14.03.2021, 19:11
Selbst wenn er einen Fehler in der Benotung finden sollte, dann kann ich neue Fehler suchen und an meiner Note festhalten. Ist ganz einfach und man findet immer was ;)
14.03.2021, 19:51
Bei 5,xx lohnt es sich doch nicht. Außer es ist 5,9 und man kann auf eine 6,0, wobei das den Stress auch nicht Wert ist.
Ich würde es nur bei Aussicht auf Notensprung machen oder wenn es eben ums Bestehen geht. Und es sollte natürlich schon der ein oder andere grobe Schnitzer in der/den Klausuren sein. Nicht bloß dieses, ja könnte man auch netter bewerten.
Ich würde es nur bei Aussicht auf Notensprung machen oder wenn es eben ums Bestehen geht. Und es sollte natürlich schon der ein oder andere grobe Schnitzer in der/den Klausuren sein. Nicht bloß dieses, ja könnte man auch netter bewerten.
14.03.2021, 20:23
Naja. Wenn es von 6,6 auf 8,8 geht, macht das auch einen Unterschied. Insbesondere bei Berufswunsch Richter.
Ich hatte nach dem 1. Examen Einsicht genommen. Ein Freund ebenso. Was man da liest, ist teilweise schon krass. Einen Bewertungsfehler findet man nach meiner Erfahrung auf jeden Fall, zumindest in einer der Klausuren (wohl eher aber mehreren), so krass das auch klingen mag. Hinzu kommt, dass sonstige durch die Rechtsprechung entwickelten Anforderungen an eine Prüfungsbegründung und Nachvollziehbarkeit nicht ansatzweise erfüllt werden.
Eine andere Frage ist natürlich, ob diese schnell auszumachenden Mängel bei Bewertung und Begründung dann auch das Prüfungsergebnis nach oben korrigieren können. Ich habe zum einen von einem weiteren Vorgehen, weil es bei mir nicht auf jeden Punkt ankam. Zum anderen hatten die Prüfer mir offensichtlich zu Unrecht Dinge als (grob!) falsch angestrichen, dafür aber an anderen Stellen tatsächliche Schachstellen übersehen (oder jedenfalls nicht kommentiert). Das hätte zu einem Nullsummenspiel werden können. Und dann immer noch das Kostenrisiko, das für mich als noch-Student damals nicht unerheblich war. Heute rägere ich mich. Wäre ich nochmals in der Situation, würde ich aus Prinzip dagegen vorgehen.
Ich hatte nach dem 1. Examen Einsicht genommen. Ein Freund ebenso. Was man da liest, ist teilweise schon krass. Einen Bewertungsfehler findet man nach meiner Erfahrung auf jeden Fall, zumindest in einer der Klausuren (wohl eher aber mehreren), so krass das auch klingen mag. Hinzu kommt, dass sonstige durch die Rechtsprechung entwickelten Anforderungen an eine Prüfungsbegründung und Nachvollziehbarkeit nicht ansatzweise erfüllt werden.
Eine andere Frage ist natürlich, ob diese schnell auszumachenden Mängel bei Bewertung und Begründung dann auch das Prüfungsergebnis nach oben korrigieren können. Ich habe zum einen von einem weiteren Vorgehen, weil es bei mir nicht auf jeden Punkt ankam. Zum anderen hatten die Prüfer mir offensichtlich zu Unrecht Dinge als (grob!) falsch angestrichen, dafür aber an anderen Stellen tatsächliche Schachstellen übersehen (oder jedenfalls nicht kommentiert). Das hätte zu einem Nullsummenspiel werden können. Und dann immer noch das Kostenrisiko, das für mich als noch-Student damals nicht unerheblich war. Heute rägere ich mich. Wäre ich nochmals in der Situation, würde ich aus Prinzip dagegen vorgehen.
14.03.2021, 20:33
(14.03.2021, 16:02)Gast schrieb: Streitwert einer den Berufszugang eröffnenden abschließenden (Staats-)Prüfung ist laut Streitwertkatalog (Nr. 36.2) der Jahresbetrag des erzielten oder erwarteten Verdienstes, mindestens 15.000 €Gut zu wissen. Ich hatte extra dafür eine RSV abgeschlossen, die auch das Widerspruchsvetfahren abdeckte. Mein Examen war dann toll genug, sodass ich meinen Jocker nicht nutzen musste.
14.03.2021, 20:33
14.03.2021, 20:46
(14.03.2021, 20:23)Gast schrieb: Naja. Wenn es von 6,6 auf 8,8 geht, macht das auch einen Unterschied. Insbesondere bei Berufswunsch Richter.
Bei aller Liebe. Wenn es sehr gut läuft, bekommt man vielleicht in einer oder zwei Klausur 1-2 Punkte mehr. Nicht in allen Klausuren 2 Punkte... Durch solche Klagen kann man seinen Schnitt vielleicht um 0,2 verbessern. Daher die Sache mit dem Notensprung. Ob 6,6 oder 6,8 ist dann auch wieder egal (gemessen am Aufwand und den Kosten).
14.03.2021, 20:54
(14.03.2021, 20:33)Gast schrieb:ist eine Prinzipsache, solltest du doch von uns Juristen kennen. Wenn von zwei Juristen identisch bewertet wurdest, dann geht es ums Prinzip die Einschätzung zu halten. Und dafür suche ich dann gerne noch weitere Fehler, weil du mir auch meine Zeit klaust.(14.03.2021, 19:11)Gast schrieb: Selbst wenn er einen Fehler in der Benotung finden sollte, dann kann ich neue Fehler suchen und an meiner Note festhalten. Ist ganz einfach und man findet immer was ;)Und was genau hast Du davon?
14.03.2021, 23:03
(14.03.2021, 20:54)Gast schrieb:(14.03.2021, 20:33)Gast schrieb:ist eine Prinzipsache, solltest du doch von uns Juristen kennen. Wenn von zwei Juristen identisch bewertet wurdest, dann geht es ums Prinzip die Einschätzung zu halten. Und dafür suche ich dann gerne noch weitere Fehler, weil du mir auch meine Zeit klaust.(14.03.2021, 19:11)Gast schrieb: Selbst wenn er einen Fehler in der Benotung finden sollte, dann kann ich neue Fehler suchen und an meiner Note festhalten. Ist ganz einfach und man findet immer was ;)Und was genau hast Du davon?
Meines Wissens gilt reformatio in peius im Prüfungsrecht?
14.03.2021, 23:09
(14.03.2021, 23:03)Gast schrieb:Ich darf neue Fehler finden und an meiner ursprünglichen Entscheidung festhalten, insbesondere wenn ich sage, dass elementare Fehler vorliegen etc. pp.(14.03.2021, 20:54)Gast schrieb:(14.03.2021, 20:33)Gast schrieb:ist eine Prinzipsache, solltest du doch von uns Juristen kennen. Wenn von zwei Juristen identisch bewertet wurdest, dann geht es ums Prinzip die Einschätzung zu halten. Und dafür suche ich dann gerne noch weitere Fehler, weil du mir auch meine Zeit klaust.(14.03.2021, 19:11)Gast schrieb: Selbst wenn er einen Fehler in der Benotung finden sollte, dann kann ich neue Fehler suchen und an meiner Note festhalten. Ist ganz einfach und man findet immer was ;)Und was genau hast Du davon?
Meines Wissens gilt reformatio in peius im Prüfungsrecht?
15.03.2021, 00:06
Ist ja keine Verschlechterung