07.02.2021, 19:47
Puh das klingt ja wirklich völlig aussichtslos
Sollte aber als Entschuldigungsgrund gelten. Das tut mir total Leid für dich sowas hat natürlich noch gefehlt.

Sollte aber als Entschuldigungsgrund gelten. Das tut mir total Leid für dich sowas hat natürlich noch gefehlt.
07.02.2021, 19:48
(07.02.2021, 19:36)Gast schrieb:(07.02.2021, 19:27)Gastgast schrieb: Ist es der Reguläreversuch? Dann könnten ja Taxi oder auch hotelkosten zumindest anteilig bei der Kostenerstattung geltend gemacht werden. Soweit ein Taxi noch heute Abend oder morgen früh fahren sollte würde ich es in Anspruch nehmen. Weiß aber auch nicht wie schlimm es bei euch ist
Erstversuch. Taxis fahren heute nicht. Sind fast 100km. Rote Unwetterwarnung bis Morgen 23:00 Uhr.
Hier kommt man selbst mit Allradautos nicht weg. Ist kaum geräumt.
Bezweifle, dass es in der Früh anders aussehen wird.
Also das LJPA in Düsseldorf war auch schon um 7 Uhr erreichbar, falls dir das was bringt.
Tut mir leid, dass du jetzt auch noch dieses Thema hast...
07.02.2021, 20:02
(07.02.2021, 19:48)Gast schrieb:(07.02.2021, 19:36)Gast schrieb:(07.02.2021, 19:27)Gastgast schrieb: Ist es der Reguläreversuch? Dann könnten ja Taxi oder auch hotelkosten zumindest anteilig bei der Kostenerstattung geltend gemacht werden. Soweit ein Taxi noch heute Abend oder morgen früh fahren sollte würde ich es in Anspruch nehmen. Weiß aber auch nicht wie schlimm es bei euch ist
Erstversuch. Taxis fahren heute nicht. Sind fast 100km. Rote Unwetterwarnung bis Morgen 23:00 Uhr.
Hier kommt man selbst mit Allradautos nicht weg. Ist kaum geräumt.
Bezweifle, dass es in der Früh anders aussehen wird.
Also das LJPA in Düsseldorf war auch schon um 7 Uhr erreichbar, falls dir das was bringt.
Tut mir leid, dass du jetzt auch noch dieses Thema hast...
Danke!
07.02.2021, 20:03
(07.02.2021, 19:48)Gast schrieb:(07.02.2021, 19:36)Gast schrieb:(07.02.2021, 19:27)Gastgast schrieb: Ist es der Reguläreversuch? Dann könnten ja Taxi oder auch hotelkosten zumindest anteilig bei der Kostenerstattung geltend gemacht werden. Soweit ein Taxi noch heute Abend oder morgen früh fahren sollte würde ich es in Anspruch nehmen. Weiß aber auch nicht wie schlimm es bei euch ist
Erstversuch. Taxis fahren heute nicht. Sind fast 100km. Rote Unwetterwarnung bis Morgen 23:00 Uhr.
Hier kommt man selbst mit Allradautos nicht weg. Ist kaum geräumt.
Bezweifle, dass es in der Früh anders aussehen wird.
Also das LJPA in Düsseldorf war auch schon um 7 Uhr erreichbar, falls dir das was bringt.
Tut mir leid, dass du jetzt auch noch dieses Thema hast...
Ich würde tatsächlich (wenn es wirklich nicht möglich ist heute noch wegzukommen) direkt eine E-Mail ans JPA und die zuständige Geschäftsstelle an deiner Stammdienststelle schicken. Und mir vielleicht auch von der Taxizentrale eine Bestätigung per Mail zu schicken lassen, dass heute nichts mehr fährt. Morgen dann versuchen zur Klausur zu kommen und parallel versuchen das JPA/Geschäftsstelle telefonisch zu erreichen. Ich wünsche dir, dass du vielleicht dennoch zur Klausur kommst. Und mir tut es auch leid, dass du jetzt noch damit zu kämpfen hast, neben der ohnehin anstrengend Examenssituation.
08.02.2021, 10:00
(07.02.2021, 18:34)Gast schrieb:(07.02.2021, 18:14)rlp schrieb:(07.02.2021, 16:31)Gast schrieb:(07.02.2021, 15:22)Rlp schrieb:(07.02.2021, 15:12)Gast schrieb: Ich bestreite es und danke, dass du meinst, ich hätte dann keine Ahnung, ich glaube schon, dass ich es aufgrund meines Erfahrungshorizonts beurteilen kann. Ich bin aber auch kein Referendar, der gerade im Examenstermin sitzt und - vielleicht zu Recht - gefrustet ist über die Aufgabenstellungen im aktuellen Termin. Der Frust und das was du zu wissen glaubst und wovon ich keine Ahnung habe, hilft doch aber auch nicht weiter, oder tröstet es dich, wenn du dir sagen kannst, dass man früher die guten Examen geschenkt bekommt und heute die Anforderungen "utopisch" sind? Letzteres trifft übrigens nicht zu. Denn die Guten zeigen es immer wieder, dass auch mit den heutigen Anforderungen gut zu Recht zu kommen ist und erzielen erfreuliche Examensergebnisse, mit denen einem in der Berufswelt alles offen steht.Blödsinn. Ich habe mein zweites Examen schon in der Tasche und bin seit 1/2 Jahr Richter. Hinter vorgehaltener Hand sagen auch die älteren Kollegen (durch die Bank weg), dass das Examen heute deutlich umfangreicher ist.
Wenn du, lieber Unbekannter, an einem Sonntag mit deinem Leben nichts besseres anzufangen weißt, als hier den aktuellen Examenskandidaten so einen Blödsinn vorzugaukeln, dann geh lieber mal eine Runde an die frische Luft. Natürlich ist Examen subjektiv, natürlich sind die Durchgänge subjektiv nicht vergleichbar.
Aber wenn sich aktuelle Kandidaten hier auskotzen wollen, dann lass sie doch einfach, das ist ihr gutes Recht. Also wünsch Ihnen lieber weiterhin viel Erfolg und Durchhaltevermögen statt hier rumzutrollen und die Leute zu nerven.
Für einen Richter befremdlich unsachlich. Vielleicht ist es ja so, dass ich gerade eine Examensklausur für einen der nächsten Termine aufsetze und es mich deswegen interessiert, was im aktuellen Termin läuft. Vielleicht nehme ich ja die hiesigen Beschwerden denn nun auch zum Anlass, eine kurze und knackige Aufgabenstellung zu nehmen ohne Hinweise im Sachverhalt darauf, welche Probleme zu beachten sind. Meinen Kommentar - insoweit nehme ich den Kern der Kritik gerne an - hätte ich vielleicht bleiben lassen sollen, aber dieses pauschale Bashing auf die Aufgabensteller und die Prüfungsämter störte mich, ob nun zu Recht oder zu Unrecht, kann dahinstehen. Viel Erfolg.
Ich bin lieber unsachlich, als Empathielos. Btw legst du hier gerade dasjenige Verhalten an den Tag, welches den Klausurerstellern/ dem LJPA oft vorgeworfen wird... Und damit meine ich nicht das Erstellen von völlig lebensfernen Klausuren, sondern eben fehlende Empathie. Das lernt man aber leider nicht im Studium.
Statt die (eh schon gefrusteten) Kandidaten hier während des laufenden Durchgangs zu belehren, solltest du lieber an diesem Mangel arbeiten.
Und nur mal so am Rande.... dass du vielleicht eine Klausur für einen der nächsten Durchgänge aufsetzt? Ich dachte eig. in den Prüfungsämtern sitzen Spitzenjuristen, die es nicht nötig haben, sich in „Altdurchgängen“ Ideen zu holen, zumal du im LJPA ja direkten Einblick haben solltest?? Oder bist du etwas Anwalt, Richter etc.? Woher weißt du dann, dass deine Klausur Safe laufen wird? Daher bleibe ich dabei: geh lieber mal an die frische Luft, als die Examenskandidaten hier zu nerven.
Schönen Sonntag noch.
Komisch, dass so viele Juristen sich nur schwer in andere Menschen versetzen können. Ist Einfühlungsvermögen nicht unabdingbare Voraussetzung, um später gut (be-)urteilen zu können?
Was da seit der Corona-Pandemie abläuft, ist im Grundsatz einfach respektlos und verschtend vonseiten der Prüfer. In keinem anderen Bereich (wenn man das mal mit Schule, Justiz im öffentlichen Dienst mit tausenden verschobenen Verhandlungen usw. vergleicht) wird so wenig Rücksicht genommen wie bei uns.
Während eines solchen Jahrhundertunterfangens einfach business as usual zu machen, ist bar jeder Realität. Man muss ja nicht die Refefendare durchwinken, aber Berücksichtigung dieser außergewöhnlichen Lage für uns alle und gewisse Schonung wären einfach angemessen.
Wie soll den diese "gewisse Schonung" konkret aussehen?
08.02.2021, 10:12
(08.02.2021, 10:00)Gast schrieb:(07.02.2021, 18:34)Gast schrieb:(07.02.2021, 18:14)rlp schrieb:(07.02.2021, 16:31)Gast schrieb:(07.02.2021, 15:22)Rlp schrieb: Blödsinn. Ich habe mein zweites Examen schon in der Tasche und bin seit 1/2 Jahr Richter. Hinter vorgehaltener Hand sagen auch die älteren Kollegen (durch die Bank weg), dass das Examen heute deutlich umfangreicher ist.
Wenn du, lieber Unbekannter, an einem Sonntag mit deinem Leben nichts besseres anzufangen weißt, als hier den aktuellen Examenskandidaten so einen Blödsinn vorzugaukeln, dann geh lieber mal eine Runde an die frische Luft. Natürlich ist Examen subjektiv, natürlich sind die Durchgänge subjektiv nicht vergleichbar.
Aber wenn sich aktuelle Kandidaten hier auskotzen wollen, dann lass sie doch einfach, das ist ihr gutes Recht. Also wünsch Ihnen lieber weiterhin viel Erfolg und Durchhaltevermögen statt hier rumzutrollen und die Leute zu nerven.
Für einen Richter befremdlich unsachlich. Vielleicht ist es ja so, dass ich gerade eine Examensklausur für einen der nächsten Termine aufsetze und es mich deswegen interessiert, was im aktuellen Termin läuft. Vielleicht nehme ich ja die hiesigen Beschwerden denn nun auch zum Anlass, eine kurze und knackige Aufgabenstellung zu nehmen ohne Hinweise im Sachverhalt darauf, welche Probleme zu beachten sind. Meinen Kommentar - insoweit nehme ich den Kern der Kritik gerne an - hätte ich vielleicht bleiben lassen sollen, aber dieses pauschale Bashing auf die Aufgabensteller und die Prüfungsämter störte mich, ob nun zu Recht oder zu Unrecht, kann dahinstehen. Viel Erfolg.
Ich bin lieber unsachlich, als Empathielos. Btw legst du hier gerade dasjenige Verhalten an den Tag, welches den Klausurerstellern/ dem LJPA oft vorgeworfen wird... Und damit meine ich nicht das Erstellen von völlig lebensfernen Klausuren, sondern eben fehlende Empathie. Das lernt man aber leider nicht im Studium.
Statt die (eh schon gefrusteten) Kandidaten hier während des laufenden Durchgangs zu belehren, solltest du lieber an diesem Mangel arbeiten.
Und nur mal so am Rande.... dass du vielleicht eine Klausur für einen der nächsten Durchgänge aufsetzt? Ich dachte eig. in den Prüfungsämtern sitzen Spitzenjuristen, die es nicht nötig haben, sich in „Altdurchgängen“ Ideen zu holen, zumal du im LJPA ja direkten Einblick haben solltest?? Oder bist du etwas Anwalt, Richter etc.? Woher weißt du dann, dass deine Klausur Safe laufen wird? Daher bleibe ich dabei: geh lieber mal an die frische Luft, als die Examenskandidaten hier zu nerven.
Schönen Sonntag noch.
Komisch, dass so viele Juristen sich nur schwer in andere Menschen versetzen können. Ist Einfühlungsvermögen nicht unabdingbare Voraussetzung, um später gut (be-)urteilen zu können?
Was da seit der Corona-Pandemie abläuft, ist im Grundsatz einfach respektlos und verschtend vonseiten der Prüfer. In keinem anderen Bereich (wenn man das mal mit Schule, Justiz im öffentlichen Dienst mit tausenden verschobenen Verhandlungen usw. vergleicht) wird so wenig Rücksicht genommen wie bei uns.
Während eines solchen Jahrhundertunterfangens einfach business as usual zu machen, ist bar jeder Realität. Man muss ja nicht die Refefendare durchwinken, aber Berücksichtigung dieser außergewöhnlichen Lage für uns alle und gewisse Schonung wären einfach angemessen.
Wie soll den diese "gewisse Schonung" konkret aussehen?
https://www.volksfreund.de/region/trier-...d-53973439
Zumindest mal sowas vermeiden
08.02.2021, 15:32
Und wie war es heute? Zum einen hoffe ich eine angenehme Klausur und zum anderen nicht zu heftige Kälte für die Fenstersitzer...
08.02.2021, 15:41
Puh, viel Beweisverwertungsrecht und nur wenig materielles Strafrecht. Sehr schade.
Erster TK:
I. 249, 250 I Nr. 1a) Entreißen der Geldbörse
1. Keine Einlassung, andere BWMittel müssen her
a. Zeuge M (-) unergiebig
b. Zeugin und Geschädigte Z (nahezu unergiebig; Gesicht nicht erkannt) lediglich Maske
—) im Zusammenspiel mit Auffinden der Maske beim Zeugen + Aussage V : lediglich Indiz
c. Verwertung beschlagnahmte Geldbörse
P: 94 II, 98 I StPO: Staatsanwältin übergeht richterlichen Vorbehalt, da Richter sowieso nicht erreichbar (Sie kennt ihn)
Richterliche Anordnung (-)
Gefahr im Verzug ? BVerfG: unbestimmter Rechtsbegriff; Nur bei begründeten Tatsachen
—) Argumente finden: Eher (-) da Geldbörse sich bei den persönlichen Gegenständen des B im Krankenhaus befindet und dieser noch nicht entlassen worden ist.
+ Staatsanwältin hat Kompetent des Richters für Anordnung erkannt,
Somit grundsätzlich BVV.
aber: unselbstständiges BVV weil es an Beweiserhrbungsfehler anknüpft.
Abwägungslehre: (Besinnungsaufsatz)
Kriterien
1. Schutzzweck der Norm
2. Strafrechtspflege vs. Verfahrensrechte
3. Hypothetischer Ersatzeingriff
im Ergebnis: Beweisverwertung +
Hypothethischer Ersatzeingriff auch nicht unzulässig wegen willkürlichem Verhalten der Staatsanwältin
—) hat nicht bewusst gegen Vorschriften verstoßen.
P: Unverwertbarkeit weil Arzt die Geldbörse an sich genommen hat und Polizei informiert hat
—> hierdurch möglicherweise 242 verwirklicht, da dem Beschuldigten abgenommen
L: unerheblich ob Tatbestand vorliegt
denn daraus folgt keine Unverwertbarkeit
ansonsten:
Gefährdung Funktionieren der Strafrechtspflege, da keine Beweismittel im Überfluss.
Privat erlangte Beweismittel, die gegen ein Tatbestand verstoßen, sind daher verwertbar
TBM: Gewalt (-) Abzugrenzen von List und Schnelligkeit, die das Tatbild hier geprägt haben.
Aussage Zeugin: Alles so schnell, überrumpelt.
II. 242,244 I Nr. 1a StGB
OTB +
STB +
P: zueignungsabsicht auf Geldbörse gerichtet —) eher auf das darin befindliche Geld
L: notwendiges aufgedrängtes Transportmittel
Qualifikation 244 I Nr. 1a
P: Beweisverwertung bezüglich Springmesser
—) wurde im Rahmen der Identitätsfeststellung durch die Polizisten sichergestellt.
maßgebliche Norm im Rahmen der Identitätsfeststellung: 163b StPO + 94 StPO (anschließende Sicherstellung)
hier im Ergebnis + verwertbar
RW +
Schuld
P: Toxilogisches Gutachten —) BAK im Höhe von 2.1 Promille —) 21 StGB
Rückrechnung in der Schuld: Sicherheitszuschlag von 0,2 Promille + 0,2/Stunde = 2.5 Promille zum Tatzeitpunkt
wiederum problematisch da Anordnung durch StA ohne Einholung richterliche anordnung —) 81b Abs. 1 + 2 StPO
im Ergebnis verwertbar, da Verteidiger sowieso nicht widersprechen wird. (BAK ist zugunsten des Mandanten)
L: Verwerbarkeit nach 256 I Nr. 1a StPO, da Gutachten von Klinikum (Behörde)
III. 242,243 I Nr. 2 (-) Geldbörse kein Schloss oder Schutzvorrichtung
Zweiter Tatkomplex: Drohung gegenüber Zeugen V
I. 240
P: Verwertung Zeugenaussage wegen möglichen Belastungstendenzen („soll endlich mal bestraft werden)
L: hier aus Angst („Ich habe Angst, ich nehme es ernst“)
Argumente sammeln
im Ergebnis verwertbar und glaubhaft
Tatbestand des 240 (-) kein Nötigungserfolg, da Zeuge „Ich würde immer wieder so aussagen.“ Keine Vollendung
240 III, 22,23 +
241 + tritt hinter versuchter Nötigung zurück
Zu mehr hat es nicht gereicht. Zeit mal wieder. Mir ist aber auch kein TB mehr eingefallen. Euch ?
Erster TK:
I. 249, 250 I Nr. 1a) Entreißen der Geldbörse
1. Keine Einlassung, andere BWMittel müssen her
a. Zeuge M (-) unergiebig
b. Zeugin und Geschädigte Z (nahezu unergiebig; Gesicht nicht erkannt) lediglich Maske
—) im Zusammenspiel mit Auffinden der Maske beim Zeugen + Aussage V : lediglich Indiz
c. Verwertung beschlagnahmte Geldbörse
P: 94 II, 98 I StPO: Staatsanwältin übergeht richterlichen Vorbehalt, da Richter sowieso nicht erreichbar (Sie kennt ihn)
Richterliche Anordnung (-)
Gefahr im Verzug ? BVerfG: unbestimmter Rechtsbegriff; Nur bei begründeten Tatsachen
—) Argumente finden: Eher (-) da Geldbörse sich bei den persönlichen Gegenständen des B im Krankenhaus befindet und dieser noch nicht entlassen worden ist.
+ Staatsanwältin hat Kompetent des Richters für Anordnung erkannt,
Somit grundsätzlich BVV.
aber: unselbstständiges BVV weil es an Beweiserhrbungsfehler anknüpft.
Abwägungslehre: (Besinnungsaufsatz)
Kriterien
1. Schutzzweck der Norm
2. Strafrechtspflege vs. Verfahrensrechte
3. Hypothetischer Ersatzeingriff
im Ergebnis: Beweisverwertung +
Hypothethischer Ersatzeingriff auch nicht unzulässig wegen willkürlichem Verhalten der Staatsanwältin
—) hat nicht bewusst gegen Vorschriften verstoßen.
P: Unverwertbarkeit weil Arzt die Geldbörse an sich genommen hat und Polizei informiert hat
—> hierdurch möglicherweise 242 verwirklicht, da dem Beschuldigten abgenommen
L: unerheblich ob Tatbestand vorliegt
denn daraus folgt keine Unverwertbarkeit
ansonsten:
Gefährdung Funktionieren der Strafrechtspflege, da keine Beweismittel im Überfluss.
Privat erlangte Beweismittel, die gegen ein Tatbestand verstoßen, sind daher verwertbar
TBM: Gewalt (-) Abzugrenzen von List und Schnelligkeit, die das Tatbild hier geprägt haben.
Aussage Zeugin: Alles so schnell, überrumpelt.
II. 242,244 I Nr. 1a StGB
OTB +
STB +
P: zueignungsabsicht auf Geldbörse gerichtet —) eher auf das darin befindliche Geld
L: notwendiges aufgedrängtes Transportmittel
Qualifikation 244 I Nr. 1a
P: Beweisverwertung bezüglich Springmesser
—) wurde im Rahmen der Identitätsfeststellung durch die Polizisten sichergestellt.
maßgebliche Norm im Rahmen der Identitätsfeststellung: 163b StPO + 94 StPO (anschließende Sicherstellung)
hier im Ergebnis + verwertbar
RW +
Schuld
P: Toxilogisches Gutachten —) BAK im Höhe von 2.1 Promille —) 21 StGB
Rückrechnung in der Schuld: Sicherheitszuschlag von 0,2 Promille + 0,2/Stunde = 2.5 Promille zum Tatzeitpunkt
wiederum problematisch da Anordnung durch StA ohne Einholung richterliche anordnung —) 81b Abs. 1 + 2 StPO
im Ergebnis verwertbar, da Verteidiger sowieso nicht widersprechen wird. (BAK ist zugunsten des Mandanten)
L: Verwerbarkeit nach 256 I Nr. 1a StPO, da Gutachten von Klinikum (Behörde)
III. 242,243 I Nr. 2 (-) Geldbörse kein Schloss oder Schutzvorrichtung
Zweiter Tatkomplex: Drohung gegenüber Zeugen V
I. 240
P: Verwertung Zeugenaussage wegen möglichen Belastungstendenzen („soll endlich mal bestraft werden)
L: hier aus Angst („Ich habe Angst, ich nehme es ernst“)
Argumente sammeln
im Ergebnis verwertbar und glaubhaft
Tatbestand des 240 (-) kein Nötigungserfolg, da Zeuge „Ich würde immer wieder so aussagen.“ Keine Vollendung
240 III, 22,23 +
241 + tritt hinter versuchter Nötigung zurück
Zu mehr hat es nicht gereicht. Zeit mal wieder. Mir ist aber auch kein TB mehr eingefallen. Euch ?
08.02.2021, 15:43
Wie hast du eigentlich fürs Examen gelernt ?
08.02.2021, 15:48