18.02.2021, 15:09
Liebe Community,
bestimmt gab es schon ähnliche Threads, aber ich blicke da nicht vollends durch. Vielleicht kann jemand auch Hinweise auf einen Guide für Berufsanfänger geben.
Ich fange bald in einer GK an und habe einige Fragen bezüglich Zulassung, Versorgungswerk, Krankenversicherung.
I. Zulassung:
Wo lasse ich mich zu? Bei der RAK am Wohn- oder Arbeitsort? Kann ich das schon vor der Arbeitsaufnahme machen?
II. Versorgungswerk
Im Personalbogen der Kanzlei wird gefragt, wohin die Rentenbeiträge zu zahlen sind. Um Mitglied im Versorgungswerk zu werden, muss ich vermutlich erst als RA zugelassen werden, oder?
III. Krankenversicherung
Im Personalbogen wird ebenso gefragt, ob man gesetzlich oder privat versichert ist. Bisher bin ich gesetzlich versichert, möchte mich aber ab dem Berufseinstieg privat versichern. Kann ich jetzt schon eine private Krankenversicherung abschließen oder muss ich dafür bereits über das entsprechende Bruttoeinkommen verfügen?
Wäre euch sehr verbunden.
bestimmt gab es schon ähnliche Threads, aber ich blicke da nicht vollends durch. Vielleicht kann jemand auch Hinweise auf einen Guide für Berufsanfänger geben.
Ich fange bald in einer GK an und habe einige Fragen bezüglich Zulassung, Versorgungswerk, Krankenversicherung.
I. Zulassung:
Wo lasse ich mich zu? Bei der RAK am Wohn- oder Arbeitsort? Kann ich das schon vor der Arbeitsaufnahme machen?
II. Versorgungswerk
Im Personalbogen der Kanzlei wird gefragt, wohin die Rentenbeiträge zu zahlen sind. Um Mitglied im Versorgungswerk zu werden, muss ich vermutlich erst als RA zugelassen werden, oder?
III. Krankenversicherung
Im Personalbogen wird ebenso gefragt, ob man gesetzlich oder privat versichert ist. Bisher bin ich gesetzlich versichert, möchte mich aber ab dem Berufseinstieg privat versichern. Kann ich jetzt schon eine private Krankenversicherung abschließen oder muss ich dafür bereits über das entsprechende Bruttoeinkommen verfügen?
Wäre euch sehr verbunden.
18.02.2021, 15:21
1) Dort, wo Deine Kanzlei ist, also üblicherweise am Arbeitsort. Wenn Du in der GK anfängst, erfolgt die Zulassung üblicherweise parallel/kurz nach dem Arbeitsbeginn, dann bist Du halt ggf. noch kurze Zeit als Assessor angestellt. Du kannst Dich natürlich vorher zulassen, musst dafür aber u.a. eine Berufshaftpflicht abschließen (die schließt ansonsten die Kanzlei für Dich ab).
2) Ja, das ist die Vorauss. zur Aufnahme ins VW.
3) Die private KV ist unabhängig vom Bruttoeinkommen.
2) Ja, das ist die Vorauss. zur Aufnahme ins VW.
3) Die private KV ist unabhängig vom Bruttoeinkommen.
18.02.2021, 15:46
zu 3.)
Nein, du kannst dich nur privat zusatzversichern. Für eine rein private Versicherung musst du jährlich etwas über 60.000 € brutto verdienen, um dort aufgenommen zu werden.
Nein, du kannst dich nur privat zusatzversichern. Für eine rein private Versicherung musst du jährlich etwas über 60.000 € brutto verdienen, um dort aufgenommen zu werden.
18.02.2021, 15:47