15.03.2021, 16:25
Hallo! Mich würde mal interessieren wie "hart" die 3 jährige Probezeit bei der Justiz wirklich ist bzw wie streng die gehandhabt wird? Was wären denn Gründe die Probezeit nicht zu bestehen? Kennt ihr persönlich Leute die unfreiwillig aus der Justiz entlassen wurden und aus welchem Grund? Wie wahrscheinlich ist es, dass man es nicht schafft? (besonders interessant wären Berichte aus BW, Bayern und NRW)
Erste Infos zum Bewerbungsverfahren für den Justizdienst findest Du auf den Richter-Infoseiten von Juristenkoffer.de:
https://www.juristenkoffer.de/richter/
Darüber hinaus sollte man sich dann mit dem Karriere-Dossier über die Einstellungschancen und Bewerbungsvoraussetzungen informieren. Optional besteht zudem die Möglichkeit, auf die vielen hunderten Erfahrungsberichte anderer Juristen zuzugreifen, die bereits das Bewerbungsverfahren erfolgreich absolviert haben:
https://www.juristenkoffer.de/richter/karriere-dossier-richter-staatsanwalt-werden.php
https://www.juristenkoffer.de/richter/
Darüber hinaus sollte man sich dann mit dem Karriere-Dossier über die Einstellungschancen und Bewerbungsvoraussetzungen informieren. Optional besteht zudem die Möglichkeit, auf die vielen hunderten Erfahrungsberichte anderer Juristen zuzugreifen, die bereits das Bewerbungsverfahren erfolgreich absolviert haben:
https://www.juristenkoffer.de/richter/karriere-dossier-richter-staatsanwalt-werden.php
15.03.2021, 16:41
Entlassen wird man nicht förmlich, es wird einem in solchen Fällen nahegelegt selbst aus dem Dienst auszuscheiden.
15.03.2021, 16:42
(15.03.2021, 16:25)Gas123 schrieb: Hallo! Mich würde mal interessieren wie "hart" die 3 jährige Probezeit bei der Justiz wirklich ist bzw wie streng die gehandhabt wird? Was wären denn Gründe die Probezeit nicht zu bestehen? Kennt ihr persönlich Leute die unfreiwillig aus der Justiz entlassen wurden und aus welchem Grund? Wie wahrscheinlich ist es, dass man es nicht schafft? (besonders interessant wären Berichte aus BW, Bayern und NRW)
Wenn dir nach sechs Monate niemand gesagt hat, dass es nicht passt, kannst du faktisch nicht mehr entlassen werden (krasse Verfehlungen außen vor). Bei den sehr wenigen Fällen, die ich kenne, war es ganz offensichtlich woran es lag.
15.03.2021, 16:56
(15.03.2021, 16:42)Gast schrieb:(15.03.2021, 16:25)Gas123 schrieb: Hallo! Mich würde mal interessieren wie "hart" die 3 jährige Probezeit bei der Justiz wirklich ist bzw wie streng die gehandhabt wird? Was wären denn Gründe die Probezeit nicht zu bestehen? Kennt ihr persönlich Leute die unfreiwillig aus der Justiz entlassen wurden und aus welchem Grund? Wie wahrscheinlich ist es, dass man es nicht schafft? (besonders interessant wären Berichte aus BW, Bayern und NRW)
Wenn dir nach sechs Monate niemand gesagt hat, dass es nicht passt, kannst du faktisch nicht mehr entlassen werden (krasse Verfehlungen außen vor). Bei den sehr wenigen Fällen, die ich kenne, war es ganz offensichtlich woran es lag.
Das würde ich so nicht unterschreiben. Vor allem im Bezirk des OLG Hamm gab es vor einigen Jahren wohl eine etwas unschöne Praxis, die zu einer Art kleinem Skandal geführt hat. Das waren wohl ein paar Leute, denen man das Ausscheiden ziemlich deutlich und auch nach deutlich mehr als 6 Monaten nahegelegt hat. Vielleicht mal danach googlen, die Details habe ich nicht mehr im Kopf, da es mich nicht mehr tangiert.
Bei mir am Gericht (in NRW) gab es während meiner Zeit als Proberichter aber auch zwei, die nicht ganz freiwillig nach dem ersten bzw. kurz vor Beginn des zweiten Jahres gegangen sind. Auch in der Justiz wird das, soweit ich weiß, so geregelt, dass es einigermaßen ohne Gesichtsverlust geschieht, auch wenn Dir persönlich eben schon gesagt wird, dass man nicht wirklich eine Zukunft für Dich sieht.
Wie es in anderen BL aussieht, weiß ich nicht.
15.03.2021, 18:23
In BW beträgt die Probezeit auch nicht 3 Jahre, sondern 3-5 Jahre.
Die meisten werden (in der ordentlichen Gerichtsbarkeit) wohl nach 4 Jahren verplant.
Kenne niemand der gegangen wurde. Mir ist aber ein Fall bekannt, bei dem der Abgang "nahegelegt" wurde. Hat er/sie aber nicht gemacht und hat dann letztendlich auch noch ne Planstelle bekommen
Die meisten werden (in der ordentlichen Gerichtsbarkeit) wohl nach 4 Jahren verplant.
Kenne niemand der gegangen wurde. Mir ist aber ein Fall bekannt, bei dem der Abgang "nahegelegt" wurde. Hat er/sie aber nicht gemacht und hat dann letztendlich auch noch ne Planstelle bekommen
15.03.2021, 18:41
In NRW gab es doch mal nen Sta, der irgendeine Frau gestalkt hat und dann auch noch gegen die Entlassung geklagt hatte
15.03.2021, 19:21
(15.03.2021, 16:25)Gas123 schrieb: Hallo! Mich würde mal interessieren wie "hart" die 3 jährige Probezeit bei der Justiz wirklich ist bzw wie streng die gehandhabt wird? Was wären denn Gründe die Probezeit nicht zu bestehen? Kennt ihr persönlich Leute die unfreiwillig aus der Justiz entlassen wurden und aus welchem Grund? Wie wahrscheinlich ist es, dass man es nicht schafft? (besonders interessant wären Berichte aus BW, Bayern und NRW)
Heutzutage wird keiner mehr entlassen. Man braucht wirklich jeden, der bis drei zählen kann.
15.03.2021, 21:00
Was waren denn die Gründe, wenn es einem nahegelegt wird, doch lieber freiwillig zu gehen.
Ich kann für SH nur sagen, dass mir kein Fall bekannt ist. Müssen schon die Ausnahmen sein.
Ich kann für SH nur sagen, dass mir kein Fall bekannt ist. Müssen schon die Ausnahmen sein.
15.03.2021, 22:34
(15.03.2021, 21:00)Gast schrieb: Was waren denn die Gründe, wenn es einem nahegelegt wird, doch lieber freiwillig zu gehen.
Ich kann für SH nur sagen, dass mir kein Fall bekannt ist. Müssen schon die Ausnahmen sein.
Arroganten Auftreten gegenüber Geschäftsstelle, fehlende Kollegialität bei gleichzeitiger Faulheit, war ein Problem bei einem mir bekannten Fall.
15.03.2021, 22:44
(15.03.2021, 22:34)Gast schrieb:(15.03.2021, 21:00)Gast schrieb: Was waren denn die Gründe, wenn es einem nahegelegt wird, doch lieber freiwillig zu gehen.
Ich kann für SH nur sagen, dass mir kein Fall bekannt ist. Müssen schon die Ausnahmen sein.
Arroganten Auftreten gegenüber Geschäftsstelle, fehlende Kollegialität bei gleichzeitiger Faulheit, war ein Problem bei einem mir bekannten Fall.
Seit wann muss man als Richter kollegial sein?