17.02.2021, 13:19
Ich fange bald in der Justiz als Richter auf Probe an und wollte fragen wie das ist wenn man von der GKV in die PKV wechselt. Muss ich mich jetzt schon darum kümmern oder erst nach der Ernennung? Kann jemand überdies einen Versicherungsgeber empfehlen?
Informationen zur privaten Krankenversicherung (PKV) speziell für Richter/innen auf Probe bzw. Staatsanwälte findest Du auf folgender Seite:
https://krankenversicherung-richter-staatsanwalt.de/
Auf dieser Seite findest Du auch den hilfreichen Tarifrechner, mit dem Du sofort berechnen kannst, wie viel Deine PKV voraussichtlich kosten wird:
https://krankenversicherung-richter-staatsanwalt.de/tarif-rechner.php
https://krankenversicherung-richter-staatsanwalt.de/
Auf dieser Seite findest Du auch den hilfreichen Tarifrechner, mit dem Du sofort berechnen kannst, wie viel Deine PKV voraussichtlich kosten wird:
https://krankenversicherung-richter-staatsanwalt.de/tarif-rechner.php
17.02.2021, 13:27
Ähnliches hier, nur dass ich ab April in die GK gehe.
Muss ich mich vorher um die PKV kümmern oder erst nach Arbeitsaufnahme?
Muss ich mich vorher um die PKV kümmern oder erst nach Arbeitsaufnahme?
17.02.2021, 13:40
(17.02.2021, 13:27)Gast schrieb: Ähnliches hier, nur dass ich ab April in die GK gehe.
Muss ich mich vorher um die PKV kümmern oder erst nach Arbeitsaufnahme?
Du musst gar nichts. Du kannst auch in der GKV bleiben, wenn dir das lieber ist. Oder eben erst GKV bis Kinder da sind o.ä. und später in die PKV wechseln. Musst nur bedenken dass die PKV grds. teurer wird, je älter du bist.
17.02.2021, 13:44
(17.02.2021, 13:40)C8H10N4O2 schrieb:(17.02.2021, 13:27)Gast schrieb: Ähnliches hier, nur dass ich ab April in die GK gehe.
Muss ich mich vorher um die PKV kümmern oder erst nach Arbeitsaufnahme?
Du musst gar nichts. Du kannst auch in der GKV bleiben, wenn dir das lieber ist. Oder eben erst GKV bis Kinder da sind o.ä. und später in die PKV wechseln. Musst nur bedenken dass die PKV grds. teurer wird, je älter du bist.
Bei mir käme ohnehin wohl der PKV Abschluss lediglich mit Öffnungsklausel in Betracht- aufgrund von Vorerkrankungen. Ich habe ehrlich gestanden noch nicht den Durchblick was da taktisch klug wäre; müsste mich wohl da beraten lassen.
17.02.2021, 13:53
(17.02.2021, 13:40)C8H10N4O2 schrieb:(17.02.2021, 13:27)Gast schrieb: Ähnliches hier, nur dass ich ab April in die GK gehe.
Muss ich mich vorher um die PKV kümmern oder erst nach Arbeitsaufnahme?
Du musst gar nichts. Du kannst auch in der GKV bleiben, wenn dir das lieber ist. Oder eben erst GKV bis Kinder da sind o.ä. und später in die PKV wechseln. Musst nur bedenken dass die PKV grds. teurer wird, je älter du bist.
Das ist mir klar.
Ich würde allerdings gerne in die PKV wechseln.
17.02.2021, 14:06
Gibt es hier jemanden der Richter / Staatsanwalt ist und entweder in der GKV geblieben ist oder von der Öffnungsklausel Gebrauch gemacht hat?
17.02.2021, 14:52
(17.02.2021, 13:19)Gast schrieb: Ich fange bald in der Justiz als Richter auf Probe an und wollte fragen wie das ist wenn man von der GKV in die PKV wechselt. Muss ich mich jetzt schon darum kümmern oder erst nach der Ernennung? Kann jemand überdies einen Versicherungsgeber empfehlen?
Hab den Wechsel ca. 1 1/2 Monate im Voraus eingeleitet. Wollte nicht die ersten Monate den höheren GKV Beitrag zahlen. Hab diese Zeit auch gebraucht (war allerdings auch über Weihnachten), da man doch recht viel Telefonieren und Schriftverkehr abwickeln musste, auch mit der alten Krankenkasse. Wobei man dazu sagen muss, dass ich bereits vor dem Studium in der PKV war und jetzt nur die alte Mitgliedschaft habe wiederaufleben lassen. Ich weiß nicht, ob es mit einem Neuantrag schneller oder länger dauert. Die Erennungsurkunde habe ich dann der alten GKV und der neuen PKV nachgereicht.
17.02.2021, 16:10
(17.02.2021, 14:06)Gast schrieb: Gibt es hier jemanden der Richter / Staatsanwalt ist und entweder in der GKV geblieben ist oder von der Öffnungsklausel Gebrauch gemacht hat?
Ich hab wegen Vorerkrankungen von der Öffnungsaktion Gebrauch machen müssen, zahle 30% Aufschlag auf den Beitrag. Ging auch relativ unproblematisch, bin letztlich bei der debeka gelandet, weil die für meine Bedürfnisse noch den besten Tarif in der Öffnungsaktion hatten. Die PKVen müssen nur einen ihrer Tarife in der Öffnungsaktion anbieten, nicht alle. Da die debeka nur einen Einheitstarif hat, ist der auch über die Öffnungsaktion verfügbar. Und auch ein (abgespeckter) Beihilfeergänzungstarif.
Ein paar Tips:
- nicht alle PKVen nehmen an der Öffnungsaktion teil, da gibt es aber einen leicht zu googlenden infoflyer, der alle Versicherungen auflistet
- die PKV muss dich im Rahmen der Öffnungsaktion grds aufnehmen, wenn sie dich zu Normalkonditionen ablehnt. Aber nur, wenn du noch bei keiner anderen Versicherung einen Antrag gestellt hast und zu normalkonditionen abgelehnt wurdest. Du kannst also nciht bei Versicherung A einen Antrag stellen, abgelehnt werden und dann versuchen, bei Versicherung B in die Öffnungsaktion zu kommen. Der erste Schuss muss sitzen, weshalb ich grds zu einem unabhängigen Versicherungsmakler raten würde - die aber bei Erwähnung der Öffnungsaktion weniger Interesse haben, da es dafür wohl keine Provision gibt. Zumindest sollte man aber bei den infrage kommenden Versicherungen mit Probeanträgen arbeiten, also keinesfalls unbedingte Anträge stellen.
- die PKVen fragen im Hinblick auf Erkrankungen sehr unterschiedlich lange Zeiträume ab. Bei der debeka sinds zB bei psychischen Erkrankungen meine ich 3 Jahre, während die huk 10 Jahre rückwirkend fragt. Das kann bei ausgeheilten Erkrankungen den Unterschied zwischen Normalkonditionen und Öffnungsaktion machen, weshalb man da gut vergleichen sollte.
Wann du wechseln solltest, hängt davon ab, ob du bisher in der GKV pflichtversichert oder freiwillig versichert warst. Bei Pflichtversicherung kannst du aufgrund des Status Wechsels auch noch rückwirkend nach Ernennung in die PKV wechseln. Das habe ich so gemacht, weil meine Ernennung so kurzfristig war. Irgendwann schreibt dich die GKV an, weil dein alter AG dich abgemeldet hat und fragt nach deiner folgeversicherung. Darauf musst du dann innerhalb von einer bestimmten Frist (ich meine, 3 Wochen) reagieren und deine PKV nachweisen, sonst wirst du freiwillig gesetzlich versichert.
Wenn du vor Ernennung freiwillig gesetzlich versichert warst, weil dein Einkommen oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze lag, musst du die Kündigungsfristen der GKV (3 Monate? ) beachten.
In der GKV zu bleiben hätte sich für mich nicht gelohnt, weil NRW den Arbeitgeberbeitrag zur GKV nicht übernimmt. Daher hätte ich die knapp 800€ GKV monatlich komplett alleine zahlen müssen. Da ist die PKV trotz 30%-Aufschlag und Beitragserhöhung in 2021 mit 350€ immer noch deutlich günstiger.
Wäre ich in einem Bundesland Richterin, das den AG-Anteil zur GKV übernimmt, wäre ich gesetzlich versichert geblieben. Ich finde das Solidarsystem der GKV gut, brauche keinen PKV-Zusatzschnickeldi (Chefarzt, 1-Bett-Zimmer, etc) und würde mir vor allem die nervige Vorkasse beim Arzt und das einreichen der Rechnungen bei PKV und Beihilfe gerne sparen. Für den Komfort würde ich auch gerne etwas länger auf einen Facharzttermin warten...
17.02.2021, 17:52
(17.02.2021, 16:10)Gast schrieb:(17.02.2021, 14:06)Gast schrieb: Gibt es hier jemanden der Richter / Staatsanwalt ist und entweder in der GKV geblieben ist oder von der Öffnungsklausel Gebrauch gemacht hat?
Ich hab wegen Vorerkrankungen von der Öffnungsaktion Gebrauch machen müssen, zahle 30% Aufschlag auf den Beitrag. Ging auch relativ unproblematisch, bin letztlich bei der debeka gelandet, weil die für meine Bedürfnisse noch den besten Tarif in der Öffnungsaktion hatten. Die PKVen müssen nur einen ihrer Tarife in der Öffnungsaktion anbieten, nicht alle. Da die debeka nur einen Einheitstarif hat, ist der auch über die Öffnungsaktion verfügbar. Und auch ein (abgespeckter) Beihilfeergänzungstarif.
Ein paar Tips:
- nicht alle PKVen nehmen an der Öffnungsaktion teil, da gibt es aber einen leicht zu googlenden infoflyer, der alle Versicherungen auflistet
- die PKV muss dich im Rahmen der Öffnungsaktion grds aufnehmen, wenn sie dich zu Normalkonditionen ablehnt. Aber nur, wenn du noch bei keiner anderen Versicherung einen Antrag gestellt hast und zu normalkonditionen abgelehnt wurdest. Du kannst also nciht bei Versicherung A einen Antrag stellen, abgelehnt werden und dann versuchen, bei Versicherung B in die Öffnungsaktion zu kommen. Der erste Schuss muss sitzen, weshalb ich grds zu einem unabhängigen Versicherungsmakler raten würde - die aber bei Erwähnung der Öffnungsaktion weniger Interesse haben, da es dafür wohl keine Provision gibt. Zumindest sollte man aber bei den infrage kommenden Versicherungen mit Probeanträgen arbeiten, also keinesfalls unbedingte Anträge stellen.
- die PKVen fragen im Hinblick auf Erkrankungen sehr unterschiedlich lange Zeiträume ab. Bei der debeka sinds zB bei psychischen Erkrankungen meine ich 3 Jahre, während die huk 10 Jahre rückwirkend fragt. Das kann bei ausgeheilten Erkrankungen den Unterschied zwischen Normalkonditionen und Öffnungsaktion machen, weshalb man da gut vergleichen sollte.
Wann du wechseln solltest, hängt davon ab, ob du bisher in der GKV pflichtversichert oder freiwillig versichert warst. Bei Pflichtversicherung kannst du aufgrund des Status Wechsels auch noch rückwirkend nach Ernennung in die PKV wechseln. Das habe ich so gemacht, weil meine Ernennung so kurzfristig war. Irgendwann schreibt dich die GKV an, weil dein alter AG dich abgemeldet hat und fragt nach deiner folgeversicherung. Darauf musst du dann innerhalb von einer bestimmten Frist (ich meine, 3 Wochen) reagieren und deine PKV nachweisen, sonst wirst du freiwillig gesetzlich versichert.
Wenn du vor Ernennung freiwillig gesetzlich versichert warst, weil dein Einkommen oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze lag, musst du die Kündigungsfristen der GKV (3 Monate? ) beachten.
In der GKV zu bleiben hätte sich für mich nicht gelohnt, weil NRW den Arbeitgeberbeitrag zur GKV nicht übernimmt. Daher hätte ich die knapp 800€ GKV monatlich komplett alleine zahlen müssen. Da ist die PKV trotz 30%-Aufschlag und Beitragserhöhung in 2021 mit 350€ immer noch deutlich günstiger.
Wäre ich in einem Bundesland Richterin, das den AG-Anteil zur GKV übernimmt, wäre ich gesetzlich versichert geblieben. Ich finde das Solidarsystem der GKV gut, brauche keinen PKV-Zusatzschnickeldi (Chefarzt, 1-Bett-Zimmer, etc) und würde mir vor allem die nervige Vorkasse beim Arzt und das einreichen der Rechnungen bei PKV und Beihilfe gerne sparen. Für den Komfort würde ich auch gerne etwas länger auf einen Facharzttermin warten...
Vielen lieben Dank für die ausführliche Antwort. Werde mir einen Berater wohl suchen müssen. Aber wenn ich während der Probezeit merke dass das alles nichts für mich ist und ich in die Privatwirtschaft gehen mag, dann gestaltet sich der Wechsel von PKV in GKV wieder doch unproblematisch oder?
17.02.2021, 18:05
(17.02.2021, 14:06)Gast schrieb: Gibt es hier jemanden der Richter / Staatsanwalt ist und entweder in der GKV geblieben ist oder von der Öffnungsklausel Gebrauch gemacht hat?
Ich bin in der GKV geblieben, hätte von der Öffnungsklausel Gebrauch machen müssen. Jetzt zahle ich immer noch ca. 300 Euro mehr als in der PKV mit Öffnungsklausel. Finanziell ist es natürlich sehr dumm. Aber ich finde das Solidarmodell gut und hoffe auf eine Landesregierung ab 2022, die die pauschale Beihilfe (in NRW) einführt. Dann ist es finanziell wieder kein großer Unterschied. Sollte das nicht klappen, wechsle ich, vermutlich, sobald meine Vorerkrankungen aus der Abfragezeit raus sind