11.03.2021, 18:48
(11.03.2021, 18:23)NRW auch schrieb:(11.03.2021, 18:21)Gast schrieb:(11.03.2021, 18:16)NRW auch schrieb: Wichtig war auch, dass man erst den Richter anhauen muss, wegen der Durchsuchung und erst im Notfall die StA... im Kommentar steht irgendwo... meistens bis 21 Uhr Richter im Haus... und im Bearbeitervermerk IN NRW war auch genau das angegeben, dass der bis 21:00 Uhr im Haus war. Durchsuchung war von 20:30-21:00 Uhr laut Bericht der Durchsuchung.
Ich habe Beweisverwertungsverbot angenommen, wegen der Beschlagnahme / Durchsuchung, aber Achtung... habe dann denn Beweis geführt, weil die ja am Anfang, bevor die Beamten die Wohnung betreten habe "augenscheinlich" (genau so stand es auch im SV) dass Kennzeichen, mit Bastelutensilien und schwarzer und gelber Folie gesehen habe. Müsste als Indiz ja vielleicht ausreichen, mit den Aussagen vom Band...
hoffe man dreht mir keinen Strick darauf im Sinne von... UMGEHUNG... aber es ist nun mal so... dass die ja am Anfang nur durch das Reinschauen in die Wohnung schon etwas wahrgenommen haben, was für einen hinreichenden Tatverdacht wohl ausreichen mag.
Oder total bekloppt die Idee?
ich hab das genauso. das erste eintreten war legitim weil GiV, und bereits dort hatten die beamten das kfz schild gesehen. ob danach evtl das zweite betreten und die beschlagnahme rw waren ist egal, da die beamten bereits durch das wahrnehmen im rahmen des ersten (rm) betretens als zeugen vernommen werden könnten
Juuuhuu, wie beruhigend...
ist das ironie?
11.03.2021, 18:49
By the way, der mehrfach fehlerhafte (Scheißhaufen von einem) Sachverhalt(in Berlin), dürfte unabhängig von der Schreibzeitverlängerung, hinreichend Möglichkeit für eine Anfechtung bieten.
Mal wieder typisch Berlin.
Mal wieder typisch Berlin.
11.03.2021, 18:50
Schutzschrift des Verteidigers, Haftbeschwerde, Brandstiftungs-/Aussagedelikte
11.03.2021, 18:52
(11.03.2021, 18:49)Gast schrieb: By the way, der mehrfach fehlerhafte (Scheißhaufen von einem) Sachverhalt(in Berlin), dürfte unabhängig von der Schreibzeitverlängerung, hinreichend Möglichkeit für eine Anfechtung bieten.
Mal wieder typisch Berlin.
Aber ihr habt zumindest eine Minderheitenquote in der öffentlichen Verwaltung. Um die richtig wichtigen Sachen kümmert man sich in Berlin halt.
11.03.2021, 18:58
11.03.2021, 18:58
11.03.2021, 19:00
(11.03.2021, 18:58)Gast schrieb:(11.03.2021, 18:49)Gast schrieb: By the way, der mehrfach fehlerhafte (Scheißhaufen von einem) Sachverhalt(in Berlin), dürfte unabhängig von der Schreibzeitverlängerung, hinreichend Möglichkeit für eine Anfechtung bieten.
Mal wieder typisch Berlin.
Was war fehlerhaft?
der sachverhalt war an einigen stellen nicht gegendert
11.03.2021, 19:01
11.03.2021, 19:03
(11.03.2021, 19:00)Gast schrieb:(11.03.2021, 18:58)Gast schrieb:(11.03.2021, 18:49)Gast schrieb: By the way, der mehrfach fehlerhafte (Scheißhaufen von einem) Sachverhalt(in Berlin), dürfte unabhängig von der Schreibzeitverlängerung, hinreichend Möglichkeit für eine Anfechtung bieten.
Mal wieder typisch Berlin.
Was war fehlerhaft?
der sachverhalt war an einigen stellen nicht gegendert
Schreibt dort Wolfang Thierse?
11.03.2021, 19:06
(11.03.2021, 18:58)Gast schrieb:(11.03.2021, 18:49)Gast schrieb: By the way, der mehrfach fehlerhafte (Scheißhaufen von einem) Sachverhalt(in Berlin), dürfte unabhängig von der Schreibzeitverlängerung, hinreichend Möglichkeit für eine Anfechtung bieten.
Mal wieder typisch Berlin.
Was war fehlerhaft?
Zum Beispiel war nach dem Bearbeitervermerk der Sachverhalt darzustellen, Daten im Sachverhalt waren falsch angeben (2010 statt 2020) und im Bearbeitervermerk war abgegeben, dass die Belehrungen alle okay waren.
Ne Sachverhaltsdarstellung in ner Anklageklausur...hat man dann nach ner Stunde bemerkt, und geändert.
Dazu scheint mir der Sachverhalt auch zu sehr eingedampft (14 Seiten ) worden zu sein, um die Feinheiten bei den Urkundsdelikten wirklich zu so verstehen zu können, wie sie wohl nach Lösung verstanden werden sollten.