14.06.2020, 12:42
(14.06.2020, 11:45)Gast schrieb:(14.06.2020, 11:34)Endspurt! schrieb: Ich wünsche allen, dass Sie die vergangenen Klausuren des Grauens nun erstmal gedanklich wegpacken können und viel Kraft für den Endspurt in den kommenden 2 Tagen. Das vorläufige Licht am Ende des Tunnels ist schon zu erkennen :-)
Hab vor nichts mehr Angst als vor ÖRecht.
Dito. Aber solange V2 keine Behördenklausur kommt, bin ich schon zufrieden.
14.06.2020, 13:01
(14.06.2020, 12:42)GastNRW31 schrieb:Die Behördenklausur fände ich entspannter als eine Anwaltsklausur. Bei der Behördenklausur kann man das Rubrum auswendig lernen und dann freestylen wie man gerade lustig ist. Nur darauf aufpassen, dass die Ermessensprüfung nicht eingeschränkt ist bzw. man selber Ermessen ausübt.(14.06.2020, 11:45)Gast schrieb:(14.06.2020, 11:34)Endspurt! schrieb: Ich wünsche allen, dass Sie die vergangenen Klausuren des Grauens nun erstmal gedanklich wegpacken können und viel Kraft für den Endspurt in den kommenden 2 Tagen. Das vorläufige Licht am Ende des Tunnels ist schon zu erkennen :-)
Hab vor nichts mehr Angst als vor ÖRecht.
Dito. Aber solange V2 keine Behördenklausur kommt, bin ich schon zufrieden.
14.06.2020, 14:49
(14.06.2020, 11:45)Gast schrieb:(14.06.2020, 11:34)Endspurt! schrieb: Ich wünsche allen, dass Sie die vergangenen Klausuren des Grauens nun erstmal gedanklich wegpacken können und viel Kraft für den Endspurt in den kommenden 2 Tagen. Das vorläufige Licht am Ende des Tunnels ist schon zu erkennen :-)
Hab vor nichts mehr Angst als vor ÖRecht.
Das Licht was ich sehe ist auch nicht am Ende sondern wenn ich mich umdrehe.
15.06.2020, 14:07
BW
VPK (+)
Vorfrage: Entscheidung nach 101 II, 84a - keine Erledigung da weiterhin Beschwer bzw Begehren besteht --> Urteil
Zulässig, insn RSB ,(+)
Begründet da Ablehnung rw und Rechtsverletzung
Habs mit Art 3 GG ivm Mischgebiet wischwaschi begründet.
Ich war so dumm und hab nicht an Art 14 GG gedacht. Habe ewig gebraucht, da ich mich gefragt hab, ob 74 LBO nicht nur über 47 VwGO überprüfbar ist...
Anbei das Urteil
http://www.landesrecht-bw.de/jportal/?qu...c.norm=all
VPK (+)
Vorfrage: Entscheidung nach 101 II, 84a - keine Erledigung da weiterhin Beschwer bzw Begehren besteht --> Urteil
Zulässig, insn RSB ,(+)
Begründet da Ablehnung rw und Rechtsverletzung
Habs mit Art 3 GG ivm Mischgebiet wischwaschi begründet.
Ich war so dumm und hab nicht an Art 14 GG gedacht. Habe ewig gebraucht, da ich mich gefragt hab, ob 74 LBO nicht nur über 47 VwGO überprüfbar ist...
Anbei das Urteil
http://www.landesrecht-bw.de/jportal/?qu...c.norm=all
15.06.2020, 14:12
(15.06.2020, 14:07)Gast BW schrieb: BW
VPK (+)
Vorfrage: Entscheidung nach 101 II, 84a - keine Erledigung da weiterhin Beschwer bzw Begehren besteht --> Urteil
Zulässig, insn RSB ,(+)
Begründet da Ablehnung rw und Rechtsverletzung
Habs mit Art 3 GG ivm Mischgebiet wischwaschi begründet.
Ich war so dumm und hab nicht an Art 14 GG gedacht. Habe ewig gebraucht, da ich mich gefragt hab, ob 74 LBO nicht nur über 47 VwGO überprüfbar ist...
Anbei das Urteil
http://www.landesrecht-bw.de/jportal/?qu...c.norm=all
Licht und Schatten bei mir. Zulässigkeit war kein Problem, aber dann in der Begründetheit gings los mit der Ahnungslosigkeit. Vor allem beim Aufbau hatte ich keine Ahnung wie man es nacheinander aufzieht.
Hab auch völlig vergessen, dass der zweite BBP erst nach dem Antrag inkraftgetreten ist. Wie löst man das Problem?
Habs gar nicht mehr angesprochen.
15.06.2020, 14:28
(15.06.2020, 14:12)Gast schrieb:(15.06.2020, 14:07)Gast BW schrieb: BW
VPK (+)
Vorfrage: Entscheidung nach 101 II, 84a - keine Erledigung da weiterhin Beschwer bzw Begehren besteht --> Urteil
Zulässig, insn RSB ,(+)
Begründet da Ablehnung rw und Rechtsverletzung
Habs mit Art 3 GG ivm Mischgebiet wischwaschi begründet.
Ich war so dumm und hab nicht an Art 14 GG gedacht. Habe ewig gebraucht, da ich mich gefragt hab, ob 74 LBO nicht nur über 47 VwGO überprüfbar ist...
Anbei das Urteil
http://www.landesrecht-bw.de/jportal/?qu...c.norm=all
Licht und Schatten bei mir. Zulässigkeit war kein Problem, aber dann in der Begründetheit gings los mit der Ahnungslosigkeit. Vor allem beim Aufbau hatte ich keine Ahnung wie man es nacheinander aufzieht.
Hab auch völlig vergessen, dass der zweite BBP erst nach dem Antrag inkraftgetreten ist. Wie löst man das Problem?
Habs gar nicht mehr angesprochen.
Also ich habe in der Begründetheit angeführt, dass der BBP 1 funktionslos geworden ist und es deshalb auf eine Befreiung nicht ankommt.
Dann dass die Genehmigung zuerteilen war. Kurz, dass der Antragsteller einer BG immer mit Veränderungen der Rechtslage etc rechnen muss und Ztpkt der Entscheidung maßgeblich ist...kp
Genehmigungspflichtigkeit, baul Anlage 2 Abs.9 LBO
Genehmigungsfähigkeit
30 II, 34 iVm 6 BauNVO ivm Art 3 GG
Habe ich auch mit einer möglichen Befreiung verbunden
Achso und kein Vorverfahren wegen 75 VwGO
15.06.2020, 14:39
Fand die Klausur ziemlich happig heute und nur zum Teil dem oben genannten Urteil nachgebildet.
Tenor (bei mir)
1. Aufheben des Ablehnungsbescheids sowie Kosten Beklagte
Gründe:
101 II
87
Zulässige Klageerweiterung durch einbeziehen des Antrags
I. Zulässigkeit
Klageart VK
P: Vorverfahren?
Entbehliche nach § 75? Argumentiere
P: Was, wenn Ablehnung nach Klageerhebung?
P: RSB? Keine Erledigung
II. Begründetheit
Richtiger Beklagter: Stadt
AGL: 58 I LBO
Formelle Voraussetzungen? hier (+) Antrag bei richtiger Behörde, da Vaihingen Große Kreisstadt
Materiell
1. Überbaubare Fläche?
P: BPlan von 1975 funktionslos? Dann über 34 BauGB
2. Art der Nutzung
P: Misch oder Allgemeines Wohngebiet?
P: Werbefläche als sonstige Gewerbefläche?
P: Ausnahmsweise zulässigkeit, falls Allg. Wohngebiet gem. 34, 31 BauGB?
--> Rechtmäßiger Ausschluss durch neuen BPlan gem. 9 IIa BauGB?
---> Beachtliche Änderung der REchtslage? (+) da Verpflichtungsklage
---> Werbeanlagen vom Wortlaut umfasst? (-)
3. Verstoß gegen örtliche Bauvorschriften?
EGL: 74 LBO
P: Anwendbar? (+) wie BPlan
P: Liegen Voraussetzungen vor? - Sicherheit des Verkehrs (-); Gestaltung? (str.)
P: Art. 3 GG, Art. 12 GG?
P: Falls Rechtmäßig: Anspruch auf Baugenehmigung aus Grundsätzen der Folgenbeseitigungslast, da Bauvorschriften erst Monate nach dem Antrag erlassen?
4. § 36 BauGB?
Nicht anwendbar wegen tel. Redukiton
III:
Kosten 154 I
VV absehen nach 167 II
Keine Gründe Berufungszulassung
Tenor (bei mir)
1. Aufheben des Ablehnungsbescheids sowie Kosten Beklagte
Gründe:
101 II
87
Zulässige Klageerweiterung durch einbeziehen des Antrags
I. Zulässigkeit
Klageart VK
P: Vorverfahren?
Entbehliche nach § 75? Argumentiere
P: Was, wenn Ablehnung nach Klageerhebung?
P: RSB? Keine Erledigung
II. Begründetheit
Richtiger Beklagter: Stadt
AGL: 58 I LBO
Formelle Voraussetzungen? hier (+) Antrag bei richtiger Behörde, da Vaihingen Große Kreisstadt
Materiell
1. Überbaubare Fläche?
P: BPlan von 1975 funktionslos? Dann über 34 BauGB
2. Art der Nutzung
P: Misch oder Allgemeines Wohngebiet?
P: Werbefläche als sonstige Gewerbefläche?
P: Ausnahmsweise zulässigkeit, falls Allg. Wohngebiet gem. 34, 31 BauGB?
--> Rechtmäßiger Ausschluss durch neuen BPlan gem. 9 IIa BauGB?
---> Beachtliche Änderung der REchtslage? (+) da Verpflichtungsklage
---> Werbeanlagen vom Wortlaut umfasst? (-)
3. Verstoß gegen örtliche Bauvorschriften?
EGL: 74 LBO
P: Anwendbar? (+) wie BPlan
P: Liegen Voraussetzungen vor? - Sicherheit des Verkehrs (-); Gestaltung? (str.)
P: Art. 3 GG, Art. 12 GG?
P: Falls Rechtmäßig: Anspruch auf Baugenehmigung aus Grundsätzen der Folgenbeseitigungslast, da Bauvorschriften erst Monate nach dem Antrag erlassen?
4. § 36 BauGB?
Nicht anwendbar wegen tel. Redukiton
III:
Kosten 154 I
VV absehen nach 167 II
Keine Gründe Berufungszulassung
15.06.2020, 14:46
(15.06.2020, 14:39)Gast schrieb: Fand die Klausur ziemlich happig heute und nur zum Teil dem oben genannten Urteil nachgebildet.
Tenor (bei mir)
1. Aufheben des Ablehnungsbescheids sowie Kosten Beklagte
Gründe:
101 II
87
Zulässige Klageerweiterung durch einbeziehen des Antrags
I. Zulässigkeit
Klageart VK
P: Vorverfahren?
Entbehliche nach § 75? Argumentiere
P: Was, wenn Ablehnung nach Klageerhebung?
P: RSB? Keine Erledigung
II. Begründetheit
Richtiger Beklagter: Stadt
AGL: 58 I LBO
Formelle Voraussetzungen? hier (+) Antrag bei richtiger Behörde, da Vaihingen Große Kreisstadt
Materiell
1. Überbaubare Fläche?
P: BPlan von 1975 funktionslos? Dann über 34 BauGB
2. Art der Nutzung
P: Misch oder Allgemeines Wohngebiet?
P: Werbefläche als sonstige Gewerbefläche?
P: Ausnahmsweise zulässigkeit, falls Allg. Wohngebiet gem. 34, 31 BauGB?
--> Rechtmäßiger Ausschluss durch neuen BPlan gem. 9 IIa BauGB?
---> Beachtliche Änderung der REchtslage? (+) da Verpflichtungsklage
---> Werbeanlagen vom Wortlaut umfasst? (-)
3. Verstoß gegen örtliche Bauvorschriften?
EGL: 74 LBO
P: Anwendbar? (+) wie BPlan
P: Liegen Voraussetzungen vor? - Sicherheit des Verkehrs (-); Gestaltung? (str.)
P: Art. 3 GG, Art. 12 GG?
P: Falls Rechtmäßig: Anspruch auf Baugenehmigung aus Grundsätzen der Folgenbeseitigungslast, da Bauvorschriften erst Monate nach dem Antrag erlassen?
4. § 36 BauGB?
Nicht anwendbar wegen tel. Redukiton
III:
Kosten 154 I
VV absehen nach 167 II
Keine Gründe Berufungszulassung
Anmerkung des Prüfungsamtes: "(...) auch im Übrigen eine einfache Klausur, kleinere und formelle Fehler wiegen schwer."
15.06.2020, 14:49
(15.06.2020, 14:39)Gast schrieb: Fand die Klausur ziemlich happig heute und nur zum Teil dem oben genannten Urteil nachgebildet.
Tenor (bei mir)
1. Aufheben des Ablehnungsbescheids sowie Kosten Beklagte
Gründe:
101 II
87
Zulässige Klageerweiterung durch einbeziehen des Antrags
I. Zulässigkeit
Klageart VK
P: Vorverfahren?
Entbehliche nach § 75? Argumentiere
P: Was, wenn Ablehnung nach Klageerhebung?
P: RSB? Keine Erledigung
II. Begründetheit
Richtiger Beklagter: Stadt
AGL: 58 I LBO
Formelle Voraussetzungen? hier (+) Antrag bei richtiger Behörde, da Vaihingen Große Kreisstadt
Materiell
1. Überbaubare Fläche?
P: BPlan von 1975 funktionslos? Dann über 34 BauGB
2. Art der Nutzung
P: Misch oder Allgemeines Wohngebiet?
P: Werbefläche als sonstige Gewerbefläche?
P: Ausnahmsweise zulässigkeit, falls Allg. Wohngebiet gem. 34, 31 BauGB?
--> Rechtmäßiger Ausschluss durch neuen BPlan gem. 9 IIa BauGB?
---> Beachtliche Änderung der REchtslage? (+) da Verpflichtungsklage
---> Werbeanlagen vom Wortlaut umfasst? (-)
3. Verstoß gegen örtliche Bauvorschriften?
EGL: 74 LBO
P: Anwendbar? (+) wie BPlan
P: Liegen Voraussetzungen vor? - Sicherheit des Verkehrs (-); Gestaltung? (str.)
P: Art. 3 GG, Art. 12 GG?
P: Falls Rechtmäßig: Anspruch auf Baugenehmigung aus Grundsätzen der Folgenbeseitigungslast, da Bauvorschriften erst Monate nach dem Antrag erlassen?
4. § 36 BauGB?
Nicht anwendbar wegen tel. Redukiton
III:
Kosten 154 I
VV absehen nach 167 II
Keine Gründe Berufungszulassung
Ich hab erst überlegt ob sie vielleicht auf nen Gerichtsbescheid hinauswollen; da müsste aber ja eig ein Hinweis zuvor kommen. Meine Lösung ist dieser sehr ähnlich. Eine Frage: § 74 LBO: wird das im bauplanungsrechtlichen oder bauordnungsrechtlichen Teil angesprochen? Ich war mir nicht sicher :s
15.06.2020, 14:51
(15.06.2020, 14:49)GastBaWu schrieb:(15.06.2020, 14:39)Gast schrieb: Fand die Klausur ziemlich happig heute und nur zum Teil dem oben genannten Urteil nachgebildet.
Tenor (bei mir)
1. Aufheben des Ablehnungsbescheids sowie Kosten Beklagte
Gründe:
101 II
87
Zulässige Klageerweiterung durch einbeziehen des Antrags
I. Zulässigkeit
Klageart VK
P: Vorverfahren?
Entbehliche nach § 75? Argumentiere
P: Was, wenn Ablehnung nach Klageerhebung?
P: RSB? Keine Erledigung
II. Begründetheit
Richtiger Beklagter: Stadt
AGL: 58 I LBO
Formelle Voraussetzungen? hier (+) Antrag bei richtiger Behörde, da Vaihingen Große Kreisstadt
Materiell
1. Überbaubare Fläche?
P: BPlan von 1975 funktionslos? Dann über 34 BauGB
2. Art der Nutzung
P: Misch oder Allgemeines Wohngebiet?
P: Werbefläche als sonstige Gewerbefläche?
P: Ausnahmsweise zulässigkeit, falls Allg. Wohngebiet gem. 34, 31 BauGB?
--> Rechtmäßiger Ausschluss durch neuen BPlan gem. 9 IIa BauGB?
---> Beachtliche Änderung der REchtslage? (+) da Verpflichtungsklage
---> Werbeanlagen vom Wortlaut umfasst? (-)
3. Verstoß gegen örtliche Bauvorschriften?
EGL: 74 LBO
P: Anwendbar? (+) wie BPlan
P: Liegen Voraussetzungen vor? - Sicherheit des Verkehrs (-); Gestaltung? (str.)
P: Art. 3 GG, Art. 12 GG?
P: Falls Rechtmäßig: Anspruch auf Baugenehmigung aus Grundsätzen der Folgenbeseitigungslast, da Bauvorschriften erst Monate nach dem Antrag erlassen?
4. § 36 BauGB?
Nicht anwendbar wegen tel. Redukiton
III:
Kosten 154 I
VV absehen nach 167 II
Keine Gründe Berufungszulassung
Ich hab erst überlegt ob sie vielleicht auf nen Gerichtsbescheid hinauswollen; da müsste aber ja eig ein Hinweis zuvor kommen. Meine Lösung ist dieser sehr ähnlich. Eine Frage: § 74 LBO: wird das im bauplanungsrechtlichen oder bauordnungsrechtlichen Teil angesprochen? Ich war mir nicht sicher :s
Wusste ich auch nicht, hab es deshalb einfach so losgelöst geprüft