30.10.2019, 09:34
da kenne ich viele, insbesondere bei kleinen bis mittelständischen kanzleien. von einzelkämpfern ganz zu schweigen. 100.000€ umsatz ist naemlich nicht am ende auch 100.000€ brutto. statistisch hat der durchschnittliche einzel anwalt ca 150.000€ umsatz im jahr. und davon kannst du nochmal extrem viel anziehen für miete, ggf reno, etc. am ende bleibt vielen nur gut 2000-2509€ netto uebrig ... aber immerhin auch die selbständigkeit und sein eigener herr zu sein .
30.10.2019, 09:57
Fakenews: Der durchschnittliche Umsatz liegt bei 195.716 Euro (2013).
30.10.2019, 20:19
(30.10.2019, 09:57)Gast schrieb: Fakenews: Der durchschnittliche Umsatz liegt bei 195.716 Euro (2013).
Ohne zu wissen, welche Zahl nun richtig ist: Er hat von "Einzelanwalt" gesprochen. Denke, die ganzen GK-Anwälte ziehen die Umsatzzahlen dann auf die von dir genannte Summe (machen zwar weitaus mehr Umsatz, sind zahlenmäßig aber auch viel weniger als die Einzelanwälte, daher "nur" 50k drauf).
30.10.2019, 21:59
(30.10.2019, 09:34)Haralld schrieb: da kenne ich viele, insbesondere bei kleinen bis mittelständischen kanzleien. von einzelkämpfern ganz zu schweigen. 100.000€ umsatz ist naemlich nicht am ende auch 100.000€ brutto. statistisch hat der durchschnittliche einzel anwalt ca 150.000€ umsatz im jahr. und davon kannst du nochmal extrem viel anziehen für miete, ggf reno, etc. am ende bleibt vielen nur gut 2000-2509€ netto uebrig ... aber immerhin auch die selbständigkeit und sein eigener herr zu sein .
150.000 € Umsatz, aber am Ende des Monat "nur" 2.500 € netto raus? Für 2.500 € netto muss man brutto p.a. rund 50.000 € verdienen (in Steuerklasse I). Das hieße ja, der Einzelanwalt hätte rund 100.000 € Kanzleikosten. Woher sollen die denn stammen?

01.11.2019, 09:49
(30.10.2019, 21:59)+Gastuser1 schrieb:(30.10.2019, 09:34)Haralld schrieb: da kenne ich viele, insbesondere bei kleinen bis mittelständischen kanzleien. von einzelkämpfern ganz zu schweigen. 100.000€ umsatz ist naemlich nicht am ende auch 100.000€ brutto. statistisch hat der durchschnittliche einzel anwalt ca 150.000€ umsatz im jahr. und davon kannst du nochmal extrem viel anziehen für miete, ggf reno, etc. am ende bleibt vielen nur gut 2000-2509€ netto uebrig ... aber immerhin auch die selbständigkeit und sein eigener herr zu sein .
150.000 € Umsatz, aber am Ende des Monat "nur" 2.500 € netto raus? Für 2.500 € netto muss man brutto p.a. rund 50.000 € verdienen (in Steuerklasse I). Das hieße ja, der Einzelanwalt hätte rund 100.000 € Kanzleikosten. Woher sollen die denn stammen?
Klar hat er die: Miete, Mitarbeiter, Literatur, Fortbildungen, unbeglichene Forderungen, und und und.
01.11.2019, 10:50
(01.11.2019, 09:49)Gast schrieb:(30.10.2019, 21:59)+Gastuser1 schrieb:(30.10.2019, 09:34)Haralld schrieb: da kenne ich viele, insbesondere bei kleinen bis mittelständischen kanzleien. von einzelkämpfern ganz zu schweigen. 100.000€ umsatz ist naemlich nicht am ende auch 100.000€ brutto. statistisch hat der durchschnittliche einzel anwalt ca 150.000€ umsatz im jahr. und davon kannst du nochmal extrem viel anziehen für miete, ggf reno, etc. am ende bleibt vielen nur gut 2000-2509€ netto uebrig ... aber immerhin auch die selbständigkeit und sein eigener herr zu sein .
150.000 € Umsatz, aber am Ende des Monat "nur" 2.500 € netto raus? Für 2.500 € netto muss man brutto p.a. rund 50.000 € verdienen (in Steuerklasse I). Das hieße ja, der Einzelanwalt hätte rund 100.000 € Kanzleikosten. Woher sollen die denn stammen?
Klar hat er die: Miete, Mitarbeiter, Literatur, Fortbildungen, unbeglichene Forderungen, und und und.
Halte ich auch für realistisch. Ein Anwalt hat in der Regel zwei Mitarbeiter, die auch bezahlt werden wollen. Zudem braucht man noch ein Büro, solange man nicht sein Wohnzimmer zur Kanzlei umfunktionieren möchte. Dazu noch den ganzen anderen Krams an (Neben-)Kosten, da geht im Jahr ordentlich etwas weg.
02.11.2019, 01:22
Gehalt der Angestellten, Büroraummiete + Nebenkosten, Beck-Online und/oder Juris-Zugang, Literatur, Büroausstattung...das geht schneller weg, als du gucken kannst.
04.11.2019, 11:54
Also das Soldan Institut kam in einer Studie 2017 auf einen durchschnittlichen (!) Umsatz von 200k €, wobei zu berücksichtigen sei, dass der Großteil nicht in Vollzeit arbeite. Das dürfte dann wiederum die GK-Umsätze aufwiegen. Selbst für Einzelanwälte kommt die Studie dabei auf eine Kostenquote von rund 50%.
Bedeutet bei 150k Umsatz einen Gewinn von 75.000€. Der Wert entspricht dann aber nicht dem Arbeitnehmerbrutto, da hiervon dann noch die Arbeitgeberanteile abgehen (Krankenversicherung etc.). Es ist daher eher mit einem Arbeitnehmerbrutto von ca. 65.000€ zu vergleichen.
Bedeutet bei 150k Umsatz einen Gewinn von 75.000€. Der Wert entspricht dann aber nicht dem Arbeitnehmerbrutto, da hiervon dann noch die Arbeitgeberanteile abgehen (Krankenversicherung etc.). Es ist daher eher mit einem Arbeitnehmerbrutto von ca. 65.000€ zu vergleichen.
07.11.2019, 09:42
(04.11.2019, 11:54)Gast schrieb: (...) Es ist daher eher mit einem Arbeitnehmerbrutto von ca. 65.000€ zu vergleichen.
Hatte oben nicht jemand festgestellt, dass die Eingangsstufe der R1-Besoldung auch ca. 65.000 € Brutto in der freien Wirtschaft entspricht?
Hieße ja, dass R1-Berufseinsteiger soviel verdienen, wie der Durchschnitt aller berufstätigen Anwälte (Nicht nur der Berufseinsteiger, sondern aller!).
Umso weniger kann ich verstehen, wieso die Richterbesoldung teilweise als "lächerlich niedrig" beschrieben wird.
07.11.2019, 10:25
Ich verstehe nicht, worin das Problem besteht, die Besoldung eines Richters zu ermitteln. Für alle Bundesländer stehen Besoldungsrechner zur Verfügung, in denen auch individuelle Parameter (Erfahrungszeiten, Steuerklasse etc.) eingestellt werden können. Die Besoldung ist damit absolut transparent - die private Krankenkasse ohnehin bei jedem individuell.
Ob die Besoldung gering, zu gering oder gar zu hoch ist, steht ja dann noch einmal auf einem ganz anderen Blatt.
Persönlich finde ich, dass in Anbetracht des Anspruchs der Bestenauslese die Besoldung eher gering ist. Das liegt für mich übrigens nicht zwingend an der Einstiegsstufe, sondern am Gehaltspaket insgesamt. Denn in der freien Wirtschaft für vergleichbar qualifizierte Juristen übliche Goodies (Kaffee, Wasser, Büroobst, Weiterbildung, ÖPNV etc.) gibt es in der Justiz meist nicht. Dasselbe gilt für üppige Gehaltssteigerungen oder Boni. Man könnte also in der freien Wirtschaft deutlich mehr verdienen.
Dafür bietet der Richterberuf allerdings andere Vorteile - allen voran die richterliche Unabhängigkeit -, von denen Juristen in der freien Wirtschaft meist nur träumen können. Mann müsste also in der freien Wirtschaft deutlich mehr Aufwand in Akquise und Kompromisse für den Mandanten eingehen.
Damit ist für mich persönlich das Gesamtpaket aus Besoldung und Art der Tätigkeit immer noch sehr attraktiv. Wenn andere zu einer anderen Bewertung gelangen, ist das aber deren gutes Recht.
Ob die Besoldung gering, zu gering oder gar zu hoch ist, steht ja dann noch einmal auf einem ganz anderen Blatt.
Persönlich finde ich, dass in Anbetracht des Anspruchs der Bestenauslese die Besoldung eher gering ist. Das liegt für mich übrigens nicht zwingend an der Einstiegsstufe, sondern am Gehaltspaket insgesamt. Denn in der freien Wirtschaft für vergleichbar qualifizierte Juristen übliche Goodies (Kaffee, Wasser, Büroobst, Weiterbildung, ÖPNV etc.) gibt es in der Justiz meist nicht. Dasselbe gilt für üppige Gehaltssteigerungen oder Boni. Man könnte also in der freien Wirtschaft deutlich mehr verdienen.
Dafür bietet der Richterberuf allerdings andere Vorteile - allen voran die richterliche Unabhängigkeit -, von denen Juristen in der freien Wirtschaft meist nur träumen können. Mann müsste also in der freien Wirtschaft deutlich mehr Aufwand in Akquise und Kompromisse für den Mandanten eingehen.
Damit ist für mich persönlich das Gesamtpaket aus Besoldung und Art der Tätigkeit immer noch sehr attraktiv. Wenn andere zu einer anderen Bewertung gelangen, ist das aber deren gutes Recht.