05.02.2021, 23:15
05.02.2021, 23:16
(05.02.2021, 23:10)Gast schrieb:(05.02.2021, 22:50)Gast schrieb: Man muss halt auch mal Mut zum Pragmatismus haben. Die Angeklagten wollen keinen rechtswissenschaftlichen Aufsatz sondern die Tatsachen, die den objektiven und subjektiven Tatbestand ausfüllen. Du sollst keine Romane schreiben. In der Regel reichen 4 Seiten
Na klar reichen 4 Seiten bei einer Vergewaltigung, sexuellen missbrauch am Kind usw. ich bin am Landgericht und nicht am Amtsgericht. 4 Seiten hab ich schon für die Darstellung zur Person!
Oh Verzeihung Herr Oberster Richter am Obersten Landgericht. Es lag uns nicht anheim, euch zu kränken.
05.02.2021, 23:18
(05.02.2021, 23:16)Gast schrieb:(05.02.2021, 23:10)Gast schrieb:(05.02.2021, 22:50)Gast schrieb: Man muss halt auch mal Mut zum Pragmatismus haben. Die Angeklagten wollen keinen rechtswissenschaftlichen Aufsatz sondern die Tatsachen, die den objektiven und subjektiven Tatbestand ausfüllen. Du sollst keine Romane schreiben. In der Regel reichen 4 Seiten
Na klar reichen 4 Seiten bei einer Vergewaltigung, sexuellen missbrauch am Kind usw. ich bin am Landgericht und nicht am Amtsgericht. 4 Seiten hab ich schon für die Darstellung zur Person!
Oh Verzeihung Herr Oberster Richter am Obersten Landgericht. Es lag uns nicht anheim, euch zu kränken.
Na dann mal raus mit einem ordentlichen Ratschlag!
05.02.2021, 23:22
(05.02.2021, 22:21)Gast schrieb: Ich habe zwar noch keine Beurteilung bekommen, würde mich der Frage aber gern anschließen. Bei mir wird der Stil meiner Urteile (Strafsachen) hinsichtlich der Sprache/Zeitform bemängelt. Ich gebe mir die größte Mühe aber diese zum Teil „ausgefallenen“ Formulierungen fallen mir einfach nicht ein. Ich habe schon die Urteile der Kollegen gelesen. Die lesen sich um Welten besser. Da jedes Urteil ein Unikat ist, kann ich die Formulierungen nicht ohne weiteres übertragen - irgendwann gibt es dann doch einen sprachlichen Bruch in meinem Urteil. Ich werde damit getröstet, dass es Zeit braucht aber es stört mich selbst, wenn es sich so „holprig“ liest. Hat da jemand noch einen Ratschlag? Liebe Grüße
Das „Problem“ habe ich auch noch. Das legt sich aber mit der Zeit. Ich kopiere immer soviel es geht aus den Urteilen der Kammerkollegen raus.
05.02.2021, 23:50
Vier Seiten zur Darstellung der Person ist zu viel
06.02.2021, 09:24
06.02.2021, 09:41
(06.02.2021, 09:24)Gast schrieb:(05.02.2021, 23:50)Gast schrieb: Vier Seiten zur Darstellung der Person ist zu viel
...nicht so bei z.B. der Darstellung einer schizophrenen Erkrankung, weil es um ein § 63er Verfahren geht. Das kann schon mal hinkommen.
Du bist ein ganz toller Hecht. Bundesrichter in spe
06.02.2021, 10:42
(06.02.2021, 09:41)Gast schrieb:(06.02.2021, 09:24)Gast schrieb:(05.02.2021, 23:50)Gast schrieb: Vier Seiten zur Darstellung der Person ist zu viel
...nicht so bei z.B. der Darstellung einer schizophrenen Erkrankung, weil es um ein § 63er Verfahren geht. Das kann schon mal hinkommen.
Du bist ein ganz toller Hecht. Bundesrichter in spe
Hoffentlich
06.02.2021, 16:04
Ich nehme an, der TE ist als Beisitzer in einer Strafkammer eingesetzt? Dann würde ich Folgends empfehlen:
1. Urteil(sentwurf) ausdrucken und erst im Abstand von 1 bis 2 Tagen auf Rechtschreibung etc. prüfen.
2. Schwerpunktsetzung reflektieren - vollständige aber dabei straffe Darstellungen sind idR bei den Beurteilenden beliebter und erfreuen sich auch höherer Beliebtheit beim BGH (wird zumindest so von dortigen Richter*innen auf Fortbildungen etc. so kommuniziert).
3. Insbesondere bei der Beweiswürdigung in Standardfällen auf die tragenden Erwägungungen fokussieren und unnötige Wiederholungen vermeiden. So können z.B. Zeugenaussagen häufig gebündelt gewürdigt werden und es genügt, dann z.B. nur einzelne Detailangaben zu einzelnen Zeugen zuzuordnen.
Anders Aussage gegen Aussage - dort ggf. Musterurteile von Kolleg*innen erbitten und sich diese laut durchlesen. Dies hilft den eigenen Stil zu prägen und zu verbessern.
4. Unnötige Ausführungen zur rechtlichen Würdigung vermeiden.
5. Nicht verrückt machen: die Qualität der schriftlichen Ausarbeitungen von Assessor*innen im ersten Jahr erreicht natürlich nicht die Güte erfahrenerer VRi*nnen. Sich stetig zu verbessern bzw. fortbildungsbereit zu sein, macht mit Übung dann doch noch Meister*innen.
1. Urteil(sentwurf) ausdrucken und erst im Abstand von 1 bis 2 Tagen auf Rechtschreibung etc. prüfen.
2. Schwerpunktsetzung reflektieren - vollständige aber dabei straffe Darstellungen sind idR bei den Beurteilenden beliebter und erfreuen sich auch höherer Beliebtheit beim BGH (wird zumindest so von dortigen Richter*innen auf Fortbildungen etc. so kommuniziert).
3. Insbesondere bei der Beweiswürdigung in Standardfällen auf die tragenden Erwägungungen fokussieren und unnötige Wiederholungen vermeiden. So können z.B. Zeugenaussagen häufig gebündelt gewürdigt werden und es genügt, dann z.B. nur einzelne Detailangaben zu einzelnen Zeugen zuzuordnen.
Anders Aussage gegen Aussage - dort ggf. Musterurteile von Kolleg*innen erbitten und sich diese laut durchlesen. Dies hilft den eigenen Stil zu prägen und zu verbessern.
4. Unnötige Ausführungen zur rechtlichen Würdigung vermeiden.
5. Nicht verrückt machen: die Qualität der schriftlichen Ausarbeitungen von Assessor*innen im ersten Jahr erreicht natürlich nicht die Güte erfahrenerer VRi*nnen. Sich stetig zu verbessern bzw. fortbildungsbereit zu sein, macht mit Übung dann doch noch Meister*innen.
06.02.2021, 21:31
(05.02.2021, 23:08)IGast schrieb:(05.02.2021, 23:03)Gast schrieb:(05.02.2021, 22:21)Gast schrieb: Ich habe zwar noch keine Beurteilung bekommen, würde mich der Frage aber gern anschließen. Bei mir wird der Stil meiner Urteile (Strafsachen) hinsichtlich der Sprache/Zeitform bemängelt. Ich gebe mir die größte Mühe aber diese zum Teil „ausgefallenen“ Formulierungen fallen mir einfach nicht ein. Ich habe schon die Urteile der Kollegen gelesen. Die lesen sich um Welten besser. Da jedes Urteil ein Unikat ist, kann ich die Formulierungen nicht ohne weiteres übertragen - irgendwann gibt es dann doch einen sprachlichen Bruch in meinem Urteil. Ich werde damit getröstet, dass es Zeit braucht aber es stört mich selbst, wenn es sich so „holprig“ liest. Hat da jemand noch einen Ratschlag? Liebe Grüße
du kriegst eine Anklage und ein Plädoyer eines überdurchschnittlich guten Staatsanwalts, was brauchst du denn noch? Soll Dir der StA noch das Urteil schreiben? Mein Gott ey
Als ob! Die Anklagen sind manchmal echt Mist! Das wesentliche Ergebnis der Ermittlungen beschränkt sich auf das Abschreiben der polizeilichen Abschlussberichte. Und von den Plädoyers fang ich erst gar nicht an ...
Unterbesetzt und unterfinanziert. Masse oder Klasse.