02.02.2021, 16:31
Wurde der Mahnbescheid nicht erst nach Ablauf der Verjährungsfrist zugestellt und damit Hemmung (-) ? (GPA Nord)
02.02.2021, 16:35
Habe ich auch für NRW so verstanden
02.02.2021, 16:52
Ich auch
02.02.2021, 17:04
02.02.2021, 17:05
Ich auch
02.02.2021, 17:12
Die Verjährung war nur angeführt wg des Anspruchs aus 2287 I, da in dessen Anwendungsbereich der 2287 II greift, und dann 199 I seinem Wortlaut nach schon nicht anwendbar ist. Daher Erbfall 20.1.17, Ende der Verjährung 20.1.20 und damit der (ohnehin auch unbegründete) Anspruch aus 2287 I auch verjährt ist bei Zustellung der MB.
Verjahrung wg der übrigen Ansprüche egal, da ohnehin bereits unschlüssig
Verjahrung wg der übrigen Ansprüche egal, da ohnehin bereits unschlüssig
02.02.2021, 17:13
Jedenfalls wurde wohl auch der Mahnbescheid nach Ablauf der Verjährungsfrist beantragt, sodass es letztlich auf eine etwaige Hemmung nicht ankam...
02.02.2021, 17:15
(02.02.2021, 17:04)Gast schrieb:(02.02.2021, 16:31)GPANord schrieb: Wurde der Mahnbescheid nicht erst nach Ablauf der Verjährungsfrist zugestellt und damit Hemmung (-) ? (GPA Nord)
ohne mitgeschrieben zu haben, aber es hemmt doch nicht die Zustellung sondern die Einreichung des Antrages weil ,,demnächst“ zugestellt wurde
Ich meine mich zu erinnern, dass sogar der Antrag auf Erlass des Mahnbescheides inach Ablauf der Verjährungsfrist erfolgt ist, sodass 167 ZPO „demnächst“ gar nicht anwendbar ist. 167 ZPO wäre ja nur anwendbar, wenn der Antrag innerhalb der Verjährungsfrist gestellt wurde und der MB nach Ablauf der Frist zugestellt wurde. Glaube darauf wolltest du hinaus?
02.02.2021, 17:36
Hört sich das alles nur so kompliziert an, oder war es das auch? Oder wurde man mit den Kommentaren gut durchgeleitet?
Schreibe nächsten Monat und solche Klausuren machen nicht gerade Mut... ist natürlich immer was anderes wenn man selbst dran sitzt...
Viel Erfolg euch weiterhin
Schreibe nächsten Monat und solche Klausuren machen nicht gerade Mut... ist natürlich immer was anderes wenn man selbst dran sitzt...
Viel Erfolg euch weiterhin
02.02.2021, 17:52
(02.02.2021, 17:36)Gast schrieb: Hört sich das alles nur so kompliziert an, oder war es das auch? Oder wurde man mit den Kommentaren gut durchgeleitet?
Schreibe nächsten Monat und solche Klausuren machen nicht gerade Mut... ist natürlich immer was anderes wenn man selbst dran sitzt...
Viel Erfolg euch weiterhin
Ich hab davon vorher noch nie was gehört, wurde aber so halbwegs vorgetragen und steht sofort im Kommentar!