09.03.2021, 23:44
(09.03.2021, 22:42)Gast schrieb:(09.03.2021, 21:18)Berlinerxyz schrieb: Ich wäre dafür, jeder soll wie beim Führerschein so viele Versuche bekommen, wie er eben braucht. Hat nichts mit Gnade zu tun, sondern damit, dass es um die Feststellung der Leistungsfähigkeit zum Zeitpunk X geht. Ebenso würde ich auch einen unbegrenzten Verbesserungsversuch zugestehen (natürlich unentgeltlich).
Warum?
Weil es um die Leistungsfähigkeit zum Zeitpunkt X geht.
So wenig wie es bei einer Führerscheinprüfung eine Rolle spielt, ob ich vor zehn Jahren Auto fahren konnte, so belanglos ist es, wenn man erst im 10 Anlauf nach 10 Jahren besteht.
Der Sinn hinter den begrenzten Versuchen (außer Geld zu sparen), erschließt sich mir jedenfalls nicht.
Ich wünsche allen Wiederholern, in welchem Versuch auch immer, alles Gute.
Vielleicht wird das System ja irgendwann einmal geändert.
Selten sowas dummes gelesen...
+ 100
10.03.2021, 00:44
würdest du etwa einen Chirurgen an dir operieren lassen, der 10 Versuche benötigte, um eine Prüfung zu bestehen. bei demjenigen ist halt die Wahrscheinlichkeit höher, dass er einen Fehler begeht. genauso zeigt ein sofortiges bestehen, dass derjenige es geschafft hat, sich in kürzester zeit anzupassen.
also ich bin auch bei weitem nicht gut und werde höchstwahrscheinlich bei meinem Examen Durchfallen. aber nach dem Gnadenversuch sollte man sich ehrlich überlegen, ob man für Jura überhaupt geeignet ist. man ist schon unheimlich verblendet, wenn man meint, dass es in der Praxis auf einmal besser wird. da steht keiner mehr neben einem und erklärt dir groß noch Dinge. die Ausbildung ist nach der mündlichen Prüfung fertig. danach muss man eigenständig praktisch verwertbare Dinge abliefern.
eine andere frage ist, ob die Anforderungen an uns zu hoch sind. vielleicht sollte man den Prüfungsumfang etwas begrenzen und die Ausbildung entschleunigen. wie das ein normaler Mensch in kürzester zeit gut hinbekommt, ist mir ein Rätsel. die bestenauslese macht unsere Gesellschaft krank
also ich bin auch bei weitem nicht gut und werde höchstwahrscheinlich bei meinem Examen Durchfallen. aber nach dem Gnadenversuch sollte man sich ehrlich überlegen, ob man für Jura überhaupt geeignet ist. man ist schon unheimlich verblendet, wenn man meint, dass es in der Praxis auf einmal besser wird. da steht keiner mehr neben einem und erklärt dir groß noch Dinge. die Ausbildung ist nach der mündlichen Prüfung fertig. danach muss man eigenständig praktisch verwertbare Dinge abliefern.
eine andere frage ist, ob die Anforderungen an uns zu hoch sind. vielleicht sollte man den Prüfungsumfang etwas begrenzen und die Ausbildung entschleunigen. wie das ein normaler Mensch in kürzester zeit gut hinbekommt, ist mir ein Rätsel. die bestenauslese macht unsere Gesellschaft krank
10.03.2021, 05:31
(10.03.2021, 00:44)Gast schrieb: würdest du etwa einen Chirurgen an dir operieren lassen, der 10 Versuche benötigte, um eine Prüfung zu bestehen. bei demjenigen ist halt die Wahrscheinlichkeit höher, dass er einen Fehler begeht. genauso zeigt ein sofortiges bestehen, dass derjenige es geschafft hat, sich in kürzester zeit anzupassen.
also ich bin auch bei weitem nicht gut und werde höchstwahrscheinlich bei meinem Examen Durchfallen. aber nach dem Gnadenversuch sollte man sich ehrlich überlegen, ob man für Jura überhaupt geeignet ist. man ist schon unheimlich verblendet, wenn man meint, dass es in der Praxis auf einmal besser wird. da steht keiner mehr neben einem und erklärt dir groß noch Dinge. die Ausbildung ist nach der mündlichen Prüfung fertig. danach muss man eigenständig praktisch verwertbare Dinge abliefern.
eine andere frage ist, ob die Anforderungen an uns zu hoch sind. vielleicht sollte man den Prüfungsumfang etwas begrenzen und die Ausbildung entschleunigen. wie das ein normaler Mensch in kürzester zeit gut hinbekommt, ist mir ein Rätsel. die bestenauslese macht unsere Gesellschaft krank
sehe ich auch so. und auch ich habe nur ein 2xa
10.03.2021, 10:23
(10.03.2021, 05:31)Gast schrieb:(10.03.2021, 00:44)Gast schrieb: würdest du etwa einen Chirurgen an dir operieren lassen, der 10 Versuche benötigte, um eine Prüfung zu bestehen. bei demjenigen ist halt die Wahrscheinlichkeit höher, dass er einen Fehler begeht. genauso zeigt ein sofortiges bestehen, dass derjenige es geschafft hat, sich in kürzester zeit anzupassen.
also ich bin auch bei weitem nicht gut und werde höchstwahrscheinlich bei meinem Examen Durchfallen. aber nach dem Gnadenversuch sollte man sich ehrlich überlegen, ob man für Jura überhaupt geeignet ist. man ist schon unheimlich verblendet, wenn man meint, dass es in der Praxis auf einmal besser wird. da steht keiner mehr neben einem und erklärt dir groß noch Dinge. die Ausbildung ist nach der mündlichen Prüfung fertig. danach muss man eigenständig praktisch verwertbare Dinge abliefern.
eine andere frage ist, ob die Anforderungen an uns zu hoch sind. vielleicht sollte man den Prüfungsumfang etwas begrenzen und die Ausbildung entschleunigen. wie das ein normaler Mensch in kürzester zeit gut hinbekommt, ist mir ein Rätsel. die bestenauslese macht unsere Gesellschaft krank
sehe ich auch so. und auch ich habe nur ein 2xa
Das ist falsch. Das Examen trainiert uns auf ein Leben, was in der Form und in der Komplexität nicht existiert. Einen Fall zu lösen, der durch mehrere Instanzen gegangen ist und oftmals BGH-Entscheidungen nachgebildet wurde, ist nichts alltägliches. Und die knappe Zeit von 5 Stunden ist ebenfalls nicht üblich. Nein, solche Fälle kommen einem nicht acht Mal in zwei Wochen auf den Tisch. Das Prüfungssystem dient in unserer heutigen Form nicht der Erlernung bzw. Wiedergabe des juristischen Handwerks, sondern der Produktion von hohen Durchfallquoten. Waren die Juristen der 2000er-Durchgänge wirklich alle so schlecht, dass man die Ansprüche in den Prüfaufgaben ziemlich niedrig ansetzte, im Vergleich zu heute? Sind diese Juristen wirklich so schlecht im Alltag und wir so grandios? Nein, es gab damals halt nicht so viele Juristen und die Bedrohung durch Konkurrenz existierte auch nicht. Wenn aber solche Faktoren dazu dienen, die Prüfungen immer voller und schwerer zu machen, dann hat das nicht mehr mit Wissen und Können zu tun, sondern mit der Erschwerung der Berufseinstiegschancen. Es sind also prüf- und fachfremde Faktoren, die zu diesen Umständen führen. Wieso sind im Süden Deutschlands regelmäßig einstellige Durchfallquoten zu beobachten, im Norden aber zweistellige? Sind die dort alle schlauer als woanders? Nur Schwachköpfe würden so argumentieren. Das einzige, was die im Süden richtig machen, ist der Einsatz von hauptamtlichen Ausbilder. Aber auch dieser Einsatz kann die geringen Durchfallquoten in diesem Maße nicht rechtfertigen. Unter Berücksichtigung dieser Punkte stelle ich fest, dass die Zwänge unserer Ausbildung und die Konsequenzen hieraus politischer Natur sind, und weniger was mit fehlendem Handwerk und Können zu tun haben. Daher wünsche ich allen, die im Gnadenversuch sich befinden, alles Gute und kämpft endlich für ein gerechtes und faires Prüfsystem, wo ihr könnt. Es darf am Ende des Tages nicht am Korrektor liegen, ob man mit 6 Punkten oder 9 Punkten abschneidet, sondern an Maßstäben, die man nachvollziehen kann und auf die man sich vorbereiten kann.
10.03.2021, 11:09
(10.03.2021, 10:23)Gast schrieb:(10.03.2021, 05:31)Gast schrieb:(10.03.2021, 00:44)Gast schrieb: würdest du etwa einen Chirurgen an dir operieren lassen, der 10 Versuche benötigte, um eine Prüfung zu bestehen. bei demjenigen ist halt die Wahrscheinlichkeit höher, dass er einen Fehler begeht. genauso zeigt ein sofortiges bestehen, dass derjenige es geschafft hat, sich in kürzester zeit anzupassen.
also ich bin auch bei weitem nicht gut und werde höchstwahrscheinlich bei meinem Examen Durchfallen. aber nach dem Gnadenversuch sollte man sich ehrlich überlegen, ob man für Jura überhaupt geeignet ist. man ist schon unheimlich verblendet, wenn man meint, dass es in der Praxis auf einmal besser wird. da steht keiner mehr neben einem und erklärt dir groß noch Dinge. die Ausbildung ist nach der mündlichen Prüfung fertig. danach muss man eigenständig praktisch verwertbare Dinge abliefern.
eine andere frage ist, ob die Anforderungen an uns zu hoch sind. vielleicht sollte man den Prüfungsumfang etwas begrenzen und die Ausbildung entschleunigen. wie das ein normaler Mensch in kürzester zeit gut hinbekommt, ist mir ein Rätsel. die bestenauslese macht unsere Gesellschaft krank
sehe ich auch so. und auch ich habe nur ein 2xa
Das ist falsch. Das Examen trainiert uns auf ein Leben, was in der Form und in der Komplexität nicht existiert. Einen Fall zu lösen, der durch mehrere Instanzen gegangen ist und oftmals BGH-Entscheidungen nachgebildet wurde, ist nichts alltägliches. Und die knappe Zeit von 5 Stunden ist ebenfalls nicht üblich. Nein, solche Fälle kommen einem nicht acht Mal in zwei Wochen auf den Tisch. Das Prüfungssystem dient in unserer heutigen Form nicht der Erlernung bzw. Wiedergabe des juristischen Handwerks, sondern der Produktion von hohen Durchfallquoten. Waren die Juristen der 2000er-Durchgänge wirklich alle so schlecht, dass man die Ansprüche in den Prüfaufgaben ziemlich niedrig ansetzte, im Vergleich zu heute? Sind diese Juristen wirklich so schlecht im Alltag und wir so grandios? Nein, es gab damals halt nicht so viele Juristen und die Bedrohung durch Konkurrenz existierte auch nicht. Wenn aber solche Faktoren dazu dienen, die Prüfungen immer voller und schwerer zu machen, dann hat das nicht mehr mit Wissen und Können zu tun, sondern mit der Erschwerung der Berufseinstiegschancen. Es sind also prüf- und fachfremde Faktoren, die zu diesen Umständen führen. Wieso sind im Süden Deutschlands regelmäßig einstellige Durchfallquoten zu beobachten, im Norden aber zweistellige? Sind die dort alle schlauer als woanders? Nur Schwachköpfe würden so argumentieren. Das einzige, was die im Süden richtig machen, ist der Einsatz von hauptamtlichen Ausbilder. Aber auch dieser Einsatz kann die geringen Durchfallquoten in diesem Maße nicht rechtfertigen. Unter Berücksichtigung dieser Punkte stelle ich fest, dass die Zwänge unserer Ausbildung und die Konsequenzen hieraus politischer Natur sind, und weniger was mit fehlendem Handwerk und Können zu tun haben. Daher wünsche ich allen, die im Gnadenversuch sich befinden, alles Gute und kämpft endlich für ein gerechtes und faires Prüfsystem, wo ihr könnt. Es darf am Ende des Tages nicht am Korrektor liegen, ob man mit 6 Punkten oder 9 Punkten abschneidet, sondern an Maßstäben, die man nachvollziehen kann und auf die man sich vorbereiten kann.
Einen Fall innerhalb von 5 Stunden zu lösen, bei dem der Sachverhalt weitestgehend feststeht und nicht weitere Ermittlungen und forensische Tätigkeiten erforderlich sind, entspricht sehr wohl den praktischen Anforderungen. Meinst du ernsthaft, dass der normale Richter, Staatsanwalt und Anwalt sich für einzelne Fälle mehr Zeit nehmen kann?! Gerade kleine Kanzleien kommen nur halbwegs gut über die Runden, weil zig Verfahren gleichzeitig betreut werden. Wenn du dir da für jeden einzelnen Fall mehrere Tage Zeit nehmen willst, um diesen rechtlich und tatsächlich zu durchdringen, kannste dich gleich beim Amt melden. Und auch Richter und Staatsanwälte haben nur eine sehr begrenzte Zeit für ihre Akten zur Verfügung. Lediglich in hochspezialisierten Kanzleien und GK besteht von Anfang an die Möglichkeit, sich ausgiebig mit den Mandaten zu beschäftigen. Diese Kanzleien bilden aber mit Sicherheit nicht den repräsentativen Standard
10.03.2021, 12:01
das Prüfungssystem passt halt meines Erachtens leider zur Praxis. die Justiz ist komplett überlastet. Strafverfahren enden immer häufiger mit Strafbefehl. richter und Staatsanwälte arbeiten häufig bis in die Abendstunden und treiben nebenbei nicht viele Freizeitaktivitäten. da ist es entscheidend die abnormalen eingangszahlen zu bearbeiten. da wird sogar Samstag verhandelt, um das überhaupt zu bewältigen. die quetschen einen komplett, bis von einem am ende nichts mehr übrig bleibt.
nicht viel anders dürfte es in der Praxis sein. mein Ausbilder hat immer damit geprahlt nur 4 Wochen im Jahr Urlaub zu haben und immer zwischendurch für seine Mandanten erreichbar zu sein. er war immer um 8 Uhr da und hat bis 19 uhr gearbeitet.
am ende zählt hauptsächlich die Produktivität und ob dann am ende wirklich recht gesprochen wird, ist dann wieder eine andere Frage. zeit zum recherchieren bleibt am ende nicht mehr. meine Ausbilder waren dann auch mal häufiger in ihrer rechtlichen Einschätzung falsch. ein system wird auf kurz oder lang kollabieren. entweder man passt rein oder fliegt raus
nicht viel anders dürfte es in der Praxis sein. mein Ausbilder hat immer damit geprahlt nur 4 Wochen im Jahr Urlaub zu haben und immer zwischendurch für seine Mandanten erreichbar zu sein. er war immer um 8 Uhr da und hat bis 19 uhr gearbeitet.
am ende zählt hauptsächlich die Produktivität und ob dann am ende wirklich recht gesprochen wird, ist dann wieder eine andere Frage. zeit zum recherchieren bleibt am ende nicht mehr. meine Ausbilder waren dann auch mal häufiger in ihrer rechtlichen Einschätzung falsch. ein system wird auf kurz oder lang kollabieren. entweder man passt rein oder fliegt raus
10.03.2021, 13:06
In den Stationen sind mir die komplexen Examensfälle definitiv nicht begegnet. Wie soll das denn auch möglich sein, dann wären die Instanzen schlichtweg nicht funktionsfähig, wenn dies alles so komplex wäre und folglich bis nach oben durchgepeitscht werden müsste. Ernsthaft, die Masse an Arbeit führt nicht automatisch zu intellektuellen Hochleistungen, die im Examen oftmals mit fehlerhaften Lösungsskizzen erwartet wird. Zudem: Die Zivilverfahren sind seit 1999 rückläufig.
Nochmals: Die Examensrealität ist ein Paralleluniversum, das 99% der Prüflinge in dieser Intensivität nicht wiedererleben werden. Diese Auffassung haben doch auch viele Prüfer in der mündlichen Prüfung, die sehr wohl die Kenntnis darüber haben, dass Klausuren in unserer heutigen Prüfpraxis deutlich schlechter Ausfallen als das eigentliche juristische Können. Wenn in Hessen im Schnitt mit 5 Punkten im schriftlichen Teil bewertet wird, in der mündlichen Prüfung mit 9 Punkten, dann ist dies nichts anderes als ein Eingeständnis darüber, dass die Klausurnoten alleine anzuzweifeln sind. Kommt jetzt bitte nicht damit, die Mündliche sei ja ein anderes Prüfverfahren. Der Gesetzgeber sieht die mündliche Prüfung als Teil einer Gesamtprüfung und nicht als vereinfachte Ergänzung bzw. Korrektur misslungener schriftlicher Klausuraufgaben der LJPAs.
Schaut euch die Klausuren aus den 2000er Jahren an, schaut euch diese Kollegen an und sagt ihnen ins Gesicht, sie seien einfach schlechte Juristen. Tut keiner, weil es dafür keinen Grund gibt. So gebe es unter normalen Umständen, ohne idiotische Bundesländervergleiche und hysterische Anwaltvereine, die bei den Zulassungszahlen den Arsch auf Grund gehen sehen, auch in unserem Falle keinen Grund, die Klausuren so vollzupacken und mit zwei Urteilen zu belegen, die in 5 Stunden zu lösen wären.
Nochmals: Die Examensrealität ist ein Paralleluniversum, das 99% der Prüflinge in dieser Intensivität nicht wiedererleben werden. Diese Auffassung haben doch auch viele Prüfer in der mündlichen Prüfung, die sehr wohl die Kenntnis darüber haben, dass Klausuren in unserer heutigen Prüfpraxis deutlich schlechter Ausfallen als das eigentliche juristische Können. Wenn in Hessen im Schnitt mit 5 Punkten im schriftlichen Teil bewertet wird, in der mündlichen Prüfung mit 9 Punkten, dann ist dies nichts anderes als ein Eingeständnis darüber, dass die Klausurnoten alleine anzuzweifeln sind. Kommt jetzt bitte nicht damit, die Mündliche sei ja ein anderes Prüfverfahren. Der Gesetzgeber sieht die mündliche Prüfung als Teil einer Gesamtprüfung und nicht als vereinfachte Ergänzung bzw. Korrektur misslungener schriftlicher Klausuraufgaben der LJPAs.
Schaut euch die Klausuren aus den 2000er Jahren an, schaut euch diese Kollegen an und sagt ihnen ins Gesicht, sie seien einfach schlechte Juristen. Tut keiner, weil es dafür keinen Grund gibt. So gebe es unter normalen Umständen, ohne idiotische Bundesländervergleiche und hysterische Anwaltvereine, die bei den Zulassungszahlen den Arsch auf Grund gehen sehen, auch in unserem Falle keinen Grund, die Klausuren so vollzupacken und mit zwei Urteilen zu belegen, die in 5 Stunden zu lösen wären.
10.03.2021, 13:17
(10.03.2021, 11:09)Gast schrieb:(10.03.2021, 10:23)Gast schrieb:(10.03.2021, 05:31)Gast schrieb:(10.03.2021, 00:44)Gast schrieb: würdest du etwa einen Chirurgen an dir operieren lassen, der 10 Versuche benötigte, um eine Prüfung zu bestehen. bei demjenigen ist halt die Wahrscheinlichkeit höher, dass er einen Fehler begeht. genauso zeigt ein sofortiges bestehen, dass derjenige es geschafft hat, sich in kürzester zeit anzupassen.
also ich bin auch bei weitem nicht gut und werde höchstwahrscheinlich bei meinem Examen Durchfallen. aber nach dem Gnadenversuch sollte man sich ehrlich überlegen, ob man für Jura überhaupt geeignet ist. man ist schon unheimlich verblendet, wenn man meint, dass es in der Praxis auf einmal besser wird. da steht keiner mehr neben einem und erklärt dir groß noch Dinge. die Ausbildung ist nach der mündlichen Prüfung fertig. danach muss man eigenständig praktisch verwertbare Dinge abliefern.
eine andere frage ist, ob die Anforderungen an uns zu hoch sind. vielleicht sollte man den Prüfungsumfang etwas begrenzen und die Ausbildung entschleunigen. wie das ein normaler Mensch in kürzester zeit gut hinbekommt, ist mir ein Rätsel. die bestenauslese macht unsere Gesellschaft krank
sehe ich auch so. und auch ich habe nur ein 2xa
Das ist falsch. Das Examen trainiert uns auf ein Leben, was in der Form und in der Komplexität nicht existiert. Einen Fall zu lösen, der durch mehrere Instanzen gegangen ist und oftmals BGH-Entscheidungen nachgebildet wurde, ist nichts alltägliches. Und die knappe Zeit von 5 Stunden ist ebenfalls nicht üblich. Nein, solche Fälle kommen einem nicht acht Mal in zwei Wochen auf den Tisch. Das Prüfungssystem dient in unserer heutigen Form nicht der Erlernung bzw. Wiedergabe des juristischen Handwerks, sondern der Produktion von hohen Durchfallquoten. Waren die Juristen der 2000er-Durchgänge wirklich alle so schlecht, dass man die Ansprüche in den Prüfaufgaben ziemlich niedrig ansetzte, im Vergleich zu heute? Sind diese Juristen wirklich so schlecht im Alltag und wir so grandios? Nein, es gab damals halt nicht so viele Juristen und die Bedrohung durch Konkurrenz existierte auch nicht. Wenn aber solche Faktoren dazu dienen, die Prüfungen immer voller und schwerer zu machen, dann hat das nicht mehr mit Wissen und Können zu tun, sondern mit der Erschwerung der Berufseinstiegschancen. Es sind also prüf- und fachfremde Faktoren, die zu diesen Umständen führen. Wieso sind im Süden Deutschlands regelmäßig einstellige Durchfallquoten zu beobachten, im Norden aber zweistellige? Sind die dort alle schlauer als woanders? Nur Schwachköpfe würden so argumentieren. Das einzige, was die im Süden richtig machen, ist der Einsatz von hauptamtlichen Ausbilder. Aber auch dieser Einsatz kann die geringen Durchfallquoten in diesem Maße nicht rechtfertigen. Unter Berücksichtigung dieser Punkte stelle ich fest, dass die Zwänge unserer Ausbildung und die Konsequenzen hieraus politischer Natur sind, und weniger was mit fehlendem Handwerk und Können zu tun haben. Daher wünsche ich allen, die im Gnadenversuch sich befinden, alles Gute und kämpft endlich für ein gerechtes und faires Prüfsystem, wo ihr könnt. Es darf am Ende des Tages nicht am Korrektor liegen, ob man mit 6 Punkten oder 9 Punkten abschneidet, sondern an Maßstäben, die man nachvollziehen kann und auf die man sich vorbereiten kann.
Einen Fall innerhalb von 5 Stunden zu lösen, bei dem der Sachverhalt weitestgehend feststeht und nicht weitere Ermittlungen und forensische Tätigkeiten erforderlich sind, entspricht sehr wohl den praktischen Anforderungen. Meinst du ernsthaft, dass der normale Richter, Staatsanwalt und Anwalt sich für einzelne Fälle mehr Zeit nehmen kann?! Gerade kleine Kanzleien kommen nur halbwegs gut über die Runden, weil zig Verfahren gleichzeitig betreut werden. Wenn du dir da für jeden einzelnen Fall mehrere Tage Zeit nehmen willst, um diesen rechtlich und tatsächlich zu durchdringen, kannste dich gleich beim Amt melden. Und auch Richter und Staatsanwälte haben nur eine sehr begrenzte Zeit für ihre Akten zur Verfügung. Lediglich in hochspezialisierten Kanzleien und GK besteht von Anfang an die Möglichkeit, sich ausgiebig mit den Mandaten zu beschäftigen. Diese Kanzleien bilden aber mit Sicherheit nicht den repräsentativen Standard
Ja, Praktiker bearbeiten Fälle oft sehr schnell. Aber Praxisfälle sind mit Klausurfällen doch nicht zu vergleichen. Klausuren sind vollgepackt mit Problemen auf Zulässigkeits- und Begründetheitsebene. In der Praxis kommt es regelmäßig höchstens auf ein einziges Problem an & oft ist die Sache auch bereits von Anfang an eindeutig. Und erst recht mit der Zulässigkeit beschäftigt sich da in 99,9 % der Fälle keine Sau.
10.03.2021, 13:30
(10.03.2021, 13:17)Gast schrieb:(10.03.2021, 11:09)Gast schrieb:(10.03.2021, 10:23)Gast schrieb:(10.03.2021, 05:31)Gast schrieb:(10.03.2021, 00:44)Gast schrieb: würdest du etwa einen Chirurgen an dir operieren lassen, der 10 Versuche benötigte, um eine Prüfung zu bestehen. bei demjenigen ist halt die Wahrscheinlichkeit höher, dass er einen Fehler begeht. genauso zeigt ein sofortiges bestehen, dass derjenige es geschafft hat, sich in kürzester zeit anzupassen.
also ich bin auch bei weitem nicht gut und werde höchstwahrscheinlich bei meinem Examen Durchfallen. aber nach dem Gnadenversuch sollte man sich ehrlich überlegen, ob man für Jura überhaupt geeignet ist. man ist schon unheimlich verblendet, wenn man meint, dass es in der Praxis auf einmal besser wird. da steht keiner mehr neben einem und erklärt dir groß noch Dinge. die Ausbildung ist nach der mündlichen Prüfung fertig. danach muss man eigenständig praktisch verwertbare Dinge abliefern.
eine andere frage ist, ob die Anforderungen an uns zu hoch sind. vielleicht sollte man den Prüfungsumfang etwas begrenzen und die Ausbildung entschleunigen. wie das ein normaler Mensch in kürzester zeit gut hinbekommt, ist mir ein Rätsel. die bestenauslese macht unsere Gesellschaft krank
sehe ich auch so. und auch ich habe nur ein 2xa
Das ist falsch. Das Examen trainiert uns auf ein Leben, was in der Form und in der Komplexität nicht existiert. Einen Fall zu lösen, der durch mehrere Instanzen gegangen ist und oftmals BGH-Entscheidungen nachgebildet wurde, ist nichts alltägliches. Und die knappe Zeit von 5 Stunden ist ebenfalls nicht üblich. Nein, solche Fälle kommen einem nicht acht Mal in zwei Wochen auf den Tisch. Das Prüfungssystem dient in unserer heutigen Form nicht der Erlernung bzw. Wiedergabe des juristischen Handwerks, sondern der Produktion von hohen Durchfallquoten. Waren die Juristen der 2000er-Durchgänge wirklich alle so schlecht, dass man die Ansprüche in den Prüfaufgaben ziemlich niedrig ansetzte, im Vergleich zu heute? Sind diese Juristen wirklich so schlecht im Alltag und wir so grandios? Nein, es gab damals halt nicht so viele Juristen und die Bedrohung durch Konkurrenz existierte auch nicht. Wenn aber solche Faktoren dazu dienen, die Prüfungen immer voller und schwerer zu machen, dann hat das nicht mehr mit Wissen und Können zu tun, sondern mit der Erschwerung der Berufseinstiegschancen. Es sind also prüf- und fachfremde Faktoren, die zu diesen Umständen führen. Wieso sind im Süden Deutschlands regelmäßig einstellige Durchfallquoten zu beobachten, im Norden aber zweistellige? Sind die dort alle schlauer als woanders? Nur Schwachköpfe würden so argumentieren. Das einzige, was die im Süden richtig machen, ist der Einsatz von hauptamtlichen Ausbilder. Aber auch dieser Einsatz kann die geringen Durchfallquoten in diesem Maße nicht rechtfertigen. Unter Berücksichtigung dieser Punkte stelle ich fest, dass die Zwänge unserer Ausbildung und die Konsequenzen hieraus politischer Natur sind, und weniger was mit fehlendem Handwerk und Können zu tun haben. Daher wünsche ich allen, die im Gnadenversuch sich befinden, alles Gute und kämpft endlich für ein gerechtes und faires Prüfsystem, wo ihr könnt. Es darf am Ende des Tages nicht am Korrektor liegen, ob man mit 6 Punkten oder 9 Punkten abschneidet, sondern an Maßstäben, die man nachvollziehen kann und auf die man sich vorbereiten kann.
Einen Fall innerhalb von 5 Stunden zu lösen, bei dem der Sachverhalt weitestgehend feststeht und nicht weitere Ermittlungen und forensische Tätigkeiten erforderlich sind, entspricht sehr wohl den praktischen Anforderungen. Meinst du ernsthaft, dass der normale Richter, Staatsanwalt und Anwalt sich für einzelne Fälle mehr Zeit nehmen kann?! Gerade kleine Kanzleien kommen nur halbwegs gut über die Runden, weil zig Verfahren gleichzeitig betreut werden. Wenn du dir da für jeden einzelnen Fall mehrere Tage Zeit nehmen willst, um diesen rechtlich und tatsächlich zu durchdringen, kannste dich gleich beim Amt melden. Und auch Richter und Staatsanwälte haben nur eine sehr begrenzte Zeit für ihre Akten zur Verfügung. Lediglich in hochspezialisierten Kanzleien und GK besteht von Anfang an die Möglichkeit, sich ausgiebig mit den Mandaten zu beschäftigen. Diese Kanzleien bilden aber mit Sicherheit nicht den repräsentativen Standard
Ja, Praktiker bearbeiten Fälle oft sehr schnell. Aber Praxisfälle sind mit Klausurfällen doch nicht zu vergleichen. Klausuren sind vollgepackt mit Problemen auf Zulässigkeits- und Begründetheitsebene. In der Praxis kommt es regelmäßig höchstens auf ein einziges Problem an & oft ist die Sache auch bereits von Anfang an eindeutig. Und erst recht mit der Zulässigkeit beschäftigt sich da in 99,9 % der Fälle keine Sau
Einer, der objektiv die Verhältnisse betrachtet. Ich kenne es auch nicht anders. Denke auch kaum, dass jemand im LJPA sagen würde, dass die Klausuren den Alltag abbilden und das der Schwierigkeitsgrad sei.
10.03.2021, 13:49
(09.03.2021, 21:18)Berlinerxyz schrieb: Ich wäre dafür, jeder soll wie beim Führerschein so viele Versuche bekommen, wie er eben braucht. Hat nichts mit Gnade zu tun, sondern damit, dass es um die Feststellung der Leistungsfähigkeit zum Zeitpunk X geht. Ebenso würde ich auch einen unbegrenzten Verbesserungsversuch zugestehen (natürlich unentgeltlich).
Warum?
Weil es um die Leistungsfähigkeit zum Zeitpunkt X geht.
So wenig wie es bei einer Führerscheinprüfung eine Rolle spielt, ob ich vor zehn Jahren Auto fahren konnte, so belanglos ist es, wenn man erst im 10 Anlauf nach 10 Jahren besteht.
Der Sinn hinter den begrenzten Versuchen (außer Geld zu sparen), erschließt sich mir jedenfalls nicht.
Ich wünsche allen Wiederholern, in welchem Versuch auch immer, alles Gute.
Vielleicht wird das System ja irgendwann einmal geändert.
Das wäre dann so wie in den USA, nur dass die Wiederholungen den Prüfling dort eben viel mehr Geld kosten. Bei so einer Art des Prüfungsverfahrens fällt in den USA auch niemanden ein Zacken aus der Krone. Das darf es in DE natürlich nicht geben, wo kämen wir denn da hin, meine Damen und Herren!