15.03.2021, 15:52
Hey, angenommen ich bin vor dem Wiederholungsversuch krank. Muss ich dann zum Amtsarzt oder genügt ein Attest vom Hausarzt?
Es geht um NRW.
Es geht um NRW.
15.03.2021, 16:30
(15.03.2021, 15:52)Jess schrieb: Hey, angenommen ich bin vor dem Wiederholungsversuch krank. Muss ich dann zum Amtsarzt oder genügt ein Attest vom Hausarzt?
Es geht um NRW.
Du musst zum Amtsarzt, wenn du die Prüfung nicht antreten kannst.
https://www.justiz.nrw.de/Gerichte_Behoe.../index.php
15.03.2021, 16:43
Wenn du COVID Symptome hast reicht Hausarzt, musst dem LJPA Düsseldorf nur beweisen, dass du versucht hast zum Amtsarzt zu kommen. Die nehmen aber keinen mit COVID Symptomen, das sagen dir die auch schriftlich zu.
15.03.2021, 23:53
16.03.2021, 11:18
16.03.2021, 14:52
(16.03.2021, 11:18)Dieselanwalt schrieb:(15.03.2021, 15:52)Jess schrieb: Hey, angenommen ich bin vor dem Wiederholungsversuch krank. Muss ich dann zum Amtsarzt oder genügt ein Attest vom Hausarzt?
Es geht um NRW.
Bitte vermassel dir nicht deine letzte Chance, indem du NUR zum Hausarzt geht, WENN du krank werden solltest.
Seine letzte Chance ist es nicht. Wiederholungsversuch ist der zweite Versuch nach erstmaligem Nichtbestehen. Er oder Sie könnte noch in den Gnadenversuch, der in NRW jedem gewährt wird. Dennoch hast du recht, man sollte zum Amtsarzt und nicht zum Hausarzt.
Ich bin für ein allg. Rücktrittsrecht. Finde die strengen Regelungen und die kurzen Zeiten des EVDs einfach nur grenzwertig.
Alles gute!