16.02.2021, 13:58
Wenn man das Ausbildungsverhältnis als Verwaltungsverfahren qualifiziert, wofür m.E. zum Beispiel die dienstrechtliche Beurteilung spricht, dann dürfte zumindest einer Freundschaft nichts im Wege stehen; vgl. § 20 ()VwVfG. Als angehende® Jurist(in) solltest du hierzu aber auch selber eine rechtliche Meinung bilden; das wird dann auch später dein Aufgabe sein. Bitte sehe das nicht als bösartige Kritik an, aber ich habe jetzt schon so oft erlebt, dass sich Juristen fragen, geht dieses oder geht jenes, dann aber nicht nachforschen, was den eigentlich der Gesetzgeber dazu sagt. Dass mit den Geschenken ergibt sich zum Beispiel aus den einschlägigen Verwaltungsvorschriften und hat materiellrechtlich den Hintergrund, dass Beurteilungen in öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnissen nicht von sachfremden Erwägungen bestimmt sein sollen. Ich persönlich halte es hier aber mit dem Augenmaß und mache meinen Kollegen durchaus auch mal unabhängig von Geburtstagen und Jubiläen eine Freude.
16.02.2021, 14:06
(16.02.2021, 13:58)Gast schrieb: Wenn man das Ausbildungsverhältnis als Verwaltungsverfahren qualifiziert, wofür m.E. zum Beispiel die dienstrechtliche Beurteilung spricht, dann dürfte zumindest einer Freundschaft nichts im Wege stehen; vgl. § 20 ()VwVfG. Als angehende® Jurist(in) solltest du hierzu aber auch selber eine rechtliche Meinung bilden; das wird dann auch später dein Aufgabe sein. Bitte sehe das nicht als bösartige Kritik an, aber ich habe jetzt schon so oft erlebt, dass sich Juristen fragen, geht dieses oder geht jenes, dann aber nicht nachforschen, was den eigentlich der Gesetzgeber dazu sagt. Dass mit den Geschenken ergibt sich zum Beispiel aus den einschlägigen Verwaltungsvorschriften und hat materiellrechtlich den Hintergrund, dass Beurteilungen in öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnissen nicht von sachfremden Erwägungen bestimmt sein sollen. Ich persönlich halte es hier aber mit dem Augenmaß und mache meinen Kollegen durchaus auch mal unabhängig von Geburtstagen und Jubiläen eine Freude.
Jura ist, wenn man zwischenmenschliche Beziehungen unter Paragraphen subsumiert.
16.02.2021, 14:15
(16.02.2021, 13:58)Gast schrieb: Wenn man das Ausbildungsverhältnis als Verwaltungsverfahren qualifiziert, wofür m.E. zum Beispiel die dienstrechtliche Beurteilung spricht, dann dürfte zumindest einer Freundschaft nichts im Wege stehen; vgl. § 20 ()VwVfG. Als angehende® Jurist(in) solltest du hierzu aber auch selber eine rechtliche Meinung bilden; das wird dann auch später dein Aufgabe sein. Bitte sehe das nicht als bösartige Kritik an, aber ich habe jetzt schon so oft erlebt, dass sich Juristen fragen, geht dieses oder geht jenes, dann aber nicht nachforschen, was den eigentlich der Gesetzgeber dazu sagt. Dass mit den Geschenken ergibt sich zum Beispiel aus den einschlägigen Verwaltungsvorschriften und hat materiellrechtlich den Hintergrund, dass Beurteilungen in öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnissen nicht von sachfremden Erwägungen bestimmt sein sollen. Ich persönlich halte es hier aber mit dem Augenmaß und mache meinen Kollegen durchaus auch mal unabhängig von Geburtstagen und Jubiläen eine Freude.
glaube es ging ihr weniger um die rechtliche einschätzung als viel mehr darum ob sowas üblich ist und nicht zu negativ auffällt