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Wechsel GKV PKV nach Einstellungszusage Justiz
Gast
Unregistered
 
#1
19.03.2021, 11:22
Weder Makler, noch GKV, noch meine eigenen Bemühungen via Recherche können mir eine zufriedenstellende Antwort liefern, sodass ich mich an euch wende und hoffe, dass eine Person aus eigener Erfahrung berichten kann:

Ende März (im knapp einer Woche)werde ich als Richter auf Probe verbeamtet. Derzeit bin ich noch ALG I Bezieher und in der GKV. Die Ernennung erfolgt mitten im Monat und nicht glatt zum Monatsbeginn o.ä. Derweil stelle ich den Antrag bei einer PKV zum Eintritt, wobei der Makler meinte, dass ein nahtloser Übergang problematisch sein dürfte, weil der PKV-Antrag zum Zeitpunkt der Ernennung nicht vollends bearbeitet sein wird.

Meine Frage: 
- muss ich dann sowohl für die paar Rest-Tage März und April (bis mich die PKV aufnimmt halt) den vollen arbeitgeberfreien GKV Beitrag zahlen? Oder wird dies nur nach Bruchteilen der Tage berechnet? Oder gibt es eine Rückwirkung in der PKV und ich muss gar keine Beiträge zahlen ? Fragen über Fragen....
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Informationen zur privaten Krankenversicherung (PKV) speziell für Richter/innen auf Probe bzw. Staatsanwälte findest Du auf folgender Seite:

https://krankenversicherung-richter-staatsanwalt.de/

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https://www.krankenversicherung-rechtsreferendare.de
 
Gast
Unregistered
 
#2
19.03.2021, 11:28
(19.03.2021, 11:22)Gast schrieb:  Weder Makler, noch GKV, noch meine eigenen Bemühungen via Recherche können mir eine zufriedenstellende Antwort liefern, sodass ich mich an euch wende und hoffe, dass eine Person aus eigener Erfahrung berichten kann:

Ende März (im knapp einer Woche)werde ich als Richter auf Probe verbeamtet. Derzeit bin ich noch ALG I Bezieher und in der GKV. Die Ernennung erfolgt mitten im Monat und nicht glatt zum Monatsbeginn o.ä. Derweil stelle ich den Antrag bei einer PKV zum Eintritt, wobei der Makler meinte, dass ein nahtloser Übergang problematisch sein dürfte, weil der PKV-Antrag zum Zeitpunkt der Ernennung nicht vollends bearbeitet sein wird.

Meine Frage: 
- muss ich dann sowohl für die paar Rest-Tage März und April (bis mich die PKV aufnimmt halt) den vollen arbeitgeberfreien GKV Beitrag zahlen? Oder wird dies nur nach Bruchteilen der Tage berechnet? Oder gibt es eine Rückwirkung in der PKV und ich muss gar keine Beiträge zahlen ? Fragen über Fragen....

Als Richter verbeamtet...egal.

Ich wurde zum 02.03. damals eingestellt, PKV hat noch gedauert. Ich war bereits versichert und habe im April einfach den doppelten Beitrag bezahlt. Die Unterlagen kamen auch erst Ende März. Das dürfte daher unproblematisch sein.
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Gast
Unregistered
 
#3
19.03.2021, 11:50
(19.03.2021, 11:28)Gast schrieb:  
(19.03.2021, 11:22)Gast schrieb:  Weder Makler, noch GKV, noch meine eigenen Bemühungen via Recherche können mir eine zufriedenstellende Antwort liefern, sodass ich mich an euch wende und hoffe, dass eine Person aus eigener Erfahrung berichten kann:

Ende März (im knapp einer Woche)werde ich als Richter auf Probe verbeamtet. Derzeit bin ich noch ALG I Bezieher und in der GKV. Die Ernennung erfolgt mitten im Monat und nicht glatt zum Monatsbeginn o.ä. Derweil stelle ich den Antrag bei einer PKV zum Eintritt, wobei der Makler meinte, dass ein nahtloser Übergang problematisch sein dürfte, weil der PKV-Antrag zum Zeitpunkt der Ernennung nicht vollends bearbeitet sein wird.

Meine Frage: 
- muss ich dann sowohl für die paar Rest-Tage März und April (bis mich die PKV aufnimmt halt) den vollen arbeitgeberfreien GKV Beitrag zahlen? Oder wird dies nur nach Bruchteilen der Tage berechnet? Oder gibt es eine Rückwirkung in der PKV und ich muss gar keine Beiträge zahlen ? Fragen über Fragen....

Als Richter verbeamtet...egal.

Ich wurde zum 02.03. damals eingestellt, PKV hat noch gedauert. Ich war bereits versichert und habe im April einfach den doppelten Beitrag bezahlt. Die Unterlagen kamen auch erst Ende März. Das dürfte daher unproblematisch sein.


Mit Verlaub, also wenn die Justizbehörden diese Begrifflichkeiten genauso auch verwenden....

Aber Danke für deine Antwort!

Mit bereits versichert meinst du GKV ? Und mit doppelt bezahlt meinst du die zwei Monate Beiträge für die PKV wegen Rückwirkung  ? Das heißt die GKV hat nach der Ernennung keinen Cent von dir gesehen?
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Toppi
Unregistered
 
#4
19.03.2021, 11:58
Bleib lieber in der GKV, ich bereue es so sehr. Diese scheiss Abrechnungen immer doppelt einreichen, alles vorstrecken und seiner Kohle hinterherrennen ist schrecklich. Es sollte doch jetzt auch ein Modell gegeben, wo die GKV bezuschusst wird, wenn man sich dafür entscheidet gesetzlich versichert zu bleiben
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Gast
Unregistered
 
#5
19.03.2021, 12:12
(19.03.2021, 11:58)Toppi schrieb:  Bleib lieber in der GKV, ich bereue es so sehr. Diese scheiss Abrechnungen immer doppelt einreichen, alles vorstrecken und seiner Kohle hinterherrennen ist schrecklich. Es sollte doch jetzt auch ein Modell gegeben, wo die GKV bezuschusst wird, wenn man sich dafür entscheidet gesetzlich versichert zu bleiben
Derzeit wären das aber noch rund 500 Euro Differenz monatlich....
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Gast
Unregistered
 
#6
19.03.2021, 12:24
(19.03.2021, 11:58)Toppi schrieb:  Bleib lieber in der GKV, ich bereue es so sehr. Diese scheiss Abrechnungen immer doppelt einreichen, alles vorstrecken und seiner Kohle hinterherrennen ist schrecklich. Es sollte doch jetzt auch ein Modell gegeben, wo die GKV bezuschusst wird, wenn man sich dafür entscheidet gesetzlich versichert zu bleiben

Leider nur in den wenigsten Ländern. Meistens muss man sowohl den „AG“ als auch den „AN-Beitrag“, mithin 15,5% plus ca. 1% Zusatzbeitrag vom Brutto-Einkommen vollständig selbst tragen. Da lohnt sich die GKV nicht …
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Gast
Unregistered
 
#7
19.03.2021, 12:29
(19.03.2021, 11:50)Gast schrieb:  
(19.03.2021, 11:28)Gast schrieb:  
(19.03.2021, 11:22)Gast schrieb:  Weder Makler, noch GKV, noch meine eigenen Bemühungen via Recherche können mir eine zufriedenstellende Antwort liefern, sodass ich mich an euch wende und hoffe, dass eine Person aus eigener Erfahrung berichten kann:

Ende März (im knapp einer Woche)werde ich als Richter auf Probe verbeamtet. Derzeit bin ich noch ALG I Bezieher und in der GKV. Die Ernennung erfolgt mitten im Monat und nicht glatt zum Monatsbeginn o.ä. Derweil stelle ich den Antrag bei einer PKV zum Eintritt, wobei der Makler meinte, dass ein nahtloser Übergang problematisch sein dürfte, weil der PKV-Antrag zum Zeitpunkt der Ernennung nicht vollends bearbeitet sein wird.

Meine Frage: 
- muss ich dann sowohl für die paar Rest-Tage März und April (bis mich die PKV aufnimmt halt) den vollen arbeitgeberfreien GKV Beitrag zahlen? Oder wird dies nur nach Bruchteilen der Tage berechnet? Oder gibt es eine Rückwirkung in der PKV und ich muss gar keine Beiträge zahlen ? Fragen über Fragen....

Als Richter verbeamtet...egal.

Ich wurde zum 02.03. damals eingestellt, PKV hat noch gedauert. Ich war bereits versichert und habe im April einfach den doppelten Beitrag bezahlt. Die Unterlagen kamen auch erst Ende März. Das dürfte daher unproblematisch sein.


Mit Verlaub, also wenn die Justizbehörden diese Begrifflichkeiten genauso auch verwenden....

Aber Danke für deine Antwort!

Mit bereits versichert meinst du GKV ? Und mit doppelt bezahlt meinst du die zwei Monate Beiträge für die PKV wegen Rückwirkung  ? Das heißt die GKV hat nach der Ernennung keinen Cent von dir gesehen?


Ja genau, vorher GKV und die haben keinen Cent gesehen. Es hieß nur seitens der PKV, dass ich mit Einreichungen kurz warten soll, bis der Versicherungsschein bei mir angekommen ist.
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