05.02.2021, 14:49
(05.02.2021, 13:27)Gast schrieb:Dein persönlicher Angriff ist mehr als billig. Btw. ergibt Deine Aussage, Du hättest noch nie was mit einer Frau unter 25 gehabt, absolut keinen Sinn oder meinst Du, Du hattest bisher nur Unattraktive, da älter Zenit überschritten.Zitat:Wenn Du Dir als 30ig Jähriger sich aber offenbar noch nicht die Hörner abgestoßen hast und Dir für Spaß zwischendurch eine so viel jüngere Frau suchst, die noch nicht mal ganz erwachsen, sondern eher heranwachsend ist, kann das natürlich auch Schlüsse auf sie als Person zu lassen.
LoL, klingt wie ne bittere alte Frau :D Ich bin auch über 30 und hab noch nie was mit einer Frau unter 25 gehabt. Tut mir ja sehr leid, dass die körperliche Attraktivität bei Frauen zwischen 20 und 25 am höchsten ist und ab 30 nur wirkliche Ausnahmetalente noch hot sind.
Zum Thema: kannste nicht viel machen gell. Wird teuer. Aber finde nichts verwerfliches daran über Abtreibung nachzudenken. Jede Frau kann jawohl mit ihrem Körper machen was sie will und das keinen was an. Wir leben zum Glück im 21. Jh und nicht in Polen.
Übrigens liegen zwischen 20, wo meist noch Jugendstrafrecht zur Anwendung kommt (Heranwachsender), und 25, wo die meisten ein abgeschlossenes Studium haben, intellektuell Welten. Wer nach Deiner Auffassung nur alles vögeln soll, was bis 25 und damit noch nicht verblüht ist, kann das natürlich gern tun. Er muss sich aber eben der Konsequenzen bewusst sein, quasi "Auswahlverschulden". Wer möglichst jung, beeinflussbar (Stichwort "der gut situierte, erfolgreiche Jurist") und nicht unbedingt intellektuell anspruchsvoll vögelt, hat dann eben ggf. mehr Probleme. Kinderaufzucht ist dann deutlich problematischer als in einer normalen Beziehung . Von den charakterlichen oder intellektuellen Eigenschaften der Dame scheint der TE ja selbst nicht genug überzeugt, um ein Kind mit ihr zu wollen. Und ggf. besteht eben noch das Risiko, dass sie ihn ausnimmt. Wäre sie nicht nur hübsch, sondern auch einigermaßen selbstständig und klug, hätte der TE vermutlich nicht solche Befürchtungen, dass ihm Kind und Frau eventuell langfristig erhalten bleiben.
05.02.2021, 14:52
(05.02.2021, 14:46)Gast schrieb:(05.02.2021, 14:42)Gast schrieb: ich halte es durchaus für problematisch, dass eine Menge Argumente im Rahmen von Schwangerschaftsabbrüchen (alleine wenn hier das Wort "Tötung" benutzt wird...) rein religöser Natur sind.
Auch die Urteile des BVerfG aus den 70ern könnten direkt in der Kirche geschrieben worden sein...
Das ist eine schwierige Geschichte. Aber man sollte sie nicht mit Ideologie/Religon führen.
Was ist denn für dich daran nicht nachvollziehbar? Was ist an dem Wort Tötung falsch, wenn es sich ab einem bestimmten Zeitpunkt der Schwangerschaft nunmal um einen Menschen handelt? Das Leben eines Menschen zu beenden nennt man Tötung, daran gibt es nichts zu rütteln und in einem Rechtsstaat gilt ein striktes Tötungsverbot (außerhalb der eben erlaubten Notwehrrahmen etc). Die einzig relevante Frage ist, ab wann das Leben beginnt - und das ist eine für Mediziner und nicht für Juristen. Klar ist jedenfalls, dass es weit vor dem 9. Monat beginnt, da besteht in der Wissenschaft absolute Einigkeit. h.M. ist in der Medizin im Moment eben der 3. Monat und das ist auch die Richtschnur unserer Rspr.
am Ende ist es eine willkürliche Stichtagsentscheidung. Aus medizinischer Sicht gibt es kein "das ist jetzt ein Mensch" "das ist erst morgen ein Mensch". Beides sind schlicht mehr oder weniger komplexe Organismen? Ich hab auch keine Ahnung, ab wann man ein Mensch ist. Wieso nicht direkt ab Niditation? Wieso nicht schon früher? Oder erst nach 15 Wochen? Wieso überhaupt abstrakt?
05.02.2021, 14:54
(05.02.2021, 14:52)Gast schrieb:(05.02.2021, 14:46)Gast schrieb:(05.02.2021, 14:42)Gast schrieb: ich halte es durchaus für problematisch, dass eine Menge Argumente im Rahmen von Schwangerschaftsabbrüchen (alleine wenn hier das Wort "Tötung" benutzt wird...) rein religöser Natur sind.
Auch die Urteile des BVerfG aus den 70ern könnten direkt in der Kirche geschrieben worden sein...
Das ist eine schwierige Geschichte. Aber man sollte sie nicht mit Ideologie/Religon führen.
Was ist denn für dich daran nicht nachvollziehbar? Was ist an dem Wort Tötung falsch, wenn es sich ab einem bestimmten Zeitpunkt der Schwangerschaft nunmal um einen Menschen handelt? Das Leben eines Menschen zu beenden nennt man Tötung, daran gibt es nichts zu rütteln und in einem Rechtsstaat gilt ein striktes Tötungsverbot (außerhalb der eben erlaubten Notwehrrahmen etc). Die einzig relevante Frage ist, ab wann das Leben beginnt - und das ist eine für Mediziner und nicht für Juristen. Klar ist jedenfalls, dass es weit vor dem 9. Monat beginnt, da besteht in der Wissenschaft absolute Einigkeit. h.M. ist in der Medizin im Moment eben der 3. Monat und das ist auch die Richtschnur unserer Rspr.
am Ende ist es eine willkürliche Stichtagsentscheidung. Aus medizinischer Sicht gibt es kein "das ist jetzt ein Mensch" "das ist erst morgen ein Mensch". Beides sind schlicht mehr oder weniger komplexe Organismen? Ich hab auch keine Ahnung, ab wann man ein Mensch ist. Wieso nicht direkt ab Niditation? Wieso nicht schon früher? Oder erst nach 15 Wochen? Wieso überhaupt abstrakt?
Dann informier dich mal über den Stand der medizinischen Forschung. Der dritte Monat ist alles andere als willkürlich, eigentlich exakt das absolute Gegenteil. Natürlich ist es nicht so, dass es den einen bestimmten Stichtag gibt. Aber man kann die Zeiträume schon relativ konstant bestimmen und nimmt dann eben einen Mittelwert, weil der Rechtsanwender nunmal einen objektiven Stichtag braucht. Es ist auch null abstrak, informier dich einfach mal, warum es gerade der dritte Monat ist und welche Kriterien bei der Beurteilung eine Rolle spielen.
05.02.2021, 14:57
(05.02.2021, 14:42)Gast schrieb: ich halte es durchaus für problematisch, dass eine Menge Argumente im Rahmen von Schwangerschaftsabbrüchen (alleine wenn hier das Wort "Tötung" benutzt wird...) rein religöser Natur sind.
Auch die Urteile des BVerfG aus den 70ern könnten direkt in der Kirche geschrieben worden sein...
Das ist eine schwierige Geschichte. Aber man sollte sie nicht mit Ideologie/Religon führen.
Wo ist die Menge der Argumente denn "rein religiöser Natur"? Hier werden in erster Linie - in einem Forum für Rechtsreferendare - juristische Argumente mit Bezug auf die Rspr. angeführt. Da Recht wandelbar ist, wurden sie dementsprechend auch mit Argumenten der Moralphilosophie begründet. Den Unterschied zur Religion kennst du? Und ist dein Wunsch, auf Ideologie/Religion hier zu verzichten, nicht selbst Ausdruck deiner Ideologie und Religion (nämlich, so meine Unterstellung, deines Atheismus)?
Wirklich flach und wenig geistreich waren hier aber die "Argumente", die zur Legitimität von Schwangerschaftsabbrüchen einzig auf das Geschlecht oder das Jahr 2021 abgestellt haben. Dass die Meinungen auch bei Frauen stark divergieren und dass auch das Jahr 2021 sowohl erhaltenswerte und wandelbare Zustände aufweist und diese "Argumente" daher ziemlich schwach sind, wurde hier ja schon erläutert.
05.02.2021, 14:58
Wenn sie es behalten will, sei dem Kind ein guter Vater. Auch wenn ihr nicht zusammenbleiben wollt: Behandle die Mutter zumindest mit Respekt und unterstütze sie.
Du hast jetzt Verantwortung und dein Verhalten gegenüber der Mutter färbt auch auf das Kind ab. Also versau es nicht! Es ist auch dein Kind.
Für das nächste Mal musst du Maßnahmen ergreifen, damit es nicht soweit kommt.
Du hast jetzt Verantwortung und dein Verhalten gegenüber der Mutter färbt auch auf das Kind ab. Also versau es nicht! Es ist auch dein Kind.
Für das nächste Mal musst du Maßnahmen ergreifen, damit es nicht soweit kommt.
05.02.2021, 14:59
(05.02.2021, 14:49)Gast schrieb:(05.02.2021, 13:27)Gast schrieb:Dein persönlicher Angriff ist mehr als billig. Btw. ergibt Deine Aussage, Du hättest noch nie was mit einer Frau unter 25 gehabt, absolut keinen Sinn oder meinst Du, Du hattest bisher nur Unattraktive, da älter Zenit überschritten.Zitat:Wenn Du Dir als 30ig Jähriger sich aber offenbar noch nicht die Hörner abgestoßen hast und Dir für Spaß zwischendurch eine so viel jüngere Frau suchst, die noch nicht mal ganz erwachsen, sondern eher heranwachsend ist, kann das natürlich auch Schlüsse auf sie als Person zu lassen.
LoL, klingt wie ne bittere alte Frau :D Ich bin auch über 30 und hab noch nie was mit einer Frau unter 25 gehabt. Tut mir ja sehr leid, dass die körperliche Attraktivität bei Frauen zwischen 20 und 25 am höchsten ist und ab 30 nur wirkliche Ausnahmetalente noch hot sind.
Zum Thema: kannste nicht viel machen gell. Wird teuer. Aber finde nichts verwerfliches daran über Abtreibung nachzudenken. Jede Frau kann jawohl mit ihrem Körper machen was sie will und das keinen was an. Wir leben zum Glück im 21. Jh und nicht in Polen.
Übrigens liegen zwischen 20, wo meist noch Jugendstrafrecht zur Anwendung kommt (Heranwachsender), und 25, wo die meisten ein abgeschlossenes Studium haben, intellektuell Welten. Wer nach Deiner Auffassung nur alles vögeln soll, was bis 25 und damit noch nicht verblüht ist, kann das natürlich gern tun. Er muss sich aber eben der Konsequenzen bewusst sein, quasi "Auswahlverschulden". Wer möglichst jung, beeinflussbar (Stichwort "der gut situierte, erfolgreiche Jurist") und nicht unbedingt intellektuell anspruchsvoll vögelt, hat dann eben ggf. mehr Probleme. Kinderaufzucht ist dann deutlich problematischer als in einer normalen Beziehung . Von den charakterlichen oder intellektuellen Eigenschaften der Dame scheint der TE ja selbst nicht genug überzeugt, um ein Kind mit ihr zu wollen. Und ggf. besteht eben noch das Risiko, dass sie ihn ausnimmt. Wäre sie nicht nur hübsch, sondern auch einigermaßen selbstständig und klug, hätte der TE vermutlich nicht solche Befürchtungen, dass ihm Kind und Frau eventuell langfristig erhalten bleiben.
Was weißt Du denn bitte von der "Kinderaufzucht"?
05.02.2021, 15:14
(05.02.2021, 14:42)Gast schrieb: ich halte es durchaus für problematisch, dass eine Menge Argumente im Rahmen von Schwangerschaftsabbrüchen (alleine wenn hier das Wort "Tötung" benutzt wird...) rein religöser Natur sind.
Auch die Urteile des BVerfG aus den 70ern könnten direkt in der Kirche geschrieben worden sein...
Das ist eine schwierige Geschichte. Aber man sollte sie nicht mit Ideologie/Religon führen.
Die Ironie an deinem Argument ist, dass gerade die Vermeidung des Begriffs "Tötung" rein ideologisch motiviert ist und Verharmlosungscharakter haben soll. Biologisch/medizinisch betrachtet wird der Embryo/Fötus im Zuge der "Abtreibung" getötet. Da gibt es überhaupt nichts zu deuteln.
Warum ethische Positionen weniger wert ein sollen, weil sie angeblich aus religiösen Motiven hergeleitet werden, bleibt dein Geheimnis. Schlägt wohl in dieselbe Kerbe wie das "Leute, es ist 2021"-Schein-Argument.
Ich persönlich bin überhaupt nicht religiös und schon gar nicht religiös gebunden. Ich halte menschliches Leben generell für schützenswert und finde es krass, aus welch nichtigen Anlässen vielfach seine Vernichtung betrieben wird, weil es gerade bequem erscheint.
05.02.2021, 15:35
(05.02.2021, 15:14)Gast schrieb:(05.02.2021, 14:42)Gast schrieb: ich halte es durchaus für problematisch, dass eine Menge Argumente im Rahmen von Schwangerschaftsabbrüchen (alleine wenn hier das Wort "Tötung" benutzt wird...) rein religöser Natur sind.
Auch die Urteile des BVerfG aus den 70ern könnten direkt in der Kirche geschrieben worden sein...
Das ist eine schwierige Geschichte. Aber man sollte sie nicht mit Ideologie/Religon führen.
Die Ironie an deinem Argument ist, dass gerade die Vermeidung des Begriffs "Tötung" rein ideologisch motiviert ist und Verharmlosungscharakter haben soll. Biologisch/medizinisch betrachtet wird der Embryo/Fötus im Zuge der "Abtreibung" getötet. Da gibt es überhaupt nichts zu deuteln.
Warum ethische Positionen weniger wert ein sollen, weil sie angeblich aus religiösen Motiven hergeleitet werden, bleibt dein Geheimnis. Schlägt wohl in dieselbe Kerbe wie das "Leute, es ist 2021"-Schein-Argument.
Ich persönlich bin überhaupt nicht religiös und schon gar nicht religiös gebunden. Ich halte menschliches Leben generell für schützenswert und finde es krass, aus welch nichtigen Anlässen vielfach seine Vernichtung betrieben wird, weil es gerade bequem erscheint.
Verhindern Kondome aber nicht auch potenzielles Leben? Spielt man da nicht Gott?
05.02.2021, 15:39
(05.02.2021, 15:35)Gast schrieb:(05.02.2021, 15:14)Gast schrieb:(05.02.2021, 14:42)Gast schrieb: ich halte es durchaus für problematisch, dass eine Menge Argumente im Rahmen von Schwangerschaftsabbrüchen (alleine wenn hier das Wort "Tötung" benutzt wird...) rein religöser Natur sind.
Auch die Urteile des BVerfG aus den 70ern könnten direkt in der Kirche geschrieben worden sein...
Das ist eine schwierige Geschichte. Aber man sollte sie nicht mit Ideologie/Religon führen.
Die Ironie an deinem Argument ist, dass gerade die Vermeidung des Begriffs "Tötung" rein ideologisch motiviert ist und Verharmlosungscharakter haben soll. Biologisch/medizinisch betrachtet wird der Embryo/Fötus im Zuge der "Abtreibung" getötet. Da gibt es überhaupt nichts zu deuteln.
Warum ethische Positionen weniger wert ein sollen, weil sie angeblich aus religiösen Motiven hergeleitet werden, bleibt dein Geheimnis. Schlägt wohl in dieselbe Kerbe wie das "Leute, es ist 2021"-Schein-Argument.
Ich persönlich bin überhaupt nicht religiös und schon gar nicht religiös gebunden. Ich halte menschliches Leben generell für schützenswert und finde es krass, aus welch nichtigen Anlässen vielfach seine Vernichtung betrieben wird, weil es gerade bequem erscheint.
Verhindern Kondome aber nicht auch potenzielles Leben? Spielt man da nicht Gott?
Verhindern ja, sie vernichten es aber nicht nach Entstehung wie ein Schwangerschaftsabbruch.
Kondom: Leben entsteht erst gar nicht.
Schwangerschaftsabbruch: Leben wird beendet (die 3-Monatsdiskussion lasse ich mal außen vor)
05.02.2021, 15:48
1.
Es ist aller Wahrscheinlichkeit nach ein Troll-Post.
2.
Die "kinderfreie Frau" klicht echt verbittert. Forever alone. lol.
3.
Für eine Abtreibung ist kein Grund ersichtlich. Die Mehrheit der Gesellschaft (nein, da ist die JuSo-Hochschulgruppe nicht repräsentativ) hält eine Abtreibung ohne besonderen Grund sehr wohl für verwerflich. Die (verfassungs)rechtlichen Tatsachen bilden dieses ehtische Mehrheitsempfinden ab und sichern es auch ab. Das GG schützt sehr wohl jedes menschliche Leben und auch den "Zellhaufen", sogar ziemlich ausnahmslos. Es verpflichtet den Staat auch dazu, diesen Schutz grundsätzlich auch über das Strafrecht zu gewährleisten. Die gegenwärtigen Ausnahmen im StGB sind bereits so ziemlich die äußerste Grenze dessen, was das GG zulässt. Gegenüber "Lebensschutz" stinkt "ich entscheide selber nach völligem Belieben über meinen Körper" nunmal ziemlich ab. Und nein, diese rechtlichen und ethischen Grundsätze sind in keiner Weise von religiösen Erwägungen getragen.
4.
Hier wäre eine Abtreibung legal, aber in der alleinigen Entscheidungsgewalt der Mutter. Die Legalität hindert aber niemanden daran, die Abtreibung als verwerflich zu bewerten. Hoffentlich einigermaßen unstreitig verwerflich ist es, wenn ohne jede Kenntnis von der genauen Situation bedenkenlos zu einer Abtreibung geraten wird.
5.
Nicht jede Frau, die behauptet/glaubt schwanger zu sein, ist es dann auch. Ist die "Bettgespielin" doch schwanger, empfiehlt es sich ganz dringend, nach der Geburt einen Vaterschaftstest durchzuführen, bevor die Vaterschaft anerkannt wird.
6.
Als Vater eines unehelichen Kindes hat man in Deutschland die berühmte Arschkarte gezogen. Politik und Familienrecht interessieren sich nicht das Anliegen dieser Väter, der Kinder und früher auch nicht für das der unehelichen Mütter. Für Väter und Kinder war es der EGMR, der in sehr zähen Prozessen mit dem Brecheisen zumindest einen Mindestschutz in das deutsche Familienrecht reingezwengt hat. Als unehelicher Vater bist du gut beraten, dich mit der Mutter deines Kindes gut zu halten und sie dazu zu bewegen, eine Erklärung über die gemeinsame Ausübung der elterlichen Sorge abzugeben.
7.
Es ist tatsächlich mit krassen Unterhaltsforderungen zu rechnen, wenn man den einigermaßen anständig verdient. Hinzu kommen Betreuungskosten und ähnliches. In den ersten 3 jahren (circa) auch Betreuungsunterhalt für die Mutter. Die schon genannte "Düsseldorfer Tabelle" ist da gnadenlos. Allgemein ist das deutsche Unterhaltsrecht etwas schräg. Die wenigen/schwammigen gesetzlichen Grundlagen bilden ein sehr traditionelles Modell ab und gehen an der gelebten Realität vorbei. Die Senate der OLGs können frei walten. Der BGH würfelt seine Entscheidungen aus. Es gibt kaum ein anderes Rechtsgebiet, das mit derartigen juristischen Defiziten zu kämpfen hat. Familien (bzw. die entsprechenden Familien) haben einfach keine Lobby. Man stelle sich mal vor, im Bank- und Kapitalmarktrecht würde es so zugehen. lol. Die Bankerbrigaden würden im Reichstag einmarschieren.
Es ist aller Wahrscheinlichkeit nach ein Troll-Post.
2.
Die "kinderfreie Frau" klicht echt verbittert. Forever alone. lol.
3.
Für eine Abtreibung ist kein Grund ersichtlich. Die Mehrheit der Gesellschaft (nein, da ist die JuSo-Hochschulgruppe nicht repräsentativ) hält eine Abtreibung ohne besonderen Grund sehr wohl für verwerflich. Die (verfassungs)rechtlichen Tatsachen bilden dieses ehtische Mehrheitsempfinden ab und sichern es auch ab. Das GG schützt sehr wohl jedes menschliche Leben und auch den "Zellhaufen", sogar ziemlich ausnahmslos. Es verpflichtet den Staat auch dazu, diesen Schutz grundsätzlich auch über das Strafrecht zu gewährleisten. Die gegenwärtigen Ausnahmen im StGB sind bereits so ziemlich die äußerste Grenze dessen, was das GG zulässt. Gegenüber "Lebensschutz" stinkt "ich entscheide selber nach völligem Belieben über meinen Körper" nunmal ziemlich ab. Und nein, diese rechtlichen und ethischen Grundsätze sind in keiner Weise von religiösen Erwägungen getragen.
4.
Hier wäre eine Abtreibung legal, aber in der alleinigen Entscheidungsgewalt der Mutter. Die Legalität hindert aber niemanden daran, die Abtreibung als verwerflich zu bewerten. Hoffentlich einigermaßen unstreitig verwerflich ist es, wenn ohne jede Kenntnis von der genauen Situation bedenkenlos zu einer Abtreibung geraten wird.
5.
Nicht jede Frau, die behauptet/glaubt schwanger zu sein, ist es dann auch. Ist die "Bettgespielin" doch schwanger, empfiehlt es sich ganz dringend, nach der Geburt einen Vaterschaftstest durchzuführen, bevor die Vaterschaft anerkannt wird.
6.
Als Vater eines unehelichen Kindes hat man in Deutschland die berühmte Arschkarte gezogen. Politik und Familienrecht interessieren sich nicht das Anliegen dieser Väter, der Kinder und früher auch nicht für das der unehelichen Mütter. Für Väter und Kinder war es der EGMR, der in sehr zähen Prozessen mit dem Brecheisen zumindest einen Mindestschutz in das deutsche Familienrecht reingezwengt hat. Als unehelicher Vater bist du gut beraten, dich mit der Mutter deines Kindes gut zu halten und sie dazu zu bewegen, eine Erklärung über die gemeinsame Ausübung der elterlichen Sorge abzugeben.
7.
Es ist tatsächlich mit krassen Unterhaltsforderungen zu rechnen, wenn man den einigermaßen anständig verdient. Hinzu kommen Betreuungskosten und ähnliches. In den ersten 3 jahren (circa) auch Betreuungsunterhalt für die Mutter. Die schon genannte "Düsseldorfer Tabelle" ist da gnadenlos. Allgemein ist das deutsche Unterhaltsrecht etwas schräg. Die wenigen/schwammigen gesetzlichen Grundlagen bilden ein sehr traditionelles Modell ab und gehen an der gelebten Realität vorbei. Die Senate der OLGs können frei walten. Der BGH würfelt seine Entscheidungen aus. Es gibt kaum ein anderes Rechtsgebiet, das mit derartigen juristischen Defiziten zu kämpfen hat. Familien (bzw. die entsprechenden Familien) haben einfach keine Lobby. Man stelle sich mal vor, im Bank- und Kapitalmarktrecht würde es so zugehen. lol. Die Bankerbrigaden würden im Reichstag einmarschieren.