10.03.2021, 14:53
Hallo ihr Lieben,
ich stehe derzeit 3 Monate vor dem Examen und bin so ein kleines bisschen am verzweifeln. Insbesondere im öffentlichen Recht komme ich irgendwie auf keinen grünen Zweig. Ich komme einfach mit den Klausuren nicht zurecht und finde oftmals nicht den Zugang. Im ersten Examen habe ich noch relativ locker 8 und 11 Punkte in den beiden ÖR-Klausuren geschrieben (auch die Probeklausuren warum am Ende meistens in dem Bereich). Bei den Assessorklausuren geht es hingegen meistens ums bloße Bestehen. Ich weiß leider nicht, wie ich mich richtig auf diese Klausuren vorbereiten kann. Die entsprechenden Kaiser-Skripte hab ich durchgearbeitet. Der AG-Unterricht war leider völlig wertlos. Ich versuche, möglichst viele Klausuren zumindest stichpunktartig zu lösen, mache dort aber nicht die erhofften Fortschritte. Auch gibt es einfach nicht sehr viele verfügbaren Klausuren aus BaWü.
Habt ihr vielleicht einen Rat, wie man dieses Rechtsgebiet in den Griff bekommen kann? Hatte irgendjemand das gleiche Problem und hat es noch in den Griff bekommen?
Ich bin um jeden Rat dankbar.
Liebe Grüße
ich stehe derzeit 3 Monate vor dem Examen und bin so ein kleines bisschen am verzweifeln. Insbesondere im öffentlichen Recht komme ich irgendwie auf keinen grünen Zweig. Ich komme einfach mit den Klausuren nicht zurecht und finde oftmals nicht den Zugang. Im ersten Examen habe ich noch relativ locker 8 und 11 Punkte in den beiden ÖR-Klausuren geschrieben (auch die Probeklausuren warum am Ende meistens in dem Bereich). Bei den Assessorklausuren geht es hingegen meistens ums bloße Bestehen. Ich weiß leider nicht, wie ich mich richtig auf diese Klausuren vorbereiten kann. Die entsprechenden Kaiser-Skripte hab ich durchgearbeitet. Der AG-Unterricht war leider völlig wertlos. Ich versuche, möglichst viele Klausuren zumindest stichpunktartig zu lösen, mache dort aber nicht die erhofften Fortschritte. Auch gibt es einfach nicht sehr viele verfügbaren Klausuren aus BaWü.
Habt ihr vielleicht einen Rat, wie man dieses Rechtsgebiet in den Griff bekommen kann? Hatte irgendjemand das gleiche Problem und hat es noch in den Griff bekommen?
Ich bin um jeden Rat dankbar.
Liebe Grüße
10.03.2021, 15:09
Kaiser ist viel zu überladen. Schnapp dir die Karteikarten von JI und go.
Viel Erfolg
Viel Erfolg
10.03.2021, 17:44
Ich kann „Kintz - Öffentliches Recht im Assessorexamen“ wärmstens empfehlen.
Außerdem habe ich eine Sammlung von alten ÖR-Klausuren aus der VBlBW von einem Kollegen hier aus dem Forum bekommen. Hat mir auch geholfen! Ich kann sie dir zukommen lassen, wenn du willst.
Außerdem habe ich eine Sammlung von alten ÖR-Klausuren aus der VBlBW von einem Kollegen hier aus dem Forum bekommen. Hat mir auch geholfen! Ich kann sie dir zukommen lassen, wenn du willst.
10.03.2021, 18:05
Im Kaiser-Skript steht alles Wichtige drin, eben auch mal mehr Tiefgang. Kommt immer darauf an, was man haben möchte. Eher nur Grundlagen oder auch viele Details aus den gelaufen Examensklausuren wie bei Kaiser. Letzteres ist meines Erachtens für eine gute Vorbereitung hilfreich. Kommt natürlich auch immer darauf an, von welchem Punkt man startet!
10.03.2021, 19:46
(10.03.2021, 17:44)Kintz schrieb: Ich kann „Kintz - Öffentliches Recht im Assessorexamen“ wärmstens empfehlen.
Außerdem habe ich eine Sammlung von alten ÖR-Klausuren aus der VBlBW von einem Kollegen hier aus dem Forum bekommen. Hat mir auch geholfen! Ich kann sie dir zukommen lassen, wenn du willst.
Das wäre toll. Auf welchem Wege soll das ablaufen?
Kintz muss ich mir mal anschauen. Den hatte ich tatsächlich bisher noch gar nicht auf dem Schirm.
11.03.2021, 18:55
Leider geht es mir wie dir. Im ersten Examen normalerweise 7-12 Punkte. 6 Punkte eher dann, wenn irgendetwas komplett schief lief. Sonst bin ich absolut kein Überflieger, aber Ö-Recht lief immer gut. Das war so die sichere Bank. Im Ref und Examen kam ich plötzlich gar nicht mehr klar. 4 Punkte waren dann schon ein Erfolg. Gerade lerne ich auf den Verbesserungsversuch. Mittlerweile sind meine Noten immerhin wieder solide zwischen 5 und 9 Punkten. Mir persönlich hat da nur Klausuren schreiben geholfen. Einfach unzählige Klausuren. Und wirklich schreiben, nicht nur gliedern. So nervig das auch ist. In der Verwaltungsstation wird immer so getan, dass man das Prozessuale ja schon kann. Bei uns hat man nicht mal mehr richtig Tenorformulierungen oder sowas geübt, weil man kann das ja alles schon aus der Zivilstation und vom ersten Examen. Nun ja, bei mir ist es nicht so gewesen. Auch manche Aufbausachen überraschen mich teilweise jetzt noch (zum Beispiel, wann es angebracht ist vor dem Urteil mal den Streitgegenstand zu "klären" und wann eher nicht so).
Mit den Kaiserskripten zu diesem Fach konnte ich gar nichts anfangen. Ich persönlich fand das von Alpmann etwas hilfreicher. Aber wie gesagt, den Durchbruch wird das meiner Meinung nach nicht bringen. Man kann auch einfach nicht alles lernen.
Bei mir im Examen war in einer Klausur eine Feststellungsklage dran, in der es um eine ehrbeeinträchtigende Äußerung eines Bürgermeisters in Zusammenhang mit dem Grundrecht auf Versammlungsfreiheit ging. Als wäre das nicht schlimm genug, war der absolute Schwerpunkt der Klausur der Eingriffsbegriff. Also nicht etwa wenigstens Schutzbereich, wo man zumindest die Definition konnte oder die Rechtfertigung, wo man immer etwas schreiben kann. Nein, nur der Eingriff war groß aufzuziehen. Sonst gab es kaum Schwerpunkte in dem sehr kurzen Sachverhalt. Schon gar keine typischen Assessorprobleme. Vermutlich war das eine umgemodelte Erstexamensklausur. Auch kannte ich solche Konstellationen bisher immer nur als Leistungsklage. Da sind wirklich unübertrieben manche Referendare heulend rausgekommen, weil keiner wusste, was man überhaupt schreiben sollte.
Was ich damit sagen will: Du wirst eh nicht alles gelernt haben, was da so dran kommt. Zumindest in Bayern sind ihnen in den letzten Jahren die Standartthemen wohl langweilig geworden, so dass dauernd irgendein Mist kommt. Da aber jeder andere Referendar auch dumm dortsitzt, müssen dann die Schwerpunkte perfekt gesetzt sein und sowas wie der Tenor muss auch richtig formuliert sein. Sonst ist man im Assessorexamen meiner Erfahrung nach automatisch schon nur noch bei ausreichend. Und das weiß ich eben, weil ich manchmal gute und manchmal schlechte Klausuren habe. Einmal zu viel oder zu wenig zu einem Punkt geschrieben, zack, sofort nur noch ausreichend, obwohl es inhaltlich stimmt. So streng hab ich das im ersten Examen (in Ö-Recht) nicht empfunden. Und das lernt man leider nur durch Klausuren schreiben. Auch diese ganzen prozessualen Besonderheiten der Ö-Recht Klausur erschließen sich mir erst jetzt so langsam. Aber das mag auch Typsache sein...
Mit den Kaiserskripten zu diesem Fach konnte ich gar nichts anfangen. Ich persönlich fand das von Alpmann etwas hilfreicher. Aber wie gesagt, den Durchbruch wird das meiner Meinung nach nicht bringen. Man kann auch einfach nicht alles lernen.
Bei mir im Examen war in einer Klausur eine Feststellungsklage dran, in der es um eine ehrbeeinträchtigende Äußerung eines Bürgermeisters in Zusammenhang mit dem Grundrecht auf Versammlungsfreiheit ging. Als wäre das nicht schlimm genug, war der absolute Schwerpunkt der Klausur der Eingriffsbegriff. Also nicht etwa wenigstens Schutzbereich, wo man zumindest die Definition konnte oder die Rechtfertigung, wo man immer etwas schreiben kann. Nein, nur der Eingriff war groß aufzuziehen. Sonst gab es kaum Schwerpunkte in dem sehr kurzen Sachverhalt. Schon gar keine typischen Assessorprobleme. Vermutlich war das eine umgemodelte Erstexamensklausur. Auch kannte ich solche Konstellationen bisher immer nur als Leistungsklage. Da sind wirklich unübertrieben manche Referendare heulend rausgekommen, weil keiner wusste, was man überhaupt schreiben sollte.
Was ich damit sagen will: Du wirst eh nicht alles gelernt haben, was da so dran kommt. Zumindest in Bayern sind ihnen in den letzten Jahren die Standartthemen wohl langweilig geworden, so dass dauernd irgendein Mist kommt. Da aber jeder andere Referendar auch dumm dortsitzt, müssen dann die Schwerpunkte perfekt gesetzt sein und sowas wie der Tenor muss auch richtig formuliert sein. Sonst ist man im Assessorexamen meiner Erfahrung nach automatisch schon nur noch bei ausreichend. Und das weiß ich eben, weil ich manchmal gute und manchmal schlechte Klausuren habe. Einmal zu viel oder zu wenig zu einem Punkt geschrieben, zack, sofort nur noch ausreichend, obwohl es inhaltlich stimmt. So streng hab ich das im ersten Examen (in Ö-Recht) nicht empfunden. Und das lernt man leider nur durch Klausuren schreiben. Auch diese ganzen prozessualen Besonderheiten der Ö-Recht Klausur erschließen sich mir erst jetzt so langsam. Aber das mag auch Typsache sein...