31.01.2021, 10:23
Er schreibt doch gar nichts von Referendar?
31.01.2021, 12:41
(31.01.2021, 10:19)Gast schrieb:(30.01.2021, 22:12)Gast schrieb: "Stets zu unserer vollsten Zufriedenheit" / hat unsere Kanzlei auf eigenen Wunsch verlassen / genaue Tätigkeitsfelder und Aufgaben angeben / irgendwas zur sozialen Kompetenz ggü Kollegen und ggf ggü Mandanten. Genaueres findet man im Internet, zB arbeits-abc oder Karrierebibel. Vielleicht kannst du auch fragen, ob sie ein Muster verwenden. Bei größeren Einheiten wird zwecks Einheitlichkeit und Vergleichbarkeit/Gleichbehandlung meist standardisiert aufgebaut und formuliert. Formulierte ruhig offen lobend, da heute ein gut/sehr gut idR standardmäßig ausformuliert wird. Es fällt eher auf, wenn zu selten "stets zu unserer vollsten Zufriedenheit" auftaucht, als wenn es zu häufig vorkommt.
"Hat die Kanzlei auf eigenen Wunsch verlassen" ? Diese Floskel dürfte bei Referendaren absolut unüblich sein.
Dachte auch, dass es hier eher um Associate/WiMi geht. Referendare können in der Anwaltsstation die Kanzlei ja gar nicht auf eigenen Wunsch verlassen, weil die Station zeitlich begrenzt ist.