/vernetzung/re...s%20311/16
Danach reicht die Übersendung eines gescannten Dokuments aus, wenn es bei Gericht ausgedruckt wird und zur Akte genommen wird als Schriftfort reichen.
12.09.2017, 18:33
41a stpo konnte in unserem fall nicht angewendet werden, weil die unterschrift auf der datei drauf war. Es war ja nicht die rede von einer signatur.
12.09.2017, 18:56
Hätte man das mit dem Mutterschutz nicht mit der gleichen Argumentation des BGH auch für werdende Mütter lösen können?
Was spricht dagegen?
Was spricht dagegen?
12.09.2017, 19:12
Das Beschäftigungsverbot für die Zeit nach der Entbindung war zwingend. Ich meine vom Wortlaut stand da "ist nicht zu beschäftigen".
Für die Zeit davon (also vor Entbindung) gab es eine "es sei denn, die werdende Mutter erklärt sich ausdrücklich dazu bereit" - Ausnhame.
Zumindest in NRW hat die Richterin auch eine solche Erklärung abgegeben
Für die Zeit davon (also vor Entbindung) gab es eine "es sei denn, die werdende Mutter erklärt sich ausdrücklich dazu bereit" - Ausnhame.
Zumindest in NRW hat die Richterin auch eine solche Erklärung abgegeben
12.09.2017, 19:19
Hat jemand noch bemerkt, dass in den Festsellungen die Anzahl an abgehobenen Renten falsch ist?
Festegestellt wurden 8x Renten. Betrug wurde für den Zeitraum Juli 2016 - Januar 2017 einschließlich angeklagt. Das sind nur 7 Monate. Oder missverstehe ich was?
Denn für den Todesmonat Juni wird laut einer der Normen, die in der Anlage war, die Rente noch komplett ausgezahlt.
Festegestellt wurden 8x Renten. Betrug wurde für den Zeitraum Juli 2016 - Januar 2017 einschließlich angeklagt. Das sind nur 7 Monate. Oder missverstehe ich was?
Denn für den Todesmonat Juni wird laut einer der Normen, die in der Anlage war, die Rente noch komplett ausgezahlt.
12.09.2017, 19:38
(12.09.2017, 19:19)Pingpong schrieb: Hat jemand noch bemerkt, dass in den Festsellungen die Anzahl an abgehobenen Renten falsch ist?
Festegestellt wurden 8x Renten. Betrug wurde für den Zeitraum Juli 2016 - Januar 2017 einschließlich angeklagt. Das sind nur 7 Monate. Oder missverstehe ich was?
Denn für den Todesmonat Juni wird laut einer der Normen, die in der Anlage war, die Rente noch komplett ausgezahlt.
Das ist mir tatsächlich durchgegangen, sollte es so gewesen sein. Da hätte dann wohl die Darstellungsrüge erhoben werden können.
14.09.2017, 14:27
Heut in BE/BB im einstweiligen Rechtsschutz.. oder so ungefähr..
https://openjur.de/u/687670.html
https://openjur.de/u/687670.html
14.09.2017, 14:35
Nach erster Einschätzung lief heute die Klausur aus Januar 2017 von den Hessen.
80V, BeamtStG, StBerG, Art. 12 GG (Mit bisschen Zwangsvollstreckung)
War eine - meiner Absicht nach - "machbare Klausur"
(Im Vergleich zu der mMn fürchterlichen Revisiobsklausur...)
Ich habe den Antrag abgewiesen (bzw. Die Anträge, weil es nach Auslegung bei mir 2 waren)
Ich werde das Gefühl nicjz los, dass NRW dieses Jahr keine neue Klausuren geschrieben hat, sondern nur alte nimmt?! Was sagst uns das für morgen?
80V, BeamtStG, StBerG, Art. 12 GG (Mit bisschen Zwangsvollstreckung)
War eine - meiner Absicht nach - "machbare Klausur"
(Im Vergleich zu der mMn fürchterlichen Revisiobsklausur...)
Ich habe den Antrag abgewiesen (bzw. Die Anträge, weil es nach Auslegung bei mir 2 waren)
Ich werde das Gefühl nicjz los, dass NRW dieses Jahr keine neue Klausuren geschrieben hat, sondern nur alte nimmt?! Was sagst uns das für morgen?