05.03.2021, 21:16
... und das mit 233 und pkh bei Berufung steht im RA-Skript von Kaiser.
05.03.2021, 21:58
05.03.2021, 22:09
Gibt nur eine Konstellation. Pkh, Frist läuft ab, Gericht entscheidet danach, dann 233. so stehst im Th/P und Kaiser. War ja so auch heute. Plus dann noch der Fehler der Sekretärin.
05.03.2021, 22:26
05.03.2021, 22:27
(05.03.2021, 18:51)Gast schrieb:(05.03.2021, 18:27)No km Gast schrieb:(05.03.2021, 18:25)Gast schrieb: leck mich fett, und ich dachte, schlimmer als gestern kanns nicht werden...
wusste nichtmal wie man die materielle prüfung aufbaut. hab mich deswegen streng an den aufbau von 280 bgb gehalten... also schuldverhältnis, pflichtverletzung, verschulden, .....
ach ja und den schriftsatz kann man bei mir auch in die tonne kloppen... habe berufung eingelegt aber für die WE anträge keine zeit mehr gehabt, geschweige denn für eine begründung... es waren ja nichtmal verweise ins gutachten erlaubt (NRW), ich mein, wtf digga...
Doch Verweise waren erlaubt in nrw
nein waren sie nicht. ich habe mir diesen teil gegen ende der schreibzeit extra nochmal mehrmals durchgelesen weil ich so unter zeitdruck stand und die verweise waren nicht erlaubt. es fehlte der satz "dabei sind konkrete verweise auf das gutachten erlaubt" (oder so ähnlich).
naja hätte bei mir jetzt auch nicht viel gerettet, hätte auch keine obersätze formulieren können...
05.03.2021, 22:46
(05.03.2021, 22:27)Gast schrieb:(05.03.2021, 18:51)Gast schrieb:(05.03.2021, 18:27)No km Gast schrieb:(05.03.2021, 18:25)Gast schrieb: leck mich fett, und ich dachte, schlimmer als gestern kanns nicht werden...
wusste nichtmal wie man die materielle prüfung aufbaut. hab mich deswegen streng an den aufbau von 280 bgb gehalten... also schuldverhältnis, pflichtverletzung, verschulden, .....
ach ja und den schriftsatz kann man bei mir auch in die tonne kloppen... habe berufung eingelegt aber für die WE anträge keine zeit mehr gehabt, geschweige denn für eine begründung... es waren ja nichtmal verweise ins gutachten erlaubt (NRW), ich mein, wtf digga...
Doch Verweise waren erlaubt in nrw
nein waren sie nicht. ich habe mir diesen teil gegen ende der schreibzeit extra nochmal mehrmals durchgelesen weil ich so unter zeitdruck stand und die verweise waren nicht erlaubt. es fehlte der satz "dabei sind konkrete verweise auf das gutachten erlaubt" (oder so ähnlich).
naja hätte bei mir jetzt auch nicht viel gerettet, hätte auch keine obersätze formulieren können...
NRW? Doch, stand drin. Verweise erlaubt.
05.03.2021, 23:05
Jetzt bin ich richtig niedergeschlagen wenn ich das so lese.. habe die Frist wohl auch falsch. Damit dürfte die Klausur ja eig sicher unter dem Strich sein, da damit auch der praktische Teil völlig nutzlos ist und ein Großteil der Ausführungen, da falsch... hab mich auch leider auf den Putzo verlassen mit dem beginn der Frist ab PKH Beschluss Zustellung und 4 Wochen, also Fristablauf heute... Mist :( dachte eigentlich die Klausur war okay
05.03.2021, 23:17
Vielleicht waren in NRW die Sachverhalte ja teilweise unterschiedlich (fehlerhaft) bezüglich der Möglichkeit zu verweisen/nicht zu verweisen?
05.03.2021, 23:41
mit diesen komischen Klausureinstiegen werden halt nur die fleißigen belohnt. mit juristischen Handwerkszeug hat das wenig zu tun.
hört sich aber so an, als wäre die materiell rechtlich eigentlich sehr gut lösbar gewesen. hier hätte man gut mit dem Palandt arbeiten können ?
hört sich aber so an, als wäre die materiell rechtlich eigentlich sehr gut lösbar gewesen. hier hätte man gut mit dem Palandt arbeiten können ?