12.03.2021, 15:59
(12.03.2021, 15:52)Romina NRW schrieb:(12.03.2021, 15:42)Gast schrieb: PPM
(12.03.2021, 15:41)Hessenm schrieb: Oh man,
Habt ihr versuchten Mord angenommen ???
Nein, hab gesagt kein unmittelbares ansetzen. Sonst hätte ich nämlich gar nix gehabt!
Hab auch wegen unmittelbaren Ansetzen (-), weil zwar Tatplanung, aber er sagte „Er könne“ ... seinen Freund wegen des PKWs anrufen und ging dann schlafen...
Hab auch 239 a (-) weil keine Erpressungsabsicht.
Stattdessen 249 I, 250 I Nr. 1 a (beisichführen von Kampfmessern)
250 II Nr. 1 (-) klarstellungshalber wg verwenden (-); war ja vorher
Raub thematisiert insbesondere Finalität
Dann normale Freiheitsberaubung 239 (+)
Bedrohung 241 (+)
Gefährliche KV auch noch Nr. 5 bejaht wegen Schläge auf Kopf ins Kette um Hals
Die angewendeten Vorschriften waren falsch angegeben. Sowohl im Urteil auch bei den Protokollen fehlten die Unterschriften. Die in Augenscheinname der Fotos der Verletzung hätte unter Anwesenheit des Angeklagten erfolgen müssen.
Ach so und zu 223 224 Nr. 5 in den Zweckmäßigkeitserwägungen gesagt, das Verschlechterungsverbot.
Antrag
Das Urteil des Landgerichts Arnsberg vom... Wird mit den zugehörigen Feststellungen aufgehoben, soweit der Angeklagte wegen versuchten Mord ist und erpresserischen Menschenraubes verurteilt wurde, Im Ausspruch über die Gesamtstrafe. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung an eine andere Strafkammer des Landgerichts Arnsberg zurück verwiesen
12.03.2021, 16:00
(12.03.2021, 15:52)Romina NRW schrieb:(12.03.2021, 15:42)Gast schrieb: PPM
(12.03.2021, 15:41)Hessenm schrieb: Oh man,
Habt ihr versuchten Mord angenommen ???
Nein, hab gesagt kein unmittelbares ansetzen. Sonst hätte ich nämlich gar nix gehabt!
Hab auch wegen unmittelbaren Ansetzen (-), weil zwar Tatplanung, aber er sagte „Er könne“ ... seinen Freund wegen des PKWs anrufen und ging dann schlafen...
Hab auch 239 a (-) weil keine Erpressungsabsicht.
Stattdessen 249 I, 250 I Nr. 1 a (beisichführen von Kampfmessern)
250 II Nr. 1 (-) klarstellungshalber wg verwenden (-); war ja vorher
Raub thematisiert insbesondere Finalität
Dann normale Freiheitsberaubung 239 (+)
Bedrohung 241 (+)
Gefährliche KV auch noch Nr. 5 bejaht wegen Schläge auf Kopf ins Kette um Hals
Die angewendeten Vorschriften waren falsch angegeben. Sowohl im Urteil auch bei den Protokollen fehlten die Unterschriften. Die in Augenscheinname der Fotos der Verletzung hätte unter Anwesenheit des Angeklagten erfolgen müssen.
Sicher dass die Unterschriften fehlten? Sollte die Namenswiedergabe nicht die Unterschrift darstellen? Auf einer Ausfertigung des Urteils ist doch nur die Unterschrift der Justizsekretärin „original“?
12.03.2021, 16:00
(12.03.2021, 15:58)Gast Berlin schrieb:(12.03.2021, 15:52)Romina NRW schrieb:(12.03.2021, 15:42)Gast schrieb: PPM
(12.03.2021, 15:41)Hessenm schrieb: Oh man,
Habt ihr versuchten Mord angenommen ???
Nein, hab gesagt kein unmittelbares ansetzen. Sonst hätte ich nämlich gar nix gehabt!
Hab auch wegen unmittelbaren Ansetzen (-), weil zwar Tatplanung, aber er sagte „Er könne“ ... seinen Freund wegen des PKWs anrufen und ging dann schlafen...
Hab auch 239 a (-) weil keine Erpressungsabsicht.
Stattdessen 249 I, 250 I Nr. 1 a (beisichführen von Kampfmessern)
250 II Nr. 1 (-) klarstellungshalber wg verwenden (-); war ja vorher
Raub thematisiert insbesondere Finalität
Dann normale Freiheitsberaubung 239 (+)
Bedrohung 241 (+)
Gefährliche KV auch noch Nr. 5 bejaht wegen Schläge auf Kopf ins Kette um Hals
Die angewendeten Vorschriften waren falsch angegeben. Sowohl im Urteil auch bei den Protokollen fehlten die Unterschriften. Die in Augenscheinname der Fotos der Verletzung hätte unter Anwesenheit des Angeklagten erfolgen müssen.
Welche Vorschriften waren falsch? 239a I 2. Hs? Es war doch Ausnutzen der Bemächtigungslage
Keine Erpressungsabsicht.
12.03.2021, 16:02
(12.03.2021, 15:58)Gast schrieb:(12.03.2021, 15:57)Gast schrieb:(12.03.2021, 15:52)Romina NRW schrieb:(12.03.2021, 15:42)Gast schrieb: PPM
(12.03.2021, 15:41)Hessenm schrieb: Oh man,
Habt ihr versuchten Mord angenommen ???
Nein, hab gesagt kein unmittelbares ansetzen. Sonst hätte ich nämlich gar nix gehabt!
Hab auch wegen unmittelbaren Ansetzen (-), weil zwar Tatplanung, aber er sagte „Er könne“ ... seinen Freund wegen des PKWs anrufen und ging dann schlafen...
Hab auch 239 a (-) weil keine Erpressungsabsicht.
Stattdessen 249 I, 250 I Nr. 1 a (beisichführen von Kampfmessern)
250 II Nr. 1 (-) klarstellungshalber wg verwenden (-); war ja vorher
Raub thematisiert insbesondere Finalität
Dann normale Freiheitsberaubung 239 (+)
Bedrohung 241 (+)
Gefährliche KV auch noch Nr. 5 bejaht wegen Schläge auf Kopf ins Kette um Hals
Die angewendeten Vorschriften waren falsch angegeben. Sowohl im Urteil auch bei den Protokollen fehlten die Unterschriften. Die in Augenscheinname der Fotos der Verletzung hätte unter Anwesenheit des Angeklagten erfolgen müssen.
Super, hab ich alles nicht
Bei den Protokollen stand doch „gez. (...)“
Aber nicht durch den Richter. Macht auch nichts schlussendlich, war aber zu sehen denke ich.
12.03.2021, 16:02
Wie habt ihr die einlegungsfrist gelöst ???
12.03.2021, 16:02
Sorry, die smiley waren ein Versehen.
12.03.2021, 16:05
(12.03.2021, 16:02)Hessenm schrieb: Wie habt ihr die einlegungsfrist gelöst ???
Habe gesagt, dass der Angeklagte selbst ja in der HV gesagt hat. Ich lege revision ein.
Habe dann aus dem Kommentar heraus damit argumentiert, dass wegen der Beschimpfung man zwar davon ausgehen könnte, dass es nur aus der Laune heraus war (weiß nicht mehr wie das genau im Kommentar steht und öffne auch nie wieder einen ;-) ) habe dann aber gesagt, dass es bestimmt genug war.
12.03.2021, 16:05
12.03.2021, 16:06
War das bei der Begründungsfrist das Datum der Zustellung also S. 2 oder S.1 mit Verkündung?
12.03.2021, 16:07
(12.03.2021, 16:02)Romina NRW schrieb:Das sind nur Anschriften, die sind doch nie unterschrieben.(12.03.2021, 15:58)Gast schrieb:(12.03.2021, 15:57)Gast schrieb:(12.03.2021, 15:52)Romina NRW schrieb:(12.03.2021, 15:42)Gast schrieb: PPM
Nein, hab gesagt kein unmittelbares ansetzen. Sonst hätte ich nämlich gar nix gehabt!
Hab auch wegen unmittelbaren Ansetzen (-), weil zwar Tatplanung, aber er sagte „Er könne“ ... seinen Freund wegen des PKWs anrufen und ging dann schlafen...
Hab auch 239 a (-) weil keine Erpressungsabsicht.
Stattdessen 249 I, 250 I Nr. 1 a (beisichführen von Kampfmessern)
250 II Nr. 1 (-) klarstellungshalber wg verwenden (-); war ja vorher
Raub thematisiert insbesondere Finalität
Dann normale Freiheitsberaubung 239 (+)
Bedrohung 241 (+)
Gefährliche KV auch noch Nr. 5 bejaht wegen Schläge auf Kopf ins Kette um Hals
Die angewendeten Vorschriften waren falsch angegeben. Sowohl im Urteil auch bei den Protokollen fehlten die Unterschriften. Die in Augenscheinname der Fotos der Verletzung hätte unter Anwesenheit des Angeklagten erfolgen müssen.
Super, hab ich alles nicht
Bei den Protokollen stand doch „gez. (...)“
Aber nicht durch den Richter. Macht auch nichts schlussendlich, war aber zu sehen denke ich.