15.03.2021, 22:02
Eine kurze Frage an Leute die in der Justiz tätig sind:
Habt ihr - trotz der Prinzipien aus der Staats- und Amtshaftung - eine Diensthaftpflichtversicherung abgeschlossen?
Wenn ja, direkt auch schon zu Beginn in der Zeit als Beamter auf Probe?
Danke im Voraus!
Habt ihr - trotz der Prinzipien aus der Staats- und Amtshaftung - eine Diensthaftpflichtversicherung abgeschlossen?
Wenn ja, direkt auch schon zu Beginn in der Zeit als Beamter auf Probe?
Danke im Voraus!
16.03.2021, 00:52
(15.03.2021, 22:02)StA-Wunsch schrieb: Eine kurze Frage an Leute die in der Justiz tätig sind:
Habt ihr - trotz der Prinzipien aus der Staats- und Amtshaftung - eine Diensthaftpflichtversicherung abgeschlossen?
Wenn ja, direkt auch schon zu Beginn in der Zeit als Beamter auf Probe?
Danke im Voraus!
Ja, zu Beginn
16.03.2021, 08:54
(16.03.2021, 00:52)Gast schrieb:(15.03.2021, 22:02)StA-Wunsch schrieb: Eine kurze Frage an Leute die in der Justiz tätig sind:
Habt ihr - trotz der Prinzipien aus der Staats- und Amtshaftung - eine Diensthaftpflichtversicherung abgeschlossen?
Wenn ja, direkt auch schon zu Beginn in der Zeit als Beamter auf Probe?
Danke im Voraus!
Ja, zu Beginn
Bei welcher Versicherung wenn ich fragen darf ?
16.03.2021, 11:40
Bin nicht der Vorposter. Bin bei der Debeka. Hab ich zwar eigentlich für nicht erforderlich gehalten, ich würde auch nicht sagen dass man die unbedingt ab Tag 1 haben muss. Aber da der Vertreter eh wegen der privaten KV schonmal da war, hat er die auch gleich mit abgefragt. Als er meinte die würde nur 60 Cent im Monat kosten hab ich dnan einfach gesagt okay dann nimm die mit rein, für 60 Cent ist mir die Zeit zum Nachdenken obs sinnvoll ist oder nicht zu schade.
16.03.2021, 11:55
Kennt denn jemand einen eingetretenen Haftpflichtfall? Egal ob StA oder anderer Beamtenjob? Nie gehört und mir fehlt die Fantasie.
16.03.2021, 12:05
Moin,
also wenn du in den Richterbund eintrittst, was viele machen, ist die Haftpflicht dort inklusive. Kannst aber erstmal entspannt starten und dich dann schlau machen, stehst die ersten 3 Monate ja ohnehin unter voller Gegenzeichnung, da trägt jemand anders die Verantwortung.
Bei der StA droht Haftung vor allem bei der Herausgabe von Asservaten. Das läuft eher ungenau ^^
also wenn du in den Richterbund eintrittst, was viele machen, ist die Haftpflicht dort inklusive. Kannst aber erstmal entspannt starten und dich dann schlau machen, stehst die ersten 3 Monate ja ohnehin unter voller Gegenzeichnung, da trägt jemand anders die Verantwortung.
Bei der StA droht Haftung vor allem bei der Herausgabe von Asservaten. Das läuft eher ungenau ^^
16.03.2021, 12:07
(16.03.2021, 11:55)Gast schrieb: Kennt denn jemand einen eingetretenen Haftpflichtfall? Egal ob StA oder anderer Beamtenjob? Nie gehört und mir fehlt die Fantasie.
Ich halte das auch für überflüssig. Aber klar kann ein Versicherer damit leicht ein paar Euro machen, weil da lieber 8 € im Jahr gezahlt werden, um auf der sicheren Seite zu sein. Das ist ähnlich der Masche von betrügerischen Unternehmen, ein paar Cent mehr irgendwo abzubuchen. Da macht sich kaum einer die Mühe zu reagieren und die paar, die das tun, sind ein kleiner Anteil verglichen zu den paar Tausend leicht verdienten Euro.
Man kann ja quasi nur bei Vorsatztaten haften und da zahlt dann wiederum der Versicherer nicht.
16.03.2021, 12:23
(16.03.2021, 12:05)Gast23 schrieb: Moin,
also wenn du in den Richterbund eintrittst, was viele machen, ist die Haftpflicht dort inklusive. Kannst aber erstmal entspannt starten und dich dann schlau machen, stehst die ersten 3 Monate ja ohnehin unter voller Gegenzeichnung, da trägt jemand anders die Verantwortung.
Bei der StA droht Haftung vor allem bei der Herausgabe von Asservaten. Das läuft eher ungenau ^^
Wenn Du fälschlich etwas herausgibst oder gerade nicht und disziplinarisch einen Rüffel kassierst, hilft die Versicherung ja nicht nicht. Und nach außen haftet -außer bei Vorsatz- der Dienstherr und zwar ohne Dich in Regress zu nehmen. Insoweit ist das kein Argument. Ich habe den Eindruck, dass man sich hier nicht wirklich mit der Thematik befasst hat, dass es quasi risikolos ist, sondern sich lieber etwas aufschwatzen lässt. Muss jeder selbst wissen, aber Gegenzeichnungspflicht etc. sind keine Themen, die Dich nach außen haften lassen. Und wenn man wirklich so heftig Mist baut, dass man gegenüber dem Dienstherrn haftet, dann darfst Du noch den Versicherer verklagen, weil der bestimmt nicht leistet.
16.03.2021, 12:29
(16.03.2021, 12:23)Gast schrieb:(16.03.2021, 12:05)Gast23 schrieb: Moin,
also wenn du in den Richterbund eintrittst, was viele machen, ist die Haftpflicht dort inklusive. Kannst aber erstmal entspannt starten und dich dann schlau machen, stehst die ersten 3 Monate ja ohnehin unter voller Gegenzeichnung, da trägt jemand anders die Verantwortung.
Bei der StA droht Haftung vor allem bei der Herausgabe von Asservaten. Das läuft eher ungenau ^^
Wenn Du fälschlich etwas herausgibst oder gerade nicht und disziplinarisch einen Rüffel kassierst, hilft die Versicherung ja nicht nicht. Und nach außen haftet -außer bei Vorsatz- der Dienstherr und zwar ohne Dich in Regress zu nehmen. Insoweit ist das kein Argument. Ich habe den Eindruck, dass man sich hier nicht wirklich mit der Thematik befasst hat, dass es quasi risikolos ist, sondern sich lieber etwas aufschwatzen lässt. Muss jeder selbst wissen, aber Gegenzeichnungspflicht etc. sind keine Themen, die Dich nach außen haften lassen. Und wenn man wirklich so heftig Mist baut, dass man gegenüber dem Dienstherrn haftet, dann darfst Du noch den Versicherer verklagen, weil der bestimmt nicht leistet.
Zugegeben habe ich mich noch nicht wirklich mit der Thematik beschäftigt, da ich die qege bis zur persönlichen Haftung ebenfalls als sehr lang erachte.
Aber wie gesagt, viele sind ohnehin im Richterbund, dann muss man über die frage nicht mehr nachdenken.
Aber Nachfrage: Haftet man ggü dem Dienstherrn nicht "schon" bei grober Fahrlässigkeit?
16.03.2021, 12:56
Ich meine aber, dass man über den Richterbund nur die Diensthaftpflicht hat und Schlüsselversicherung. Vermögensschadenshaftpflicht muss separat abgeschlossen werden.










