05.02.2021, 12:27
Hallo,
ich habe meine erste Berurteilung nunmehr nach 9 Monaten erhalten. Ich bin zwar geeignet, jedoch gibt es Punkte die ich verbessern sollte.
Ich arbeite manchmal etwas ungenau, wodurch mir Flüchtigkeits- und Rechtschreibfehler sich in meinen schriftlichen Ausarbeitungen verirren. Ich lese sie aber mindestens einmal Korrektur.
Weitet müsse ich noch besser, professioneller ausformulieren innerhalb meiner Urteile.
Habt ihr ein paar Tipps oder Buchempfehlungen zu diesen Kritikpunkten?
Danke im voraus
ich habe meine erste Berurteilung nunmehr nach 9 Monaten erhalten. Ich bin zwar geeignet, jedoch gibt es Punkte die ich verbessern sollte.
Ich arbeite manchmal etwas ungenau, wodurch mir Flüchtigkeits- und Rechtschreibfehler sich in meinen schriftlichen Ausarbeitungen verirren. Ich lese sie aber mindestens einmal Korrektur.
Weitet müsse ich noch besser, professioneller ausformulieren innerhalb meiner Urteile.
Habt ihr ein paar Tipps oder Buchempfehlungen zu diesen Kritikpunkten?
Danke im voraus
05.02.2021, 13:23
(05.02.2021, 12:27)Theo schrieb: Hallo,
ich habe meine erste Berurteilung nunmehr nach 9 Monaten erhalten. Ich bin zwar geeignet, jedoch gibt es Punkte die ich verbessern sollte.
Ich arbeite manchmal etwas ungenau, wodurch mir Flüchtigkeits- und Rechtschreibfehler sich in meinen schriftlichen Ausarbeitungen verirren. Ich lese sie aber mindestens einmal Korrektur.
Weitet müsse ich noch besser, professioneller ausformulieren innerhalb meiner Urteile.
Habt ihr ein paar Tipps oder Buchempfehlungen zu diesen Kritikpunkten?
Danke im voraus
Tjoa :-D
Lass Dir mehr Zeit für's Abtippen, lies dir Entwürfe 2x durch und dies insbesondere auf Papier und nicht bloß am PC. Ansonsten wirst Du für Rechtschreibung kein Buch benötigen.
05.02.2021, 13:29
Am Papier mach ich das sowieso. Aber vielleicht sollte ich das zweimal kontrollieren, was ich geschrieben habe
05.02.2021, 14:58
Ich würde empfehlen, dass du deine Ausarbeitungen - wann immer möglich - nach Abschluss der Bearbeitung mit Abstand von ein paar Stunden, besser am nächsten Tag, noch ein zweites Mal Korrektur liest. Flüchtigkeitsfehler passieren, aber mit ein wenig zeitlicher Distanz zum eigenen Text fallen sie einem deutlich leichter auf. Klar gibt es Sachen, wo das zeitlich einfach nicht hinhaut. Aber meistens macht es doch zeitlich keinen Unterschied, ob man eine Ausarbeitung, die man am Montagnachmittag fertig hat direkt raushaut oder sie am Dienstagmorgen nochmal kurz Korrektur liest und sie erst dann in die Post gibt.
05.02.2021, 21:43
Wenn Rechtschreibfehler die Hauptkritik sind, würde ich mir keine Sorgen machen.
Ironischerweise ist meine Erfahrung, dass die Kritikier von solchen Flüchtigkeitsfehlern meist selber Form, Grammatik und Rechtschreibung in Mails aber auch Schriftsätzen nicht so ernst nehmen.
Ironischerweise ist meine Erfahrung, dass die Kritikier von solchen Flüchtigkeitsfehlern meist selber Form, Grammatik und Rechtschreibung in Mails aber auch Schriftsätzen nicht so ernst nehmen.
05.02.2021, 22:21
Ich habe zwar noch keine Beurteilung bekommen, würde mich der Frage aber gern anschließen. Bei mir wird der Stil meiner Urteile (Strafsachen) hinsichtlich der Sprache/Zeitform bemängelt. Ich gebe mir die größte Mühe aber diese zum Teil „ausgefallenen“ Formulierungen fallen mir einfach nicht ein. Ich habe schon die Urteile der Kollegen gelesen. Die lesen sich um Welten besser. Da jedes Urteil ein Unikat ist, kann ich die Formulierungen nicht ohne weiteres übertragen - irgendwann gibt es dann doch einen sprachlichen Bruch in meinem Urteil. Ich werde damit getröstet, dass es Zeit braucht aber es stört mich selbst, wenn es sich so „holprig“ liest. Hat da jemand noch einen Ratschlag? Liebe Grüße
05.02.2021, 22:26
(05.02.2021, 22:21)Gast schrieb: Ich habe zwar noch keine Beurteilung bekommen, würde mich der Frage aber gern anschließen. Bei mir wird der Stil meiner Urteile (Strafsachen) hinsichtlich der Sprache/Zeitform bemängelt. Ich gebe mir die größte Mühe aber diese zum Teil „ausgefallenen“ Formulierungen fallen mir einfach nicht ein. Ich habe schon die Urteile der Kollegen gelesen. Die lesen sich um Welten besser. Da jedes Urteil ein Unikat ist, kann ich die Formulierungen nicht ohne weiteres übertragen - irgendwann gibt es dann doch einen sprachlichen Bruch in meinem Urteil. Ich werde damit getröstet, dass es Zeit braucht aber es stört mich selbst, wenn es sich so „holprig“ liest. Hat da jemand noch einen Ratschlag? Liebe Grüße
Copy und Paste regelt.
Meinst du ernsthaft, der Kammervorsitzende, der im Jahr 60 Urteile schreibt, denkt sich die jedes Mal neu an mit dem Anspruch, ein Unikat zu schaffen?
Junge, mache dir das Leben nicht schwerer als es ohnehin schon ist. Es dankt dir niemand.
05.02.2021, 22:48
(05.02.2021, 22:26)Gast schrieb:(05.02.2021, 22:21)Gast schrieb: Ich habe zwar noch keine Beurteilung bekommen, würde mich der Frage aber gern anschließen. Bei mir wird der Stil meiner Urteile (Strafsachen) hinsichtlich der Sprache/Zeitform bemängelt. Ich gebe mir die größte Mühe aber diese zum Teil „ausgefallenen“ Formulierungen fallen mir einfach nicht ein. Ich habe schon die Urteile der Kollegen gelesen. Die lesen sich um Welten besser. Da jedes Urteil ein Unikat ist, kann ich die Formulierungen nicht ohne weiteres übertragen - irgendwann gibt es dann doch einen sprachlichen Bruch in meinem Urteil. Ich werde damit getröstet, dass es Zeit braucht aber es stört mich selbst, wenn es sich so „holprig“ liest. Hat da jemand noch einen Ratschlag? Liebe Grüße
Copy und Paste regelt.
Meinst du ernsthaft, der Kammervorsitzende, der im Jahr 60 Urteile schreibt, denkt sich die jedes Mal neu an mit dem Anspruch, ein Unikat zu schaffen?
Junge, mache dir das Leben nicht schwerer als es ohnehin schon ist. Es dankt dir niemand.
Ich sag ja, ich kann nicht alles kopieren und übernehmen. Die Beweiswürdigung ist jedes Mal ein Unikat. Einzelne Formulierungen kann ich nehmen aber vieles muss man sich halt neu ausdenken - gerade wenn man den (ähnlichen) Fall noch nicht hatte.
05.02.2021, 22:50
Man muss halt auch mal Mut zum Pragmatismus haben. Die Angeklagten wollen keinen rechtswissenschaftlichen Aufsatz sondern die Tatsachen, die den objektiven und subjektiven Tatbestand ausfüllen. Du sollst keine Romane schreiben. In der Regel reichen 4 Seiten
05.02.2021, 22:55
(05.02.2021, 22:48)Gast schrieb:(05.02.2021, 22:26)Gast schrieb:(05.02.2021, 22:21)Gast schrieb: Ich habe zwar noch keine Beurteilung bekommen, würde mich der Frage aber gern anschließen. Bei mir wird der Stil meiner Urteile (Strafsachen) hinsichtlich der Sprache/Zeitform bemängelt. Ich gebe mir die größte Mühe aber diese zum Teil „ausgefallenen“ Formulierungen fallen mir einfach nicht ein. Ich habe schon die Urteile der Kollegen gelesen. Die lesen sich um Welten besser. Da jedes Urteil ein Unikat ist, kann ich die Formulierungen nicht ohne weiteres übertragen - irgendwann gibt es dann doch einen sprachlichen Bruch in meinem Urteil. Ich werde damit getröstet, dass es Zeit braucht aber es stört mich selbst, wenn es sich so „holprig“ liest. Hat da jemand noch einen Ratschlag? Liebe Grüße
Copy und Paste regelt.
Meinst du ernsthaft, der Kammervorsitzende, der im Jahr 60 Urteile schreibt, denkt sich die jedes Mal neu an mit dem Anspruch, ein Unikat zu schaffen?
Junge, mache dir das Leben nicht schwerer als es ohnehin schon ist. Es dankt dir niemand.
Ich sag ja, ich kann nicht alles kopieren und übernehmen. Die Beweiswürdigung ist jedes Mal ein Unikat. Einzelne Formulierungen kann ich nehmen aber vieles muss man sich halt neu ausdenken - gerade wenn man den (ähnlichen) Fall noch nicht hatte.
Die beweiswürdigung ändert sich oft nur bei den Namen. "Die Einlassung des Angeklagten wird widerlegt durch die glaubhaften und übereinstimmenden Angaben der Zeugen.... blablabla, diese haben überzeugend und frei von Belastungseifee blablabla. Die Einlassung des Angeklagten ist in diesem Sinne als Schutzbehauptung zu werten blabliblub."
Was willst du groß mehr schreiben?