05.03.2021, 18:08
"Genau. Es geht um die WE-Frist. Putzo ist da mal wieder ungenau. Die der Fundstelle zugrunde liegende Entscheidung des BGH stellt nur auf den Beginn der 2-wöchigen WE-Frist in die Berufungseinlegung ab, steht bei 234 Rn. 9 (2018)"
Der Rechtsanwalt Emsig hat das mit den Fristen im Sachverhalt diesbezüglich gut dargestellt. Und wenn der Beginn einer Frist so "klar" wie in 517 ZPO geregelt ist, sollte man besser nicht auf eine Kommentarstelle vertrauen.
Der Rechtsanwalt Emsig hat das mit den Fristen im Sachverhalt diesbezüglich gut dargestellt. Und wenn der Beginn einer Frist so "klar" wie in 517 ZPO geregelt ist, sollte man besser nicht auf eine Kommentarstelle vertrauen.
05.03.2021, 18:25
leck mich fett, und ich dachte, schlimmer als gestern kanns nicht werden...
wusste nichtmal wie man die materielle prüfung aufbaut. hab mich deswegen streng an den aufbau von 280 bgb gehalten... also schuldverhältnis, pflichtverletzung, verschulden, .....
wusste nichtmal wie man die materielle prüfung aufbaut. hab mich deswegen streng an den aufbau von 280 bgb gehalten... also schuldverhältnis, pflichtverletzung, verschulden, .....
05.03.2021, 18:25
Welche Klausur war das? Z3?
05.03.2021, 18:27
(05.03.2021, 18:25)Gast schrieb: leck mich fett, und ich dachte, schlimmer als gestern kanns nicht werden...
wusste nichtmal wie man die materielle prüfung aufbaut. hab mich deswegen streng an den aufbau von 280 bgb gehalten... also schuldverhältnis, pflichtverletzung, verschulden, .....
ach ja und den schriftsatz kann man bei mir auch in die tonne kloppen... habe berufung eingelegt aber für die WE anträge keine zeit mehr gehabt, geschweige denn für eine begründung... es waren ja nichtmal verweise ins gutachten erlaubt (NRW), ich mein, wtf digga...
05.03.2021, 18:33
(05.03.2021, 17:46)Hessen schrieb:(05.03.2021, 17:41)Gast schrieb:(05.03.2021, 17:26)Rick Sanchez schrieb:(05.03.2021, 08:28)Gast1234 schrieb:(04.03.2021, 20:13)Rick Sanchez schrieb: Also ich fand den Start heute katastrophal. Hab dummerweise nicht mal den Tenor zu Ende geschrieben und man weiß ja was das heißt... Ich hab die beiden Schwerpunkte zwar gesehen, aber mich viel lang mit der Gerichtsstandsvereinbarung rumgeschlagen, sodass man Ende noch eine halbe Stunde für die Begründetheit und dementsprechend 3 Seiten waren. Sowas hätte ich einfach mal Null erwartet... hoffe es wird morgen besser... fuck Off und weiterhin viel Glück euch allen!
Mach dir keine Sorgen! In meinem ersten Durchgang hatte ich in einer Klausur den Tenor nicht und bin absolut nicht fertig geworden, waren doch noch 8 Punkte. Was viele immer wieder falsch verstehen: natürlich fällst du nicht durch, weil du den Tenor nicht hast oder nicht fertig bist. Das gibt einfach Punktabzug. Also klar, wenn die Klausur fertiggestellt 4-5 Punkte wären, dann fällst du am Ende wegen des Punktabzuges durch, aber man fällt nicht durch nur weil man nicht fertig geworden ist. Das ist ein sehr merkwürdiger Mythos. Kopf hoch und weiter machen
Danke man!
Heute lief es auch gefühlt besser. Ich hab diese Stelle im Putzo auch gelesen, dass die Frist erst mit Zustellung beginnt, aber dem Braten nicht getraut und Wiedereinsetzung in die Wiedereinsetzung geprüft.... kein Plan, ob das richtig ist... aber gefühlt war es besser als gestern... weiterhin viel Glück euch allen!
Ja, ich war auch super unsicher. Hab aber gedacht, wenn es so da steht dann kann man es mir nicht ankreiden wenn ich es in Anführungszeichen setze und die Fundstelle angebe. Ich hab ja nichts außer dieses grandiose Schriftwerk. Aber getraut habe ich dem Braten auch nicht.
Geht es da nicht um die WE Frist die beginnt?
Könntet ihr mal die Rn. Raus finden. Oder wenigstens sagen ob ihr bei 233 oder 114 oder bei 517 gesucht habt?
Hab sie bei 233 oder 234 gefunden an 3 Stellen. Und das hat mich so verwirrt. Sie stand eben nicht bei 517. Dennoch stand da Berufungsfrist. Und nicht Frist in die Wiedereinsetzung in die Berufungsfrist. Das hätte ich erwartet. Es auhc zuerst genauso verstanden. Habe dann umschreiben müssen, also mich unentschieden wegen des Wortlautes. Aber wahrscheinlich bezog sich das (für mich leider) auf die Wiedereinsetzung. Ich suche sie später mal raus und schreibe sie hier rein.
05.03.2021, 18:33
05.03.2021, 18:34
Schriftsatz / die Berufungsanträge waren in Berlin erlassen oder?
05.03.2021, 18:36
(05.03.2021, 17:52)Gast schrieb:(05.03.2021, 17:46)Hessen schrieb:(05.03.2021, 17:41)Gast schrieb:(05.03.2021, 17:26)Rick Sanchez schrieb:(05.03.2021, 08:28)Gast1234 schrieb: Mach dir keine Sorgen! In meinem ersten Durchgang hatte ich in einer Klausur den Tenor nicht und bin absolut nicht fertig geworden, waren doch noch 8 Punkte. Was viele immer wieder falsch verstehen: natürlich fällst du nicht durch, weil du den Tenor nicht hast oder nicht fertig bist. Das gibt einfach Punktabzug. Also klar, wenn die Klausur fertiggestellt 4-5 Punkte wären, dann fällst du am Ende wegen des Punktabzuges durch, aber man fällt nicht durch nur weil man nicht fertig geworden ist. Das ist ein sehr merkwürdiger Mythos. Kopf hoch und weiter machen
Danke man!
Heute lief es auch gefühlt besser. Ich hab diese Stelle im Putzo auch gelesen, dass die Frist erst mit Zustellung beginnt, aber dem Braten nicht getraut und Wiedereinsetzung in die Wiedereinsetzung geprüft.... kein Plan, ob das richtig ist... aber gefühlt war es besser als gestern... weiterhin viel Glück euch allen!
Ja, ich war auch super unsicher. Hab aber gedacht, wenn es so da steht dann kann man es mir nicht ankreiden wenn ich es in Anführungszeichen setze und die Fundstelle angebe. Ich hab ja nichts außer dieses grandiose Schriftwerk. Aber getraut habe ich dem Braten auch nicht.
Geht es da nicht um die WE Frist die beginnt?
Könntet ihr mal die Rn. Raus finden. Oder wenigstens sagen ob ihr bei 233 oder 114 oder bei 517 gesucht habt?
Genau. Es geht um die WE-Frist. Putzo ist da mal wieder ungenau. Die der Fundstelle zugrunde liegende Entscheidung des BGH stellt nur auf den Beginn der 2-wöchigen WE-Frist in die Berufungseinlegung ab, steht bei 234 Rn. 9 (2018)
Richtig Mist! Hoffe es wird einem dann nicht so doll angekreidet, wenn man es so verstanden hat. Zumindest sieht man ja, dass man sich damit auseinandergesetzt hat. Hat viel Zeit geraubt.
05.03.2021, 18:38
05.03.2021, 18:40
(05.03.2021, 16:54)Gast schrieb:(05.03.2021, 16:19)Gast schrieb: Wieso soll denn die begründungsfrist vor der einlegungsfrist laufen???
Ich habe das auch so gelesen wie oben. An zwei Stellen stand im Putzo wörtlich: die Berufungseinlegungsfrist beginnt mit der Zustellung des PKH Beschlusses. Und die beträgt einen Monat. Zustellung PKH Beschluss 05.02. Habe extra 3 mal gelesen, aber da stand die Berufungseinlegungsfrist beginnt mit Zustellung des Beschlusses. Hat mich total verwirrt. Dann hatte ich deshalb kein Fristproblem. Habe das dann wörtlich zitiert und die Putzostellen mit angeführt. Weiß aber nicht ob der Kommentar da missverständlich war. Wenn ja, super ärgerlich. Hat das noch jemand gesehen? Wenn ja, wie verstanden?
Ich hab das auch so gesehen und (habe ich wohl übersehen...???Dass er die Berufungseinlegung bereits im Entwurf beim PKH eingelegt hatte??) habe als Ergebnis, dass die Berufungseinlegungsfrist mit Ablauf des 05.03. also heute abläuft und die Berufungsbegründungsfrist entsprechend auch 2 Monate ab dem 05.02 also bis 05.04. - mit dem Argument, dass man mit PKH nicht schlechtergestellt werden kann.
Also normale Berufungseinlegung im Schriftsatz. Habe aber aus anwaltlicher Vorsicht hilfsweise noch Wiedereinsetzung in die Berufungseinlegungsfrist....
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