11.03.2021, 16:16
Habe auch ein Beweisverwertungsverbot angenommen hinsichtlich der Beschlagnahme der Kennzeichen. Wüsste nicht, wo da Gefahr im Verzug war. Die Polizeibeamten haben doch in dem Einsatzbericht selbst gesagt, dass kein Grund zu der Annahme bestand, dass die Kennzeichen zerstört werden können.
Man hätte im Rahmen der Abwägung an einen hypothetisch rechtmäßigen Ersatzeingriff denken können, um ein BVV abzulehnen, weil ein Richter die Durchsuchung definitiv angeordnet hätte.
Habe das aber abgelehnt, weils für mich Willkür war, zumindest nicht ein einziges Mal beim Richter anzurufen.
Denke aber, dass bei dem BVV hinsichtlich der Kennzeichen beide Lösungen vertretbar sind.
Die Spontanäußerung war offensichtlich. Keine Verletzung von § 136 meines Erachtens.
Viel Erfolg noch weiterhin an alle!
Man hätte im Rahmen der Abwägung an einen hypothetisch rechtmäßigen Ersatzeingriff denken können, um ein BVV abzulehnen, weil ein Richter die Durchsuchung definitiv angeordnet hätte.
Habe das aber abgelehnt, weils für mich Willkür war, zumindest nicht ein einziges Mal beim Richter anzurufen.
Denke aber, dass bei dem BVV hinsichtlich der Kennzeichen beide Lösungen vertretbar sind.
Die Spontanäußerung war offensichtlich. Keine Verletzung von § 136 meines Erachtens.
Viel Erfolg noch weiterhin an alle!
11.03.2021, 16:20
(11.03.2021, 16:15)Gast schrieb: ich hab getrennt.
das erste reinlaufen der bullen war ok weil gefahr im verzug (sie wussten nicht obs noch weitere personen in der wohnung gibt die das soeben entdeckte kennzeichen vernichten könnten). als sie gesehen haben dass mit dem kennzeichen nix mehr passieren kann war GiV vorbei und sie mussten raus. da sie aber das konkrete kennzeichen bereits in der wohnung gesehen hatten, standen sie als zeugen zur verfügung, egal ob das spätere reingehen rw war wegen willkürlichem umgehen des richtervorbehalts.
das zweite reingehen habe ich daher nur im dahmen des 113 iv bzgl des zuschmeißens der tür auf rw geprüft und die rw bejaht (willkür etc).
Polizei aussperren ist Gewalt...?
11.03.2021, 16:25
(11.03.2021, 16:20)Gast schrieb:(11.03.2021, 16:15)Gast schrieb: ich hab getrennt.
das erste reinlaufen der bullen war ok weil gefahr im verzug (sie wussten nicht obs noch weitere personen in der wohnung gibt die das soeben entdeckte kennzeichen vernichten könnten). als sie gesehen haben dass mit dem kennzeichen nix mehr passieren kann war GiV vorbei und sie mussten raus. da sie aber das konkrete kennzeichen bereits in der wohnung gesehen hatten, standen sie als zeugen zur verfügung, egal ob das spätere reingehen rw war wegen willkürlichem umgehen des richtervorbehalts.
das zweite reingehen habe ich daher nur im dahmen des 113 iv bzgl des zuschmeißens der tür auf rw geprüft und die rw bejaht (willkür etc).
Polizei aussperren ist Gewalt...?
ja, war im fischer auch so drin, wenn man durch körperliche einwirkung auf eine sache dem beamten ein hindernis stellt.
bin dann aber wie gesagt über 113 IV rausgeflogen weil die maßnahme rw war.
11.03.2021, 16:28
War in Hessen 113 überhaupt zu prüfen? Ich dachte, der war laut BV nicht zu prüfen.
11.03.2021, 16:29
(11.03.2021, 16:25)Gast schrieb:Laut BV war doch 113, 114 ausgeschlossen?(11.03.2021, 16:20)Gast schrieb:(11.03.2021, 16:15)Gast schrieb: ich hab getrennt.
das erste reinlaufen der bullen war ok weil gefahr im verzug (sie wussten nicht obs noch weitere personen in der wohnung gibt die das soeben entdeckte kennzeichen vernichten könnten). als sie gesehen haben dass mit dem kennzeichen nix mehr passieren kann war GiV vorbei und sie mussten raus. da sie aber das konkrete kennzeichen bereits in der wohnung gesehen hatten, standen sie als zeugen zur verfügung, egal ob das spätere reingehen rw war wegen willkürlichem umgehen des richtervorbehalts.
das zweite reingehen habe ich daher nur im dahmen des 113 iv bzgl des zuschmeißens der tür auf rw geprüft und die rw bejaht (willkür etc).
Polizei aussperren ist Gewalt...?
ja, war im fischer auch so drin, wenn man durch körperliche einwirkung auf eine sache dem beamten ein hindernis stellt.
bin dann aber wie gesagt über 113 IV rausgeflogen weil die maßnahme rw war.
11.03.2021, 16:29
11.03.2021, 16:30
Zum Verständnis: In Hessen waren
- §§ 113,114, 242, 265a,169,303,303a StGB nicht zu prüfen
- §§ 73-76b, 111b-111q StPO nicht anzuwenden
- Keine SV,
- Keine Wesentlichen Ergebnisse, Beweismittel, Personalien,
- Teileinstellung ohne Vfg. Nur bei insgesamt Einstellung Vfg.
- Keine Prüfung des Sachverhalts zum Auto und Abmontieren und Behalten der Kennzeichen.
11.03.2021, 16:31
(11.03.2021, 16:30)Hessen schrieb: Zum Verständnis: In Hessen waren
- §§ 113,114, 242, 265a,169,303,303a StGB nicht zu prüfen
- §§ 73-76b, 111b-111q StPO nicht anzuwenden
- Keine SV,
- Keine Wesentlichen Ergebnisse, Beweismittel, Personalien,
- Teileinstellung ohne Vfg. Nur bei insgesamt Einstellung Vfg.
- Keine Prüfung des Sachverhalts zum Auto und Abmontieren und Behalten der Kennzeichen.
Danke! Jetzt bin ich beruhigt
11.03.2021, 16:33
Schreibt doch bitte bei jedem Post einfach mal euer Bundesland dazu bitte. Das steht auch auf Seite 1 extra:
Wichtig: Damit man in der Diskussion zu den Klausuren verfolgen kann, auf welches Bundesland sich die Aussagen beziehen, wähle bitte beim Posten einen Namen und setze eine Abkürzung des Bundeslandes in Klammer, also zB Felix(NRW), Gast12(Hes), NoName(Berl).
11.03.2021, 16:35
(11.03.2021, 14:54)Gast schrieb: NRW heute
OLG Hamm, Beschluss vom 7.4.2020 – 4 RVS 12/20, BeckRS 2020, 9059
Unterschlagung der Karte
zweite Komplex:
Tanken ohne zu zahlen mit überklebten, so aber keinem Land zuordnenbaren fremden Kennzeichen.
Und anschloch ab Polizisten.
Prozessual: Spontanaußerung
Durchsuchung bei fehlender Gefahr im Verzug
In Ordnung, aber auf die Nummer mit 274 I Nr.2 muss man kommen. Stand soweit ich weiß nicht im Kommentar, ich kannte nur die Entscheidung in groben Zügen.
Danke für den Beschluss. Immerhin hat auch das AG Paderborn Computerbetrug angenommen. Dann bin ich vlt. doch nicht so doof wie gedacht - jedenfalls nicht doofer als das AG Paderborn