29.09.2019, 11:12
Sofern auf dem zukünftigen Examina zukünftiger Studenten und Referendare dick und fett ,,Waldorfschulen- Variante" steht, kann gerne alles per Computer, Spracheingabe oder sonst wie angefertigt werden.
29.09.2019, 12:48
(29.09.2019, 11:12)Gast schrieb: Sofern auf dem zukünftigen Examina zukünftiger Studenten und Referendare dick und fett ,,Waldorfschulen- Variante" steht, kann gerne alles per Computer, Spracheingabe oder sonst wie angefertigt werden.
Schwachsinn, das Examen würde dadurch doch nicht leichter zu bestehen sein. Die Anforderungen würden natürlich entsprechend angepasst. Die Durchfallquote würde bei ca. 20% bleiben. Trotzdem wäre eine Anpassung angebracht, da schließlich in der Praxis so gearbeitet wird. Sich dem entgegen zu stellen ist mindestens zu bekloppt wie ein Waldorf-Vergleich mit neuerer Technik zu bringen.
29.09.2019, 13:27
(29.09.2019, 11:12)Gast schrieb: Sofern auf dem zukünftigen Examina zukünftiger Studenten und Referendare dick und fett ,,Waldorfschulen- Variante" steht, kann gerne alles per Computer, Spracheingabe oder sonst wie angefertigt werden.
Was für ein nutzloser Beitrag.
Die inhaltlichen Anforderungen sind im Vergleich zu früher ja schon gestiegen. Wer mal eine alte Übungsklausur in den Händen hatte, wird das gemerkt haben. Einige Bundesländer hatten vor gar nicht allzulanger Zeit noch Examenshausarbeiten.
Ich würde trotzdem nie auf die Idee kommen, einem Kollegen, der das Examen früher abgelegt hat, so eine Abschätzigkeit entgegenzubringen.
Und jetzt mal ehrlich: Wir pauken stumpf dumme Formalia, die in der Realität durch Programme schon längst vorgegeben sind - es ist echt keine intellektuelle Glanzleistung, Namen und Adressen in ein Rubrum abzuschreiben.
Diese Art der Prüfung ist nicht zeitgemäß, ebenso wie die Art der Ausbildung.
Ansonsten hat der Kollege vor mir ja schon treffend alles zum Waldorf-Vergleich gesagt.
30.09.2019, 10:08
Ich möchte mich auch mal einschalten.
Habe auch mitgeschrieben, habe über 50 Übungsklausuren geschrieben, durch keine durchgefallen und was bekomme ich im Examen? Ein ausreichend. Manche Klausuren 9 Punkte, andere 3. Welche, bei denen ich es nicht gedacht hätte. Nach jeder Klausur mit den Refkollegen ausgetauscht. Inhaltlich nahezu identisch. Die haben keine 3 Punkte in besagter Klausur. Und formal kann ich in einem Anwaltsgutachten nicht viel verbockt haben. Auf dem Arbeitsmarkt kaum eine Chance, außer man gibt sich mit einem Lohn zufrieden, den man auch mit einer Ausbildung zum Einzelhandelskaufmann oder Bürokraft erzielen würde.
Ich meine das absolut nicht abwertend, habe selber in den Branchen gejobt, aber denke mir nur, dann hätte ich mir die 8 Jahre sparen können.
Werde wohl den Verbesserungsversuch vornehmen müssen. Laut Protokollen prüft einer meiner Prüfer wohl auch Nicht-Prüfungsstoff. Groß hoffen brauche ich also nicht.
Das Problem mit der Notenskala ist, ja, die oberen Ränge erreicht wohl kaum jemand. Mit 8 Punkten kann man zum Staat? Wofür dann die oberen Ränge?
Ich kenne einen Korrektor, der die oberen Ränge auch vergibt und über Fehler auch mal hinweg sieht. Der prüft/korrigiert glücklicherweise auch im Examen und jedem, der ihn bekommt gönne ich das von Herzen!
Der Witz dabei ist, wir beschweren uns alle. Nur auf die Straße dafür gehen und etwas versuchen zu ändern - das tut niemand.
Mir geht es nicht anders, da ich dann einfach froh bin, wenn es vorbei ist.
Wir wissen alle, dass das Jurastudium unfair ist und oft schon am Korrektor scheitert.
Ich zitiere mal andere Juristen/Profs/AG-Leiter:
"Der Korrektor ist auch nur ein Mensch und ksnn mal einen schlechten Tag haben"
Dann ist er wohl für den Job ungeeignet und soll seine Unfähigkeit, objektiv zu sein, gefälligst nicht auf unserem Rücken austragen. Es geht um unsere ZUKUNFT.
Das an alle Korrektoren, die hier mitlesen.
Habe auch mitgeschrieben, habe über 50 Übungsklausuren geschrieben, durch keine durchgefallen und was bekomme ich im Examen? Ein ausreichend. Manche Klausuren 9 Punkte, andere 3. Welche, bei denen ich es nicht gedacht hätte. Nach jeder Klausur mit den Refkollegen ausgetauscht. Inhaltlich nahezu identisch. Die haben keine 3 Punkte in besagter Klausur. Und formal kann ich in einem Anwaltsgutachten nicht viel verbockt haben. Auf dem Arbeitsmarkt kaum eine Chance, außer man gibt sich mit einem Lohn zufrieden, den man auch mit einer Ausbildung zum Einzelhandelskaufmann oder Bürokraft erzielen würde.
Ich meine das absolut nicht abwertend, habe selber in den Branchen gejobt, aber denke mir nur, dann hätte ich mir die 8 Jahre sparen können.
Werde wohl den Verbesserungsversuch vornehmen müssen. Laut Protokollen prüft einer meiner Prüfer wohl auch Nicht-Prüfungsstoff. Groß hoffen brauche ich also nicht.
Das Problem mit der Notenskala ist, ja, die oberen Ränge erreicht wohl kaum jemand. Mit 8 Punkten kann man zum Staat? Wofür dann die oberen Ränge?
Ich kenne einen Korrektor, der die oberen Ränge auch vergibt und über Fehler auch mal hinweg sieht. Der prüft/korrigiert glücklicherweise auch im Examen und jedem, der ihn bekommt gönne ich das von Herzen!
Der Witz dabei ist, wir beschweren uns alle. Nur auf die Straße dafür gehen und etwas versuchen zu ändern - das tut niemand.
Mir geht es nicht anders, da ich dann einfach froh bin, wenn es vorbei ist.
Wir wissen alle, dass das Jurastudium unfair ist und oft schon am Korrektor scheitert.
Ich zitiere mal andere Juristen/Profs/AG-Leiter:
"Der Korrektor ist auch nur ein Mensch und ksnn mal einen schlechten Tag haben"
Dann ist er wohl für den Job ungeeignet und soll seine Unfähigkeit, objektiv zu sein, gefälligst nicht auf unserem Rücken austragen. Es geht um unsere ZUKUNFT.
Das an alle Korrektoren, die hier mitlesen.
30.09.2019, 10:46
Viel Vergnügen all denjenigen, die ein weiteres Mal ihr Glück versuchen...
Je nach Bundesland heißt dass ja 600 € mehr für die Kasse der Verwaltung... Auch eine schöne Einnahmequelle, bedenkt man, wie lieblos und hastig korrigiert wird. Manche Klausurbewertungen umfassen ja nicht mal eine halbe Seite und bestehen dann auch noch aus zusammengesetzten Satzbausteinen...
Den Verbesserungsversuch kann sich zudem nicht jeder leisten. Entweder man jobbt nebei her... Dann kann man sich aber auch nicht zu 100% auf die Vorbereitung konzentrieren. Oder man hat das Glück, dass ein anderer für die eigenen Kosten aufkommt.
Miete, Krankenversicherungsbeitrag etc. zahlen sich schließlich nicht von alleine.
Und was kommt am Ende dabei raus? Vielleicht verbessert man sich um einen Punkt. Vielleicht sogar um zwei. Einige verbessern sich aber auch gar nicht. Andere fallen sogar trotz längerer Lernzeit durch. Fast ein Jahr Lebenszeit investiert man dann bis zur Mündlichen für diese weitere Chance.
Und im Lebenslauf sieht anhand der Daten dann auch jeder, dass man wohl zwei Anläufe gebraucht hat...
Lohnt sich das wirklich?
Gibt es dazu eigentlich eine Statistik?
Je nach Bundesland heißt dass ja 600 € mehr für die Kasse der Verwaltung... Auch eine schöne Einnahmequelle, bedenkt man, wie lieblos und hastig korrigiert wird. Manche Klausurbewertungen umfassen ja nicht mal eine halbe Seite und bestehen dann auch noch aus zusammengesetzten Satzbausteinen...
Den Verbesserungsversuch kann sich zudem nicht jeder leisten. Entweder man jobbt nebei her... Dann kann man sich aber auch nicht zu 100% auf die Vorbereitung konzentrieren. Oder man hat das Glück, dass ein anderer für die eigenen Kosten aufkommt.
Miete, Krankenversicherungsbeitrag etc. zahlen sich schließlich nicht von alleine.
Und was kommt am Ende dabei raus? Vielleicht verbessert man sich um einen Punkt. Vielleicht sogar um zwei. Einige verbessern sich aber auch gar nicht. Andere fallen sogar trotz längerer Lernzeit durch. Fast ein Jahr Lebenszeit investiert man dann bis zur Mündlichen für diese weitere Chance.
Und im Lebenslauf sieht anhand der Daten dann auch jeder, dass man wohl zwei Anläufe gebraucht hat...
Lohnt sich das wirklich?
Gibt es dazu eigentlich eine Statistik?
30.09.2019, 11:09
Was ich noch ergänzend fragen möchte...
Sorgen die Verbesserer nicht eigentlich auch für eine Verzerrung des Leistungsniveaus?
Es heißt schließlich, dass stets auch in der Relation zu den Leistungen der anderen bewertet wird. Da die Verbesserer nicht gesondert korrigiert werden und immerhin mehr Zeit zum Lernen hatten (und die Wahrscheinlichkeit einer Verbesserung dadurch zumindest etwas erhöht sein dürfte), führt das doch zwangsläufig dazu, dass durchschnittliche und schwächere Kandidaten im Erstversuch hierdurch anders bewertet werden.
Das dürfte letztendlich darin enden, dass wirklich immer mehr Kandidaten in die Verbesserung getrieben werden.
Sorgen die Verbesserer nicht eigentlich auch für eine Verzerrung des Leistungsniveaus?
Es heißt schließlich, dass stets auch in der Relation zu den Leistungen der anderen bewertet wird. Da die Verbesserer nicht gesondert korrigiert werden und immerhin mehr Zeit zum Lernen hatten (und die Wahrscheinlichkeit einer Verbesserung dadurch zumindest etwas erhöht sein dürfte), führt das doch zwangsläufig dazu, dass durchschnittliche und schwächere Kandidaten im Erstversuch hierdurch anders bewertet werden.
Das dürfte letztendlich darin enden, dass wirklich immer mehr Kandidaten in die Verbesserung getrieben werden.
30.09.2019, 11:56
(30.09.2019, 11:09)Gast schrieb: Was ich noch ergänzend fragen möchte...
Sorgen die Verbesserer nicht eigentlich auch für eine Verzerrung des Leistungsniveaus?
Es heißt schließlich, dass stets auch in der Relation zu den Leistungen der anderen bewertet wird. Da die Verbesserer nicht gesondert korrigiert werden und immerhin mehr Zeit zum Lernen hatten (und die Wahrscheinlichkeit einer Verbesserung dadurch zumindest etwas erhöht sein dürfte), führt das doch zwangsläufig dazu, dass durchschnittliche und schwächere Kandidaten im Erstversuch hierdurch anders bewertet werden.
Das dürfte letztendlich darin enden, dass wirklich immer mehr Kandidaten in die Verbesserung getrieben werden.
Das ist doch Unsinn. Die Verbesserer sind in den seltensten Fällen die, die notenmäßig so hoch liegen, dass sie den Schnitt "verzerren" würden. Außerdem gibt es die Verbesserer in jedem Durchgang, schon immer, sodass man selbst dann, wenn man einen solchen "Verzerrungseffekt" annehmen würde, dazu kommen muss, dass dieser immer vorliegt. Damit liegt ja kein Nachteil für die Erstversuchler vor.
Außerdem haben die zwar einerseits absolut gesehen mehr Zeit zum Lernen (statt nach knapp 2 Jahren Ref etwa 2 1/2). Andererseits müssen die ihren Verbesserungsversuch und ihr Leben auch finanzieren und gehen deshalb meist noch nebenbei arbeiten, sodass da schonmal Lernzeit verloren geht (auch in juristischen Berufen lernt man selten wirklich examensrelevantes, außer halt vielleicht wie man Anwaltsschriftsätze formuliert oder Bescheide schreibt).
Da ist dann nichts mit der Tauchphase, die die allermeisten Refs haben. Dazu kommt dann noch der ständige Kampf gegens Vergessen und das Lesen der neuen Rechtsprechung, die ja auch nicht zu dem Zeitpunkt stehen bleibt, an dem der Erstversuch geschrieben wird.
30.09.2019, 12:05
Ich habe mir nun mal die Mühe gemacht und in NRW eine Statistik (für 2018) zum Verbesserungsversuch im zweiten Examen gesucht und gefunden, falls sich jemand dafür interessieren sollte.
Von 480 Verbesserern (die zu diesem Zeitpunkt das Verfahren komplett absolviert hatten) haben bereits 91 Kandidaten auf die Mündliche verzichtet.
Die Mündliche bestanden haben von den restlichen nur noch 335 Kandidaten (einige scheinen abgebrochen zu haben, nachdem das Notenziel nach dem Kurzvortrag wohl nicht mehr zu erreichen war).
Nach bestandener Mündlichen haben sich 55 Kandidaten im Ergebnis nicht verbessern können.
280 haben sich verbessern können.
Insgesamt haben 150 Personen von ursprünglich 480 Verbesserern einen Notensprung geschafft.
Das sind 31,25 %. Also gut ein Drittel.
Für den Großteil, also die restlichen 68,75 %, hat es sich gar nicht oder kaum gelohnt.
Na dann viel Erfolg!
Von 480 Verbesserern (die zu diesem Zeitpunkt das Verfahren komplett absolviert hatten) haben bereits 91 Kandidaten auf die Mündliche verzichtet.
Die Mündliche bestanden haben von den restlichen nur noch 335 Kandidaten (einige scheinen abgebrochen zu haben, nachdem das Notenziel nach dem Kurzvortrag wohl nicht mehr zu erreichen war).
Nach bestandener Mündlichen haben sich 55 Kandidaten im Ergebnis nicht verbessern können.
280 haben sich verbessern können.
Insgesamt haben 150 Personen von ursprünglich 480 Verbesserern einen Notensprung geschafft.
Das sind 31,25 %. Also gut ein Drittel.
Für den Großteil, also die restlichen 68,75 %, hat es sich gar nicht oder kaum gelohnt.
Na dann viel Erfolg!
30.09.2019, 12:46
(30.09.2019, 12:05)Gast schrieb: Ich habe mir nun mal die Mühe gemacht und in NRW eine Statistik (für 2018) zum Verbesserungsversuch im zweiten Examen gesucht und gefunden, falls sich jemand dafür interessieren sollte.
Von 480 Verbesserern (die zu diesem Zeitpunkt das Verfahren komplett absolviert hatten) haben bereits 91 Kandidaten auf die Mündliche verzichtet.
Die Mündliche bestanden haben von den restlichen nur noch 335 Kandidaten (einige scheinen abgebrochen zu haben, nachdem das Notenziel nach dem Kurzvortrag wohl nicht mehr zu erreichen war).
Nach bestandener Mündlichen haben sich 55 Kandidaten im Ergebnis nicht verbessern können.
280 haben sich verbessern können.
Insgesamt haben 150 Personen von ursprünglich 480 Verbesserern einen Notensprung geschafft.
Das sind 31,25 %. Also gut ein Drittel.
Für den Großteil, also die restlichen 68,75 %, hat es sich gar nicht oder kaum gelohnt.
Na dann viel Erfolg!
Wow, danke für die interessante Info!
Es ist halt immer auch ein bisschen Glück dabei: Hat man vielleicht zufällig grad vorher noch was passendes gelesen? So ging es mir mit dem Abschleppfall. Oder was vom Ausbilder eingeprügelt bekommen? Bei Kaiser aufgeschnappt?
Letztlich ist die Wiederholung Lotto. Aber ganz ehrlich: Wer nicht zufrieden ist, sollte das machen. Sonst beißt man sich doch ewig in den Hintern und fragt sich, ob nicht doch noch was drin gewesen wär.
Ich warte nun ab, wie es bei mir nach der mündlichen Prüfung aussieht.
Und: 600 Öcken nur für die Prüfung ist halt viel Geld, ja. Aber für die erhöhten Chancen, die damit einhergehen, sind sie mE da gut investiert.
30.09.2019, 13:23
(30.09.2019, 12:46)GJPAAAH(BE) schrieb:(30.09.2019, 12:05)Gast schrieb: Ich habe mir nun mal die Mühe gemacht und in NRW eine Statistik (für 2018) zum Verbesserungsversuch im zweiten Examen gesucht und gefunden, falls sich jemand dafür interessieren sollte.
Von 480 Verbesserern (die zu diesem Zeitpunkt das Verfahren komplett absolviert hatten) haben bereits 91 Kandidaten auf die Mündliche verzichtet.
Die Mündliche bestanden haben von den restlichen nur noch 335 Kandidaten (einige scheinen abgebrochen zu haben, nachdem das Notenziel nach dem Kurzvortrag wohl nicht mehr zu erreichen war).
Nach bestandener Mündlichen haben sich 55 Kandidaten im Ergebnis nicht verbessern können.
280 haben sich verbessern können.
Insgesamt haben 150 Personen von ursprünglich 480 Verbesserern einen Notensprung geschafft.
Das sind 31,25 %. Also gut ein Drittel.
Für den Großteil, also die restlichen 68,75 %, hat es sich gar nicht oder kaum gelohnt.
Na dann viel Erfolg!
Wow, danke für die interessante Info!
Es ist halt immer auch ein bisschen Glück dabei: Hat man vielleicht zufällig grad vorher noch was passendes gelesen? So ging es mir mit dem Abschleppfall. Oder was vom Ausbilder eingeprügelt bekommen? Bei Kaiser aufgeschnappt?
Letztlich ist die Wiederholung Lotto. Aber ganz ehrlich: Wer nicht zufrieden ist, sollte das machen. Sonst beißt man sich doch ewig in den Hintern und fragt sich, ob nicht doch noch was drin gewesen wär.
Ich warte nun ab, wie es bei mir nach der mündlichen Prüfung aussieht.
Und: 600 Öcken nur für die Prüfung ist halt viel Geld, ja. Aber für die erhöhten Chancen, die damit einhergehen, sind sie mE da gut investiert.
Es sind ja nicht nur die 600€, sondern auch der Krankenversicherungsbeitrag für die Dauer des Verfahrens. Das vergessen viele einfach. Wer nicht verheiratet ist und so über seinen Ehepartner mitversichert ist, muss sich entweder privat versichern, arbeiten gehen oder Arbeitslosengeld beziehen.