16.03.2021, 19:47
(16.03.2021, 19:35)Gast schrieb: Man kann doch genau so gut 1. ne Anfechtungsklage erheben gegen den Widerruf => VA weg.
2. dann AK gegen die Rücknahme + Vollzugsfolgenbeseitigung
3. Dann VK auf Neueintragung als Stufenklage.
Man muss bzgl. 1 kein 80 V erheben, weil "der Mandant hat ja Zeit bis zur Rente"
Dann kann er auch bzgl. 1. warten bis die Sache Rechtskräftig ist. Bzw. 1 + 2 + 3 kumulative Klagehäufung.
Habe das genauso!
Bzgl der Eintragung (ziffer 3 des Bescheids) machte eine verpflichtungsklage Sinn. Anspruch sus § 10 abs. 1 s. 1 waffg. Für ziffer 1, 2 und 4 Anfechtungsklage.
In NRW habe ich keine Erledigung gesehen. Wenn die ziffer 2 und 4 vollzogen sind, dann ist er doch weiterhin beschwert. Also der Bescheid entfaltet ja weiterhin nachteilig Wirkungen. Deswegen machte dafür ja der annexantrag nach § 113 abs. 1 s.2 vwgo sinn oder?
16.03.2021, 19:47
(16.03.2021, 19:40)Gast schrieb:(16.03.2021, 19:39)Gast schrieb:(16.03.2021, 19:26)Gast schrieb:(16.03.2021, 19:24)Gast schrieb: In Hessen war das doch ein Widerspruch u keine Klage oder?
Ja aber den Widerspruch solltest du ja nicht entwerfen, da nur ein "einheitlicher Schriftsatz an das Gericht" gefordert war. Deswegen blieb da nur 80 V (und FFK)
Hä lol?
Im Bearbeitervermerk steht doch von der Möglichkeit, kein Widerspruch zu regeln, hat NRW Gebrauch gemacht.
Man kann direkt AK erheben.
Oh krass, denn unterscheidet sich Hessen und NRW hier. In HEssen musste man glaub ich in der HAuptsache einen Widerspruch prüfen
Dachte ich auch aber macht ja keinen Sinn wenn man ein Schreiben an Gericht entwerfen soll
16.03.2021, 19:50
(16.03.2021, 19:47)Gast schrieb:Also ich hab in Hessen nen Widerspruch geprüft u dann leider auch ein Schreiben an die Behörde verfasst(16.03.2021, 19:40)Gast schrieb:(16.03.2021, 19:39)Gast schrieb:(16.03.2021, 19:26)Gast schrieb:(16.03.2021, 19:24)Gast schrieb: In Hessen war das doch ein Widerspruch u keine Klage oder?
Ja aber den Widerspruch solltest du ja nicht entwerfen, da nur ein "einheitlicher Schriftsatz an das Gericht" gefordert war. Deswegen blieb da nur 80 V (und FFK)
Hä lol?
Im Bearbeitervermerk steht doch von der Möglichkeit, kein Widerspruch zu regeln, hat NRW Gebrauch gemacht.
Man kann direkt AK erheben.
Oh krass, denn unterscheidet sich Hessen und NRW hier. In HEssen musste man glaub ich in der HAuptsache einen Widerspruch prüfen
Dachte ich auch aber macht ja keinen Sinn wenn man ein Schreiben an Gericht entwerfen soll
16.03.2021, 19:52
(16.03.2021, 19:47)Nrw schrieb:(16.03.2021, 19:35)Gast schrieb: Man kann doch genau so gut 1. ne Anfechtungsklage erheben gegen den Widerruf => VA weg.
2. dann AK gegen die Rücknahme + Vollzugsfolgenbeseitigung
3. Dann VK auf Neueintragung als Stufenklage.
Man muss bzgl. 1 kein 80 V erheben, weil "der Mandant hat ja Zeit bis zur Rente"
Dann kann er auch bzgl. 1. warten bis die Sache Rechtskräftig ist. Bzw. 1 + 2 + 3 kumulative Klagehäufung.
Habe das genauso!
Bzgl der Eintragung (ziffer 3 des Bescheids) machte eine verpflichtungsklage Sinn. Anspruch sus § 10 abs. 1 s. 1 waffg. Für ziffer 1, 2 und 4 Anfechtungsklage.
In NRW habe ich keine Erledigung gesehen. Wenn die ziffer 2 und 4 vollzogen sind, dann ist er doch weiterhin beschwert. Also der Bescheid entfaltet ja weiterhin nachteilig Wirkungen. Deswegen machte dafür ja der annexantrag nach § 113 abs. 1 s.2 vwgo sinn oder?
Cool. Bist mein Seelenverwandter aus NRW.
Grüße aus Berlin.
16.03.2021, 19:55
(16.03.2021, 19:52)Gast schrieb:(16.03.2021, 19:47)Nrw schrieb:(16.03.2021, 19:35)Gast schrieb: Man kann doch genau so gut 1. ne Anfechtungsklage erheben gegen den Widerruf => VA weg.
2. dann AK gegen die Rücknahme + Vollzugsfolgenbeseitigung
3. Dann VK auf Neueintragung als Stufenklage.
Man muss bzgl. 1 kein 80 V erheben, weil "der Mandant hat ja Zeit bis zur Rente"
Dann kann er auch bzgl. 1. warten bis die Sache Rechtskräftig ist. Bzw. 1 + 2 + 3 kumulative Klagehäufung.
Habe das genauso!
Bzgl der Eintragung (ziffer 3 des Bescheids) machte eine verpflichtungsklage Sinn. Anspruch sus § 10 abs. 1 s. 1 waffg. Für ziffer 1, 2 und 4 Anfechtungsklage.
In NRW habe ich keine Erledigung gesehen. Wenn die ziffer 2 und 4 vollzogen sind, dann ist er doch weiterhin beschwert. Also der Bescheid entfaltet ja weiterhin nachteilig Wirkungen. Deswegen machte dafür ja der annexantrag nach § 113 abs. 1 s.2 vwgo sinn oder?
Cool. Bist mein Seelenverwandter aus NRW.
Grüße aus Berlin.
Ich auch. Ebenfalls aus Berlin.
16.03.2021, 19:57
(16.03.2021, 19:55)Gast schrieb:(16.03.2021, 19:52)Gast schrieb:(16.03.2021, 19:47)Nrw schrieb:(16.03.2021, 19:35)Gast schrieb: Man kann doch genau so gut 1. ne Anfechtungsklage erheben gegen den Widerruf => VA weg.
2. dann AK gegen die Rücknahme + Vollzugsfolgenbeseitigung
3. Dann VK auf Neueintragung als Stufenklage.
Man muss bzgl. 1 kein 80 V erheben, weil "der Mandant hat ja Zeit bis zur Rente"
Dann kann er auch bzgl. 1. warten bis die Sache Rechtskräftig ist. Bzw. 1 + 2 + 3 kumulative Klagehäufung.
Habe das genauso!
Bzgl der Eintragung (ziffer 3 des Bescheids) machte eine verpflichtungsklage Sinn. Anspruch sus § 10 abs. 1 s. 1 waffg. Für ziffer 1, 2 und 4 Anfechtungsklage.
In NRW habe ich keine Erledigung gesehen. Wenn die ziffer 2 und 4 vollzogen sind, dann ist er doch weiterhin beschwert. Also der Bescheid entfaltet ja weiterhin nachteilig Wirkungen. Deswegen machte dafür ja der annexantrag nach § 113 abs. 1 s.2 vwgo sinn oder?
Cool. Bist mein Seelenverwandter aus NRW.
Grüße aus Berlin.
Ich auch. Ebenfalls aus Berlin.
Hessen: eilrechtsschutz kam für mich nicht in Frage. Und in bin im widerspruchsverfahren...und dann schreiben ans Gericht? Ja stand da, aber wie ???
16.03.2021, 20:02
(16.03.2021, 19:57)Gast schrieb:(16.03.2021, 19:55)Gast schrieb:(16.03.2021, 19:52)Gast schrieb:(16.03.2021, 19:47)Nrw schrieb:(16.03.2021, 19:35)Gast schrieb: Man kann doch genau so gut 1. ne Anfechtungsklage erheben gegen den Widerruf => VA weg.
2. dann AK gegen die Rücknahme + Vollzugsfolgenbeseitigung
3. Dann VK auf Neueintragung als Stufenklage.
Man muss bzgl. 1 kein 80 V erheben, weil "der Mandant hat ja Zeit bis zur Rente"
Dann kann er auch bzgl. 1. warten bis die Sache Rechtskräftig ist. Bzw. 1 + 2 + 3 kumulative Klagehäufung.
Habe das genauso!
Bzgl der Eintragung (ziffer 3 des Bescheids) machte eine verpflichtungsklage Sinn. Anspruch sus § 10 abs. 1 s. 1 waffg. Für ziffer 1, 2 und 4 Anfechtungsklage.
In NRW habe ich keine Erledigung gesehen. Wenn die ziffer 2 und 4 vollzogen sind, dann ist er doch weiterhin beschwert. Also der Bescheid entfaltet ja weiterhin nachteilig Wirkungen. Deswegen machte dafür ja der annexantrag nach § 113 abs. 1 s.2 vwgo sinn oder?
Cool. Bist mein Seelenverwandter aus NRW.
Grüße aus Berlin.
Ich auch. Ebenfalls aus Berlin.
Hessen: eilrechtsschutz kam für mich nicht in Frage. Und in bin im widerspruchsverfahren...und dann schreiben ans Gericht? Ja stand da, aber wie ???
Also dann wäre es doch eilrechtsschutz gewesen zusammen mit ffk und dann wäre Widerspruch einfach komplett falsch
16.03.2021, 20:02
(16.03.2021, 19:52)Gast schrieb:(16.03.2021, 19:47)Nrw schrieb:(16.03.2021, 19:35)Gast schrieb: Man kann doch genau so gut 1. ne Anfechtungsklage erheben gegen den Widerruf => VA weg.
2. dann AK gegen die Rücknahme + Vollzugsfolgenbeseitigung
3. Dann VK auf Neueintragung als Stufenklage.
Man muss bzgl. 1 kein 80 V erheben, weil "der Mandant hat ja Zeit bis zur Rente"
Dann kann er auch bzgl. 1. warten bis die Sache Rechtskräftig ist. Bzw. 1 + 2 + 3 kumulative Klagehäufung.
Habe das genauso!
Bzgl der Eintragung (ziffer 3 des Bescheids) machte eine verpflichtungsklage Sinn. Anspruch sus § 10 abs. 1 s. 1 waffg. Für ziffer 1, 2 und 4 Anfechtungsklage.
In NRW habe ich keine Erledigung gesehen. Wenn die ziffer 2 und 4 vollzogen sind, dann ist er doch weiterhin beschwert. Also der Bescheid entfaltet ja weiterhin nachteilig Wirkungen. Deswegen machte dafür ja der annexantrag nach § 113 abs. 1 s.2 vwgo sinn oder?
Cool. Bist mein Seelenverwandter aus NRW.
Grüße aus Berlin.
Das freut mich. Bin aber eine Seelenverwandte :D und hoffe das Berlin und NRW den gleichen Sachverhalt haben :D
16.03.2021, 20:07
Hat noch wer ein Mandantenschreiben geschrieben?
16.03.2021, 20:10
Ich blicke hier nicht mehr durch!
Was musste denn jetzt in HE geprüft werden?
Was musste denn jetzt in HE geprüft werden?