• Suche
  • Deine Referendarswelt
    • Juristenkoffer.de - Kommentare mieten
    • RefNews - Das Blog zum Referendariat
    • Infoseiten zum Referendariat
    • Referendarbuchladen - Bücher für Rechtsreferendare
    • Stationsradar.de - Stationsangebote u. Nebenjobs
    • Protokolle-Assessorexamen.de - Protokolle für das 2. Examen
    • Referendarswelt - Die Stadt für Rechtsreferendare
    • Infoseiten: Richter / Staatsanwalt werden
Einloggen oder Registrieren » Hallo, Gast! Auch als Gast kannst Du Beiträge posten. Besser nutzbar ist das Forum aber, wenn Du Dich registrierst und einloggst.
Login
Benutzername/E-Mail:
Passwort: Passwort vergessen?
 
  1. Startseite
  2. Zur letzten Instanz - Das Forum für Rechtsreferendare
  3. Instanzen für Rechtsreferendare
  4. Fortbildung (FA / LL.M. / Dr.)
  5. Empfehlungsschreiben LLM
Antworten

 
Empfehlungsschreiben LLM
LLM Interessent
Unregistered
 
#1
11.03.2021, 21:39
Hallo zusammen!

Ich hoffe, hier können Leute weiterhelfen. 

1. Wie bekommt man es hin, dass man ein Empfehlungsschreiben allgemein für bspw Britische Law Schools und zugleich US Law Schools bekommt, ohne dass die Uni spezifiziert wird? Kann man ohne Probleme darauf hinweisen?

2. hängt es von der Law School ab, ob lieber Professoren oder Praktiker (die ggf dort sogar waren) einen empfehlen sollen?

Vielen Dank und beste Grüße!
Zitieren
llmrookie
Unregistered
 
#2
13.03.2021, 16:12
(11.03.2021, 21:39)LLM Interessent schrieb:  Hallo zusammen!

Ich hoffe, hier können Leute weiterhelfen. 

1. Wie bekommt man es hin, dass man ein Empfehlungsschreiben allgemein für bspw Britische Law Schools und zugleich US Law Schools bekommt, ohne dass die Uni spezifiziert wird? Kann man ohne Probleme darauf hinweisen?

2. hängt es von der Law School ab, ob lieber Professoren oder Praktiker (die ggf dort sogar waren) einen empfehlen sollen?

Vielen Dank und beste Grüße!

Hi!

zu 1: Ich habe von Anfang an gesagt, dass ich mich an versch. Unis bewerbe, sodass meine Gutachter immer von "your law school" geschrieben haben, anstatt den Namen zu verwenden.

zu 2: Ja. V.a. Britische Unis wollen v. a. Gutachten aus der Lehre - steht meistens auch genau so bei den application requirements, also da mal reinschauen. Gibt dann so Ausnahmen, wenn man z.B. schon 5 Jahre im Beruf ist. Ich z. B. hatte 2 Profs und 1 ehem. Partner als Gutachter.
Zitieren
Gast
Unregistered
 
#3
16.03.2021, 13:14
Danke Dir schon mal für die Rückmeldung zu beiden Fragestellungen! 

Hatte echt erwartet, das sei ausnahmsweise mal ein sinnvolles, weil wenig kommentiertes, Thema, das mehr Aufmerksamkeit in dem Forum bedarf. Aber Deine Ausführungen war ja schon sehr hilfreich!

Hätte gedacht, es meldet sich jemand, der damit auch mal Probleme hatte..
Zitieren
Gastalavista
Unregistered
 
#4
29.03.2021, 22:24
Hallo, 

helfen kann ich dir zwar auch nicht, aber mich würden auch mal Erfahrungen mit dem Empfehlungsschreiben interessieren!

Mein Problem beginnt allerdings schon damit, dass ich gar nicht weiß, an wen ich mich wenden kann. 
Jura in Deutschland studiert sich absolut anonym. Bis auf das Schwerpunkt Seminar vielleicht, aber ausgerechnet das lief bei mir jetzt nicht so toll.

Liebe Grüße!
Zitieren
Xariego
Member
***
Beiträge: 56
Themen: 0
Registriert seit: Jan 2021
#5
30.03.2021, 20:05
(29.03.2021, 22:24)Gastalavista schrieb:  Hallo, 

helfen kann ich dir zwar auch nicht, aber mich würden auch mal Erfahrungen mit dem Empfehlungsschreiben interessieren!

Mein Problem beginnt allerdings schon damit, dass ich gar nicht weiß, an wen ich mich wenden kann. 
Jura in Deutschland studiert sich absolut anonym. Bis auf das Schwerpunkt Seminar vielleicht, aber ausgerechnet das lief bei mir jetzt nicht so toll.

Liebe Grüße!

Ich bin für Gutachten damals immer zu den Professoren gegangen, bei denen ich die meisten Klausuren/Hausarbeiten geschrieben hatte. Das war mein Aufhänger, um genau diesen Professor um ein Gutachten zu bitten. Hat immer geklappt. Eine andere Wahl hast du ja auch nicht, wenn du sonst niemanden kennst. Man könnte natürlich noch erwägen, an das Aushängeschild der Fakultät für das Rechtsgebiet heranzutreten, in dem man den LL.M. plant. Aber letztlich kennt den irgendwo in England oder den USA im Zweifel sowieso niemand, so dass es kaum einen Unterschied machen dürfte.
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 30.03.2021, 20:06 von Xariego.)
Suchen
Zitieren
« Ein Thema zurück | Ein Thema vor »
Antworten



 

Zur letzten Instanz

Das Forum "Zur letzten Instanz" ist das einzige Forum speziell für Rechtsreferendare. Diskutiere mit bei Fragen Rund um den juristischen Vorbereitungsdienst und zum Zweiten Staatsexamen!

Quick Links



Kontaktiere uns

E-Mail an uns  Datenschutzhinweise

Impressum 

Linearer Modus
Baumstrukturmodus