28.02.2021, 16:34
Kann man PJ auch als Berufserfahrung nehmen und woanders dann ne Festanstellung bekommen?
28.02.2021, 16:59
(28.02.2021, 16:34)Gast schrieb: Kann man PJ auch als Berufserfahrung nehmen und woanders dann ne Festanstellung bekommen?
Klar, kannst sogar "2018-2020: Meinen Körper am Kölner Hbf verkauft" im Lebenslauf aufführen. Ist nur die Frage ob dir das was bringt... Im Gegensatz zur PJ-Tätigkeit weiß der Arbeitgeber aber in meinem Beispiel wenigstens, dass du gut einstecken kannst. Bei beiden Tätigkeiten weiß er, dass du dir für nichts zu schade bist. ;)
28.02.2021, 17:05
(28.02.2021, 16:12)Gast schrieb: Ich muss vorab sagen, dass ich absolut keine Ahnung davon habe, wie es sich auf die Einstellungschancen auswirkt, wenn es später um Festanstellungen geht. Aber die Vorstellungen von "econtrario" sind doch erkennbar illusorisch und die Argumente fehlgehend.
Eine spätere Übernahme wird im Vorstellungsgespräch nicht kategorisch ausgeschlossen? Das bedeutet nicht, dass sie nicht trotzdem ausgeschlossen ist. Oder dass sie noch nicht jetzt, aber später ausgeschlossen wird. Oder dass sie zwar nicht kategorisch, aber doch defacto ausgeschlossen ist. Und welbst wenn diese Chancen bestehen, ist es doch ganz entscheidend, wie hoch die im konkreten Fall sind. Kanzleien und Unternehmen haben hier genügend Grund, den Interessenten diese "Karotte" vorzuhalten. Denn damit werden viele überhaupt erst gelockt.
Der Gesprächspartner war nett? Super! Aber das gebietet schon die Höflichkeit. Und der Geschäftssinn, wenn man den gegenüber nunmal als "Kunden" (man kauft sich dort das Gehalt und zahlt dieses mit Arbeitskraft und einem Abschnitt im Lebenslauf). Das bedeutet nicht, dass die einen als gleichwertiges Mitglied des Team oder gar als zukünftig festen Bestandteil des Teams sehen. Die bietet ja nun auch eine (in ihren Augen) nur zweitklassige Position an (deren erstklassigen Positionen werden weiterhin nur für einen bestimmten Notenbereich vorgesehen).
Die Leute bei den Personalagenturen sind nett? Natürlich! Zum einem haben auch die ein Gefühl für Höflichkeit und einen Geschäftssinn (siehe oben). Zum anderen wollen die, dass man deren "Produkt" wird. Und da die im Übrigen weniger zu bieten haben (insbesondere keine Festanstellung), müssen die ebenhalt wenigstens nett sein. Insbesondere haben die natürlich ein krasses Interesse daran, einem die Situation so schön wie möglich einzupreisen.
Berufserfahrung ist wichtig? Es kommt auf einschlägige (!) Berufserfahrung an. Sonst müsste man sich tatsächlich das hier schon genannte Beispiel mit dem "Putzen bei FBD" entgegenhalten müssen. Man kann aber auch Beispiele im anwaltlichen Bereich finden: Nur weil man 2 Jahre lang Scheidungsrecht beim EInzelanwalt gemacht hat, steigert man nicht seine Chancen auf Bankenrecht bei FBD.
Personalagenturen und Projektstellen sollen mit Uber vergleichbar sein? Der Vergleich ist völlig schief. Außerdem war Uber von Anfang an beliebt, nämlich bei den Verbrauchern. Unbeliebt war (und ist es) bei Konkurrenten, Behörden/Gerichten und Gesetzgebern.
"Erkenntnisse" aus Gesprächen mit Personalagenturen oder Zielkanzleien/-unternehmen im Rahmen der Einstellung als Projektjurist (!) sind nichtssagend. Entcheidend wären Erkenntnisse aus Gesprächen (und deren Ergebnisse) im Rahmen der späteren Festanstellung. Ob es da noch so rosig aussieht wie es zuvor angepriesen wurde?
Da geht es auch nicht darum, dass sich das perspektivisch alles (wann?) verändern könnte. Auch nicht darum, wer diese bescheidennen Aussichten zu veranworten hat. Oder ob die (angeblich) vorherrschende Ablehnungshaltung gerechtfertigt ist. Es geht darum, wie es (jetzt) nunmal ist.
Sollten Personalagenturen und Projektstellen irgendwann beliebter werden, dann gibt es dafür auch mehr Interessenten. Dann wird es schwerer, dort reinzukommen. Und dann sinken die Gehälter dort. Von der angeblich in Aussicht stehenden Steigerung der Beliebtheit dieser Beschäftigungsformen profitiert dann am Ende nur eine Seite. Und das sind nicht die Bewerber.
Von daher scheinen die letzten Beiträge hier im Thread auch ein wenig in Richtung Werbekampagne zu gehen.
Genau ich bekomme von Perconex eine Provision Meine Aussichten sind überhaupt nicht schlecht, jedenfalls waren die Noten bisher nicht das entscheidende Kriterium, sondern nicht 100% überzeugende Gespräche. Ich werde dort im Transaktionbereich eingesetzt, also sehr wohl einschlägig, aber darum geht es nicht. Hier hagelt es arrogante Kommentare von Leuten, die angeblich 100 K p.a. verdienen. Schön für die. Und selbst wenn man "nur" das gleiche Geld wie Wimis verdient, Wimis sind selten 5 Tage die Woche anwesend. Mit 60 K aufwärts zahlt man Spitzensteuersatz und verdient mehr als manche Leute in ihrem ganzen Leben verdienen. Solche Erfahrungen wären überhaupt nicht nichtssagend. Nichtssagend sind freche Kommentare von irgendwelchen angeblichen Kollegen, die hier nur Blödsinn verbreiten. In die erste Liga kommt man wahrscheinlich nicht, aber das kommt man so oder so nicht.
Für mich wirkt es so und das wäre nicht das erste Mal, als meint eine nenne ich sie mal Elite, Leuten unter 7 nichts vom Kuchen abgeben zu wollen, aber mit dieser arroganten Haltung wird man auf die Schnauze fallen, wenn man nicht gerade L&W oder FBD heißt.
28.02.2021, 17:10
(28.02.2021, 16:59)Gast schrieb:Gratulation für den besten Kommentar des Tages. Wer so redet, ist vermutlich nicht mal Anwalt und falls doch, dann sind wohl soziale Kompetenzen eher im Minusbereich(28.02.2021, 16:34)Gast schrieb: Kann man PJ auch als Berufserfahrung nehmen und woanders dann ne Festanstellung bekommen?
Klar, kannst sogar "2018-2020: Meinen Körper am Kölner Hbf verkauft" im Lebenslauf aufführen. Ist nur die Frage ob dir das was bringt... Im Gegensatz zur PJ-Tätigkeit weiß der Arbeitgeber aber in meinem Beispiel wenigstens, dass du gut einstecken kannst. Bei beiden Tätigkeiten weiß er, dass du dir für nichts zu schade bist. ;)
Natürlich kann man damit woanders ne Festanstellung bekommen. Berufserfahrung ist Berufserfahrung, vermutlich sogar im litigation Bereich. Was das Einstecken angeht, bei Perconex ist wenigstens die 40 Std. Woche garantiert.
28.02.2021, 17:17
(28.02.2021, 16:31)Gast schrieb:(28.02.2021, 16:21)Gast schrieb:(28.02.2021, 13:45)econtrario schrieb:(28.02.2021, 13:19)Gast schrieb: Was für Angebote hattest du? Soweit ich weiß bietet Hays bei Leiharbeit 60k und 30 Tage Urlaub. Gibt schlechtere Deals.
Hays hat 55-60 geboten, Perconex noch darüber + gesetzlich vorgeschriebene 48 Std. Woche und Überstundenvergütung. Zugleich wurde mir empfohlen, mich als Anwalt in Wohnzimmerkanzlei zuzulassen. Das AGH Urteil ist natürlich ein Tiefschlag, da schlimmstenfalls die Entziehung/Nichterteilung der Zulassung droht. Stichwort Scheinselbstständigkeit.
Das mit den 1900 € ist völlig falsch! Perconex zahlt die Rentenversicherungsbeiträge wie bei anderen abhängig Beschäftigten auch. Für die Kammer bezahlt man nur den Mindestbeitrag, ebenso für Haftpficht und Versorgungswerk. also bei 60 K etwa 3000 € netto.
Ich habe mich "erdreistet", bei allen Gesprächen auch nach Übernahmeoption zu fragen. L&W und FBD ganz klar nein, EY law dagegen nicht ausgeschlossen.
Um was für ein AGH-Urteil geht es hier (hab grad mal gegoogel, aber konnte jetzt nichts neues spektakuläres finden)?!
Gemeint ist wohl AGH NRW, Urt. v. 15.1.2021 – 1 AGH 10/20.
Das soll jetzt als Indiz dafür herhalten, dass momentan noch ein irrationaler Kampf gegen Personalvermittler geführt wird. Eigentlich bedeutet dieses Urteil aber nur eines: Man kann nicht Rechtsanwalt der Kanzlei sein, an die man ausgeliehen wird. Das Betrifft die über Personalagenturen ausgliehenen Volljuristen, nicht die Projektjuristen.
Klartext: Wer angestellt ist bei einer der Personalagenturen, der kann nicht zugleich Associate der GK sein. Er bleibt dort also Mitarbeiter zweiter Klasse.
In dem Fall ist übrigens auch das Gehalt bekannt geworden. Das ist weniger, als man nach dem 1. Examen (bzw. schon nach Abschluss des Staatsteil) als Wissmit in einer beliebigen GK (auch "Tier 3, 4 usw.") verdient. Mag okay sein. Aber ist nicht soooo geil.
Man braucht auch entsprechende Noten, um in den Top Kanzleien Wissmit zu werden, aber darum geht es nicht. Das Urteil ist sehr wohl ein Schlag gegen Volljuristen, weil die Anwaltszulassung damit generell versagt werden kann. Wer Vollzeit bei Perconex arbeitet, kann wohl kaum gleichzeitig selbstständiger Anwalt sein.
Wenn man (angeblich) als Mitarbeiter zweiter Klasse angesehen wird, kann man immer noch kündigen.
28.02.2021, 17:22
Ich würde eher 40k FWW nehmen als 60k PJ. Muss jeder selbst entscheiden. Mich freutes wenn es mehr PJ gibt. Weniger Konkurrenz durch richtige Anwälte.
28.02.2021, 17:24
(28.02.2021, 16:25)Gast schrieb: Mit was für Noten bekommt man was bei Perconex?
Noten sind nicht der ausschlaggebende Punkt. Da du befristet angestellt bist, geht keiner das Risiko ein, dich auf ewig als Mitarbeiter anstellen zu müssen. Passt halt eher zur modernen, flexiblen Berufswelt, die der Politik selbstverständlich ein Dorn im Auge ist. Du kannst auch mit 2 mal 4 Projektjurist werden, wenn du ansonsten überzeugen kannst. Vermutlich werden viele die Übernahme einfach verweigern, um weiterhin VB Leuten sagen zu können, dass man ohne VB ja nichts bei ihnen wird.
28.02.2021, 17:26
Hört sich an wie ne Zeitarbeitsfirma und das ist ja mal die größte Abzoge die Herr Schröder fabriziert hat
28.02.2021, 17:27
(28.02.2021, 17:22)Gast schrieb: Ich würde eher 40k FWW nehmen als 60k PJ. Muss jeder selbst entscheiden. Mich freutes wenn es mehr PJ gibt. Weniger Konkurrenz durch richtige Anwälte.
Ah noch ein arroganter Kommentar. Keine Sorge, irgendwann wird aus den PJ ja auch ein Anwalt. Ich denke eher, viele befürchten, dass durch diese Modelle noch weniger Anwälte fest angestellt werden.
28.02.2021, 17:29
Ich glaube dir gerne, dass du keine Provision bekkommst, Geht aus deinen Beiträgen ja klar hevor, dass du gerne als Diener fremder Herrn schuftest und dir als Lohn im Zweifelsfall schon ein leeres Versprechen ausreicht (eigentlich gab es ja nichtmals ein Versprechen).
Die Wissmits sind sehr wohl oft an 5 Tagen pro Woche dort. Die können sich das weitgehend aussuchen, anders als die über Agenturen vermittelten Volljuristen. Das gilt zumindest für die Wissmits, die zur Überbrückung dort sind. Neben dem Ref oder der Diss geht das natürlich nicht (bzw. wollen die Wissmits das nichts). Verstehe aber auch nicht, welches Argument man hieraus ziehen können sollte. Fakt ist, dass die Kanzleien den Wissmits mehr bezahlen als das, womit die geliehenen Volljuristen sich abfinden müssen. Zumindets pro Arbeitstag. Den Überbrückungswissmits aber auch pro Monat.
Transaktionsbereich? Klingt nach Tätigkeit als "Transaction Lawyer", die andere mit einem Bachelor im Wirtschaftsrecht machen. Und nach vielen Exceltabellen. Das taugt dann später als Berufserfahrung... für eine andere Stelle als Transaction Lawyer.
Das ständige "die wollen nichts vom Kuchen abgeben" nervt und klingt polemisch. Was für ein Kuchen? Der normale GK-Associate muss sich über den "Kuchen" keine Gedanken machen. Der Partner schon gar nicht. Warum auch? Glaubst du, die haben Angst vor den Leuten, die in die GK kommen und dort die Arbeit machen, von der die normalen Associates gerade verschont bleiben sollten?
Auch 60k sind viel Geld. Ja, das stimmt. Aber zum einen bekommt nicht jeder 60k. Es geht auch deutlich darunter, siehe das AGH-Urteil (freilich geht es auch über 60k). Zum anderen muss man sich für das Gehalt auch die Konditionen ansehen. Das sind selbstbestimmtes Arbeiten, Abwechslungsreichtum, Außenwirken, Arbeitsstunden, usw. Bei diesen Punkten schneiden entweder die normalen GK-Associates (diese nur nicht bei den Arbeitsstunden, dafür aber ganz erheblich beim Stundenlohn) oder aber die Arbeitnehmer in anderen Bereichen deutlich besser ab. Und alle anderen Arbeitnehmer haben einen ganz entscheidenden Vorteil: Festanstellung, also etwas für auf Dauer.
Letzteres gilt für den Verleihjuristen wohl eher nicht. DU selber schielst ja auch auf eine Festanstellung. Die sonstigen Parameter relativieren das "hohe" Gehalt natürlich wieder.
Die Wissmits sind sehr wohl oft an 5 Tagen pro Woche dort. Die können sich das weitgehend aussuchen, anders als die über Agenturen vermittelten Volljuristen. Das gilt zumindest für die Wissmits, die zur Überbrückung dort sind. Neben dem Ref oder der Diss geht das natürlich nicht (bzw. wollen die Wissmits das nichts). Verstehe aber auch nicht, welches Argument man hieraus ziehen können sollte. Fakt ist, dass die Kanzleien den Wissmits mehr bezahlen als das, womit die geliehenen Volljuristen sich abfinden müssen. Zumindets pro Arbeitstag. Den Überbrückungswissmits aber auch pro Monat.
Transaktionsbereich? Klingt nach Tätigkeit als "Transaction Lawyer", die andere mit einem Bachelor im Wirtschaftsrecht machen. Und nach vielen Exceltabellen. Das taugt dann später als Berufserfahrung... für eine andere Stelle als Transaction Lawyer.
Das ständige "die wollen nichts vom Kuchen abgeben" nervt und klingt polemisch. Was für ein Kuchen? Der normale GK-Associate muss sich über den "Kuchen" keine Gedanken machen. Der Partner schon gar nicht. Warum auch? Glaubst du, die haben Angst vor den Leuten, die in die GK kommen und dort die Arbeit machen, von der die normalen Associates gerade verschont bleiben sollten?
Auch 60k sind viel Geld. Ja, das stimmt. Aber zum einen bekommt nicht jeder 60k. Es geht auch deutlich darunter, siehe das AGH-Urteil (freilich geht es auch über 60k). Zum anderen muss man sich für das Gehalt auch die Konditionen ansehen. Das sind selbstbestimmtes Arbeiten, Abwechslungsreichtum, Außenwirken, Arbeitsstunden, usw. Bei diesen Punkten schneiden entweder die normalen GK-Associates (diese nur nicht bei den Arbeitsstunden, dafür aber ganz erheblich beim Stundenlohn) oder aber die Arbeitnehmer in anderen Bereichen deutlich besser ab. Und alle anderen Arbeitnehmer haben einen ganz entscheidenden Vorteil: Festanstellung, also etwas für auf Dauer.
Letzteres gilt für den Verleihjuristen wohl eher nicht. DU selber schielst ja auch auf eine Festanstellung. Die sonstigen Parameter relativieren das "hohe" Gehalt natürlich wieder.