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  5. Bestehen des 2. Examens?
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Bestehen des 2. Examens?
Damages
Unregistered
 
#1
14.01.2015, 14:36
Hi an alle!
Ich habe mal eine Frage bzgl. dem Bestehen des 2. Examens in Hessen, vor allem, ab wann man zur mündlichen geladen wird.

Ich habe mal irgendwo gelesen, dass von 8 Klausuren "nur" 3 bestanden sein müssen und man muss insgesamt auf 3,1 im Schnitt kommen, um zur mündlichen geladen zu werden.

Nach meiner Rechnung bräuchte man also 4+4+4+3+3+3+3+1 = 25 Punkte = 3,125 Schnitt.

Mit dem Ergebnis würde es nicht reichen, in der Mündlichen jedes Gebiet mit 4 Abszuschließen, da man dann nur auf 3,47 kommt. Mann müsste also mindestens einmal in der mündlichen 5n Punkte bekommen, um auf 3,57 zu kommen.

1. Wird dann aufgerundet oder ist man damit durchgefallen? 4 Punkte sind ja noch nicht erreicht?

2. Habe ich das richtig gerechnet? Das müsste doch eigentlich machbar sein.

3. Das ist nur ein Extrembeispiel. Ich wollte nur mal bestätigt haben, dass ich die PO richtig verstanden habe ;)
Danke schonmal!
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Gast
Unregistered
 
#2
14.01.2015, 15:05
Hallo!

Es ist richtig, dass man nur 3 Klausuren und man im Schnitt auf 3,1 kommen muss. Das steht in § 49 JAG. Vgl dazu auch:

http://www.protokolle-assessorexamen.de/ladung.php

Es wird eine Gesamtnote mit 2 Nachkommastellen gebildet. Bestanden ist die Prüfung ab einer Gesamtnote von 4,00. Das steht in § 51 Abs. 5 JAG und § 19 JAG.

Auch wenn Du auf 3,57 kommst, bist Du also durchgefallen. Du musst soviele Punkte erreichen, dass Du mindestens 4,00 Punkte hast. Aufgerundet wird da nichts!
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furi
Unregistered
 
#3
14.01.2015, 22:15
gerundet wird nix. nur nach der zweiten nachkommastelle "abgeschnitten" 3,99999999999999 ergibt 3,99 und ist nicht bestanden
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