04.02.2021, 18:22
(04.02.2021, 16:58)Gast schrieb:(04.02.2021, 16:45)GastSH schrieb: Wenn ihr das als Standard bezeichnet...Also ich war am Ende mit meinen Nerven. Es war schrecklich.
Aber PKH ist doch ziemlicher Standart? Steht in mehreren Kaiser Skripten drin. Sollte man in der Vorbereitung einmal gemacht haben.
Kurze Frage, hab aber nicht mitgeschrieben und kenne den SV daher nicht.
Es war eine bedingte Klage, dies soll unwirksam sein und deshalb als Unbedingte auszulegen und deshalb durch Beschluss zu entscheiden?
04.02.2021, 18:25
Locker bleiben, Leute. Was geschrieben ist, ist geschrieben.
Zur Bewertung eine kleine Anekdote: Ich hatte in einer meiner Examensklausuren im Zivilrecht in meinen Augen (und nach dem zugrunde liegenden Urteil bzw. Urteilen) wirklich eine vernünftige Argumentation, schöne Abwägungen auf rund 38 Seiten. Am Ende standen 6 Punkte. Ich hätte "brauchbare argumentative Ansätze", aber insgesamt "zu viele schwer vertretbare" Ansichten. Diese "schwer vertretbare Ansichten" waren die des BGH und des OLG (ich glaube es war Hamm). Auch jetzt noch (Jahre später), mit breiterem Wissen und dem Blick der Praxis bleibe ich dabei: Die Lösung war wirklich gut.
Im gleichen Termin kam ich mit der StA-Klausur gar nicht klar; ich hatte keine Ahnung, worauf der Klausurersteller raus wollte. Irgendwie war alles brauchbare ausgeschlossen, beim Rest ging iE ein Tatbestand durch. Meine Lösung war (A-Gutachten, B-Gutachten, Abschlussverfügung, Anklage) sage und schreibe 13 Seiten lang. Und ich schreibe recht groß.
Das wurden 15 Punkte. "Bestechende argumentative Schärfe" (O-Ton des Korrektors!). Das war einfach vollkommen lächerlich.
Was ich euch sagen will: Ihr habe jetzt eure Kugeln (Lösungsentwürfe) in der Lostrommel (das ist die Korrektur). Mit besserer Ausarbeitung erhöht ihr gewissermaßen eure Chancen auf eine vernünftige Note. Das war es aber auch. Eine Garantie habt ihr nicht. Umgekehrt heißt das aber auch, dass ihr mit einer vermeintlich schlechteren Lösung gute Ergebnisse erzielen könnt (ich bin kein Einzelfall; merkwürdige Bewertungen werden viele Absolventen berichten können).
Deswegen: Nicht verrückt machen. Konzentriert euch auf die nächste Klausur. Ihr schafft das. Und wenn es um ist, habt ihr es geschafft! Alles Gute! =)
Zur Bewertung eine kleine Anekdote: Ich hatte in einer meiner Examensklausuren im Zivilrecht in meinen Augen (und nach dem zugrunde liegenden Urteil bzw. Urteilen) wirklich eine vernünftige Argumentation, schöne Abwägungen auf rund 38 Seiten. Am Ende standen 6 Punkte. Ich hätte "brauchbare argumentative Ansätze", aber insgesamt "zu viele schwer vertretbare" Ansichten. Diese "schwer vertretbare Ansichten" waren die des BGH und des OLG (ich glaube es war Hamm). Auch jetzt noch (Jahre später), mit breiterem Wissen und dem Blick der Praxis bleibe ich dabei: Die Lösung war wirklich gut.
Im gleichen Termin kam ich mit der StA-Klausur gar nicht klar; ich hatte keine Ahnung, worauf der Klausurersteller raus wollte. Irgendwie war alles brauchbare ausgeschlossen, beim Rest ging iE ein Tatbestand durch. Meine Lösung war (A-Gutachten, B-Gutachten, Abschlussverfügung, Anklage) sage und schreibe 13 Seiten lang. Und ich schreibe recht groß.
Das wurden 15 Punkte. "Bestechende argumentative Schärfe" (O-Ton des Korrektors!). Das war einfach vollkommen lächerlich.
Was ich euch sagen will: Ihr habe jetzt eure Kugeln (Lösungsentwürfe) in der Lostrommel (das ist die Korrektur). Mit besserer Ausarbeitung erhöht ihr gewissermaßen eure Chancen auf eine vernünftige Note. Das war es aber auch. Eine Garantie habt ihr nicht. Umgekehrt heißt das aber auch, dass ihr mit einer vermeintlich schlechteren Lösung gute Ergebnisse erzielen könnt (ich bin kein Einzelfall; merkwürdige Bewertungen werden viele Absolventen berichten können).
Deswegen: Nicht verrückt machen. Konzentriert euch auf die nächste Klausur. Ihr schafft das. Und wenn es um ist, habt ihr es geschafft! Alles Gute! =)
04.02.2021, 18:28
(04.02.2021, 18:22)Gast schrieb:(04.02.2021, 16:58)Gast schrieb:(04.02.2021, 16:45)GastSH schrieb: Wenn ihr das als Standard bezeichnet...Also ich war am Ende mit meinen Nerven. Es war schrecklich.
Aber PKH ist doch ziemlicher Standart? Steht in mehreren Kaiser Skripten drin. Sollte man in der Vorbereitung einmal gemacht haben.
Kurze Frage, hab aber nicht mitgeschrieben und kenne den SV daher nicht.
Es war eine bedingte Klage, dies soll unwirksam sein und deshalb als Unbedingte auszulegen und deshalb durch Beschluss zu entscheiden?
1. Seite : Antrag auf PKH
im Schreiben selber: Ich weise darauf hin: Ich will Klage nur erheben, falls ich PKH bekomme.
2. Seite: Klage mit der dicken Überschrift “Entwurf”
Ich weiß gar nicht ob man da ein Fass über eine bedingte Klageerhebung aufmachen musste. Denn da stand ja nicht
“Es wird Klage erhoben, aber nur für den Fall dass PKH gewahrt wird”
Es fand auch keine mündliche Verhandlung statt.
Der Antrag der Antragsgegnerin war auch darauf gerichtet, den PKH Antrag zurückzuweisen.
Alles Indizien fur eine Entscheidung durch Beschluss glaube ich.
04.02.2021, 18:35
Bei Kaiser im ZPO-Kurs gibt es ein handout zu PKH-Beschlüssen.
04.02.2021, 19:35
(04.02.2021, 18:25)Gast schrieb: Locker bleiben, Leute. Was geschrieben ist, ist geschrieben.
Zur Bewertung eine kleine Anekdote: Ich hatte in einer meiner Examensklausuren im Zivilrecht in meinen Augen (und nach dem zugrunde liegenden Urteil bzw. Urteilen) wirklich eine vernünftige Argumentation, schöne Abwägungen auf rund 38 Seiten. Am Ende standen 6 Punkte. Ich hätte "brauchbare argumentative Ansätze", aber insgesamt "zu viele schwer vertretbare" Ansichten. Diese "schwer vertretbare Ansichten" waren die des BGH und des OLG (ich glaube es war Hamm). Auch jetzt noch (Jahre später), mit breiterem Wissen und dem Blick der Praxis bleibe ich dabei: Die Lösung war wirklich gut.
Im gleichen Termin kam ich mit der StA-Klausur gar nicht klar; ich hatte keine Ahnung, worauf der Klausurersteller raus wollte. Irgendwie war alles brauchbare ausgeschlossen, beim Rest ging iE ein Tatbestand durch. Meine Lösung war (A-Gutachten, B-Gutachten, Abschlussverfügung, Anklage) sage und schreibe 13 Seiten lang. Und ich schreibe recht groß.
Das wurden 15 Punkte. "Bestechende argumentative Schärfe" (O-Ton des Korrektors!). Das war einfach vollkommen lächerlich.
Was ich euch sagen will: Ihr habe jetzt eure Kugeln (Lösungsentwürfe) in der Lostrommel (das ist die Korrektur). Mit besserer Ausarbeitung erhöht ihr gewissermaßen eure Chancen auf eine vernünftige Note. Das war es aber auch. Eine Garantie habt ihr nicht. Umgekehrt heißt das aber auch, dass ihr mit einer vermeintlich schlechteren Lösung gute Ergebnisse erzielen könnt (ich bin kein Einzelfall; merkwürdige Bewertungen werden viele Absolventen berichten können).
Deswegen: Nicht verrückt machen. Konzentriert euch auf die nächste Klausur. Ihr schafft das. Und wenn es um ist, habt ihr es geschafft! Alles Gute! =)
Wie lieb, dass du dir die Mühe gemacht hast, so einen langen Text zu verfassen und ja... ist alles ziemlich willkürlich
04.02.2021, 20:12
Das werdet ihr alle schon schaffen ?
04.02.2021, 21:40
(04.02.2021, 17:02)Verschlechterer NRW schrieb: Also wie man nen PKH Beschluss schreibt, steht nirgends bei Kaiser...hab mich auch gefragt, wo die Klageanträge bei den Gründen zu 1 hingehören? Prozessgeschichte 1/2 Unstreitiges?
Im ZVR Skript von Kaiser wird ganz sicher darauf hingewiesen, dass einem die ganzen ZVR Konstellationen auch im Rahmen eines PKH Beschlusses begegnen können, weil das schon mal lief. Würde die Randnummer nennen, aber habe das Skript gerade nicht da.
Jedenfalls habe ich mir aus dem Grund kurz mal PKH Beschlüsse angeschaut, um es für den Fall der Fälle drauf zu haben. Ist halt eine besondere Einkleidung, wo klar ist, dass das JPA sowas gut findet und nochmal dran nimmt.
Aber ist ja jetzt auch egal.
04.02.2021, 21:46
Aber diese PKH-Sachen stehen doch im TP?!
04.02.2021, 21:51
(04.02.2021, 19:35)Verschlechterer NRW schrieb:(04.02.2021, 18:25)Gast schrieb: Locker bleiben, Leute. Was geschrieben ist, ist geschrieben.
Zur Bewertung eine kleine Anekdote: Ich hatte in einer meiner Examensklausuren im Zivilrecht in meinen Augen (und nach dem zugrunde liegenden Urteil bzw. Urteilen) wirklich eine vernünftige Argumentation, schöne Abwägungen auf rund 38 Seiten. Am Ende standen 6 Punkte. Ich hätte "brauchbare argumentative Ansätze", aber insgesamt "zu viele schwer vertretbare" Ansichten. Diese "schwer vertretbare Ansichten" waren die des BGH und des OLG (ich glaube es war Hamm). Auch jetzt noch (Jahre später), mit breiterem Wissen und dem Blick der Praxis bleibe ich dabei: Die Lösung war wirklich gut.
Im gleichen Termin kam ich mit der StA-Klausur gar nicht klar; ich hatte keine Ahnung, worauf der Klausurersteller raus wollte. Irgendwie war alles brauchbare ausgeschlossen, beim Rest ging iE ein Tatbestand durch. Meine Lösung war (A-Gutachten, B-Gutachten, Abschlussverfügung, Anklage) sage und schreibe 13 Seiten lang. Und ich schreibe recht groß.
Das wurden 15 Punkte. "Bestechende argumentative Schärfe" (O-Ton des Korrektors!). Das war einfach vollkommen lächerlich.
Was ich euch sagen will: Ihr habe jetzt eure Kugeln (Lösungsentwürfe) in der Lostrommel (das ist die Korrektur). Mit besserer Ausarbeitung erhöht ihr gewissermaßen eure Chancen auf eine vernünftige Note. Das war es aber auch. Eine Garantie habt ihr nicht. Umgekehrt heißt das aber auch, dass ihr mit einer vermeintlich schlechteren Lösung gute Ergebnisse erzielen könnt (ich bin kein Einzelfall; merkwürdige Bewertungen werden viele Absolventen berichten können).
Deswegen: Nicht verrückt machen. Konzentriert euch auf die nächste Klausur. Ihr schafft das. Und wenn es um ist, habt ihr es geschafft! Alles Gute! =)
Wie lieb, dass du dir die Mühe gemacht hast, so einen langen Text zu verfassen und ja... ist alles ziemlich willkürlich
Unabhängig davon, dass man nicht abstreiten kann, dass die Benotungen leider zu einem gewissen Grad auch von dem jeweiligen Korrekturpäarchen (es gibt gute und aber auch weniger gute Mitglieder in den Prüfungsämtern) abhängen, was aus Ausbildersicht zu bedauern, aber nicht beeinflussbar ist (zu verbuchen unter dem Faktor "Glück" oder "Pech" im Examen), kann man sich m.E. darauf einrichten, dass bei einer "schweren" Klausur auch ein wohlwollenderer Prüfungsmaßstab angelegt wird als bei einer "leichten", bei der eher klassische materiell-rechtliche und prozessuale Fragen zu beantworten sind. Ist irgendwie ja auch einleuchtend, denn bei einer leichten Klausur wird generell das inhaltliche Niveau der in der Trommel befindlichen Lösungsentwürfe höher sein als bei einer schweren, deswegen kann es sein, dass man bei einer schweren Klausur als Einäugiger am Ende der König ist, während bei einer vermeintlich einfachen Klausur, von der man denkt, es wäre super gelaufen, dann nur eine durchschnittliche Note herauskommt. Es ist wie es ist. Was geschrieben ist, ist geschrieben. Mund abwischen und weiter geht´s. Viel Glück morgen...
04.02.2021, 22:05
Ein Vorposter hat es erwähnt. TP vertritt sehr häufig die Mindermeinung oder schreibt super wirr. Daher nicht auf alles blind vertrauen was drin steht!