14.03.2021, 11:35
Meins auch. Habe echt das Gefühl ich kann gar nichts. Wobei mir ÖR eig. ganz gut liegt. 8 Klausuren sind echt viel. Diese vier in einer Woche haben mich glaube ich echt an mein Limit gebracht. Ich zwinge mich die ganze Zeit und komme kaum weiter...
14.03.2021, 11:37
(14.03.2021, 11:35)Endspurt schrieb: Meins auch. Habe echt das Gefühl ich kann gar nichts. Wobei mir ÖR eig. ganz gut liegt. 8 Klausuren sind echt viel. Diese vier in einer Woche haben mich glaube ich echt an mein Limit gebracht. Ich zwinge mich die ganze Zeit und komme kaum weiter...
Beruhigend... die Sachverhalte sind ja zum Glück immer sehr dankbar und schieben einen dann... nur gerade weiß ich kaum noch wie man ne normale AK prüft... wie ausgewischt alles.
14.03.2021, 11:42
(14.03.2021, 09:31)Gast schrieb:(14.03.2021, 09:05)NRWlo schrieb:(14.03.2021, 08:44)Gast schrieb:(14.03.2021, 07:46)NRWlo schrieb:(14.03.2021, 01:18)Gast schrieb: Ja und Beschluss wegen 80 V und 80a und 123
Stimmt danke. Und Gerichtsbescheid... ?!
Kann kommen. Aber ist ja vom Aufbau her dem Urteil sehr ähnlich.
Gibts online wo eine Klausur zum Bescheid? Ausformuliert... dass ich mir das mal anschauen kann? Weiß jemand was?
Ich wüsste jetzt nicht wo dazu ne Probeklausur ist. Vielleicht im Berliner Klausurenkurs?
Dachte aber dass so die wenigen Unterschiede die sind:
Statt Urteil Gerichtsbescheid oben.
In der Begründetheit als Obersatz:
Gemäß § 84 VwGO entscheidet die Kammer ohne mündliche Verhandlung durch Gerichtsbescheid, weil die Sache keine besondere Schwierigkeit aufweist und der entscheidungserhebliche Sachverhalt geklärt ist. Die Beteiligten wurden hierzu gehört und dem Einzelrichter hat die Kammer den Rechtsstreit durch Beschluss gemäß § 6 I VwGO übertragen.
Rechtsmittelbelehrung: Beschwerde, §68 I, III GKG
Und im Tenor natürlich das Ding Gerichtsbescheid nennen.
Glaube das war’s.
Im Kaiserskript S. 116 steht alles noch mal drin. Es heisst:
hat die 16. Kammer des VG DUS aufgrund der BERATUNG vom....
durch...
für Recht erkannt.
14.03.2021, 11:49
(14.03.2021, 11:37)NRWlo schrieb:(14.03.2021, 11:35)Endspurt schrieb: Meins auch. Habe echt das Gefühl ich kann gar nichts. Wobei mir ÖR eig. ganz gut liegt. 8 Klausuren sind echt viel. Diese vier in einer Woche haben mich glaube ich echt an mein Limit gebracht. Ich zwinge mich die ganze Zeit und komme kaum weiter...
Beruhigend... die Sachverhalte sind ja zum Glück immer sehr dankbar und schieben einen dann... nur gerade weiß ich kaum noch wie man ne normale AK prüft... wie ausgewischt alles.
Bleib ruhig. Ich habe mir am Sonntag letzte Woche auch mit meiner Nervosität ins eigene Knie geschossen. Die Z III hab ich dann so richtig verhauen, obwohl ich auf dem richtigen Dampfer war. Dachte die ganze Zeit, dass ich es es falsch mache und entsprechend hab ich auch geschrieben. Vertrau auf das bisher Gelernte. ÖR ist ja das allg. Schema zumindesens bekannt. Du musst dir denken, dass du es kannst. Man muss sich irgendwie positiv stimmen, dann läuft es im Examen auch halbwegs. Aber wenn du mit dieser Unsicherheit anfängst zu schreiben, verunsichert der ohnehin gemeine Sachverhalt dich an jeder kleinen Ecke.
Also tief Luft holen und das Ding rocken!!
14.03.2021, 11:53
Danke Dir.
Sagt mal die Tenorierungen zu den Kosten stehen nicht im Kommentar, oder sind die nur nicht unterstrichen und ich blind?
Sagt mal die Tenorierungen zu den Kosten stehen nicht im Kommentar, oder sind die nur nicht unterstrichen und ich blind?
14.03.2021, 11:53
(14.03.2021, 11:49)Endspurt schrieb:(14.03.2021, 11:37)NRWlo schrieb:(14.03.2021, 11:35)Endspurt schrieb: Meins auch. Habe echt das Gefühl ich kann gar nichts. Wobei mir ÖR eig. ganz gut liegt. 8 Klausuren sind echt viel. Diese vier in einer Woche haben mich glaube ich echt an mein Limit gebracht. Ich zwinge mich die ganze Zeit und komme kaum weiter...
Beruhigend... die Sachverhalte sind ja zum Glück immer sehr dankbar und schieben einen dann... nur gerade weiß ich kaum noch wie man ne normale AK prüft... wie ausgewischt alles.
Bleib ruhig. Ich habe mir am Sonntag letzte Woche auch mit meiner Nervosität ins eigene Knie geschossen. Die Z III hab ich dann so richtig verhauen, obwohl ich auf dem richtigen Dampfer war. Dachte die ganze Zeit, dass ich es es falsch mache und entsprechend hab ich auch geschrieben. Vertrau auf das bisher Gelernte. ÖR ist ja das allg. Schema zumindesens bekannt. Du musst dir denken, dass du es kannst. Man muss sich irgendwie positiv stimmen, dann läuft es im Examen auch halbwegs. Aber wenn du mit dieser Unsicherheit anfängst zu schreiben, verunsichert der ohnehin gemeine Sachverhalt dich an jeder kleinen Ecke.
Also tief Luft holen und das Ding rocken!!
Ja da hast du recht...
14.03.2021, 11:54
(14.03.2021, 11:42)Endspurt schrieb:(14.03.2021, 09:31)Gast schrieb:(14.03.2021, 09:05)NRWlo schrieb:(14.03.2021, 08:44)Gast schrieb:(14.03.2021, 07:46)NRWlo schrieb: Stimmt danke. Und Gerichtsbescheid... ?!
Kann kommen. Aber ist ja vom Aufbau her dem Urteil sehr ähnlich.
Gibts online wo eine Klausur zum Bescheid? Ausformuliert... dass ich mir das mal anschauen kann? Weiß jemand was?
Ich wüsste jetzt nicht wo dazu ne Probeklausur ist. Vielleicht im Berliner Klausurenkurs?
Dachte aber dass so die wenigen Unterschiede die sind:
Statt Urteil Gerichtsbescheid oben.
In der Begründetheit als Obersatz:
Gemäß § 84 VwGO entscheidet die Kammer ohne mündliche Verhandlung durch Gerichtsbescheid, weil die Sache keine besondere Schwierigkeit aufweist und der entscheidungserhebliche Sachverhalt geklärt ist. Die Beteiligten wurden hierzu gehört und dem Einzelrichter hat die Kammer den Rechtsstreit durch Beschluss gemäß § 6 I VwGO übertragen.
Rechtsmittelbelehrung: Beschwerde, §68 I, III GKG
Und im Tenor natürlich das Ding Gerichtsbescheid nennen.
Glaube das war’s.
Im Kaiserskript S. 116 steht alles noch mal drin. Es heisst:
hat die 16. Kammer des VG DUS aufgrund der BERATUNG vom....
durch...
für Recht erkannt.
Ahhh richtig.
Das habe ich vergessen.
(Beratung aber nur, wenn es eine gab).
14.03.2021, 11:56
HAHAHHA ich hab auch schon geschaut gestern. Leider steht nichts drin, jedenfalls bei Erledigung und co nicht.
14.03.2021, 12:18
Ich glaube, dass die nächste Klausur aus Hessen kommt. Das wechselt sich ja scheinbar immer ab. Daher an die Hessen, was kommt bei euch oft dran und ist die erste Klausur immer Urteil/Gerichtsbescheid/Beschluss?
14.03.2021, 12:22
Tenorieren wir in NRW das mit der Zuziehung des Bevollmächtigten im Vorverfahren?! Oder fällt das eh raus, weil wir eigentlich keins haben?