15.03.2021, 14:44
(15.03.2021, 11:39)Gast schrieb:(15.03.2021, 10:43)Gast schrieb:Solltest Du annehmen. Es ist nicht abzusehen, wie lange das mit oberem befriedigend dauert. Je nachdem, was Du darunter verstehst, hast Du aber zumindest Chancen. Wenn Du eingeladen wurdest und das AC bestehst, kannst Du rasch kündigen. Aber monatelang zu warten ist in der derzeitigen Situation wirklich nicht gut und vielleicht klappt es mit dem befriedigend auch gar nicht.(03.03.2021, 12:22)Gast schrieb: Was macht ihr eigentlich alle bis dahin? ALG I? WissMit in einer Kanzlei?
Ich hab mich im Dezember mit vb und oberen befriedigend beim OlG Hamm beworben. Habe nun ein Stellenangebot als Anwältin und überlege jetzt, das (vorübergehend) anzunehmen. Würdet ihr das auch machen, oder spricht da was gegen? Wie überbrückt ihr die Wartezeit?
Ich habe letztes Jahr mit 2 VB erst nach knapp fünf Monaten (OLG Hamm) überhaupt eine Einladung bekommen und ab dem dritten Monat habe ich als Anwältin gearbeitet, weil ich nicht einschätzen konnte, ob bzw. wann etwas kommt. Den Vertrag habe ich dann nach bestandenem AC gekündigt. Aber stell Dir vor, Du bist nach einem halben Jahr immer noch arbeitslos oder man meldet sich erst nächstes Jahr bei Dir. Wie in der freien Wirtschaft, sollte man schauen, dass man sich Alternativen sucht, wenn nach spätestens 2-3 Monaten keine Rückmeldung kommt. Kündigen kann man immer noch. Aber in der derzeitigen Lage ohne VB im zweiten Examen kein back up zu haben, halte ich für sehr riskant.
Ich hab dazu mal ne Frage, weil ich mich damit nicht so richtig auskenne:
Ich stelle mir das irgendwie nicht so leicht vor, nur für ein paar Monate als Anwalt/in zu arbeiten... man muss ja erst zugelassen werden, Versicherung und so. Und wenn das dann durch ist wieder die Biege machen? Oder stelle ich mir das einfach zu kompliziert vor? Vielleicht kann ja mal jemand schildern, wie das in der Praxis tatsächlich läuft.
15.03.2021, 15:06
Alternativ kann man zB in der Kanzlei der RA Station auch mit offenen Karten spielen und als WissMit arbeiten. So spart man die Umstände durch Zulassung usw.
15.03.2021, 15:49
Ich habe es so gemacht: In einer größeren Kanzlei als wissMit gearbeitet, bis die Zusage vom Gericht kam.
Ich habe direkt im Bewerbungsgespräch gesagt, dass ich in die Justiz oder in eine Behörde will und eine Möglichkeit der Überbrückung suche. Arbeite jetzt 4 Tage die Woche in der Kanzlei, freue mich über das Geld und darüber, dass ich innerhalb von vier Wochen kündigen kann.
Klar sieht "wissMit" im Lebenslauf etwas blöder aus als RA, aber da ich weiß dass ich nicht als RA arbeiten will, habe ich nicht eingesehen mich als RA zulassen zu lassen. Im schlimmsten Fall wäre ich 1 Jahr wissMit, who cares. War mir lieber als arbeitslos.
Ich habe direkt im Bewerbungsgespräch gesagt, dass ich in die Justiz oder in eine Behörde will und eine Möglichkeit der Überbrückung suche. Arbeite jetzt 4 Tage die Woche in der Kanzlei, freue mich über das Geld und darüber, dass ich innerhalb von vier Wochen kündigen kann.
Klar sieht "wissMit" im Lebenslauf etwas blöder aus als RA, aber da ich weiß dass ich nicht als RA arbeiten will, habe ich nicht eingesehen mich als RA zulassen zu lassen. Im schlimmsten Fall wäre ich 1 Jahr wissMit, who cares. War mir lieber als arbeitslos.
15.03.2021, 16:26
(15.03.2021, 14:44)Gast NRW schrieb:(15.03.2021, 11:39)Gast schrieb:(15.03.2021, 10:43)Gast schrieb:Solltest Du annehmen. Es ist nicht abzusehen, wie lange das mit oberem befriedigend dauert. Je nachdem, was Du darunter verstehst, hast Du aber zumindest Chancen. Wenn Du eingeladen wurdest und das AC bestehst, kannst Du rasch kündigen. Aber monatelang zu warten ist in der derzeitigen Situation wirklich nicht gut und vielleicht klappt es mit dem befriedigend auch gar nicht.(03.03.2021, 12:22)Gast schrieb: Was macht ihr eigentlich alle bis dahin? ALG I? WissMit in einer Kanzlei?
Ich hab mich im Dezember mit vb und oberen befriedigend beim OlG Hamm beworben. Habe nun ein Stellenangebot als Anwältin und überlege jetzt, das (vorübergehend) anzunehmen. Würdet ihr das auch machen, oder spricht da was gegen? Wie überbrückt ihr die Wartezeit?
Ich habe letztes Jahr mit 2 VB erst nach knapp fünf Monaten (OLG Hamm) überhaupt eine Einladung bekommen und ab dem dritten Monat habe ich als Anwältin gearbeitet, weil ich nicht einschätzen konnte, ob bzw. wann etwas kommt. Den Vertrag habe ich dann nach bestandenem AC gekündigt. Aber stell Dir vor, Du bist nach einem halben Jahr immer noch arbeitslos oder man meldet sich erst nächstes Jahr bei Dir. Wie in der freien Wirtschaft, sollte man schauen, dass man sich Alternativen sucht, wenn nach spätestens 2-3 Monaten keine Rückmeldung kommt. Kündigen kann man immer noch. Aber in der derzeitigen Lage ohne VB im zweiten Examen kein back up zu haben, halte ich für sehr riskant.
Ich hab dazu mal ne Frage, weil ich mich damit nicht so richtig auskenne:
Ich stelle mir das irgendwie nicht so leicht vor, nur für ein paar Monate als Anwalt/in zu arbeiten... man muss ja erst zugelassen werden, Versicherung und so. Und wenn das dann durch ist wieder die Biege machen? Oder stelle ich mir das einfach zu kompliziert vor? Vielleicht kann ja mal jemand schildern, wie das in der Praxis tatsächlich läuft.
Anders als die Zulassung zum Syndikusanwalt geht die als Rechtsanwalt recht problemlos und zügig in 1-2 Monaten oder weniger. Es ist auch kein riesiger Aufwand, die Formulare auszufüllen. Wenn Du nach drei Monaten dann eine Einladung bekommst und bestehst, mag Dir das im Nachgang vielleicht überflüssig vorkommen. Aber da gerade nicht abzusehen ist, wie lange es dauert und ob es überhaupt klappt, wenn man im zweiten Examen kein VB hat, würde ich diesen kleinen Aufwand schon in Kauf nehmen.
Wer zwei VB hat, mag sich sagen können, dass es ihm egal ist, ob er in 3, 5 oder 9 Monaten höchstwahrscheinlich drinnen ist. Da man das seit letztem Jahr ohne VB aber gar nicht abschätzen kann und es vielleicht auch deutlich über ein Jahr dauert, würde ich schon den richtigen Anwaltsjob und keine WissMit-Stelle nehmen. Das ist nach m.E. etwas für einen festen Zeitraum mit konkreten Plänen z.B. Diss. Wenn die Alternative aber ggf. deutlich länger als erwartet und gewünscht dauert, ist eine richtige Anwaltsstelle schon besser auch im Hinblick auf eventuelle Prozesserfahrung.
Wer Richter auf Probe bzw. Staatsanwalt werden möchte, sollte sich mit dem Karriere-Dossier über die Einstellungschancen und Bewerbungsvoraussetzungen informieren. Das Karriere-Dossier ist als Print-Buch sowie als E-Book für alle 16 Bundesländer erhältlich:
https://www.juristenkoffer.de/richter/karriere-dossier-richter-staatsanwalt-werden.php
Und zur Vorbereitung auf das alles entscheidende Vorstellungsgespräch sollte man auf die vielen hunderten Erfahrungsberichte anderer Juristen zugreifen, die bereits das Bewerbungsverfahren erfolgreich absolviert haben.
https://www.juristenkoffer.de/richter/karriere-dossier-richter-staatsanwalt-werden.php
Und zur Vorbereitung auf das alles entscheidende Vorstellungsgespräch sollte man auf die vielen hunderten Erfahrungsberichte anderer Juristen zugreifen, die bereits das Bewerbungsverfahren erfolgreich absolviert haben.
16.03.2021, 12:01
Man wird ja teilweise gefragt, welche Anforderungen an einen Richter gestellt werden und welche man noch nicht erfüllt (= Schwächen).
Was sagt man da?
Habe mir das NRW PDF mal angeschaut, welche Anforderungen man so an einen Richter stellt, und muss ganz uneitel gemeint sagen, dass mir eigentlich alles ganz gut liegt. Also Organisationsfähigkeit, Einsatzbereitschaft, Entscheidungsfreude, Konfliktfähigkeit, Belastbarkeit, Verantwortungsbewusstsein ... Tatsächlich alles meine Stärken.
Vielleicht Führungskompetenz, weil da noch die Erfahrung fehlt? Flexibilität, spontan auf neue Situationen (zB. in der Verhandlung) zu reagieren?
Meine Schwächen (Ungeduld, manchmal fehlende Sorgfalt, Direktheit) sind jetzt keine, die ich mit typischen Anforderungen an den Richter verbinde.
Was sagt man da?
Habe mir das NRW PDF mal angeschaut, welche Anforderungen man so an einen Richter stellt, und muss ganz uneitel gemeint sagen, dass mir eigentlich alles ganz gut liegt. Also Organisationsfähigkeit, Einsatzbereitschaft, Entscheidungsfreude, Konfliktfähigkeit, Belastbarkeit, Verantwortungsbewusstsein ... Tatsächlich alles meine Stärken.
Vielleicht Führungskompetenz, weil da noch die Erfahrung fehlt? Flexibilität, spontan auf neue Situationen (zB. in der Verhandlung) zu reagieren?
Meine Schwächen (Ungeduld, manchmal fehlende Sorgfalt, Direktheit) sind jetzt keine, die ich mit typischen Anforderungen an den Richter verbinde.
16.03.2021, 12:47
(16.03.2021, 12:01)Gast schrieb: Man wird ja teilweise gefragt, welche Anforderungen an einen Richter gestellt werden und welche man noch nicht erfüllt (= Schwächen).
Was sagt man da?
Habe mir das NRW PDF mal angeschaut, welche Anforderungen man so an einen Richter stellt, und muss ganz uneitel gemeint sagen, dass mir eigentlich alles ganz gut liegt. Also Organisationsfähigkeit, Einsatzbereitschaft, Entscheidungsfreude, Konfliktfähigkeit, Belastbarkeit, Verantwortungsbewusstsein ... Tatsächlich alles meine Stärken.
Vielleicht Führungskompetenz, weil da noch die Erfahrung fehlt? Flexibilität, spontan auf neue Situationen (zB. in der Verhandlung) zu reagieren?
Meine Schwächen (Ungeduld, manchmal fehlende Sorgfalt, Direktheit) sind jetzt keine, die ich mit typischen Anforderungen an den Richter verbinde.
Bereite mich auch gerade darauf vor. Ich meine, dass die eher Eigenschaften hören wollen, die man nicht durch Berufserfahrung erlangt, also zB die Führungskompetenz.
Daher würde ich auch eher Dinge wie mangelnde Geduld etc nennen, weil das etwas ist, woran man aktiv selbst arbeiten muss - und gerade die Selbstreflektion wollen die ja hören
18.03.2021, 22:15
Kennt jemand hier die aktuellen Notenanforderungen?
19.03.2021, 10:59
23.03.2021, 09:42
Gibt es schon einen Termin für April?
23.03.2021, 19:38