31.01.2021, 17:37
Ich habe für meinen Ausbilder ein Gutachten fertigen müssen, bei dem unter anderem ein versuchter Raub zu prüfen war. Dazu meine Frage:
Beim Versuch prüft man ja im Rahmen des Tatentschlusses die Vorstellung des Täters von der Tat. Dort prüft man dann auch die Abgrenzung zwischen Raub und räuberischer Erpressung. Dann kommt man zu der Ansicht, die auf die innere Willensrichtung des Opfers abstellt und fragt, ob das Opfer seine Mitwirkung für erforderlich hält oder nicht.
Muss man dann hier trotzdem auf die Sicht des Täters abstellen und was er geglaubt hat, was sich das Opfer wohl denkt oder muss man dann auf die tatsächlichen Umstände abstellen, was das Opfer sich wirklich gedacht hat?
Die Frage scheint etwas verworren. Ich hoffe, sie ist trotzdem einigermaßen verständlich.
Beim Versuch prüft man ja im Rahmen des Tatentschlusses die Vorstellung des Täters von der Tat. Dort prüft man dann auch die Abgrenzung zwischen Raub und räuberischer Erpressung. Dann kommt man zu der Ansicht, die auf die innere Willensrichtung des Opfers abstellt und fragt, ob das Opfer seine Mitwirkung für erforderlich hält oder nicht.
Muss man dann hier trotzdem auf die Sicht des Täters abstellen und was er geglaubt hat, was sich das Opfer wohl denkt oder muss man dann auf die tatsächlichen Umstände abstellen, was das Opfer sich wirklich gedacht hat?
Die Frage scheint etwas verworren. Ich hoffe, sie ist trotzdem einigermaßen verständlich.
31.01.2021, 18:57
Der Rspr. folgen und auf das äußere Erscheinungsbild abstellen.
31.01.2021, 19:19
(31.01.2021, 18:57)Gast schrieb: Der Rspr. folgen und auf das äußere Erscheinungsbild abstellen.
Vielen Dank für die Antwort. Das ist im Ergebnis sicher so richtig. Aber wenn dieses Problem der Schwerpunkt der Aufgabe ist, dann wird erwartet auch die Literaturansicht darzustellen und zu prüfen zu welchem Ergebnis sie kommen würde.
31.01.2021, 19:39
Ich finde es schlimm, dass Ausbilder Referendaren total praxisferne Aufgaben geben. Er soll dich lieber Abschlussverfügungen schreiben lassen. Du tust mir leid
01.02.2021, 08:34
02.02.2021, 17:44
Im Zweifel die räub. Erpressung annehmen (BGH). Praxisnahe Lösung.