12.03.2021, 16:25
(12.03.2021, 16:18)Romina schrieb:(12.03.2021, 16:15)M Ref Berlin 2 schrieb: Ganz einfach: Urteil und Protokoll kommen im Original unterschrieben zu den Akten. Davon angefertigte Abschriften werden unterzeichnet durch den/die Urkundsbeamtin und dann entsprechend zugestellt.
Heißt? Ausfertigung ist doch ne Kopie... da müssten doch die Unterschriften zu sehen sein.
Es gab aber nur ein Unterschrift von der Ausfertigung von Urkundentypen...
hi, kurze frage, nicht böse gemeint, ist deutsch nicht deine muttersprache?
12.03.2021, 16:27
(12.03.2021, 16:25)Das Gast schrieb:(12.03.2021, 16:18)Romina schrieb:(12.03.2021, 16:15)M Ref Berlin 2 schrieb: Ganz einfach: Urteil und Protokoll kommen im Original unterschrieben zu den Akten. Davon angefertigte Abschriften werden unterzeichnet durch den/die Urkundsbeamtin und dann entsprechend zugestellt.
Heißt? Ausfertigung ist doch ne Kopie... da müssten doch die Unterschriften zu sehen sein.
Es gab aber nur ein Unterschrift von der Ausfertigung von Urkundentypen...
hi, kurze frage, nicht böse gemeint, ist deutsch nicht deine muttersprache?
In deutscher Muttersprache: Vollidiot
12.03.2021, 16:27
Leute, bitte höflich bleiben! Das kriegen wir doch wohl noch hin.
12.03.2021, 16:29
(12.03.2021, 16:25)Gast schrieb:(12.03.2021, 16:18)Romina schrieb:(12.03.2021, 16:15)M Ref Berlin 2 schrieb: Ganz einfach: Urteil und Protokoll kommen im Original unterschrieben zu den Akten. Davon angefertigte Abschriften werden unterzeichnet durch den/die Urkundsbeamtin und dann entsprechend zugestellt.
Heißt? Ausfertigung ist doch ne Kopie... da müssten doch die Unterschriften zu sehen sein.
Es gab aber nur ein Unterschrift von der Ausfertigung von Urkundentypen...
hi, kurze frage, nicht böse gemeint, ist deutsch nicht deine muttersprache?
Haha, doch. 100 deutsch und sogar Autorin, aber sitze am Rhein und es weht der Wind wild und ich tippe mit einer Hand, mit der anderen halte ich die Kapuze fest. Und das meiste diktiere ich... (wie den Antrag oben...)
Keine Sorge. Man sollte von einem fiktiven Namen und Forum Geschreibsel keine Rückschlüsse ziehen. ;-)
12.03.2021, 16:30
12.03.2021, 16:31
(12.03.2021, 16:27)Gast schrieb:(12.03.2021, 16:25)Das Gast schrieb:(12.03.2021, 16:18)Romina schrieb:(12.03.2021, 16:15)M Ref Berlin 2 schrieb: Ganz einfach: Urteil und Protokoll kommen im Original unterschrieben zu den Akten. Davon angefertigte Abschriften werden unterzeichnet durch den/die Urkundsbeamtin und dann entsprechend zugestellt.
Heißt? Ausfertigung ist doch ne Kopie... da müssten doch die Unterschriften zu sehen sein.
Es gab aber nur ein Unterschrift von der Ausfertigung von Urkundentypen...
hi, kurze frage, nicht böse gemeint, ist deutsch nicht deine muttersprache?
In deutscher Muttersprache: Vollidiot
liebe admins, bitte einmal die IP bannen, danke!
12.03.2021, 16:31
(12.03.2021, 16:25)Gast schrieb:(12.03.2021, 16:18)Romina schrieb:(12.03.2021, 16:15)M Ref Berlin 2 schrieb: Ganz einfach: Urteil und Protokoll kommen im Original unterschrieben zu den Akten. Davon angefertigte Abschriften werden unterzeichnet durch den/die Urkundsbeamtin und dann entsprechend zugestellt.
Heißt? Ausfertigung ist doch ne Kopie... da müssten doch die Unterschriften zu sehen sein.
Es gab aber nur ein Unterschrift von der Ausfertigung von Urkundentypen...
hi, kurze frage, nicht böse gemeint, ist deutsch nicht deine Muttersprache
Rassistische Bemerkungen gehen ja mal gar nicht!!!!
12.03.2021, 16:32
(12.03.2021, 16:30)Gast schrieb:(12.03.2021, 15:39)Hessenm schrieb: Habt ihr versuchten Mord angenommen ???Ja. Und hab den erp. Menschenraub abgelehnt. Glaube aber es wäre andersrum gewesen. Mir ist gerade eingefallen, dass die zum mord noch gar nicht richtig angesetzt hatten???
genau, das ansetzen war der schwerpunkt und sollte fürs bestehen gesehen werden glaube ich...
12.03.2021, 16:34
(12.03.2021, 16:31)Gast9876 schrieb:(12.03.2021, 16:25)Gast schrieb:(12.03.2021, 16:18)Romina schrieb:(12.03.2021, 16:15)M Ref Berlin 2 schrieb: Ganz einfach: Urteil und Protokoll kommen im Original unterschrieben zu den Akten. Davon angefertigte Abschriften werden unterzeichnet durch den/die Urkundsbeamtin und dann entsprechend zugestellt.
Heißt? Ausfertigung ist doch ne Kopie... da müssten doch die Unterschriften zu sehen sein.
Es gab aber nur ein Unterschrift von der Ausfertigung von Urkundentypen...
hi, kurze frage, nicht böse gemeint, ist deutsch nicht deine Muttersprache
Rassistische Bemerkungen gehen ja mal gar nicht!!!!
woah, was soll das denn jetzt heißen? wo war da eine bemerkung die behauptet die eine rasse sei besser als die andere? wo war überhaupt ein bezug zu irgendwelchen rassen? leute geht‘s noch?
12.03.2021, 16:37
(12.03.2021, 15:52)Romina NRW schrieb:(12.03.2021, 15:42)Gast schrieb: PPM
(12.03.2021, 15:41)Hessenm schrieb: Oh man,
Habt ihr versuchten Mord angenommen ???
Nein, hab gesagt kein unmittelbares ansetzen. Sonst hätte ich nämlich gar nix gehabt!
Hab auch wegen unmittelbaren Ansetzen (-), weil zwar Tatplanung, aber er sagte „Er könne“ ... seinen Freund wegen des PKWs anrufen und ging dann schlafen...
Hab auch 239 a (-) weil keine Erpressungsabsicht.
Stattdessen 249 I, 250 I Nr. 1 a (beisichführen von Kampfmessern)
250 II Nr. 1 (-) klarstellungshalber wg verwenden (-); war ja vorher
Raub thematisiert insbesondere Finalität
Dann normale Freiheitsberaubung 239 (+)
Bedrohung 241 (+)
Gefährliche KV auch noch Nr. 5 bejaht wegen Schläge auf Kopf ins Kette um Hals
Die angewendeten Vorschriften waren falsch angegeben. Sowohl im Urteil auch bei den Protokollen fehlten die Unterschriften. Die in Augenscheinname der Fotos der Verletzung hätte unter Anwesenheit des Angeklagten erfolgen müssen.
Hat noch einer den Meinungsstreit im Fischer gefunden und aufgrund der BGH Meinung Raub abgelehnt und nur Diebstahl angenommen? Da war eig ein ganz passendes Beispiel mit einem gefesselten Portier eines Hotels, auf dem Weg nach draußen haben sie dann noch spontan die Kasse leergeräumt - nach BGH: Diebstahl, da die Nötigungshandlung (Fesseln) bereits abgeschlossen war und nur noch die Nötigungswirkungen fortdauerten