05.02.2021, 16:02
Ohne Worte...Was ist das nur für ein Durchgang.
05.02.2021, 16:03
(05.02.2021, 15:58)Gast schrieb:(05.02.2021, 15:54)NRWlerin1 schrieb:(05.02.2021, 15:50)Gast schrieb:(05.02.2021, 15:47)Gast schrieb: Heute war es sicherlich (endlich) fair, oder?
Kautelarklausur
Entwurf eines Erbbaurechtskaufvertrag, allerdings nur die einzelnen "gewünschten" Klauseln, nicht die gesamte Urkunde (GPA Nord)
Machbar? Oder hart?
Endlich mal ne Thematik, auf die man vorbereitet ist!
Nicht drauf vorbereitet ist klar. Obwohl Kaiser in den Seminaren klar sagt Januar und Februar Kautelarklausuren. Also - mit Kaiser Info - nicht ganz aus dem Nichts... hört aber nicht jeder und klar, kann sich auch nicht jeder leisten, auch klar...
Meine Frage war eher, ob durch Palandt und Akte machbar... oder lauter ratlose Gesichter.
05.02.2021, 16:13
Ich schreibe erst im März, aber mir tut das sehr leid für den Durchgang. Die Corona Situation war für uns Referendare kein Zuckerschlecken, warum die LJPAs so vorgehen...
05.02.2021, 16:15
WTF, habe nur mit Palandt gearbeitet und darin sind die Änderungen BGB 4. Untertitel, §§ 656a ff. BGB nicht abgegruckt
Wie gemein ist das denn?????????????????????????

Wie gemein ist das denn?????????????????????????
05.02.2021, 16:23
(05.02.2021, 16:03)NRWlerin1 schrieb:(05.02.2021, 15:58)Gast schrieb:(05.02.2021, 15:54)NRWlerin1 schrieb:(05.02.2021, 15:50)Gast schrieb:(05.02.2021, 15:47)Gast schrieb: Heute war es sicherlich (endlich) fair, oder?
Kautelarklausur
Entwurf eines Erbbaurechtskaufvertrag, allerdings nur die einzelnen "gewünschten" Klauseln, nicht die gesamte Urkunde (GPA Nord)
Machbar? Oder hart?
Endlich mal ne Thematik, auf die man vorbereitet ist!
Nicht drauf vorbereitet ist klar. Obwohl Kaiser in den Seminaren klar sagt Januar und Februar Kautelarklausuren. Also - mit Kaiser Info - nicht ganz aus dem Nichts... hört aber nicht jeder und klar, kann sich auch nicht jeder leisten, auch klar...
Meine Frage war eher, ob durch Palandt und Akte machbar... oder lauter ratlose Gesichter.
Schreib doch nicht so einen Schwachsinn. Kaiser kündigt original alles an - und auf den Rechtsprechungslisten stehen so ziemlich sämtliche MDR Urteile der letzten drei Jahre. Kein Wunder, dass Kaiser Ankündigungen "Treffer" sind.
Zu deiner Frage: Stand ausnahmslos sogar im Gesetz, lediglich bei 656d musste man kurz eine Analogie herleiten, weil der Vertrag ein Rechtskauf war, und kein direkter Kaufvertrag über eine Wohnung etc., das Gebäude aber wesentlicher Bestandteil des Erbbaurechts ist.
War wirklich machbar, sobald man sich einen kurzen Überblick über das ErbbauRG verschafft hatte (Einl im Palandt vor 1 ErbbauRG und querlesen der Normen reichte) und kurz einmal durch die Vorschriften des GNotKG geblättert hat (zumindest ich hatte da keine entsprechenden Vorkenntnisse). Zeitlich dennoch nicht zu unterschätzen m.E., weil man durch den Gutachtenstil wirklich sehr viel ansprechen konnte und musste. Eine andere Frage ist, wie praxistauglich die Formulierungsvorschläge dann wirklich sind..
05.02.2021, 16:43
(05.02.2021, 16:23)Gast schrieb:(05.02.2021, 16:03)NRWlerin1 schrieb:(05.02.2021, 15:58)Gast schrieb:(05.02.2021, 15:54)NRWlerin1 schrieb:(05.02.2021, 15:50)Gast schrieb: Kautelarklausur
Entwurf eines Erbbaurechtskaufvertrag, allerdings nur die einzelnen "gewünschten" Klauseln, nicht die gesamte Urkunde (GPA Nord)
Machbar? Oder hart?
Endlich mal ne Thematik, auf die man vorbereitet ist!
Nicht drauf vorbereitet ist klar. Obwohl Kaiser in den Seminaren klar sagt Januar und Februar Kautelarklausuren. Also - mit Kaiser Info - nicht ganz aus dem Nichts... hört aber nicht jeder und klar, kann sich auch nicht jeder leisten, auch klar...
Meine Frage war eher, ob durch Palandt und Akte machbar... oder lauter ratlose Gesichter.
Schreib doch nicht so einen Schwachsinn. Kaiser kündigt original alles an - und auf den Rechtsprechungslisten stehen so ziemlich sämtliche MDR Urteile der letzten drei Jahre. Kein Wunder, dass Kaiser Ankündigungen "Treffer" sind.
Zu deiner Frage: Stand ausnahmslos sogar im Gesetz, lediglich bei 656d musste man kurz eine Analogie herleiten, weil der Vertrag ein Rechtskauf war, und kein direkter Kaufvertrag über eine Wohnung etc., das Gebäude aber wesentlicher Bestandteil des Erbbaurechts ist.
War wirklich machbar, sobald man sich einen kurzen Überblick über das ErbbauRG verschafft hatte (Einl im Palandt vor 1 ErbbauRG und querlesen der Normen reichte) und kurz einmal durch die Vorschriften des GNotKG geblättert hat (zumindest ich hatte da keine entsprechenden Vorkenntnisse). Zeitlich dennoch nicht zu unterschätzen m.E., weil man durch den Gutachtenstil wirklich sehr viel ansprechen konnte und musste. Eine andere Frage ist, wie praxistauglich die Formulierungsvorschläge dann wirklich sind..
Versteh das nicht falsch, ich sehe das wie du mit den Kaiser "Treffer" "Treffer" Blabla ...aber, die Auswertung in welchen Monaten der letzten 15 Jahre Kautelarklausuren dran kommt ist schon fast ein bisschen absurd. Das ist ja schon ne präzisere Aussage als "Treffer" "Treffer" von irgendwelchen Urteilen...
Im Grunde ist es egal. Du beschreibst schön, wie man an das Lösen solcher Klausuren herangehen kann...
05.02.2021, 16:48
Wow...krasser Mist.
Anscheinend kommen so viele Themen dra, die in AGs nur stiefmütterlich behandelt werden (zumindets hier). Bisschen komisch...
Woher habt ihr die Infos wann was in welchem Monat (laut Kaiser) kommt? Gibt es da eine Liste online? Würde mich mal interessieren für menen Monat :D Danke.
Anscheinend kommen so viele Themen dra, die in AGs nur stiefmütterlich behandelt werden (zumindets hier). Bisschen komisch...
Woher habt ihr die Infos wann was in welchem Monat (laut Kaiser) kommt? Gibt es da eine Liste online? Würde mich mal interessieren für menen Monat :D Danke.
05.02.2021, 16:51
Bei solchen Klausuren hätte man sich das Referendariat auch direkt sparen können. irgendwie wird auf solche Klausuren weder in der AG noch im Klausurenkurs vorbereitet

05.02.2021, 16:51
(05.02.2021, 16:48)allround schrieb: Wow...krasser Mist.
Anscheinend kommen so viele Themen dra, die in AGs nur stiefmütterlich behandelt werden (zumindets hier). Bisschen komisch...
Woher habt ihr die Infos wann was in welchem Monat (laut Kaiser) kommt? Gibt es da eine Liste online? Würde mich mal interessieren für menen Monat :D Danke.
Ne das gibt so - soweit ich weiß - bzgl. der Kautelarklausur. Hab da leider auch nur noch auf dem Schirm, Januar und Februar, hatte mir noch gemerkt was mich betrifft.
05.02.2021, 16:55
(05.02.2021, 16:23)Gast schrieb:(05.02.2021, 16:03)NRWlerin1 schrieb:(05.02.2021, 15:58)Gast schrieb:(05.02.2021, 15:54)NRWlerin1 schrieb:(05.02.2021, 15:50)Gast schrieb: Kautelarklausur
Entwurf eines Erbbaurechtskaufvertrag, allerdings nur die einzelnen "gewünschten" Klauseln, nicht die gesamte Urkunde (GPA Nord)
Machbar? Oder hart?
Endlich mal ne Thematik, auf die man vorbereitet ist!
Nicht drauf vorbereitet ist klar. Obwohl Kaiser in den Seminaren klar sagt Januar und Februar Kautelarklausuren. Also - mit Kaiser Info - nicht ganz aus dem Nichts... hört aber nicht jeder und klar, kann sich auch nicht jeder leisten, auch klar...
Meine Frage war eher, ob durch Palandt und Akte machbar... oder lauter ratlose Gesichter.
Schreib doch nicht so einen Schwachsinn. Kaiser kündigt original alles an - und auf den Rechtsprechungslisten stehen so ziemlich sämtliche MDR Urteile der letzten drei Jahre. Kein Wunder, dass Kaiser Ankündigungen "Treffer" sind.
Zu deiner Frage: Stand ausnahmslos sogar im Gesetz, lediglich bei 656d musste man kurz eine Analogie herleiten, weil der Vertrag ein Rechtskauf war, und kein direkter Kaufvertrag über eine Wohnung etc., das Gebäude aber wesentlicher Bestandteil des Erbbaurechts ist.
War wirklich machbar, sobald man sich einen kurzen Überblick über das ErbbauRG verschafft hatte (Einl im Palandt vor 1 ErbbauRG und querlesen der Normen reichte) und kurz einmal durch die Vorschriften des GNotKG geblättert hat (zumindest ich hatte da keine entsprechenden Vorkenntnisse). Zeitlich dennoch nicht zu unterschätzen m.E., weil man durch den Gutachtenstil wirklich sehr viel ansprechen konnte und musste. Eine andere Frage ist, wie praxistauglich die Formulierungsvorschläge dann wirklich sind..
das hört sich schon fast so an als würde hier jemand wieder Werbung für Kaiser machen. es ist doch wohl kaum Voraussetzung fürs Examen sein, sich Kaiser Kurse anzuhören. kann mir auch keiner sagen, dass Anwälte in der praxis solche Formulierung runterbeten können. da werden Formularbücher für sowas verwendet.