05.02.2021, 17:52
(05.02.2021, 17:42)Gast schrieb: Das kann auch komplett nach hinten losgehen, weil es natürlich trotzdem eine Lösungsskizze gibt und der Umstand, dass ein Korrektur keine Ahnung hat, vielfach keineswegs dazu führt, dass er alles "durchwinkt". Kautelarklausuren erhöhen die Willkür im Examen.
Aus persönlicher Erfahrung würde ich zudem Stein und Bein darauf schwören, dass Korrektoren in der Regel umso kleinlicher sind, je weniger Ahnung sie von einer Materie haben.
Im Übrigen finde ich, dass man den Unsinn, den die LJPAs veranstalten, allmählich nicht mehr verteidigen kann: Das Zweite Examen soll angeblich eine Prüfung sein, die praktische Fertigkeiten abprüft, man schreibt sie aber fast überall noch von Hand, ohne Formularsammlung und teilweise mit Kommentaren, die in der Praxis wie der ThP aus gutem Grund eher mit Vorsicht behandelt werden. Dann darf man sich auch noch anhören, die eigene Leistung genüge "praktischen Anforderungen nicht" oder nur sehr eingeschränkt, wenn man es nicht schafft, innerhalb der fünfstündigen Bearbeitungszeit - bei regelmäßig auch ansonsten beschissenen Bedingungen - einen Fall zu lösen, dem zwei bis drei BGH- und/OLG-Entscheidungen plus prozessuale Besonderheiten zu bewältigen, oder wenn man eben an der für jeden Juristen ganz alltäglichen Aufgabe scheitert, einen Vertragsentwurf zum Erbbaurecht zu gestalten.
Es ist einfach eine Frechheit, wie sich das Anforderungsprofil in den letzten Jahren entwickelt hat und wie auch auf die Corona-Bedingungen keinerlei Rücksicht genommen wird.

05.02.2021, 17:54
(05.02.2021, 17:50)Gast schrieb:(05.02.2021, 17:39)Gast schrieb:(05.02.2021, 17:35)Gast schrieb:(05.02.2021, 17:01)Gast S-H V schrieb: Bin gerade in meinem Verbesserungsversuch und wow. Natürlich hab ich den 656d BGB nicht gesehen. Der Untertitel 4 ist so klein gedruckt, dass ich den glatt übersehen habe. Ärger mich einfach richtig. Ich finde den Durchgang einfach nur Horror. Ich bin unfassbar frustriert und die Ausbildungs-/Lernbedingungen zu Corona waren auch alles andere als vorteilhaft. Und ein Notar braucht ein 3. Examen, sowas entwirft kein normaler Anwalt.
1. Rege Übertragung des ErbbauR
—) 453 iVm 433 BGB.
+ 311b I BGB
2. Dingliche Übertragung des ErbbauR
11 Abs. 1 S. 1 ErbbauRG iVm 873 BGB
Voraussetzungen von 873 BGB prufen:
a. Einigung
b. Eintragung
—) Fur Eintragung erforderlich:
13 GBO
+ 19 GBO + 20 GBO + 29 GBO
c. Berechtigung (+) ergab sich aus Grundbuch und ErbbauGrundbuch.
Nach 11 Abs. 2 ErbbauRG iVm 311b: ebenfalls notarielle Beurkundung
P: Dingliche Übertragung unter die Bedingung der vollständigen KPZ
L: (-) 11 Abs. 1 S. 2 ErbbauRG nicht möglich; gleicher Wortlaut wie 925 Abs. 2 BGB
+ üblich in Grundstückrecht Wegen wesentlichen Funktionen des Grundbuches etc.
Möglichkeiten: Eintragung einer Vorlagesperre ( steht auch so im Kaiser). Was ist Vorlagesperre: Praxis um 925 II zu umgehen. Beteiligten erklären bereits vor KPZ die Auslassung weisen aber im Vertrag den Notar an die Umschreibung erst nach Kaufpreiszahlung zu beantragen.
Bzgl. Kaufpreiszahlung: um vollständige Sicherheit für die Parteien zu gewähre. Sinnvollerweise ein Treuhandkonto einrichten, auf das der Kaufpreis gezahlt wird. Nach Eingang wird Notar dann bei Grundbuch um Umschreibung bitten.
3. Klausel nach der der Vertrag einfach so aufgehoben wird bei Ausübung des dinglichen Vorkaufsrecht (-) notarielle Beurkundeter Vertrag; Ausüben des Rechts durch einen Dritten, nicht am Vertrag beteiligten, kann nicht die Unwirksamkeit herbeiführen.
Wie wirkt überhaupt dingliches Vorkaufsrecht bei Ausübung 1098 iVm 883 BGB- wie Vormerkung.
Möglichkeit: Vereinbarung vertragliches Recht zum Rücktritt vom Kaufvertrag
P: nur auf Wunsch von V; kann das einseitig vereinbart werden? Habe einfach mal nein gesagt, aus Sicherheitsgründen muss beiden ein Recht zu stehen. Sonst läge ein wirksamer Vertrag vor, wenn das Recht ausgeübt wird, die V nicht von ihrem vertraglichen Rucktrittsrecht Gebrauch macht und der K sich nicht lösen kann.
in diesen and Zusammenhang auch Ausschluss von jeden Schadensersatz; kann auch nur für beide Parteien gelten (?).
4. Unterwerfungserklärung
a. Bzgl Kaufpreis (+) 794 I Nr. 5, 797 ZPO
Anforderungen: Bestimmtheitsgrundsatz und Konkretisierungsgebot (Kaufpreis sollte sich aus der Unterwerfungsklausel selbst ergeben)
b. Bzgl Willenserklärung zur Eintragung der Erbschaft (-) 794 I Nr. 5 ZPO
—) 894 ZPO darf nicht umgangen werden; es bedarf vor Abgabe einer WE immer vorab eines gerichtlichen Verfahrens, Urteil fingiert dann die Abgabe der WE
5. Sicherung des Anspruchs für K
Eintragung einer Vormerkung 883, 885 BGB ; Ausführungen zur Wirkung nach 883 II; relative Unwirksamkeit nur gegenüber V selbst.
—) Bewilligung muss erfolgen durch V
P: 883 I S. 2 wegen bedingtem Anspruch
L: Rechtsbodentheorie
Keine Ahnung ob das hier überhaupt passt.
6. Bestimmung der Fälligkeit für die KPZ
469 II BGB Ausübung des Vorkaufsrechts kann 2 Monate nach Mitteilung des Kaufvertrages (Pflicht zur Mitteilung; 469 I BGB).
7. Maklercourtage auf V übertragen?
P: 656d BGB
Anwendungsbereich eröffnet?
Sachlich (+) bei Rechtskaufen uber ErbbauR
Aud etwaige bereits vorliegende Bebauung kommt es nicht an.
Persönlich: (+) Verbraucher
Zeitlich (+) nach 23.12.2020 geschlossen.
—) 656d greift; überwälzung nur unter diesen Voraussetzungen
P: V will gar nicht mehr zahlen
L: grds. Nicht möglich
Aber Ausnahme: 656d Schutzzweck: Schutz der “anderen Partei”; hier also der K.; der kann wirksam auf den Schutz verzichten
—) Klausel möglich
8. Maklercourtage auf E übertragen bei Ausübung des Vorkaufsrechts?
(-) Vertrag zu Lasten Dritter.
Du hast wohl schon häufiger in diesem Termin deine Lösungsgliederung hier rein gestellt?`
Mir gefallen deine Skizzen sehr gut. Du scheinst einen guten Überblick über die für die 2. Staatsprüfung relevanten Bereiche - auch und gerade in materieller Hinsicht - zu haben.
Genau. Hier lesen ja auch viele andere mit. (insbesondere März und April- Kandidaten)
Vielleicht hilft es denen zur Vorbereitung um zu sehen was alles so dran kommen kann und dass man das materielle Recht ein wenig wiederholen sollte vorab. Fokus lag kam auf der ZPO (Ausnahme: Anwaltsklausur mit 514 ZPO)
Du ("Lösungsskizzenreinsteller" ;-) ) bist "krass", wenn ich das mal so sagen darf. Wie hast du dich auf das Examen denn vorbereitet? Und wie sah dein letzter Monat aus?
05.02.2021, 18:38
Ich richte liebe Grüße und besten Dank an den Lösungsskizzenersteller.
05.02.2021, 19:44
(05.02.2021, 17:42)Gast schrieb: Das kann auch komplett nach hinten losgehen, weil es natürlich trotzdem eine Lösungsskizze gibt und der Umstand, dass ein Korrektur keine Ahnung hat, vielfach keineswegs dazu führt, dass er alles "durchwinkt". Kautelarklausuren erhöhen die Willkür im Examen.
Aus persönlicher Erfahrung würde ich zudem Stein und Bein darauf schwören, dass Korrektoren in der Regel umso kleinlicher sind, je weniger Ahnung sie von einer Materie haben.
Im Übrigen finde ich, dass man den Unsinn, den die LJPAs veranstalten, allmählich nicht mehr verteidigen kann: Das Zweite Examen soll angeblich eine Prüfung sein, die praktische Fertigkeiten abprüft, man schreibt sie aber fast überall noch von Hand, ohne Formularsammlung und teilweise mit Kommentaren, die in der Praxis wie der ThP aus gutem Grund eher mit Vorsicht behandelt werden. Dann darf man sich auch noch anhören, die eigene Leistung genüge "praktischen Anforderungen nicht" oder nur sehr eingeschränkt, wenn man es nicht schafft, innerhalb der fünfstündigen Bearbeitungszeit - bei regelmäßig auch ansonsten beschissenen Bedingungen - einen Fall zu lösen, dem zwei bis drei BGH- und/OLG-Entscheidungen plus prozessuale Besonderheiten zu bewältigen, oder wenn man eben an der für jeden Juristen ganz alltäglichen Aufgabe scheitert, einen Vertragsentwurf zum Erbbaurecht zu gestalten.
Es ist einfach eine Frechheit, wie sich das Anforderungsprofil in den letzten Jahren entwickelt hat und wie auch auf die Corona-Bedingungen keinerlei Rücksicht genommen wird.
Absolute Zustimmung! Haltet durch!
06.02.2021, 13:02
(05.02.2021, 17:42)Gast schrieb: Das kann auch komplett nach hinten losgehen, weil es natürlich trotzdem eine Lösungsskizze gibt und der Umstand, dass ein Korrektur keine Ahnung hat, vielfach keineswegs dazu führt, dass er alles "durchwinkt". Kautelarklausuren erhöhen die Willkür im Examen.
Aus persönlicher Erfahrung würde ich zudem Stein und Bein darauf schwören, dass Korrektoren in der Regel umso kleinlicher sind, je weniger Ahnung sie von einer Materie haben.
Im Übrigen finde ich, dass man den Unsinn, den die LJPAs veranstalten, allmählich nicht mehr verteidigen kann: Das Zweite Examen soll angeblich eine Prüfung sein, die praktische Fertigkeiten abprüft, man schreibt sie aber fast überall noch von Hand, ohne Formularsammlung und teilweise mit Kommentaren, die in der Praxis wie der ThP aus gutem Grund eher mit Vorsicht behandelt werden. Dann darf man sich auch noch anhören, die eigene Leistung genüge "praktischen Anforderungen nicht" oder nur sehr eingeschränkt, wenn man es nicht schafft, innerhalb der fünfstündigen Bearbeitungszeit - bei regelmäßig auch ansonsten beschissenen Bedingungen - einen Fall zu lösen, dem zwei bis drei BGH- und/OLG-Entscheidungen plus prozessuale Besonderheiten zu bewältigen, oder wenn man eben an der für jeden Juristen ganz alltäglichen Aufgabe scheitert, einen Vertragsentwurf zum Erbbaurecht zu gestalten.
Es ist einfach eine Frechheit, wie sich das Anforderungsprofil in den letzten Jahren entwickelt hat und wie auch auf die Corona-Bedingungen keinerlei Rücksicht genommen wird.
+1
06.02.2021, 15:24
(06.02.2021, 13:02)Gast schrieb:(05.02.2021, 17:42)Gast schrieb: Das kann auch komplett nach hinten losgehen, weil es natürlich trotzdem eine Lösungsskizze gibt und der Umstand, dass ein Korrektur keine Ahnung hat, vielfach keineswegs dazu führt, dass er alles "durchwinkt". Kautelarklausuren erhöhen die Willkür im Examen.
Aus persönlicher Erfahrung würde ich zudem Stein und Bein darauf schwören, dass Korrektoren in der Regel umso kleinlicher sind, je weniger Ahnung sie von einer Materie haben.
Im Übrigen finde ich, dass man den Unsinn, den die LJPAs veranstalten, allmählich nicht mehr verteidigen kann: Das Zweite Examen soll angeblich eine Prüfung sein, die praktische Fertigkeiten abprüft, man schreibt sie aber fast überall noch von Hand, ohne Formularsammlung und teilweise mit Kommentaren, die in der Praxis wie der ThP aus gutem Grund eher mit Vorsicht behandelt werden. Dann darf man sich auch noch anhören, die eigene Leistung genüge "praktischen Anforderungen nicht" oder nur sehr eingeschränkt, wenn man es nicht schafft, innerhalb der fünfstündigen Bearbeitungszeit - bei regelmäßig auch ansonsten beschissenen Bedingungen - einen Fall zu lösen, dem zwei bis drei BGH- und/OLG-Entscheidungen plus prozessuale Besonderheiten zu bewältigen, oder wenn man eben an der für jeden Juristen ganz alltäglichen Aufgabe scheitert, einen Vertragsentwurf zum Erbbaurecht zu gestalten.
Es ist einfach eine Frechheit, wie sich das Anforderungsprofil in den letzten Jahren entwickelt hat und wie auch auf die Corona-Bedingungen keinerlei Rücksicht genommen wird.
+1
Das Meckern auf Prüfungsämter gehört natürlich dazu. Das wird immer so sein.
Aber stellt man im Abitur absichtlich Texte von Dichtern, die keine Sau kennt? Was soll das sein? Es muss einen gewissen Kanon geben. Einfach Sachen abfragen, die absichtlich abseitig sind, wird einer Prüfung nicht gerecht, die erstmal Wissensabfrage ist. In Jura kommt die Schwierigkeit hinzu: Deine Gedanken können so interessant sein, wie sie sind, wenn die Form (Schema) nicht passt, kannst du es vergessen... ist ja kein Aufsatzwettbewerb.
Jetzt mal ein ganz grundsätzlicher Einwand: Das Schreiben auf Papier, wo man seine Gedanken im Geist perfekt ausformuliert haben und in einem einzigen Pinselstrich hinwerfen muss (ohne große Korrekturmöglichkeit), ist einfach aus der Zeit gefallen.
Ich merke extrem, dass meine ganze Arbeits- und Denkweise - wie es in der Praxis ja auch der Fall ist - vom PC geprägt sind.
Dann kommt einem ein guter Gedanke, man fängt irgendwo an, kann etwas verändern, andicken und es entseht nach einer Zeit ein fertiges Puzzle, mit dem man dann abschließend doch recht zufrieden ist. Eine runde Sache halt.
Ich habe das Gefühl, dass bei dem jetzigen Durchgang, Prüfer sich primär selbstverwirklichen wollen, jeder will dem anderen zeigen, wie unglaublich kreativ er ist. Und was für ein kleiner König er ist, der den Referendaren in der Corona-Zeit noch zusätzlich schön einheizen kann...
Das ist einfach nur dämlich.
Gibt es wirklich Leute, die mit dem Gefühl des Genügens der eigenen Leistung aus diesem Examen herausgehen? Oder soll bei denen einfach nur Frustration erzeugt werden? Ein Mitschreiber musste sich erbrechen. Ich habe nur in sein fahles, trauriges Gesicht gedacht: Was tut man da jungen Menschen an.
Das Examen in der Form passt nicht mehr in die Zeit. Verhält sich Null zur üblichen tollen und erfolgreichen Praxiserfahrung. Lehrer machen nach 2 Jahren im 2. Examen ne Unterrichtstunde plus Entwurf - Praxis trifft Theorie/Wissen (so sollte es sein). Wir müssen 40 Stunden durch Absurdistan.
06.02.2021, 17:14
Du hast für eine allg. Zivilakte laut Pebsi 180 Minuten vom Eingang der Klageschrift bis zum Absetzen des Urteils.
300 Minuten sind fast das doppelte. Nirgends hat man Zeit 5 Stunden eine Aufgabe zu bearbeiten. Ich denke einfach dass strukturierte Arbeit geprüft werden soll.
Ich verstehe auch wirklich nicht wie man sich über abseitige Themen aufregen kann. Diese fallen doch nahezu immer besser aus als Standardkram. Zudem wird immer relativ korrigiert. Ihr müsst „nur“ besser sein als der andere und nicht 100% die „absolut richtige“ Lösung (die es nicht gibt) treffen.
Ich wünsche Euch viel Erfolg!
300 Minuten sind fast das doppelte. Nirgends hat man Zeit 5 Stunden eine Aufgabe zu bearbeiten. Ich denke einfach dass strukturierte Arbeit geprüft werden soll.
Ich verstehe auch wirklich nicht wie man sich über abseitige Themen aufregen kann. Diese fallen doch nahezu immer besser aus als Standardkram. Zudem wird immer relativ korrigiert. Ihr müsst „nur“ besser sein als der andere und nicht 100% die „absolut richtige“ Lösung (die es nicht gibt) treffen.
Ich wünsche Euch viel Erfolg!
06.02.2021, 18:00
Und wie viele Verfahren hast du als Richter, die du ohne großen Aufwand und sogar ohne nähere rechtliche Prüfung beendest (Vergleich, Klagerücknahme, VU usw.).
Abgesehen davon werden ja im Examen Fälle abgeprüft, die typischerweise bis zum OLG oder BGH gegangen sind. Ich halte es nicht für sinnvoll, die völlig aus dem Ruder gelaufenen Prüfungsanforderungen damit rechtfertigen zu wollen, dass es (natürlich) auch in der Praxis Zeitdruck gibt. Noch vor 10 Jahren - erst recht vor 20 oder 30 Jahren - wurden nicht ansatzweise solche Leistungen erwartet.
Noch bescheuerter finde ich das Ganze bei anwaltlichen Aufgabenstellung. Kein Anwalt würde einen Vertrag zu einem Erbbaurecht in fünf Stunden nur mit dem Palandt aus dem Ärmel schütteln, wenn er noch ganz bei Trost ist.
Abgesehen davon werden ja im Examen Fälle abgeprüft, die typischerweise bis zum OLG oder BGH gegangen sind. Ich halte es nicht für sinnvoll, die völlig aus dem Ruder gelaufenen Prüfungsanforderungen damit rechtfertigen zu wollen, dass es (natürlich) auch in der Praxis Zeitdruck gibt. Noch vor 10 Jahren - erst recht vor 20 oder 30 Jahren - wurden nicht ansatzweise solche Leistungen erwartet.
Noch bescheuerter finde ich das Ganze bei anwaltlichen Aufgabenstellung. Kein Anwalt würde einen Vertrag zu einem Erbbaurecht in fünf Stunden nur mit dem Palandt aus dem Ärmel schütteln, wenn er noch ganz bei Trost ist.
06.02.2021, 18:12
(06.02.2021, 17:14)Gast5 schrieb: Du hast für eine allg. Zivilakte laut Pebsi 180 Minuten vom Eingang der Klageschrift bis zum Absetzen des Urteils.
300 Minuten sind fast das doppelte. Nirgends hat man Zeit 5 Stunden eine Aufgabe zu bearbeiten. Ich denke einfach dass strukturierte Arbeit geprüft werden soll.
Ich verstehe auch wirklich nicht wie man sich über abseitige Themen aufregen kann. Diese fallen doch nahezu immer besser aus als Standardkram. Zudem wird immer relativ korrigiert. Ihr müsst „nur“ besser sein als der andere und nicht 100% die „absolut richtige“ Lösung (die es nicht gibt) treffen.
Ich wünsche Euch viel Erfolg!
Mit einer Datenbank und juristischem Wissen - das jeder (!) Referendar in ausreichendem Maße besitzt - ist das Allermeiste auch Standardkram.
Copy and Paste. Da ist die Akte schnell wieder zu.
Das macht ja das derzeitige Examen umso anachronistischer und verrückter.
Wie oben geschrieben wurde: Im Abi kommen Goethe, Schiller und Heine und nicht irgendein Quark, von dem man nicht erwarten kann, dass das einer kennt, weiß und gelernt hat in der Ausbildung.
06.02.2021, 18:53
Des Weiteren kommt noch hinzu das die Aufgaben die hier verlangt werden in einer Kammer oder Senat gelöst werden. Dann ist normalerweise auch nicht 5 Probleme in der Akte sondern 1-2 und zur Not kann man immer noch eine Nachf drüber schlafen UND das Leben hängt nicht davon ab eine Lösungsskizze möglichst gut zu treffen.