11.05.2017, 14:28
Für alle, die sich über die Klausuren austauschen möchten, die im Oktober geschrieben werden:
05.10.: Z - 1
06.10.: Z - 2
09.10.: Z - 3
10.10.: Z - 4
12.10.: S - 1
13.10.: S - 2
16.10.: V - 1
17.10.: V - 2
05.10.: Z - 1
06.10.: Z - 2
09.10.: Z - 3
10.10.: Z - 4
12.10.: S - 1
13.10.: S - 2
16.10.: V - 1
17.10.: V - 2
02.08.2017, 15:36
Welche Bundesländer außer Sachsen-Anhalt sind denn im Oktober noch dabei? :)
09.08.2017, 15:51
RLP und NRW
11.08.2017, 15:16
und das Nord-GPA natürlich
12.08.2017, 15:10
Welche Klausuren werden denn in den anderen Bundesländern geschrieben?
In Sachsen-Anhalt sind es
1. zwei Aufgaben aus dem Zivilrecht einschließlich Verfahrensrecht, davon mindestens eine aus gerichtlicher Sicht,
2. zwei Aufgaben aus dem Strafrecht einschließlich Verfahrensrecht, davon mindestens eine aus staatsanwaltschaftlicher Sicht,
3. zwei Aufgaben aus dem Öffentlichen Recht einschließlich Verfahrensrecht, davon mindestens eine aus behördlicher Sicht,
4. zwei Aufgaben mit anwaltlicher Aufgabenstellung aus den Rechtsgebieten der Nummern 1. bis 3.
Das bedeutet normalerweise im Zivilrecht Urteil, Zwangsvollstreckung, "normale" Anwaltsklausur, Kautelar; im Strafrecht Anklage und Revision und im öffentlichen Recht (Widerspruchs-)Bescheid und verwaltungsgerichtliches Urteil bzw. Beschluss.
Strafurteile gibt es hier nicht. ;)
In Sachsen-Anhalt sind es
1. zwei Aufgaben aus dem Zivilrecht einschließlich Verfahrensrecht, davon mindestens eine aus gerichtlicher Sicht,
2. zwei Aufgaben aus dem Strafrecht einschließlich Verfahrensrecht, davon mindestens eine aus staatsanwaltschaftlicher Sicht,
3. zwei Aufgaben aus dem Öffentlichen Recht einschließlich Verfahrensrecht, davon mindestens eine aus behördlicher Sicht,
4. zwei Aufgaben mit anwaltlicher Aufgabenstellung aus den Rechtsgebieten der Nummern 1. bis 3.
Das bedeutet normalerweise im Zivilrecht Urteil, Zwangsvollstreckung, "normale" Anwaltsklausur, Kautelar; im Strafrecht Anklage und Revision und im öffentlichen Recht (Widerspruchs-)Bescheid und verwaltungsgerichtliches Urteil bzw. Beschluss.
Strafurteile gibt es hier nicht. ;)
12.08.2017, 15:45
(12.08.2017, 15:10)LSA schrieb: Das bedeutet normalerweise im Zivilrecht Urteil, Zwangsvollstreckung, "normale" Anwaltsklausur, Kautelar; im Strafrecht Anklage und Revision und im öffentlichen Recht (Widerspruchs-)Bescheid und verwaltungsgerichtliches Urteil bzw. Beschluss.
Strafurteile gibt es hier nicht. ;)
Das dürfte auch fürs GPA Nord gelten. Allerdings läuft in der 4. ZR-Klausur meist eine normale Anwaltsklausur...Kautelar ist hier eher die Ausnahme...
Im ÖR kommt oft ein Urteil/Beschluss und dann eine Anwaltsklausur. Die Behördenklausur kommt eher selten.
15.08.2017, 08:50
In Niedersachsen wird auch geschrieben. Am 5. Oktober läuft die erste Klausur. Ingesamt besteht der bunte Strauß aus: ZU- ZG- A1 & A2 (Meist eine rechtsberatend, eine rechtsgestaltend) - S 1 (StA)- ÖR 1 & 3 (Behörde)-Ö2 (Anwalt).
15.08.2017, 09:04
15.08.2017, 09:08
(15.08.2017, 08:50)Nds_2017 schrieb: In Niedersachsen wird auch geschrieben. Am 5. Oktober läuft die erste Klausur. Ingesamt besteht der bunte Strauß aus: ZU- ZG- A1 & A2 (Meist eine rechtsberatend, eine rechtsgestaltend) - S 1 (StA)- ÖR 1 & 3 (Behörde)-Ö2 (Anwalt).
Nur eine Strafrechtsklausur, aber drei Mal Ö-Recht? Ihr seid ja ein lustiges Völkchen... :D
15.08.2017, 11:10
Das ist für Niedersachsen nur teilweise zutreffend.
Die zweite Behördenklausur ist eine Wahlklausur. Man kann dort genauso statt einer dritten ÖR eine zweite SR (mit staatsanwaltlicher Aufgabenstellung) schreiben.
Zutreffend ist aber, wenn die Wahlklausur ÖR ist, dann ist es auch eine Behördenklausur :)
Die zweite Behördenklausur ist eine Wahlklausur. Man kann dort genauso statt einer dritten ÖR eine zweite SR (mit staatsanwaltlicher Aufgabenstellung) schreiben.
Zutreffend ist aber, wenn die Wahlklausur ÖR ist, dann ist es auch eine Behördenklausur :)