01.03.2021, 20:23
Ja das erwäge ich tatsächlich.
Richtig andere gönnen einem nichts. Kennt man hier ja schon. Betrifft ja nicht nur mich, sondern war in einem anderen Forum exakt das gleiche.
Sehr gesittete "Organe der Rechtspflege" hier
Und natürlich werde ich berichten, wenn es Schrott sein sollte, dann stehe ich natürlich auch dazu. Unter 60 K würde ich PJ auf keinen Fall machen.
Richtig andere gönnen einem nichts. Kennt man hier ja schon. Betrifft ja nicht nur mich, sondern war in einem anderen Forum exakt das gleiche.
Sehr gesittete "Organe der Rechtspflege" hier
Und natürlich werde ich berichten, wenn es Schrott sein sollte, dann stehe ich natürlich auch dazu. Unter 60 K würde ich PJ auf keinen Fall machen.
01.03.2021, 20:27
(01.03.2021, 20:18)Gasto schrieb:Das ist ein ganz klares Statement, dass Juristen über Perconex gefälligst "Anwälte" 2. Klasse zu bleiben haben.(01.03.2021, 20:12)e contrario schrieb:(01.03.2021, 19:42)Gast schrieb: In anderen Branchen gibst aber entweder keine Berufsträger oder diese sind zumindest keine Organe der Rechtspflege. Von einem Rechtsanwalt erwarte ich ein gewisses Eingestehen für seine Kanzlei. Ein Söldner für morgen hier und morgen da ist eben nicht mit dem Berufsbild vereinbar.Selbstverständlich steht man für die Kanzlei ein. Die Kanzlei ist doch diejenige, die sich nicht längerfristig binden will. Aus verschiedenen Gründen. An Praktikanten will man sich auch nicht längerfristig binden. Wo ist da das Problem? Ich sehe da keinen Unterschied.
Dieses Argument gegen Projektjuristen ist in der Tat komisch... Untermandatierung und Terminsvertretung ist Gang und Gäbe und da stört es niemanden, dass man nur zweitweise für eine andere Kanzlei auftritt bzw. dieser aushilft.
01.03.2021, 20:36
Und jetzt muss ich für heute voraussichtlich Schluss machen. Es wurden ja einige Argumente ausgetauscht und ich beanspruche nicht, die Wahrheit gepachtet zu haben. Ich werde die Zulassung selbstverständlich trotzdem beantragen. Entweder die RAK Berlin folgt dem AGH oder sie macht es nicht. Höchstrichterlich entschieden ist da noch gar nichts. Sollte die RAK ablehnen, kann ich auch kündigen oder was ganz anderes machen
01.03.2021, 22:52
(01.03.2021, 19:34)e contrario schrieb:(01.03.2021, 19:14)KlaKra schrieb: Ich habe das leider noch nicht ganz verstanden, wie jetzt die Einstellung als Projektjurist funktioniert.. wäre lieb, wenn mir das noch einmal jemand erklären könnte.Ja. Das kommt auf das Mandat bzw. Projekt an.
Also man bewirbt sich bei diesen Vermittlungsunternehmen und ist dann bei diesen angestellt? Wird man dann als Anwalt zugelassen (zumindest für bestimmte Projekte) oder wie funktioniert das?
zT werden Projektjuristen ob Voll- oder Wirtschaftsjurist direkt befristet angestellt. Zudem gibt es Unternehmen wie Perconex, die Volljuristen oder Wirtschaftsjuristen je nach
Bedarf an Kanzleien "ausleihen" Die Anstellung ist ebenfalls befristet und angestellt ist man über Perconex. Bis zum Urteil des AGH war auch die Idee als Projektanwalt tätig zu sein nicht ausgeschlossen.
Dann wurde aber kürzlich einem Projektjuristen untersagt, sich gleichzeitig als selbstständiger Anwalt zuzulassen.
Perconex zählt für Volljuristen ab 60 K für 40 Std. Was ich nicht schlecht finde. Gestritten wird hier a) über die Perspektiven dieser Art von Arbeit und b) darüber inwieweit eine solche Tätigkeit (angeblich) sogar schaden kann.
Ich sehe darin eher die Chance, gut zu verdienen und nebenbei ganz verschiedene Bereiche kennenzulernen. Projektarbeit ist in anderen Branchen längst üblich.
Auf jeden Fall schon mal vielen Dank für die Antwort!! Eine Frage hätte ich allerdings noch - auf der Seite von Perconex wurde geschrieben, dass man die, falls für bestimmte Projekte eine Zulassung als Anwalt notwendig ist, die Gebühren von Perconex übernommen werden. Wenn ich das richtig verstehe, hat sich das dann mit dem Urteil erledigt oder?
02.03.2021, 00:32
(01.03.2021, 22:52)KlaKra schrieb:(01.03.2021, 19:34)e contrario schrieb:(01.03.2021, 19:14)KlaKra schrieb: Ich habe das leider noch nicht ganz verstanden, wie jetzt die Einstellung als Projektjurist funktioniert.. wäre lieb, wenn mir das noch einmal jemand erklären könnte.Ja. Das kommt auf das Mandat bzw. Projekt an.
Also man bewirbt sich bei diesen Vermittlungsunternehmen und ist dann bei diesen angestellt? Wird man dann als Anwalt zugelassen (zumindest für bestimmte Projekte) oder wie funktioniert das?
zT werden Projektjuristen ob Voll- oder Wirtschaftsjurist direkt befristet angestellt. Zudem gibt es Unternehmen wie Perconex, die Volljuristen oder Wirtschaftsjuristen je nach
Bedarf an Kanzleien "ausleihen" Die Anstellung ist ebenfalls befristet und angestellt ist man über Perconex. Bis zum Urteil des AGH war auch die Idee als Projektanwalt tätig zu sein nicht ausgeschlossen.
Dann wurde aber kürzlich einem Projektjuristen untersagt, sich gleichzeitig als selbstständiger Anwalt zuzulassen.
Perconex zählt für Volljuristen ab 60 K für 40 Std. Was ich nicht schlecht finde. Gestritten wird hier a) über die Perspektiven dieser Art von Arbeit und b) darüber inwieweit eine solche Tätigkeit (angeblich) sogar schaden kann.
Ich sehe darin eher die Chance, gut zu verdienen und nebenbei ganz verschiedene Bereiche kennenzulernen. Projektarbeit ist in anderen Branchen längst üblich.
Auf jeden Fall schon mal vielen Dank für die Antwort!! Eine Frage hätte ich allerdings noch - auf der Seite von Perconex wurde geschrieben, dass man die, falls für bestimmte Projekte eine Zulassung als Anwalt notwendig ist, die Gebühren von Perconex übernommen werden. Wenn ich das richtig verstehe, hat sich das dann mit dem Urteil erledigt oder?
Es handelt sich um kein höchstrichterliches Urteil und die Argumentation ist absurd gewissermaßen. Aber ja, wenn die RAK dem Urteil folgt, was sie aus eigenem Interesse tun wird, dann hat sich das erledigt. Man kann es höchstens noch unter der Hand machen. Klar ist aber auch, wenn Anwälte, die für Perconex arbeiten, so ihre Zulassung verlieren, dann ist das ein ziemlicher Tiefschlag. Damit bieten sich praktisch nur noch Einsteiger als Projektanwälte an.
Man soll mir erstmal nachweisen, ich hätte keine eigenen Mandate
02.03.2021, 16:18
(02.03.2021, 00:32)e contrario schrieb:(01.03.2021, 22:52)KlaKra schrieb:(01.03.2021, 19:34)e contrario schrieb:(01.03.2021, 19:14)KlaKra schrieb: Ich habe das leider noch nicht ganz verstanden, wie jetzt die Einstellung als Projektjurist funktioniert.. wäre lieb, wenn mir das noch einmal jemand erklären könnte.Ja. Das kommt auf das Mandat bzw. Projekt an.
Also man bewirbt sich bei diesen Vermittlungsunternehmen und ist dann bei diesen angestellt? Wird man dann als Anwalt zugelassen (zumindest für bestimmte Projekte) oder wie funktioniert das?
zT werden Projektjuristen ob Voll- oder Wirtschaftsjurist direkt befristet angestellt. Zudem gibt es Unternehmen wie Perconex, die Volljuristen oder Wirtschaftsjuristen je nach
Bedarf an Kanzleien "ausleihen" Die Anstellung ist ebenfalls befristet und angestellt ist man über Perconex. Bis zum Urteil des AGH war auch die Idee als Projektanwalt tätig zu sein nicht ausgeschlossen.
Dann wurde aber kürzlich einem Projektjuristen untersagt, sich gleichzeitig als selbstständiger Anwalt zuzulassen.
Perconex zählt für Volljuristen ab 60 K für 40 Std. Was ich nicht schlecht finde. Gestritten wird hier a) über die Perspektiven dieser Art von Arbeit und b) darüber inwieweit eine solche Tätigkeit (angeblich) sogar schaden kann.
Ich sehe darin eher die Chance, gut zu verdienen und nebenbei ganz verschiedene Bereiche kennenzulernen. Projektarbeit ist in anderen Branchen längst üblich.
Auf jeden Fall schon mal vielen Dank für die Antwort!! Eine Frage hätte ich allerdings noch - auf der Seite von Perconex wurde geschrieben, dass man die, falls für bestimmte Projekte eine Zulassung als Anwalt notwendig ist, die Gebühren von Perconex übernommen werden. Wenn ich das richtig verstehe, hat sich das dann mit dem Urteil erledigt oder?
Es handelt sich um kein höchstrichterliches Urteil und die Argumentation ist absurd gewissermaßen. Aber ja, wenn die RAK dem Urteil folgt, was sie aus eigenem Interesse tun wird, dann hat sich das erledigt. Man kann es höchstens noch unter der Hand machen. Klar ist aber auch, wenn Anwälte, die für Perconex arbeiten, so ihre Zulassung verlieren, dann ist das ein ziemlicher Tiefschlag. Damit bieten sich praktisch nur noch Einsteiger als Projektanwälte an.
Man soll mir erstmal nachweisen, ich hätte keine eigenen Mandate
Weisst Du auch wie das läuft, wenn man nicht über eine Vermittlungsfirma angestellt ist, sondern direkt bei der Kanzlei? Könnte man sich dann auch als Anwalt zulassen?
02.03.2021, 21:21
Ja, kann man.
02.03.2021, 21:30
(02.03.2021, 16:18)KlaKra schrieb:(02.03.2021, 00:32)e contrario schrieb:(01.03.2021, 22:52)KlaKra schrieb:(01.03.2021, 19:34)e contrario schrieb:(01.03.2021, 19:14)KlaKra schrieb: Ich habe das leider noch nicht ganz verstanden, wie jetzt die Einstellung als Projektjurist funktioniert.. wäre lieb, wenn mir das noch einmal jemand erklären könnte.Ja. Das kommt auf das Mandat bzw. Projekt an.
Also man bewirbt sich bei diesen Vermittlungsunternehmen und ist dann bei diesen angestellt? Wird man dann als Anwalt zugelassen (zumindest für bestimmte Projekte) oder wie funktioniert das?
zT werden Projektjuristen ob Voll- oder Wirtschaftsjurist direkt befristet angestellt. Zudem gibt es Unternehmen wie Perconex, die Volljuristen oder Wirtschaftsjuristen je nach
Bedarf an Kanzleien "ausleihen" Die Anstellung ist ebenfalls befristet und angestellt ist man über Perconex. Bis zum Urteil des AGH war auch die Idee als Projektanwalt tätig zu sein nicht ausgeschlossen.
Dann wurde aber kürzlich einem Projektjuristen untersagt, sich gleichzeitig als selbstständiger Anwalt zuzulassen.
Perconex zählt für Volljuristen ab 60 K für 40 Std. Was ich nicht schlecht finde. Gestritten wird hier a) über die Perspektiven dieser Art von Arbeit und b) darüber inwieweit eine solche Tätigkeit (angeblich) sogar schaden kann.
Ich sehe darin eher die Chance, gut zu verdienen und nebenbei ganz verschiedene Bereiche kennenzulernen. Projektarbeit ist in anderen Branchen längst üblich.
Auf jeden Fall schon mal vielen Dank für die Antwort!! Eine Frage hätte ich allerdings noch - auf der Seite von Perconex wurde geschrieben, dass man die, falls für bestimmte Projekte eine Zulassung als Anwalt notwendig ist, die Gebühren von Perconex übernommen werden. Wenn ich das richtig verstehe, hat sich das dann mit dem Urteil erledigt oder?
Es handelt sich um kein höchstrichterliches Urteil und die Argumentation ist absurd gewissermaßen. Aber ja, wenn die RAK dem Urteil folgt, was sie aus eigenem Interesse tun wird, dann hat sich das erledigt. Man kann es höchstens noch unter der Hand machen. Klar ist aber auch, wenn Anwälte, die für Perconex arbeiten, so ihre Zulassung verlieren, dann ist das ein ziemlicher Tiefschlag. Damit bieten sich praktisch nur noch Einsteiger als Projektanwälte an.
Man soll mir erstmal nachweisen, ich hätte keine eigenen Mandate
Weisst Du auch wie das läuft, wenn man nicht über eine Vermittlungsfirma angestellt ist, sondern direkt bei der Kanzlei? Könnte man sich dann auch als Anwalt zulassen?
Theoretisch wird das durch dieses Urteil nicht ausgeschlossen. Aber keine der bekannten GK lässt zB in Diesel Projektjuristen als Anwälte arbeiten. Für die gilt wahrscheinlich weiterhin VB oder das 2+4 Prinzip. Aber davon habe ich keine Ahnung. Gibt hier ja genug arrogante Kollegen, die einem da gerne "weiterhelfen"
Ich kann nur sagen, dass EY eine Übernahme nicht kategorisch ausgeschlossen hat. Aber mein Projekt würde auch keine Tier 1 Kanzlei betreffen, sondern eine mit 16 Standorten weltweit und auch da wurde eine Übernahme nicht explizit ausgeschlossen.
Die lebhafte Diskussion drehte sich eher um die Frage, inwieweit diese Tätigkeit überhaupt zur Steigerung des Marktwertes bzw zum zeitweisen Geldverdienen geeignet ist. Da habe ich mittlerweile wesentlich differenziertere Foren gefunden.
Denn ich streite nicht ab, dass für Diesel keine Volljuristen zwingend sind. Noer nimmt dafür auch Wirtschaftsjuristen, L&W nur Volljuristen, Holo und FBD (100 K als PJ) wollen mindestens 2 b haben.
Bei Perconex muss man sich nicht wirklich bewerben. Das erledigen die für einen. Dafür halt nur zeitweise ohne Übernahme und seit dem AGH Urteil wohl auch ohne Zulassung.
02.03.2021, 21:40
Da ich deine Frage nicht genau genug beantwortet habe:
Ich weiß nicht, ob man sich nebenbei als selbstständiger Anwalt zulassen kann. Ich würde eher zu ja tendieren, denn dein Arbeitgeber ist ja eine Kanzlei, die dich nur aus internen Gründen (VB oder sonst was) nicht als Anwalt beschäftigt.
Keiner bleibt auf ewig Projektjurist. Auch ich werde das nicht. Entweder ich habe eine Übernahme- oder Wechselperspektive oder ich bin eben weg und arbeite dann in ner Behörde oder anderen Kanzlei.
Ich weiß nicht, ob man sich nebenbei als selbstständiger Anwalt zulassen kann. Ich würde eher zu ja tendieren, denn dein Arbeitgeber ist ja eine Kanzlei, die dich nur aus internen Gründen (VB oder sonst was) nicht als Anwalt beschäftigt.
Keiner bleibt auf ewig Projektjurist. Auch ich werde das nicht. Entweder ich habe eine Übernahme- oder Wechselperspektive oder ich bin eben weg und arbeite dann in ner Behörde oder anderen Kanzlei.
02.03.2021, 21:42