02.02.2021, 16:06
(02.02.2021, 15:58)Gast schrieb:(02.02.2021, 15:23)Einstieg schrieb:(02.02.2021, 14:42)Gast schrieb:(02.02.2021, 13:57)Einstieg schrieb:(01.02.2021, 12:41)GastNRW123 schrieb: Also langsam erschleicht mich das Gefühl, dass ich mich unter Wert verkauft habe. Habe in Coronazeiten in einer mittelständischen Kanzlei angefangen mit 8,6 im Ersten und 8,8 im Zweiten plus LLM für 40.000 Euro und habe eine 50 Stundenwoche. War tatsächlich das beste Angebot und wollte lieber arbeiten als nicht arbeiten.. Meint Ihr es besteht eine Möglichkeit dort nachzuverhandeln?
Also ich finde es nicht ungewöhnlich zur Zeit, denke du solltest froh sein arbeiten zu können und nach Corona kannst du dich, dann auch mit Berufserfahrung, neu bewerben.
Blödsinn.
Wieso sollte das Blödsinn sein? Alle müssen kürzer treten zur Zeit, auch wir Juristen und die Noten sind zwar nicht schlecht, aber 40.000 EUR zur jetzigen Zeit ist jedenfalls im Rahmen.
Also GastNRW123 mach dich nicht verrückt, es kann einen auch immer schlimmer treffen.
Boah wenn ich sowas lese, muss ich mich echt zurückhalten. 40.000 für solche Noten + LLM sind ein Witz und eine Unverschämtheit, gerade unter Berücksichtigung der wöchentlichen Arbeitszeit! Klar muss man nicht denken, dass das Jurastudium einen automatisch zu einem überdurschnittlichen Gehalt qualifiziert, aber wir reden hier von 40.000 für einen guten Absolventen mit Zusatzqualifikationen. Ich möchte nicht angeben, aber da hab ich als WissMit nachm 1. Examen mit Mitte 20 exakt das gleiche Gehalt erzielt
Exactly! da verkauft man sich absolut unter Wert und Corona hin oder her, kenne das aus meinem engen Bekanntenkreis: Sogar Unternehmen, die von der jetzigen Situation stark betroffen sind, stellen Juristen ein, einfach weil das häufig must have Geschichten sind. Und wenn es der Kanzlei nicht gut geht, dann würde diese niemanden einstellen (insbesondere keinen Berufsanfängen)... unter 50k sollte man in Westdeutschland nicht anfangen. Als Volljurist (ab 2x 4.0) in einer Versicherung bekommt man ja schon ungefähr so viel.
02.02.2021, 16:11
(02.02.2021, 15:58)Gast schrieb:(02.02.2021, 15:23)Einstieg schrieb:(02.02.2021, 14:42)Gast schrieb:(02.02.2021, 13:57)Einstieg schrieb:(01.02.2021, 12:41)GastNRW123 schrieb: Also langsam erschleicht mich das Gefühl, dass ich mich unter Wert verkauft habe. Habe in Coronazeiten in einer mittelständischen Kanzlei angefangen mit 8,6 im Ersten und 8,8 im Zweiten plus LLM für 40.000 Euro und habe eine 50 Stundenwoche. War tatsächlich das beste Angebot und wollte lieber arbeiten als nicht arbeiten.. Meint Ihr es besteht eine Möglichkeit dort nachzuverhandeln?
Also ich finde es nicht ungewöhnlich zur Zeit, denke du solltest froh sein arbeiten zu können und nach Corona kannst du dich, dann auch mit Berufserfahrung, neu bewerben.
Blödsinn.
Wieso sollte das Blödsinn sein? Alle müssen kürzer treten zur Zeit, auch wir Juristen und die Noten sind zwar nicht schlecht, aber 40.000 EUR zur jetzigen Zeit ist jedenfalls im Rahmen.
Also GastNRW123 mach dich nicht verrückt, es kann einen auch immer schlimmer treffen.
Boah wenn ich sowas lese, muss ich mich echt zurückhalten. 40.000 für solche Noten + LLM sind ein Witz und eine Unverschämtheit, gerade unter Berücksichtigung der wöchentlichen Arbeitszeit! Klar muss man nicht denken, dass das Jurastudium einen automatisch zu einem überdurschnittlichen Gehalt qualifiziert, aber wir reden hier von 40.000 für einen guten Absolventen mit Zusatzqualifikationen. Ich möchte nicht angeben, aber da hab ich als WissMit nachm 1. Examen mit Mitte 20 exakt das gleiche Gehalt erzielt
ja, und eine GK kann das auch zahlen. In vielen kleinen Kanzleien ist das nicht der Fall. Dort gibt es 3.5k brutto, noten und zusatzquali unabhängig.
Noten des Bewerbers sind nur eine Eintrittskarte, doch zaubern sie dem Arbeitgeber kein auszahlbares Geld aufs Konto. In KK fängt man nunmal meist klein an, bis man dann iwann mal beim Partnergehalt von hoffentlicj 60k+ ankommt.
02.02.2021, 16:24
(02.02.2021, 16:11)Gast schrieb:(02.02.2021, 15:58)Gast schrieb:(02.02.2021, 15:23)Einstieg schrieb:(02.02.2021, 14:42)Gast schrieb:(02.02.2021, 13:57)Einstieg schrieb: Also ich finde es nicht ungewöhnlich zur Zeit, denke du solltest froh sein arbeiten zu können und nach Corona kannst du dich, dann auch mit Berufserfahrung, neu bewerben.
Blödsinn.
Wieso sollte das Blödsinn sein? Alle müssen kürzer treten zur Zeit, auch wir Juristen und die Noten sind zwar nicht schlecht, aber 40.000 EUR zur jetzigen Zeit ist jedenfalls im Rahmen.
Also GastNRW123 mach dich nicht verrückt, es kann einen auch immer schlimmer treffen.
Boah wenn ich sowas lese, muss ich mich echt zurückhalten. 40.000 für solche Noten + LLM sind ein Witz und eine Unverschämtheit, gerade unter Berücksichtigung der wöchentlichen Arbeitszeit! Klar muss man nicht denken, dass das Jurastudium einen automatisch zu einem überdurschnittlichen Gehalt qualifiziert, aber wir reden hier von 40.000 für einen guten Absolventen mit Zusatzqualifikationen. Ich möchte nicht angeben, aber da hab ich als WissMit nachm 1. Examen mit Mitte 20 exakt das gleiche Gehalt erzielt
ja, und eine GK kann das auch zahlen. In vielen kleinen Kanzleien ist das nicht der Fall. Dort gibt es 3.5k brutto, noten und zusatzquali unabhängig.
Noten des Bewerbers sind nur eine Eintrittskarte, doch zaubern sie dem Arbeitgeber kein auszahlbares Geld aufs Konto. In KK fängt man nunmal meist klein an, bis man dann iwann mal beim Partnergehalt von hoffentlicj 60k+ ankommt.
Es verlangt auch niemand, dass kleine Kanzleien GK-Gehälter zahlen. Auch ist mir bewusst, dass gute Noten und Zusatzqualis bei kleinen Kanzleien kein höheres Gehalt rechtfertigen, weil diese allein eben keinen Umsatz generieren. Hier ist aber die Rede von einer mittelständischen Kanzlei. Bei solchen kann man schon erwarten, dass gute Noten und Zusatzqualis sich auch beim Einstiegsgehalt wiederspiegeln. Etwas anderes gilt natürlich, wenn nun jede 3-Mann-Kanzlei als mittelständische Kanzlei gilt.
Und noch was: Ein Partnergehalt von 60k ist selbst für jede kleine Kanzlei absolut lachhaft, solange die Kanzlei halbwegs läuft. Weiß ja nicht auf welche Bumsbuden sich hier manche Leute beziehen...
02.02.2021, 16:25
(02.02.2021, 16:11)Gast schrieb:(02.02.2021, 15:58)Gast schrieb:(02.02.2021, 15:23)Einstieg schrieb:(02.02.2021, 14:42)Gast schrieb:(02.02.2021, 13:57)Einstieg schrieb: Also ich finde es nicht ungewöhnlich zur Zeit, denke du solltest froh sein arbeiten zu können und nach Corona kannst du dich, dann auch mit Berufserfahrung, neu bewerben.
Blödsinn.
Wieso sollte das Blödsinn sein? Alle müssen kürzer treten zur Zeit, auch wir Juristen und die Noten sind zwar nicht schlecht, aber 40.000 EUR zur jetzigen Zeit ist jedenfalls im Rahmen.
Also GastNRW123 mach dich nicht verrückt, es kann einen auch immer schlimmer treffen.
Boah wenn ich sowas lese, muss ich mich echt zurückhalten. 40.000 für solche Noten + LLM sind ein Witz und eine Unverschämtheit, gerade unter Berücksichtigung der wöchentlichen Arbeitszeit! Klar muss man nicht denken, dass das Jurastudium einen automatisch zu einem überdurschnittlichen Gehalt qualifiziert, aber wir reden hier von 40.000 für einen guten Absolventen mit Zusatzqualifikationen. Ich möchte nicht angeben, aber da hab ich als WissMit nachm 1. Examen mit Mitte 20 exakt das gleiche Gehalt erzielt
ja, und eine GK kann das auch zahlen. In vielen kleinen Kanzleien ist das nicht der Fall. Dort gibt es 3.5k brutto, noten und zusatzquali unabhängig.
Noten des Bewerbers sind nur eine Eintrittskarte, doch zaubern sie dem Arbeitgeber kein auszahlbares Geld aufs Konto. In KK fängt man nunmal meist klein an, bis man dann iwann mal beim Partnergehalt von hoffentlicj 60k+ ankommt.
Partnergehalt von ca. 60k? Vielleicht bei einer Bude mit drei Leuten in Bürogemeinschaft.
02.02.2021, 16:26
(02.02.2021, 16:11)Gast schrieb:(02.02.2021, 15:58)Gast schrieb:(02.02.2021, 15:23)Einstieg schrieb:(02.02.2021, 14:42)Gast schrieb:(02.02.2021, 13:57)Einstieg schrieb: Also ich finde es nicht ungewöhnlich zur Zeit, denke du solltest froh sein arbeiten zu können und nach Corona kannst du dich, dann auch mit Berufserfahrung, neu bewerben.
Blödsinn.
Wieso sollte das Blödsinn sein? Alle müssen kürzer treten zur Zeit, auch wir Juristen und die Noten sind zwar nicht schlecht, aber 40.000 EUR zur jetzigen Zeit ist jedenfalls im Rahmen.
Also GastNRW123 mach dich nicht verrückt, es kann einen auch immer schlimmer treffen.
Boah wenn ich sowas lese, muss ich mich echt zurückhalten. 40.000 für solche Noten + LLM sind ein Witz und eine Unverschämtheit, gerade unter Berücksichtigung der wöchentlichen Arbeitszeit! Klar muss man nicht denken, dass das Jurastudium einen automatisch zu einem überdurschnittlichen Gehalt qualifiziert, aber wir reden hier von 40.000 für einen guten Absolventen mit Zusatzqualifikationen. Ich möchte nicht angeben, aber da hab ich als WissMit nachm 1. Examen mit Mitte 20 exakt das gleiche Gehalt erzielt
ja, und eine GK kann das auch zahlen. In vielen kleinen Kanzleien ist das nicht der Fall. Dort gibt es 3.5k brutto, noten und zusatzquali unabhängig.
Noten des Bewerbers sind nur eine Eintrittskarte, doch zaubern sie dem Arbeitgeber kein auszahlbares Geld aufs Konto. In KK fängt man nunmal meist klein an, bis man dann iwann mal beim Partnergehalt von hoffentlicj 60k+ ankommt.
Dann fang doch einfach ohne Bezahlung an und wenn du dich nach einem Jahr für die Kanzlei lohnst, kannst du ja mal demütig um einen kleinen obolus bitten.
Oh man, manche leute haben den schuss echt noch nicht gehört. Jeder neue arbeitnehmer ist auch eine investition des arbeitgebers in die zukunft. Dazu gehört auch das risiko, dass der arbeitnehmer das seiner stellung und qualifikation nach angemessene gehalt nicht erwirtschaftet. Warum sollte dieses Risiko nur vom Arbeitnehmer getragen werden.
02.02.2021, 17:50
Wer das Risiko tragen muss, ist von der Marktsituation abhängig. Es angeblich noch immer zu viele Juristen für zu wenige Stellen, da können die Arbeitgeber schnell die Preise drücken. Auch die Juristerei ist von Corona nicht verschont geblieben, deshalb sind viele Arbeitgeber jetzt zaghafter.
Ist eine blöde Situation, aber was soll man machen? Die ersten Jahre sind ggf. ohnehin nur Türenöffner. Insb. wissen ja auch Arbeitgeber, dass gerade unsere Generation derzeit gerne auch den Arbeitgeber wechselt.
Ist eine blöde Situation, aber was soll man machen? Die ersten Jahre sind ggf. ohnehin nur Türenöffner. Insb. wissen ja auch Arbeitgeber, dass gerade unsere Generation derzeit gerne auch den Arbeitgeber wechselt.
02.02.2021, 19:57
(02.02.2021, 16:26)Gast schrieb:(02.02.2021, 16:11)Gast schrieb:(02.02.2021, 15:58)Gast schrieb:(02.02.2021, 15:23)Einstieg schrieb:(02.02.2021, 14:42)Gast schrieb: Blödsinn.
Wieso sollte das Blödsinn sein? Alle müssen kürzer treten zur Zeit, auch wir Juristen und die Noten sind zwar nicht schlecht, aber 40.000 EUR zur jetzigen Zeit ist jedenfalls im Rahmen.
Also GastNRW123 mach dich nicht verrückt, es kann einen auch immer schlimmer treffen.
Boah wenn ich sowas lese, muss ich mich echt zurückhalten. 40.000 für solche Noten + LLM sind ein Witz und eine Unverschämtheit, gerade unter Berücksichtigung der wöchentlichen Arbeitszeit! Klar muss man nicht denken, dass das Jurastudium einen automatisch zu einem überdurschnittlichen Gehalt qualifiziert, aber wir reden hier von 40.000 für einen guten Absolventen mit Zusatzqualifikationen. Ich möchte nicht angeben, aber da hab ich als WissMit nachm 1. Examen mit Mitte 20 exakt das gleiche Gehalt erzielt
ja, und eine GK kann das auch zahlen. In vielen kleinen Kanzleien ist das nicht der Fall. Dort gibt es 3.5k brutto, noten und zusatzquali unabhängig.
Noten des Bewerbers sind nur eine Eintrittskarte, doch zaubern sie dem Arbeitgeber kein auszahlbares Geld aufs Konto. In KK fängt man nunmal meist klein an, bis man dann iwann mal beim Partnergehalt von hoffentlicj 60k+ ankommt.
Dann fang doch einfach ohne Bezahlung an und wenn du dich nach einem Jahr für die Kanzlei lohnst, kannst du ja mal demütig um einen kleinen obolus bitten.
Oh man, manche leute haben den schuss echt noch nicht gehört. Jeder neue arbeitnehmer ist auch eine investition des arbeitgebers in die zukunft. Dazu gehört auch das risiko, dass der arbeitnehmer das seiner stellung und qualifikation nach angemessene gehalt nicht erwirtschaftet. Warum sollte dieses Risiko nur vom Arbeitnehmer getragen werden.
Ich schließe mich auch meinen Vorrednern an und empfinde das Gehalt zwar im unteren Bereich aber keinesfalls unverhältnismäßig. Die Noten sind soweit akzeptabel und auch der LLM als Zusatzqualifikation kann sich sehen lassen. Dies gibt aber keinen Anspruch auf ein höheres Gehalt. 40.000 Euro sind immer noch viel Geld, auch wenn man 50 Stunden die Woche dafür arbeiten muss.
02.02.2021, 20:59
(02.02.2021, 19:57)NRW11 schrieb:(02.02.2021, 16:26)Gast schrieb:(02.02.2021, 16:11)Gast schrieb:(02.02.2021, 15:58)Gast schrieb:(02.02.2021, 15:23)Einstieg schrieb: Wieso sollte das Blödsinn sein? Alle müssen kürzer treten zur Zeit, auch wir Juristen und die Noten sind zwar nicht schlecht, aber 40.000 EUR zur jetzigen Zeit ist jedenfalls im Rahmen.
Also GastNRW123 mach dich nicht verrückt, es kann einen auch immer schlimmer treffen.
Boah wenn ich sowas lese, muss ich mich echt zurückhalten. 40.000 für solche Noten + LLM sind ein Witz und eine Unverschämtheit, gerade unter Berücksichtigung der wöchentlichen Arbeitszeit! Klar muss man nicht denken, dass das Jurastudium einen automatisch zu einem überdurschnittlichen Gehalt qualifiziert, aber wir reden hier von 40.000 für einen guten Absolventen mit Zusatzqualifikationen. Ich möchte nicht angeben, aber da hab ich als WissMit nachm 1. Examen mit Mitte 20 exakt das gleiche Gehalt erzielt
ja, und eine GK kann das auch zahlen. In vielen kleinen Kanzleien ist das nicht der Fall. Dort gibt es 3.5k brutto, noten und zusatzquali unabhängig.
Noten des Bewerbers sind nur eine Eintrittskarte, doch zaubern sie dem Arbeitgeber kein auszahlbares Geld aufs Konto. In KK fängt man nunmal meist klein an, bis man dann iwann mal beim Partnergehalt von hoffentlicj 60k+ ankommt.
Dann fang doch einfach ohne Bezahlung an und wenn du dich nach einem Jahr für die Kanzlei lohnst, kannst du ja mal demütig um einen kleinen obolus bitten.
Oh man, manche leute haben den schuss echt noch nicht gehört. Jeder neue arbeitnehmer ist auch eine investition des arbeitgebers in die zukunft. Dazu gehört auch das risiko, dass der arbeitnehmer das seiner stellung und qualifikation nach angemessene gehalt nicht erwirtschaftet. Warum sollte dieses Risiko nur vom Arbeitnehmer getragen werden.
Ich schließe mich auch meinen Vorrednern an und empfinde das Gehalt zwar im unteren Bereich aber keinesfalls unverhältnismäßig. Die Noten sind soweit akzeptabel und auch der LLM als Zusatzqualifikation kann sich sehen lassen. Dies gibt aber keinen Anspruch auf ein höheres Gehalt. 40.000 Euro sind immer noch viel Geld, auch wenn man 50 Stunden die Woche dafür arbeiten muss.
Ja genau. Das hat mein Kumpel mit 19 als Industriemechaniker ohne Schichtzulage auch verdient und dabei nicht in einer Großstadt davon leben müssen. 40k ist nicht akzeptabel bei 50h und guter Qualifikation. Corona hin oder her. Da geht mit Wirtschaftsrechtbachelor in jedem Unternehmen mehr.
02.02.2021, 21:09
(02.02.2021, 20:59)Gast schrieb:(02.02.2021, 19:57)NRW11 schrieb:(02.02.2021, 16:26)Gast schrieb:(02.02.2021, 16:11)Gast schrieb:(02.02.2021, 15:58)Gast schrieb: Boah wenn ich sowas lese, muss ich mich echt zurückhalten. 40.000 für solche Noten + LLM sind ein Witz und eine Unverschämtheit, gerade unter Berücksichtigung der wöchentlichen Arbeitszeit! Klar muss man nicht denken, dass das Jurastudium einen automatisch zu einem überdurschnittlichen Gehalt qualifiziert, aber wir reden hier von 40.000 für einen guten Absolventen mit Zusatzqualifikationen. Ich möchte nicht angeben, aber da hab ich als WissMit nachm 1. Examen mit Mitte 20 exakt das gleiche Gehalt erzielt
ja, und eine GK kann das auch zahlen. In vielen kleinen Kanzleien ist das nicht der Fall. Dort gibt es 3.5k brutto, noten und zusatzquali unabhängig.
Noten des Bewerbers sind nur eine Eintrittskarte, doch zaubern sie dem Arbeitgeber kein auszahlbares Geld aufs Konto. In KK fängt man nunmal meist klein an, bis man dann iwann mal beim Partnergehalt von hoffentlicj 60k+ ankommt.
Dann fang doch einfach ohne Bezahlung an und wenn du dich nach einem Jahr für die Kanzlei lohnst, kannst du ja mal demütig um einen kleinen obolus bitten.
Oh man, manche leute haben den schuss echt noch nicht gehört. Jeder neue arbeitnehmer ist auch eine investition des arbeitgebers in die zukunft. Dazu gehört auch das risiko, dass der arbeitnehmer das seiner stellung und qualifikation nach angemessene gehalt nicht erwirtschaftet. Warum sollte dieses Risiko nur vom Arbeitnehmer getragen werden.
Ich schließe mich auch meinen Vorrednern an und empfinde das Gehalt zwar im unteren Bereich aber keinesfalls unverhältnismäßig. Die Noten sind soweit akzeptabel und auch der LLM als Zusatzqualifikation kann sich sehen lassen. Dies gibt aber keinen Anspruch auf ein höheres Gehalt. 40.000 Euro sind immer noch viel Geld, auch wenn man 50 Stunden die Woche dafür arbeiten muss.
Ja genau. Das hat mein Kumpel mit 19 als Industriemechaniker ohne Schichtzulage auch verdient und dabei nicht in einer Großstadt davon leben müssen. 40k ist nicht akzeptabel bei 50h und guter Qualifikation. Corona hin oder her. Da geht mit Wirtschaftsrechtbachelor in jedem Unternehmen mehr.
Das Unbehagen liegt aber auch daran, dass man immer noch meint mit Jura Unmengen an Geld verdienen zu können. Wenn man sich als Klempner selbstständig macht, verdient man im Zweifel auch mehr als in einer Großkanzlei verdienen!
An denjenigen der 40.000€ mit zwei mal fast VB und LLM verdient: Klar geht da mehr aber damit lässt es sich auch leben. Ich hoffe die Arbeit macht dir wenigstens Spaß!
02.02.2021, 21:19
(02.02.2021, 21:09)Industriemechaniker schrieb:(02.02.2021, 20:59)Gast schrieb:(02.02.2021, 19:57)NRW11 schrieb:(02.02.2021, 16:26)Gast schrieb:(02.02.2021, 16:11)Gast schrieb: ja, und eine GK kann das auch zahlen. In vielen kleinen Kanzleien ist das nicht der Fall. Dort gibt es 3.5k brutto, noten und zusatzquali unabhängig.
Noten des Bewerbers sind nur eine Eintrittskarte, doch zaubern sie dem Arbeitgeber kein auszahlbares Geld aufs Konto. In KK fängt man nunmal meist klein an, bis man dann iwann mal beim Partnergehalt von hoffentlicj 60k+ ankommt.
Dann fang doch einfach ohne Bezahlung an und wenn du dich nach einem Jahr für die Kanzlei lohnst, kannst du ja mal demütig um einen kleinen obolus bitten.
Oh man, manche leute haben den schuss echt noch nicht gehört. Jeder neue arbeitnehmer ist auch eine investition des arbeitgebers in die zukunft. Dazu gehört auch das risiko, dass der arbeitnehmer das seiner stellung und qualifikation nach angemessene gehalt nicht erwirtschaftet. Warum sollte dieses Risiko nur vom Arbeitnehmer getragen werden.
Ich schließe mich auch meinen Vorrednern an und empfinde das Gehalt zwar im unteren Bereich aber keinesfalls unverhältnismäßig. Die Noten sind soweit akzeptabel und auch der LLM als Zusatzqualifikation kann sich sehen lassen. Dies gibt aber keinen Anspruch auf ein höheres Gehalt. 40.000 Euro sind immer noch viel Geld, auch wenn man 50 Stunden die Woche dafür arbeiten muss.
Ja genau. Das hat mein Kumpel mit 19 als Industriemechaniker ohne Schichtzulage auch verdient und dabei nicht in einer Großstadt davon leben müssen. 40k ist nicht akzeptabel bei 50h und guter Qualifikation. Corona hin oder her. Da geht mit Wirtschaftsrechtbachelor in jedem Unternehmen mehr.
Das Unbehagen liegt aber auch daran, dass man immer noch meint mit Jura Unmengen an Geld verdienen zu können. Wenn man sich als Klempner selbstständig macht, verdient man im Zweifel auch mehr als in einer Großkanzlei verdienen!
An denjenigen der 40.000€ mit zwei mal fast VB und LLM verdient: Klar geht da mehr aber damit lässt es sich auch leben. Ich hoffe die Arbeit macht dir wenigstens Spaß!
Natürlich ist ein abgeschlossenes Jurastudium nicht automatisch eine Lizenz zum Gelddrucken. Aber wer einen angesehen und anspruchsvollen Studiengang (mag sein, dass manche das Jurastudium und Ref als einfach empfinden, nichtsdestotrotz genießen die beiden Staatsexamina in der Gesellschaft und der Wirtschaft ein höheres Ansehen als die meisten Masterabschlüsse) überdurchschnittlich abgeschlossen hat und dazu noch Zusatzqualis wie einen LLM mitbringt, darf wohl auch ein zumindest leicht überdurchschnittliches Gehalt verlangen. Das gilt insbesondere bei mittelständischen Kanzleien, die eben nicht nur den Gewährleistungsfall von Max Mustermann bzgl. des 9,99 EUR Wasserkochers gegen Aldi übernehmen.
Wenn man die Sichtweise vertritt, das eine überdurchschnittliche Qualifikation kein überdurchschnittliches Gehalt rechtfertigt, können wir doch auch alle AN gleich vergüten....