17.02.2021, 18:07
(17.02.2021, 17:52)Gast schrieb:(17.02.2021, 16:10)Gast schrieb:(17.02.2021, 14:06)Gast schrieb: Gibt es hier jemanden der Richter / Staatsanwalt ist und entweder in der GKV geblieben ist oder von der Öffnungsklausel Gebrauch gemacht hat?
Ich hab wegen Vorerkrankungen von der Öffnungsaktion Gebrauch machen müssen, zahle 30% Aufschlag auf den Beitrag. Ging auch relativ unproblematisch, bin letztlich bei der debeka gelandet, weil die für meine Bedürfnisse noch den besten Tarif in der Öffnungsaktion hatten. Die PKVen müssen nur einen ihrer Tarife in der Öffnungsaktion anbieten, nicht alle. Da die debeka nur einen Einheitstarif hat, ist der auch über die Öffnungsaktion verfügbar. Und auch ein (abgespeckter) Beihilfeergänzungstarif.
Ein paar Tips:
- nicht alle PKVen nehmen an der Öffnungsaktion teil, da gibt es aber einen leicht zu googlenden infoflyer, der alle Versicherungen auflistet
- die PKV muss dich im Rahmen der Öffnungsaktion grds aufnehmen, wenn sie dich zu Normalkonditionen ablehnt. Aber nur, wenn du noch bei keiner anderen Versicherung einen Antrag gestellt hast und zu normalkonditionen abgelehnt wurdest. Du kannst also nciht bei Versicherung A einen Antrag stellen, abgelehnt werden und dann versuchen, bei Versicherung B in die Öffnungsaktion zu kommen. Der erste Schuss muss sitzen, weshalb ich grds zu einem unabhängigen Versicherungsmakler raten würde - die aber bei Erwähnung der Öffnungsaktion weniger Interesse haben, da es dafür wohl keine Provision gibt. Zumindest sollte man aber bei den infrage kommenden Versicherungen mit Probeanträgen arbeiten, also keinesfalls unbedingte Anträge stellen.
- die PKVen fragen im Hinblick auf Erkrankungen sehr unterschiedlich lange Zeiträume ab. Bei der debeka sinds zB bei psychischen Erkrankungen meine ich 3 Jahre, während die huk 10 Jahre rückwirkend fragt. Das kann bei ausgeheilten Erkrankungen den Unterschied zwischen Normalkonditionen und Öffnungsaktion machen, weshalb man da gut vergleichen sollte.
Wann du wechseln solltest, hängt davon ab, ob du bisher in der GKV pflichtversichert oder freiwillig versichert warst. Bei Pflichtversicherung kannst du aufgrund des Status Wechsels auch noch rückwirkend nach Ernennung in die PKV wechseln. Das habe ich so gemacht, weil meine Ernennung so kurzfristig war. Irgendwann schreibt dich die GKV an, weil dein alter AG dich abgemeldet hat und fragt nach deiner folgeversicherung. Darauf musst du dann innerhalb von einer bestimmten Frist (ich meine, 3 Wochen) reagieren und deine PKV nachweisen, sonst wirst du freiwillig gesetzlich versichert.
Wenn du vor Ernennung freiwillig gesetzlich versichert warst, weil dein Einkommen oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze lag, musst du die Kündigungsfristen der GKV (3 Monate? ) beachten.
In der GKV zu bleiben hätte sich für mich nicht gelohnt, weil NRW den Arbeitgeberbeitrag zur GKV nicht übernimmt. Daher hätte ich die knapp 800€ GKV monatlich komplett alleine zahlen müssen. Da ist die PKV trotz 30%-Aufschlag und Beitragserhöhung in 2021 mit 350€ immer noch deutlich günstiger.
Wäre ich in einem Bundesland Richterin, das den AG-Anteil zur GKV übernimmt, wäre ich gesetzlich versichert geblieben. Ich finde das Solidarsystem der GKV gut, brauche keinen PKV-Zusatzschnickeldi (Chefarzt, 1-Bett-Zimmer, etc) und würde mir vor allem die nervige Vorkasse beim Arzt und das einreichen der Rechnungen bei PKV und Beihilfe gerne sparen. Für den Komfort würde ich auch gerne etwas länger auf einen Facharzttermin warten...
Vielen lieben Dank für die ausführliche Antwort. Werde mir einen Berater wohl suchen müssen. Aber wenn ich während der Probezeit merke dass das alles nichts für mich ist und ich in die Privatwirtschaft gehen mag, dann gestaltet sich der Wechsel von PKV in GKV wieder doch unproblematisch oder?
Sofern du unter (derzeit ca.) 65000/Jahr verdienst und in ein Angestelltenverhältnis wechselst, geht das
17.02.2021, 18:12
Wenn man sich dafür entscheidet bei der GKV zu bleiben, dann werden doch die anderen Sozialabgaben von denen man als Beamter befreit ist doch nicht auf einem Schlag doch fällig oder ?
17.02.2021, 18:16
(17.02.2021, 18:12)Gast schrieb: Wenn man sich dafür entscheidet bei der GKV zu bleiben, dann werden doch die anderen Sozialabgaben von denen man als Beamter befreit ist doch nicht auf einem Schlag doch fällig oder ?
Wer in der GKV bleibt, zahlt deswegen nicht gleich andere Sozialversicherungen. Nur die Pflegeversicherung wird dann idR gleich mit bezahlt, aber so ist es ja in der PKV eigentlich auch. Rentenversicheurng, Unfallversicherung und Arbeitslosigkeitsversicherung zahlst du also nicht
17.02.2021, 19:06
(17.02.2021, 16:10)Gast schrieb:(17.02.2021, 14:06)Gast schrieb: Gibt es hier jemanden der Richter / Staatsanwalt ist und entweder in der GKV geblieben ist oder von der Öffnungsklausel Gebrauch gemacht hat?
Ich hab wegen Vorerkrankungen von der Öffnungsaktion Gebrauch machen müssen, zahle 30% Aufschlag auf den Beitrag. Ging auch relativ unproblematisch, bin letztlich bei der debeka gelandet, weil die für meine Bedürfnisse noch den besten Tarif in der Öffnungsaktion hatten. Die PKVen müssen nur einen ihrer Tarife in der Öffnungsaktion anbieten, nicht alle. Da die debeka nur einen Einheitstarif hat, ist der auch über die Öffnungsaktion verfügbar. Und auch ein (abgespeckter) Beihilfeergänzungstarif.
Ein paar Tips:
- nicht alle PKVen nehmen an der Öffnungsaktion teil, da gibt es aber einen leicht zu googlenden infoflyer, der alle Versicherungen auflistet
- die PKV muss dich im Rahmen der Öffnungsaktion grds aufnehmen, wenn sie dich zu Normalkonditionen ablehnt. Aber nur, wenn du noch bei keiner anderen Versicherung einen Antrag gestellt hast und zu normalkonditionen abgelehnt wurdest. Du kannst also nciht bei Versicherung A einen Antrag stellen, abgelehnt werden und dann versuchen, bei Versicherung B in die Öffnungsaktion zu kommen. Der erste Schuss muss sitzen, weshalb ich grds zu einem unabhängigen Versicherungsmakler raten würde - die aber bei Erwähnung der Öffnungsaktion weniger Interesse haben, da es dafür wohl keine Provision gibt. Zumindest sollte man aber bei den infrage kommenden Versicherungen mit Probeanträgen arbeiten, also keinesfalls unbedingte Anträge stellen.
- die PKVen fragen im Hinblick auf Erkrankungen sehr unterschiedlich lange Zeiträume ab. Bei der debeka sinds zB bei psychischen Erkrankungen meine ich 3 Jahre, während die huk 10 Jahre rückwirkend fragt. Das kann bei ausgeheilten Erkrankungen den Unterschied zwischen Normalkonditionen und Öffnungsaktion machen, weshalb man da gut vergleichen sollte.
Wann du wechseln solltest, hängt davon ab, ob du bisher in der GKV pflichtversichert oder freiwillig versichert warst. Bei Pflichtversicherung kannst du aufgrund des Status Wechsels auch noch rückwirkend nach Ernennung in die PKV wechseln. Das habe ich so gemacht, weil meine Ernennung so kurzfristig war. Irgendwann schreibt dich die GKV an, weil dein alter AG dich abgemeldet hat und fragt nach deiner folgeversicherung. Darauf musst du dann innerhalb von einer bestimmten Frist (ich meine, 3 Wochen) reagieren und deine PKV nachweisen, sonst wirst du freiwillig gesetzlich versichert.
Wenn du vor Ernennung freiwillig gesetzlich versichert warst, weil dein Einkommen oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze lag, musst du die Kündigungsfristen der GKV (3 Monate? ) beachten.
In der GKV zu bleiben hätte sich für mich nicht gelohnt, weil NRW den Arbeitgeberbeitrag zur GKV nicht übernimmt. Daher hätte ich die knapp 800€ GKV monatlich komplett alleine zahlen müssen. Da ist die PKV trotz 30%-Aufschlag und Beitragserhöhung in 2021 mit 350€ immer noch deutlich günstiger.
Wäre ich in einem Bundesland Richterin, das den AG-Anteil zur GKV übernimmt, wäre ich gesetzlich versichert geblieben. Ich finde das Solidarsystem der GKV gut, brauche keinen PKV-Zusatzschnickeldi (Chefarzt, 1-Bett-Zimmer, etc) und würde mir vor allem die nervige Vorkasse beim Arzt und das einreichen der Rechnungen bei PKV und Beihilfe gerne sparen. Für den Komfort würde ich auch gerne etwas länger auf einen Facharzttermin warten...
Kommt zu den 350 € noch die Pflegeversicherung drauf oder ist die da inklusive?
17.02.2021, 19:16
(17.02.2021, 19:06)Gast schrieb:(17.02.2021, 16:10)Gast schrieb:(17.02.2021, 14:06)Gast schrieb: Gibt es hier jemanden der Richter / Staatsanwalt ist und entweder in der GKV geblieben ist oder von der Öffnungsklausel Gebrauch gemacht hat?
Ich hab wegen Vorerkrankungen von der Öffnungsaktion Gebrauch machen müssen, zahle 30% Aufschlag auf den Beitrag. Ging auch relativ unproblematisch, bin letztlich bei der debeka gelandet, weil die für meine Bedürfnisse noch den besten Tarif in der Öffnungsaktion hatten. Die PKVen müssen nur einen ihrer Tarife in der Öffnungsaktion anbieten, nicht alle. Da die debeka nur einen Einheitstarif hat, ist der auch über die Öffnungsaktion verfügbar. Und auch ein (abgespeckter) Beihilfeergänzungstarif.
Ein paar Tips:
- nicht alle PKVen nehmen an der Öffnungsaktion teil, da gibt es aber einen leicht zu googlenden infoflyer, der alle Versicherungen auflistet
- die PKV muss dich im Rahmen der Öffnungsaktion grds aufnehmen, wenn sie dich zu Normalkonditionen ablehnt. Aber nur, wenn du noch bei keiner anderen Versicherung einen Antrag gestellt hast und zu normalkonditionen abgelehnt wurdest. Du kannst also nciht bei Versicherung A einen Antrag stellen, abgelehnt werden und dann versuchen, bei Versicherung B in die Öffnungsaktion zu kommen. Der erste Schuss muss sitzen, weshalb ich grds zu einem unabhängigen Versicherungsmakler raten würde - die aber bei Erwähnung der Öffnungsaktion weniger Interesse haben, da es dafür wohl keine Provision gibt. Zumindest sollte man aber bei den infrage kommenden Versicherungen mit Probeanträgen arbeiten, also keinesfalls unbedingte Anträge stellen.
- die PKVen fragen im Hinblick auf Erkrankungen sehr unterschiedlich lange Zeiträume ab. Bei der debeka sinds zB bei psychischen Erkrankungen meine ich 3 Jahre, während die huk 10 Jahre rückwirkend fragt. Das kann bei ausgeheilten Erkrankungen den Unterschied zwischen Normalkonditionen und Öffnungsaktion machen, weshalb man da gut vergleichen sollte.
Wann du wechseln solltest, hängt davon ab, ob du bisher in der GKV pflichtversichert oder freiwillig versichert warst. Bei Pflichtversicherung kannst du aufgrund des Status Wechsels auch noch rückwirkend nach Ernennung in die PKV wechseln. Das habe ich so gemacht, weil meine Ernennung so kurzfristig war. Irgendwann schreibt dich die GKV an, weil dein alter AG dich abgemeldet hat und fragt nach deiner folgeversicherung. Darauf musst du dann innerhalb von einer bestimmten Frist (ich meine, 3 Wochen) reagieren und deine PKV nachweisen, sonst wirst du freiwillig gesetzlich versichert.
Wenn du vor Ernennung freiwillig gesetzlich versichert warst, weil dein Einkommen oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze lag, musst du die Kündigungsfristen der GKV (3 Monate? ) beachten.
In der GKV zu bleiben hätte sich für mich nicht gelohnt, weil NRW den Arbeitgeberbeitrag zur GKV nicht übernimmt. Daher hätte ich die knapp 800€ GKV monatlich komplett alleine zahlen müssen. Da ist die PKV trotz 30%-Aufschlag und Beitragserhöhung in 2021 mit 350€ immer noch deutlich günstiger.
Wäre ich in einem Bundesland Richterin, das den AG-Anteil zur GKV übernimmt, wäre ich gesetzlich versichert geblieben. Ich finde das Solidarsystem der GKV gut, brauche keinen PKV-Zusatzschnickeldi (Chefarzt, 1-Bett-Zimmer, etc) und würde mir vor allem die nervige Vorkasse beim Arzt und das einreichen der Rechnungen bei PKV und Beihilfe gerne sparen. Für den Komfort würde ich auch gerne etwas länger auf einen Facharzttermin warten...
Kommt zu den 350 € noch die Pflegeversicherung drauf oder ist die da inklusive?
Die ca 20€ Pflegeversicherung sind da schon drin.
17.02.2021, 21:01
Weiß jemand, ob man die Öffnungsklausel auch noch nutzen kann, wenn man bis zum Ende des Studium über die Eltern bereits privatmitversichert war und keine Anwartschaftsversicherung abgeschlossen hatte?
Ich kann folgende Seite empfehlen, auf der es viele nützliche und hilfreiche Tipps sowie einen Tarifrechner zur Privaten Krankenversicherung (PKV) für Richter/innen auf Probe bzw. Staatsanwälte gibt:
https://krankenversicherung-richter-staatsanwalt.de/
Und hier gehts direkt zum Tarifrechner: Tarifrechner
https://krankenversicherung-richter-staatsanwalt.de/
Und hier gehts direkt zum Tarifrechner: Tarifrechner
17.02.2021, 22:09
Hier sind schon einige gute und ausführliche Antworten, aber ich gebe trotzdem mal noch meine persönliche Ergänzung dazu:
Ich bin seit 3 Monaten Richterin auf Probe. Mit dem Thema GKV vs PKV habe ich mich über einen Monat intensiv beschäftigt. Ich weiß, dass ich diesen Beruf mindestens die nächsten 20 Jahre (vllt sogar bis in den Ruhestand) ausüben möchte. Deswegen lohnt sich die PKV. Denn im Alter oder mit Kindern steigt der Behilfesatz. Wenn man den aufgibt dann hat man später erhebliche Einbußen. Ich hab vorher viele Tarife und Versicherungen verglichen (bitte nicht bei Check24 oder so, sondern lieber persönliche Gespräche wahrnehmen und sich die vollständigen (!) vertragsunterlagen geben lassen und selber alles durchlesen und prüfen)
Darüber hinaus braucht man sich nicht exzessiver zu kümmern. Beim Wechsel von GKV zur PKv gibt es keine Kündigungsfrist. Einfach die PKV zum gewünschten Einstellungstermin abschließen und dann die Kündigung an die GKV mit Kopie der Ernennungsurkunde.
Ich bin seit 3 Monaten Richterin auf Probe. Mit dem Thema GKV vs PKV habe ich mich über einen Monat intensiv beschäftigt. Ich weiß, dass ich diesen Beruf mindestens die nächsten 20 Jahre (vllt sogar bis in den Ruhestand) ausüben möchte. Deswegen lohnt sich die PKV. Denn im Alter oder mit Kindern steigt der Behilfesatz. Wenn man den aufgibt dann hat man später erhebliche Einbußen. Ich hab vorher viele Tarife und Versicherungen verglichen (bitte nicht bei Check24 oder so, sondern lieber persönliche Gespräche wahrnehmen und sich die vollständigen (!) vertragsunterlagen geben lassen und selber alles durchlesen und prüfen)
Darüber hinaus braucht man sich nicht exzessiver zu kümmern. Beim Wechsel von GKV zur PKv gibt es keine Kündigungsfrist. Einfach die PKV zum gewünschten Einstellungstermin abschließen und dann die Kündigung an die GKV mit Kopie der Ernennungsurkunde.
18.02.2021, 00:54
(17.02.2021, 18:05)Gast schrieb:(17.02.2021, 14:06)Gast schrieb: Gibt es hier jemanden der Richter / Staatsanwalt ist und entweder in der GKV geblieben ist oder von der Öffnungsklausel Gebrauch gemacht hat?
Ich bin in der GKV geblieben, hätte von der Öffnungsklausel Gebrauch machen müssen. Jetzt zahle ich immer noch ca. 300 Euro mehr als in der PKV mit Öffnungsklausel. Finanziell ist es natürlich sehr dumm. Aber ich finde das Solidarmodell gut und hoffe auf eine Landesregierung ab 2022, die die pauschale Beihilfe (in NRW) einführt. Dann ist es finanziell wieder kein großer Unterschied. Sollte das nicht klappen, wechsle ich, vermutlich, sobald meine Vorerkrankungen aus der Abfragezeit raus sind
Geht mir auch so. Ist nur eine Frage der Zeit, bis es das in allen Bundesländern gibt. Und dann werden die, die in letzter Zeit in die PKV gewechselt sind, doof gucken, weil es sicher kein Rückkehrrecht geben wird.
PKV ist oberflächlich betrachtet extrem verlockend, finanziell. Aber nicht auf sehr lange Sicht, vor allem, wenn es um den Ruhestand geht. Aber das rechnen nur wenigw Berater vor...
18.02.2021, 09:05
Im Ruhestand erhöht sich der Beihilfesatz, dementsprechend kommt es da zu keiner höheren Belastung. Im Kollegenkreis wird sogar von deutlich niedrigeren Zahlungen gesprochen.
Überdies darf nicht vergessen werden, dass im Alter auch die Wehwehchen zunehmen. Aus eigener Erfahrung: Eine PKV ist bei ernsthaften Erkrankungen Gold wert.
Überdies darf nicht vergessen werden, dass im Alter auch die Wehwehchen zunehmen. Aus eigener Erfahrung: Eine PKV ist bei ernsthaften Erkrankungen Gold wert.
18.02.2021, 09:06
Hautarzttermin im Speckgürtel FFM mit GKV: 4 Monate. Mit PKV beim Privatarzt: 2 Tage.